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   OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08 P   

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https://dejure.org/2008,6938
OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08 P (https://dejure.org/2008,6938)
OLG Celle, Entscheidung vom 29.07.2008 - 1 ARs 46/08 P (https://dejure.org/2008,6938)
OLG Celle, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 1 ARs 46/08 P (https://dejure.org/2008,6938)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    § 42 RVG
    Pauschgebühr; Wahlverteidiger; Antragstellung; Zeitpunkt

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschgebühr für den Wahlverteidiger; Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach Beantragung der Kostenfestsetzung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 RVG; § 42 RVG
    Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach Beantragung der Kostenfestsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Pauschgebühr für den Wahlverteidiger nach Abschluss des Kostenfeststetzungsverfahrens

  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit eines Antrags auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach Beantragung der Kostenfestsetzung

  • Burhoff online

    Pauschgebühr; Wahlverteidiger; Antragstellung; Zeitpunkt;

  • Judicialis

    RVG § 42; ; RVG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 42
    Rechtsanwaltsvergütung: Pauschvergütung für den Wahlanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 31
  • DAR 2008, 730
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 30.10.2007 - 1 AR (S) 72/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Feststellung der Pauschvergütung für den Wahlanwalt,

    Auszug aus OLG Celle, 29.07.2008 - 1 ARs 46/08
    Mit dem OLG Jena (JurBüro 2008, 82) hat der Senat daher die Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Pauschgebühr als unzulässig abgelehnt, wenn das Kostenfestsetzungsverfahren bereits durch förmlichen Festsetzungsbeschluss zum Abschluss gelangt ist.
  • OLG Bamberg, 17.01.2011 - 2 AR 24/10

    Wahlverteidigervergütung: Zulässigkeit eines Antrags auf Festsetzung einer

    Dies gilt auch, wenn das Bestimmungsrecht des Rechtsanwalts nach § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt wurde (Anschluss an OLG Celle StraFo 2008, 398 = DAR 2008, 730 f. = NStZ-RR 2009, 31 f.; OLG Jena Rpfleger 2008, 98 = JurBüro 2008, 82 = StRR 2008, 158 f.; NJW 2006, 933 f. = NZV 2006, 495 f. und zuletzt JurBüro 2010, 642 f.; vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 04.02.2008 - 2 AR 2/8):.

    7 Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr ist unzulässig, weil das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464 b StPO bereits abgeschlossen ist; er wäre auch dann unzulässig, wenn nur die Ausübung des Bestimmungsrechts der billigen Gebühr (§ 14 Abs. 1 RVG) bereits erfolgt wäre (OLG Celle StraFo 2008, 398 = DAR 2008, 730 f. = NStZ-RR 2009, 31 f.; OLG Jena Rpfleger 2008, 98 = JurBüro 2008, 82 = StRR 2008, 158 f. m. Anm. Burhoff ; NJW 2006, 933 f. = NZV 2006, 495 f. und zuletzt JurBüro 2010, 642 f.; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 30.01.2009 - 1 ARs 69/08):.

  • OLG Karlsruhe, 22.01.2013 - 2 AR 51/12

    Pauschvergütung für den Pflichtverteidiger nach Freispruch und nach Festsetzung

    Ferner ist ein Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG unzulässig, wenn über einen Antrag auf Festsetzung der Wahlverteidigergebühren abschließend entschieden ist (Thüringer OLG Rpfleger 2008, 98 und 2011, 177f.; OLG Celle StraFo 2008, 398; OLG Bamberg DAR 2011, 237).
  • OLG Jena, 09.08.2010 - 1 AR (S) 25/10

    Gleichzeitig mit einem Kostenfestsetzungsantrag nach rechtskräftigem Abschluss

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG auch dann nicht zulässig ist, wenn der Wahlverteidiger bereits eine Kostenfestsetzung beantragt hat (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 31).
  • OLG Köln, 30.01.2009 - 1 ARs 69/08

    Feststellung einer Pauschvergütung für den Wahlverteidiger

    Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr gemäß § 42 RVG ist zulässig, da der Wahlverteidiger bislang Kostenfestsetzung noch nicht beantragt hat (OLG Celle, B. v. 29.07.2008 - 1 ARs 46/08 - StraFo 2008, 398 = NStZ-RR 2009, 31); er ist indessen nicht begründet.
  • OLG Jena, 21.05.2021 - (S) AR 104/20

    Antrag des Wahlverteidigers auf Feststellung einer Pauschgebühr nach Stellung

    In dieser Entscheidung hat der Senat indes bereits unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Celle vom 29.07.2008 (veröffentlicht in NStZ-RR 2009, 31) dargelegt:.
  • KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren nach Freispruch: Bewilligung von

    Der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG ist grundsätzlich nicht statthaft, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Juli 2011 - 1 ARs 48/09 - [bei juris]; so auch OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring. OLG AGS 2011, 287).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 3 RVGs 48/11

    Pflichtverteidigervergütung; Feststellung einer Pauschgebühr gem. § 42 RVG bei

    bb) Die herrschende Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur geht indes noch weiter: Danach ist der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG bereits dann unzulässig, wenn der Verteidiger sein Bestimmungsrecht nach § 14 Abs. 1 RVG wirksam ausgeübt hat (OLG Bamberg DAR 2011 mit zustimmender Anmerkung Burhoff in StRR 2011, 240, OLG Celle StraFo 2008, 398, KG AGS 2012, 336. Kroiß in Mayer/Kroiß, RVG, 4. Aufl., § 42 Rn.15).
  • OLG Hamm, 26.06.2012 - 5 RVGs 80/12

    Unmöglichkeit der Feststellung einer Pauschgebühr nach Kostenfestsetzungsantrag

    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass die Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG bereits dann nicht mehr zulässig ist, wenn der Wahlverteidiger bereits eine Kostenfestsetzung beantragt hat (vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 31 ).
  • KG, 25.07.2011 - 1 ARs 48/09

    Strafverteidigerkosten nach Teilfreispruch: Unzulässigkeit des Antrags auf

    2 Der Senat schließt sich der herrschenden Auffassung an, dass der Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG nicht statthaft ist, wenn der Rechtsanwalt sein Bestimmungsrecht gemäß § 14 Abs. 1 RVG bereits wirksam ausgeübt hat (vgl. OLG Bamberg AGS 2011, 228 = StRR 2011, 240 mit zustimmender Anmerkung Burhoff; OLG Celle NStZ-RR 2009, 31; Thüring. OLG AGS 2011, 287).
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