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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - III-2 Ss 142/07 - 69/07 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3906
OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - III-2 Ss 142/07 - 69/07 III (https://dejure.org/2007,3906)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.10.2007 - III-2 Ss 142/07 - 69/07 III (https://dejure.org/2007,3906)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Oktober 2007 - III-2 Ss 142/07 - 69/07 III (https://dejure.org/2007,3906)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafbarkeit eines vorsatzlosen Sichentfernens vom Unfallort; Strafbarkeit eines am Unfall Unbeteiligten nach Kenntniserlangung innerhalb eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit dem Unfallgeschehen; Kriterien für die Annahme einer Kenntniserlangung durch einen ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Unfallflucht - Unfall zunächst nicht bemerkt - zeitlich sowie räumlich

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StGB § 142 Abs. 1; ; StGB § 142 Abs. 2 Nr. 2

  • rewis.io
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unfallflucht durch nachträgliche Kenntnisnahme, § 142 Abs.1 Nr.1 StGB ?

  • kfz-expert.de

    § 142 StGB
    Entfernen vom Unfallort ist nicht zwangsläufig Fahrerflucht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Keine Unfallflucht, wenn bei Kenntniserlangung vom Unfall kein zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mehr besteht

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfallort

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Unfallflucht, wenn Fahrer einen von ihm verursachten Unfall nicht bemerkt - Unfallort nicht mit Vorsatz verlassen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfallort

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 88
  • NZV 2008, 107
  • DAR 2008, 154
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.08.1978 - 4 StR 682/77

    Auch der Unfallbeteiligte, der sich in Unkenntnis des Unfalls vom Unfallort

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07
    Zwar war nach bislang gefestigter Rechtsprechung, der auch das Landgericht gefolgt ist, das vorsatzlose Sich-Entfernen dem berechtigten oder entschuldigten Sich-Entfernen im Sinne des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB gleichzusetzen (vgl. BGHSt 28, 129, 132 ff.).

    Zwar weicht der Senat hinsichtlich der Auslegung der Tatbestandsmerkmale "Unfallort" und "berechtigt oder entschuldigt" des § 142 Abs. 1 und 2 Nr. 2 StGB von der bisherigen Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs ab (vgl. BGHSt 28, 129 ff.).

  • BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06

    Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07
    Diese Gleichsetzung ist jedoch mit dem möglichen Wortsinn der Begriffe "berechtigt oder entschuldigt" nicht vereinbar und verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 2007 in: NJW 2007, 1666, 1667 f.).

    Da sich der Senat aber der vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 19. März 2007 (NJW 2007, 1666) vertretenen Auffassung anschließt, kommt eine Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht in Betracht (vgl. BGHSt 44, 171, 173; Hannich in: KK-StPO, 5. Auflage, § 121 GVG Rn. 26).

  • BGH, 20.01.1960 - 4 StR 292/59

    Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfall - Wie weit muss ich von der Unfallstelle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07
    Der Unfallbeteiligte darf sich nicht schon so weit von der Unfallstelle entfernt haben und es darf noch nicht so viel Zeit verstrichen sein, dass an dem inzwischen erreichten Ort feststellungsbereite Personen ohne Weiteres nicht mehr zu erwarten sind (so bereits BGHSt 14, 89, 94 f. zur Rechtslage vor dem 13. Strafrechtsänderungsgesetz).
  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07
    Da sich der Senat aber der vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 19. März 2007 (NJW 2007, 1666) vertretenen Auffassung anschließt, kommt eine Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht in Betracht (vgl. BGHSt 44, 171, 173; Hannich in: KK-StPO, 5. Auflage, § 121 GVG Rn. 26).
  • BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10

    Unerlaubtes Sich Entfernen vom Unfallort (Begriff des Unfallorts; Tatvorsatz;

    Entgegen einer in Rechtsprechung (vgl. OLG Düsseldorf, NZV 2008, 107) und Literatur (vgl. Blum, NZV 2008, 495; Laschewski, NZV 2007, 444, 448) vertretenen Ansicht sieht der Senat keine Veranlassung, die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zum Begriff des Unfallorts (vgl. OLG Stuttgart, NZV 1992, 327; OLG Karlsruhe, NStZ 1988, 409; OLG Köln, NZV 1989, 197, 198) zu modifizieren, um auf diese Weise Fälle strafrechtlich zu erfassen, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich dennoch weiter entfernt (vgl. OLG Hamburg, NZV 2009, 301; SSWStGB/ Ernemann § 142 Rn. 43; Fischer, StGB, 57. Aufl., § 142 Rn. 52).
  • OLG Hamburg, 27.03.2009 - 3-13/09

    Unfallflucht: Kenntniserlangung von der Unfallbeteiligung nach Verlassen des

    Nach § 142 Abs. 1 StGB macht sich nicht strafbar, wer erst nach Verlassen des Unfallortes von seiner Beteiligung am Unfall Kenntnis erlangt und sich gleichwohl (weiter) vom Unfallort entfernt (gegen OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 88).

    Das Landgericht hat dieses Verhalten des Angeklagten unter Berufung auf Beschlüsse des OLG Düsseldorf (NStZ-RR 2008, 88) und BVerfG (NJW 2007, 1666, 1668) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Abs. 1 StGB bewertet.

    b) Allerdings soll nach Auffassung des OLG Düsseldorf ein Unfallbeteiligter den Straftatbestand des § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB auch dann verwirklichen, wenn er den Unfall nicht bemerkt, deshalb seine Fahrt zunächst fortsetzt, aber noch innerhalb eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs mit dem Unfallgeschehen von diesem erfährt (OLG Düsseldorf, NStZ-RR 2008, 88).

  • LG Arnsberg, 11.09.2014 - 6 Qs 81/14

    Unerlaubtes Entfernen, räumliche Entfernung, Rückkehr, nochmaliges Entfernen

    Der Unfallbeteiligte darf sich nicht schon so weit von der Unfallstelle entfernt haben und es darf noch nicht so viel Zeit verstrichen sein, dass an dem inzwischen erreichten Ort feststellungsbereite Personen ohne Weiteres nicht mehr zu erwarten sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1.10.2007 - III-2 Ss 142/07-69/07 III; eingrenzend BGH, Beschluss vom 15.11.2010 - 4 StR 413/10).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - IV-2 Ss (OWi) 118/07 - (OWi) 50/07 III   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5964
OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - IV-2 Ss (OWi) 118/07 - (OWi) 50/07 III (https://dejure.org/2007,5964)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2007 - IV-2 Ss (OWi) 118/07 - (OWi) 50/07 III (https://dejure.org/2007,5964)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 2007 - IV-2 Ss (OWi) 118/07 - (OWi) 50/07 III (https://dejure.org/2007,5964)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ausnahme von Einsatzfahrzeugen von einem Fahrverbot wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit; Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenkraftwagen als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art"

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines Ausnehmens von einem Fahrverbot für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenkraftwagen als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art"

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrverbot - Ausnahme von Krankenwagen und Feuerwehrwagen

  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1 Satz 1; ; StVZO § 52 Abs. 3 Nr. 2; ; StVZO § 52 Abs. 3 Nr. 4

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Ausnahmemöglichkeit für Feuerwehr- und Krankenwagen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Ausnahmemöglichkeit für Feuerwehr- und Krankenwagen

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot kann auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Fahrverbot für Feuerwehrmänner

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ausnahme vom Fahrverbot bei Feuerwehrmann

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Fahrverbote: Verständnis für Feuerwehrmänner

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ausnahme vom Fahrverbot: für Feuerwehr - und Krankenwagenfahrzeuge möglich!

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Hilfe für Berufskraftfahrer!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Ausnahme vom Fahrverbot: für Feuerwehr - und Krankenwagenfahrzeuge möglich!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Hilfe für Berufskraftfahrer!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ausnahme vom Fahrverbot für Feuerwehr - und Krankenwagenfahrzeuge möglich!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrverbot: Hilfe für Berufskraftfahrer

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Fahrverbot kann auf eine bestimmte Kraftfahrzeugart beschränkt werden

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 104
  • DAR 2008, 154
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Naumburg, 07.05.2003 - 1 Ss (B) 149/03

    Fahrverbot - (Keine) Ausnahme für ein bestimmtes Kfz?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07
    Eine weitere Differenzierung ist möglich nach dem Verwendungszweck, soweit dieser durch eine bestimmte Ausrüstung oder eine bestimmte Bauart bedingt ist (vgl. OLG Celle DAR 1996, 64; OLG Brandenburg VRS 96, 233, 235; OLG Naumburg DAR 2003, 573).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1993 - 5 Ss OWi 334/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07
    Das Verwertungsverbot (§ 29 Abs. 8 Satz 1 StVG) besteht auch während der in § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG bezeichneten Überliegefrist von einem Jahr (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1994, 162; KG NStZ-RR 2004, 91, 92; OLG Hamm DAR 2005, 693; NZV 2006, 487).
  • BayObLG, 06.12.1990 - 2 ObOWi 383/90

    Fahrverbot; Entlassung; Tatgericht; Erörterung; Einwirkung; Täter; Fahrzeugart;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07
    Da der Betroffene als Feuerwehrbeamter tätig ist und als solcher Einsatzfahrzeuge und Krankenkraftwagen führen muss, hätte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Anlass zu der Prüfung bestanden, ob zur Einwirkung auf den Betroffenen ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreicht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653).
  • OLG Celle, 11.10.1995 - 5 Ss OWi 182/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07
    Eine weitere Differenzierung ist möglich nach dem Verwendungszweck, soweit dieser durch eine bestimmte Ausrüstung oder eine bestimmte Bauart bedingt ist (vgl. OLG Celle DAR 1996, 64; OLG Brandenburg VRS 96, 233, 235; OLG Naumburg DAR 2003, 573).
  • OLG Düsseldorf, 06.06.1994 - 5 Ss OWi 187/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07
    Da der Betroffene als Feuerwehrbeamter tätig ist und als solcher Einsatzfahrzeuge und Krankenkraftwagen führen muss, hätte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Anlass zu der Prüfung bestanden, ob zur Einwirkung auf den Betroffenen ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreicht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653).
  • OLG Brandenburg, 19.11.1998 - 1 Ss OWi 66 B/98

    Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb einer geschlossenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07
    Eine weitere Differenzierung ist möglich nach dem Verwendungszweck, soweit dieser durch eine bestimmte Ausrüstung oder eine bestimmte Bauart bedingt ist (vgl. OLG Celle DAR 1996, 64; OLG Brandenburg VRS 96, 233, 235; OLG Naumburg DAR 2003, 573).
  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 3 Ss 228/05

    Tilgung von Voreintragungen - Verwertungsverbot für Voreintragungen im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07
    Das Verwertungsverbot (§ 29 Abs. 8 Satz 1 StVG) besteht auch während der in § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG bezeichneten Überliegefrist von einem Jahr (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1994, 162; KG NStZ-RR 2004, 91, 92; OLG Hamm DAR 2005, 693; NZV 2006, 487).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.2004 - 1 Ss 178/04

    Bußgeldurteil wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07
    Da der Betroffene als Feuerwehrbeamter tätig ist und als solcher Einsatzfahrzeuge und Krankenkraftwagen führen muss, hätte aus Gründen der Verhältnismäßigkeit Anlass zu der Prüfung bestanden, ob zur Einwirkung auf den Betroffenen ein auf bestimmte Fahrzeugarten beschränktes Fahrverbot als "Denkzettel" ausreicht (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1994, 407; BayObLG NZV 1991, 161; OLG Karlsruhe NZV 2004, 653).
  • OLG Hamm, 30.05.2006 - 3 Ss OWi 281/06

    Nach Tilgungsreife und während der Überliegefrist unterliegt die Voreintragung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2007 - 2 Ss OWi 118/07
    Das Verwertungsverbot (§ 29 Abs. 8 Satz 1 StVG) besteht auch während der in § 29 Abs. 7 Satz 1 StVG bezeichneten Überliegefrist von einem Jahr (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1994, 162; KG NStZ-RR 2004, 91, 92; OLG Hamm DAR 2005, 693; NZV 2006, 487).
  • OLG Bamberg, 09.11.2017 - 3 Ss OWi 1556/17

    Absehen von Regelfahrverbot für Krankenkraftwagen

    "Krankenkraftwagen" können aufgrund ihrer über den bloßen Verwendungszweck und ihre Ausrüstung hinausgehende bauartbedingten Abgrenzbarkeit von anderen Fahrzeugen derselben Fahrzeugart oder -klasse als Kraftfahrzeuge "einer bestimmten Art" gemäß § 25 I 1 StVG vom bußgeldrechtlichen Fahrverbot ausgenommen werden (u.a. Anschluss an BayObLG, Beschl. v. 21.06.1989 - 2 Ob OWi 167/89 = ZfS 1989, 359 = NJW 1989, 2959 = DAR 1989, 428 = VRS 77 [1989], 456 = VM 1990, Nr. 14 und OLG Düsseldorf, Beschl. v. 24.09.2007 - 2 Ss [OWi] 118/07 = NZV 2008, 104 = DAR 2008, 154 = VRS 113 [2007], 442 = VM 2008, Nr. 23 = OLGSt StVG § 25 Nr. 38).

    Eine zwingende Notwendigkeit, die vom AG entsprechend Nr. 132.3 BKat festgesetzte Regelgeldbuße von 200 Euro allein wegen der bewilligten Ausnahme vom Fahrverbot gem. § 4 IV BKatV zu erhöhen (hierzu OLG Jena, Beschluss vom 07.12.2006 - 1 Ss 285/06 = VRS 113 [2007], 71 = ZfS 2007, 412 einerseits, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.09.2007 - 2 Ss [OWi] 118/07 = NZV 2008, 104 = DAR 2008, 154 = VRS 113 [2007], 442 = VM 2008, Nr. 23 = OLGSt StVG § 25 Nr. 38 andererseits; vgl. auch König, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. [2017], § 25 StVG Rn. 11) besteht nicht.

  • OLG Hamm, 20.04.2010 - 2 RBs 31/10

    Fahrverbot, Beschränkung, Zulässigkeit; Umfang

    Dabei ist eine nach § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG grundsätzlich statthafte Beschränkung des Fahrverbotes auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen insbesondere dann zu erwägen, wenn ansonsten eine außergewöhnliche und nicht mehr mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Einklang zu bringende Härte eintreten würde (vgl. OLG Karlsruhe, VRS 108, 37 f.; OLG Hamm, VRS 53, 205 f.; BayObLG DAR 1991, 110 f. = NZV 1991, 120 f.) und eine solche Sanktion als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme für den Betroffenen als ausreichend anzusehen ist (OLG Düsseldorf, VRS 113, 442 f.; OLG Karlsruhe, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss des 3. Strafsenates vom 15. September 2005 - 3 Ss OWi 591/05 - m.w.N.).

    (vgl. OLG Celle, DAR 1996, 64; OLG Düsseldorf, VRS 113, 442; OLG Brandenburg, VRS 96, 233).

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