Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 24.09.2007

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   OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ss 130/07   

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OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ss 130/07 (https://dejure.org/2007,11186)
OLG Jena, Entscheidung vom 29.10.2007 - 1 Ss 130/07 (https://dejure.org/2007,11186)
OLG Jena, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - 1 Ss 130/07 (https://dejure.org/2007,11186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung bei Fahren einer Geschwindigkeit von knapp unter 100 km/h im Bereich einer Tunnelkette trotz Zulassung von 80 km/h und mehrfachen Hinweisen hierauf; Zur Frage einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung ...

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsüberschreitung (vorsätzliche) - Tunnelkette

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Zur Frage einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung im unteren Bereich bei vielfacher Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Thüringer Tunnelkette.

  • IWW (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsüberschreitung - Annahme von Vorsatz

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2008, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Jena, 03.11.2003 - 1 Ss 207/03

    Indizierung der Kenntnis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch den

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ss 130/07
    Vorsätzliches Handeln lässt sich vorliegend nicht aus dem Grad der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ableiten, der regelmäßig ein Indiz für die Einstufung als fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln ist (Senatsbeschlüsse vom 11.09.2007, 1 Ss 183/07 und vom 03.11.2003, 1 Ss 207/03).

    Das Bewusstsein des konkreten Umfangs der zulässigen Höchstgeschwindigkeit setzt vorsätzliches Verhalten dabei nicht voraus (Senatsbeschluss vom 03.11.2003, 1 Ss 207/03).

  • AG München, 24.01.1996 - 344 C 3513/95
    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ss 130/07
    Der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts in DAR 1996, 298 lag ersichtlich kein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde.
  • OLG Hamm, 20.11.1997 - 2 Ss OWi 1294/97
    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ss 130/07
    Die Kenntnis von der Geschwindigkeitsbeschränkung begründet allerdings allein noch keinen Vorsatz (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1993, 202, 203; OLG Hamm NZV 1998, 124).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.1992 - 2 Ss 199/92

    Ordnungswidrigkeit; Ampel; Überfahren; Urteil

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ss 130/07
    Die Kenntnis von der Geschwindigkeitsbeschränkung begründet allerdings allein noch keinen Vorsatz (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1993, 202, 203; OLG Hamm NZV 1998, 124).
  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Jena, 29.10.2007 - 1 Ss 130/07
    Auch wenn es keine genauen, durch wissenschaftliche Erhebung gesicherten Erkenntnisse geben mag, kann davon ausgegangen werden, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden (vgl. BGHSt 43, 241, 250).
  • OLG Celle, 28.10.2013 - 322 SsRs 280/13

    Wahrnehmung von ordnungsgemäß aufgestellten Vorschriftszeichen von

    Diese Schlussfolgerung entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach davon ausgegangen werden kann, dass ordnungsgemäß aufgestellte Vorschriftszeichen von Verkehrsteilnehmern in aller Regel wahrgenommen werden, auch wenn es dazu keine genauen, durch wissenschaftliche Erhebungen gesicherten Erkenntnisse geben mag (vgl. BGHSt 43, 241, 250; OLG Jena, DAR 2008, 35; OLG Celle, NZV 2011, 618).

    - 23, 75 % (OLG Jena, DAR 2008, 35).

  • OLG Jena, 14.04.2008 - 1 Ss 281/07

    Feststellung einer Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Überwachungsgerät

    Der Hinweis der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft in der Zuschrift an den Senat, dass die Art und Weise der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Thüringer Tunnelkette gerichtsbekannt sein dürfte, ist indes zutreffend (vgl. Beschluss des Senats, DAR 2008, 35).
  • OLG Bamberg, 19.06.2013 - 3 Ss OWi 474/12

    Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Indizien

    Schon aufgrund der über seinen Verteidiger für den Betroffenen abgegebenen Erklärung, " m it d e m Mo t o r rad no c h n icht v e rt ra u t" gewesen und " au f d ies e r Fa h rt d i e B e sc h le un i g u n g de s Fa hr z eu g s au s p ro b ie r en " zu wollen, weshalb der Betroffene " e r heb l i ch Ga s" gegeben habe, kann nach Auffassung des S en a ts am Vorliegen der für die Annahme eines jedenfalls bedingten Tatvorsatzes notwendigen kognitiven und voluntativen Vorsatzelemente kein vernünftiger Zweifel bestehen (vgl. hierzu z.B. OLG Bamberg, Beschluss vom 20.10.2010 - 3 Ss OWi 1704/10 = DAR 2010, 708 = zfs 2011, 50 = SVR 2011, 76 = OLGSt StPO § 267 Nr. 23 = VRR 2010, 472 m. Anm. G ieg [für vorsätzliche Nichteinhaltung des Mindestabstandes]), zumal selbst unter Zugrundelegung der außerhalb geschlossener Ortschaften auf Bundesstraßen nach § 3 Abs. 3 Nr. 2c StVO allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h hier noch eine Überschreitung um erhebliche 87 % erreicht wurde (vgl. insoweit etwa OLG Celle NZV 2011, 618 f.; OLG Braunschweig DAR 2011, 406 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 04.03.2009 - 4 Ss OWi 123/09 [bei juris]; OLG Jena DAR 2008, 35 ff. und KG NZV 2005, 596 f.).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2021 - 1 OLG 53 Ss OWi 245/21

    Anforderungen an die Feststellung des Verschuldens hinsichtlich einer

    Das Bewusstsein des konkreten Umfangs der zulässigen Höchstgeschwindigkeit setzt vorsätzliches Verhalten dabei nicht voraus (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. Oktober 2007 - 1 Ss 130/07 - in juris).
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   OLG Hamm, 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07   

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https://dejure.org/2007,14707
OLG Hamm, 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07 (https://dejure.org/2007,14707)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07 (https://dejure.org/2007,14707)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2007 - 3 Ss OWi 620/07 (https://dejure.org/2007,14707)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rotlichtverstoß - notwendige Feststellungen im Urteil

  • Judicialis

    StVO § 37 Abs. 2 Ziff. 1; ; StVO § 49; ; StVG § 24; ; OWiG § 79 Abs. 1 Nr. 2; ; OWiG § 79 Abs. 3; ; StPO § 300; ; StPO § 344 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 344 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2008, 35
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 29.12.2004 - 3 Ss 114/04

    Anforderungen an die Feststellungen und die Beweiswürdigung bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07
    Bloße Schätzungen sind wegen der Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet (vgl. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 29.12.2004, NZV 2005, 209, 210 m.w.N; OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2004, NJW 2004, 3439 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 29.08.2002 - 3 Ss OWi 729/02
    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07
    Dabei weist der Senat darauf hin, dass die Feststellung eines qualifizierten Rotlichtverstoßes aufgrund der Angaben von Polizeibeamten oder anderen Zeugen bei einer zufälligen Rotlichtüberwachung nicht von vorneherein ausgeschlossen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 29.08.2002, 3 Ss OWi 729/02, NZV 02, 577).
  • OLG Köln, 07.09.2004 - 8 Ss OWi 12/04

    Zur Schätzung durch Polizeibeamten bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2007 - 3 Ss OWi 620/07
    Bloße Schätzungen sind wegen der Ungenauigkeit des menschlichen Zeitgefühls in der Regel mit einem erheblichen Fehlerrisiko behaftet (vgl. Hanseatisches OLG, Beschluss vom 29.12.2004, NZV 2005, 209, 210 m.w.N; OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2004, NJW 2004, 3439 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 12.03.2009 - 3 Ss OWi 55/09

    Feststellung eines Rotlichtverstoßes bei gezielter Ampelüberwachung durch

    Der seinerzeitige 5. Senat für Bußgeldsachen verneinte dies generell (NZV 2001, 177), während der erkennende Senat dies grundsätzlich bejaht (NZV 2002, 577 und Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07).

    Deswegen muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen dazu enthalten, nach welcher Methode die Zeit geschätzt wurde und Angaben zum Ablauf des Rotlichtverstoßes, zur Entfernung des Fahrzeugs zur Lichtzeichenanlage und zu einer ggf. vorhandenen Haltelinie treffen (OLG Hamm Beschl. v. 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - juris; OLG Hamm NZV 2002, 577; OLG Düsseldorf VRS 93, 462, 463 f.; OLG Hamburg NZV 2005, 209, 210; OLG Köln VRS 106, 214, 215; vgl. auch OLG Jena Beschl. v. 29.10.2003 - 1 Ss 138/03 - juris).

  • OLG Düsseldorf, 05.01.2021 - 2 RBs 191/20

    Rotlichverstoß, Haltelinie, Abstand, Google Earth, Google Maps

    Zutreffend ist, dass für die Berechnung einer qualifizierten Rotlichtzeit von mehr als einer Sekunde der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem die Haltelinie überfahren wird (vgl. BayObLG NZV 1994, 200; OLG Köln NZV 1995, 327; OLG Frankfurt NJW 1995, 1229; OLG Celle VRS 91, 312; OLG Oldenburg ZfSch 1996, 433; OLG Hamm DAR 2008, 35).
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 2 Ss OWi 423/07

    Rotlichtverstoß; qualifizierter; Feststellungen; Anforderungen

    "Der von dem Amtsgericht angenommene qualifizierte Rotlichtverstoß erfordert die Feststellung, dass der Fahrzeugführer das Rotlicht nach einer Rotlichtphase von mehr als einer Sekunde missachtet hat, wobei nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung der Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie und, wenn diese nicht vorhanden ist, das Einfahren in den von der Lichtzeichenanlage gesicherten Kreuzungsbereich ausschlaggebend ist (zu vgl. OLG Hamm, Senatsbeschluss vom 23.10.2003, - 2 SsOWi 649/03; Beschluss vom 24.09.2007 - 3 SsOWi 620/07 - m.w.N.).
  • KG, 24.09.2008 - 2 Ss 239/08

    Anforderung an die Beweiswürdigung hinsichtlich der Zeitschätzung bei einem

    Beruht die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes allein auf der von einem Zeugen, auch wenn es sich dabei um einen Polizeibeamten handelt, vorgenommenen Schätzung, bedarf es im Hinblick auf das Erfordernis einer nachvollziehbaren, auf einer festen Tatsachengrundlage beruhenden Beweiswürdigung einer Darlegung tatsächlicher Anhaltspunkte, die eine Überprüfung der zeugenschaftlichen Schätzung auf ihre Zuverlässigkeit zulassen (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Düsseldorf NZV 1999, 94 (95); OLG Hamburg DAR 2005, 165; OLG Hamm DAR 2008, 35).
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