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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2673
OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,2673)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02.10.2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,2673)
OLG Bremen, Entscheidung vom 02. Oktober 2007 - 3 U 27/07 (https://dejure.org/2007,2673)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    §§ 142 Abs. 2, 27, 13 StGB; § 6 Abs. 3 VVG; §§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 1, 7 Abs. 2 AKB

  • bremen.de PDF

    Kaskoversicherung muss Unfallschaden an einem Aston Martin in Höhe von 65.000,00 Euro erstatten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlassen der Unfallstelle als Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung; Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort durch Unterlassen bei Nichthindern des Fahrzeugführers am Verlassen der Unfallstelle durch ...

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3; ; AKB § 7 I Abs. 2; ; AKB § 12 Abs. 1; ; AKB § 13 Abs. 1; ; StGB § 13; ; StGB § 27; ; StGB § 142 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 I Abs. 2; AKB § 12 Abs. 1; AKB § 13 Abs. 1; StGB § 13; StGB § 27; StGB § 142 Abs. 2
    Anforderungen an eine zur Leistungsfreiheit führende Aufklärungsobliegenheitsverletzung durch Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungsfreiheit des Kfz-Versicherers wegen Verletzung der Obliegenheitspflicht durch Beihilfe zur Unfallflucht durch Unterlassen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Kaskoversicherung muss Unfallschaden an einem Aston Martin in Höhe von 65.000,00 Euro erstatten

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Unfall und Beihilfe zur Fahrerflucht durch den Beifahrer - Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unfall und Beihilfe zur Fahrerflucht durch den Beifahrer - Leistungsfreiheit der Haftpflichtversicherung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beifahrer, der zugleich Halter des Wagens ist, kann nicht für Unfallflucht des Fahrers verantwortlich gemacht werden - Kaskoversicherung muss Unfallschaden an einem "Aston Martin" in Höhe von 65.000,00 € erstatten

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kfz-Kaskoversicherung - Unfallflucht: Leistungsfreiheit des VR wegen Beihilfe durch Unterlassen des Beifahrers?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1692
  • DAR 2008, 87
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Stuttgart, 07.08.1981 - 4 Ss (14) 394/81

    Unfallflucht: Pflicht des an der Unfallstelle anwesenden Halters, den Fahrer am

    Auszug aus OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
    Insbesondere trägt die vom Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart (NJW 1981, 2369) die angefochtene Entscheidung nicht.

    Bei dieser Anknüpfung kann sich eine Garantenstellung aber nur dann ergeben, wenn der Unfallverursacher das Fahrzeug als Mittel und Werkzeug zur strafbaren Unfallflucht nutzt und mit dem Fahrzeug des anwesenden Halters flüchtet (so ausdrücklich die in dem angefochtenen Urteil zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369).

  • OLG Karlsruhe, 06.02.2003 - 12 U 204/02

    Kfz-Kaskoversicherung: Treuwidrige Berufung auf Leistungsfreiheit wegen

    Auszug aus OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
    Anderenfalls kann er sich nach Treu und Glauben nicht auf Leistungsfreiheit wegen einer Aufklärungsobliegenheitsverletzung berufen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 607, 608 m.w.N.; OLG Hamm, VersR 1996, 53).
  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Auszug aus OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH stellt das Verlassen der Unfallstelle nur aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH, NJW-RR 2000, 553, 554; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 7 Rn. 97; Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., § 7 AKB Rn. 17, jeweils m.w.N.; a.A. wohl OLG Hamm, VersR 1987, 1083).
  • OLG Hamm, 20.05.1986 - 20 W 66/85

    Verlassen des Unfallortes; Verletzung der Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH stellt das Verlassen der Unfallstelle nur aber auch stets eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung und der Kfz-Haftpflichtversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird (BGH, NJW-RR 2000, 553, 554; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 7 Rn. 97; Prölss/Martin/Knappmann, a.a.O., § 7 AKB Rn. 17, jeweils m.w.N.; a.A. wohl OLG Hamm, VersR 1987, 1083).
  • OLG Hamm, 08.02.1995 - 20 U 236/94

    Leistungfreiheit; Nachfrage; Offenlassen von Fragen

    Auszug aus OLG Bremen, 02.10.2007 - 3 U 27/07
    Anderenfalls kann er sich nach Treu und Glauben nicht auf Leistungsfreiheit wegen einer Aufklärungsobliegenheitsverletzung berufen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2003, 607, 608 m.w.N.; OLG Hamm, VersR 1996, 53).
  • KG, 15.07.2014 - 6 U 197/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch Verlassen des

    Auch ist eine Beihilfe durch Unterlassen dann nicht gegeben, wenn sich - wie hier - der Fahrer des Unfallwagens nach dem Unfall zu Fuß vom Unfallort entfernt (vgl. OLG Bremen, Urteil vom 2.10.2007 - 3 U 27/07 - OLG Stuttgart, NJW 1981, 2369).
  • OLG Celle, 02.12.2021 - 8 U 58/21

    Höhe des Schadens in der Fahrzeugversicherung bei Feststellung des Fahrzeugwertes

    Soweit sich die Beklagte auf eine ständige Rechtsprechung des Inhalts beruft, dass die unvollständige Beantwortung von Fragen in der Schadenanzeige stets zu einer Leistungsfreiheit des Versicherers führe und im Bereich der Aufklärungspflichtverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalls keine Nachfrageobliegenheit des Versicherers bestehe (a.A. BGH, Urteil vom 14. November 1979 - IV ZR 41/78 , VersR 1980, 159 , juris Rn. 22; OLG Bremen, Urteil vom 2. Oktober 2007 - 3 U 27/07 , VersR 2007, 1692 , juris Rn. 23; OLG Hamm, Urteil vom 8. Februar 1995 - 20 U 236/94 , VersR 1996, 93 , juris Rn. 10; OLG Köln, Urteil vom 21. Januar 1997 - 9 U 65/96 , VersR 1997, 962 , juris Rn. 13), kann diese Frage im hier zu entscheidenden Einzelfall letztlich offenbleiben.
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Rechtsprechung
   KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4485
KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06 (https://dejure.org/2007,4485)
KG, Entscheidung vom 14.06.2007 - 12 U 98/06 (https://dejure.org/2007,4485)
KG, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 12 U 98/06 (https://dejure.org/2007,4485)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Haftung bei einem Unfall beim Einfahren in die Autobahn

  • Wolters Kluwer

    Mitverursachung eines Verkehrsunfallschadens durch einen auf eine Autobahn einfahrenden Verkehrsteilnehmer; Umfang der Sorgfaltspflichten eines auf eine Autobahn einfahrenden Verkehrsteilnehmers; Anscheinsbeweis einer schuldhaften Vorfahrtsrechtsverletzung durch den ...

  • Judicialis

    ZPO § 373; ; ZPO § ... 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; StVG § 7 Abs. 2 Satz 1 a. F.; ; StVG § 17; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 18 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 18 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Unfall unter Verletzung der Vorfahrt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 81
  • NZV 2008, 244
  • DAR 2008, 87
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 31/02

    Haftungsverteilung bei einem Verkehrsunfall aufgrund grob verkehrswidrigen

    Auszug aus KG, 14.06.2007 - 12 U 98/06
    Die Voraussetzungen dieser Norm - der Unfall hätte trotz äußerster Sorgfalt nicht vermieden werden können (vgl. BGH, NJW 2004, 772) - lassen sich nicht feststellen.
  • OLG Jena, 17.06.2009 - 5 U 797/08

    Wechsel vom Beschleunigungsstreifen auf Überholspur führt zur Alleinhaftung

    Die Klägerin müsste davon ausgehen, dass der auf der Autobahn von hinten nahende Beklagte zu 1. auf die Beachtung seiner Vorfahrt gegenüber den Einfahrenden vertraute (so auch KG Berlin, Urteil vom 14.06.2007 zu Az. 12 U 98/06, zitiert nach Juris).
  • OLG München, 04.09.2009 - 10 U 3291/09

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls; Verfahrensverstoß wegen der

    In diesem Fall wäre wohl der Schaden zu teilen, da bei Einfädelmanövern im "Stop-and-go"-Verkehr eine Vermeidbarkeit durch den Bevorrechtigten nahe liegt (siehe auch KG NZV 2008, 244 [Ls. 4]).
  • KG, 09.06.2008 - 12 U 90/07

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung bei Einfahren in die

    Eine solche liegt vor, wenn der durchgehende Verkehr abbremsen muss und es ihm nicht gefahrlos möglich ist, auf den Überholstreifen auszuweichen (vgl. Senat, a.a.O.; Senat, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 12 U 98/06 -).
  • LG Essen, 08.04.2013 - 15 S 48/13

    Berufung gegen die Abweisung einer Klage auf vollen Schadensersatz nach einem

    Nur wenn der Einfahrende nachweisen kann, dass der Vorfahrtsberechtigte die Möglichkeit gehabt hätte, unfallverhindernd abzubremsen, trifft diesen eine Mitschuld (vgl. auch Hentschel/König 41.Aufl. 2011, Straßenverkehrsrecht, 41. Aufl. 2011, § 18 StVO, Rdnr. 17 m.w. Nachw. zu den Pflichten beim Einfädeln oder KG NZV 2008, 244).
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Rechtsprechung
   KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4826
KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06 (https://dejure.org/2007,4826)
KG, Entscheidung vom 14.05.2007 - 12 U 194/06 (https://dejure.org/2007,4826)
KG, Entscheidung vom 14. Mai 2007 - 12 U 194/06 (https://dejure.org/2007,4826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Anscheinsbeweises für das Verschulden eines Auffahrenden bei unmittelbaren vorausgegangenen Fahrstreifenwechsel; Verletzung obliegender Sorgfaltspflichten bei einem Fahrstreifenwechsel; Anschein für die Missachtung der Sorgfaltspflicht des ...

  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; StVO § 7 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall bei vorangegangenem Fahrstreifenwechsel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2008, 198
  • DAR 2008, 87
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 26.08.2004 - 12 U 195/03

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall nach Fahrstreifenwechsel

    Auszug aus KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden voraussetzt, dass beide Fahrzeuge unstreitig oder erwiesenermaßen so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangen Fahrbewegungen hätten einstellen können (Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -, vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 -, vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 -, vom 25. September 2003 - 12 U 34/02, vom 26. August 2004 - 12 U 195/03 - OLGR 2005, 99 = DAR 2005, 157 = VRS 108, 25 = VersR 2005, 1746 L ).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 3 U 220/05

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden eines grundlos nach einem Ampelstart

    Auszug aus KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06
    Ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden im Straßenverkehr kann nämlich dann nicht angenommen werden, wenn der Vorausfahrende unmittelbar zuvor den Fahrstreifen gewechselt hat (OLG Frankfurt, Urteil vom 2. März 2006 - 3 U 220/05 - zfs 2006, 259).
  • KG, 22.01.2001 - 22 U 1044/00

    Darlegungs- und Beweislast bei einem Auffahrunfall

    Auszug aus KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06
    Der Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden versagt schon bei regelmäßigem Verkehrsfluss dann, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt hat (KG, Urteil vom 22. Januar 2001 - 22 U 1044/00 - , KGR 2001, 93).
  • KG, 22.06.1992 - 12 U 7008/91

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und überhöhter Geschwindigkeit des

    Auszug aus KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden voraussetzt, dass beide Fahrzeuge unstreitig oder erwiesenermaßen so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangen Fahrbewegungen hätten einstellen können (Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -, vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 -, vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 -, vom 25. September 2003 - 12 U 34/02, vom 26. August 2004 - 12 U 195/03 - OLGR 2005, 99 = DAR 2005, 157 = VRS 108, 25 = VersR 2005, 1746 L ).
  • KG, 09.07.2001 - 12 U 1361/99
    Auszug aus KG, 14.05.2007 - 12 U 194/06
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden voraussetzt, dass beide Fahrzeuge unstreitig oder erwiesenermaßen so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangen Fahrbewegungen hätten einstellen können (Senat, Urteile vom 22. Juni 1992 - 12 U 7008/91 -, vom 7. Juni 1999 - 12 U 4408/97 -, vom 11. September 2000 - 12 U 1361/99 -, vom 25. September 2003 - 12 U 34/02, vom 26. August 2004 - 12 U 195/03 - OLGR 2005, 99 = DAR 2005, 157 = VRS 108, 25 = VersR 2005, 1746 L ).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen sei, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (vgl. etwa OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 82, 83; KG, DAR 2005, 157; KG, NZV 2006, 374, 375; KG, NZV 2008, 198, 199; OLG München, Urteil vom 4. September 2009 - 10 U 3291/09, juris, Rn. 21; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. April 2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 14; AG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 2006 - 644 C 249/06, juris Rn. 30 ff.).
  • OLG Naumburg, 02.02.2015 - 12 U 105/14

    Haftungsverteilung bei Kfz-Unfall: Vollhaftung des Spurwechslers kraft

    Denn der Kläger behauptet schon selbst nicht, dass er sich auf der linken Fahrspur bereits vollständig in den Verkehrsfluss eingeordnet und schon so gelange gefahren sei, dass sich der Hintermann auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hat einstellen können und einen Sicherheitsabstand hätte aufbauen können (z. B. KG Berlin NJW-RR 2011, 28; KG Berlin VRS 113, 418).

    Denn bei einem Auffahrunfall mit einem Spurwechsler kommt es wegen der hohen Anforderungen des § 7 Abs. 5 StVO kraft Anscheinsbeweises grundsätzlich zu einer Vollhaftung des Spurwechslers, die Betriebsgefahr des auffahrenden Fahrzeuges tritt in diesem Fall vollständig zurück (vgl. OLG München Schadens-Praxis 2013, 387; KG Berlin VRS 113, 418; KG NJW-RR 2011, 28; KG VRS 115, 279; OLG Hamm DAR 2005, 285; Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, Rdn. 16 zu § 17 StVG).

  • LG Saarbrücken, 10.02.2017 - 13 S 140/16

    Haftung bei Kfz-Unfall: Kollision bei mit einem Spurwechsel verbundenen

    Denn es ist anerkannt, dass ein Verstoß gegen die äußerste Sorgfalt nach § 7 Abs. 5 StVO regelmäßig zur Alleinhaftung des Spurwechslers führt, wenn auf Seiten des Unfallgegners kein unfallursächliches Verschulden festgestellt werden kann (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Schaden-Praxis 2004, 316; MDR 2008, 1334; KG, NZV 2008, 198; NZV 2009, 346; OLG München, Schaden-Praxis 2013, 387; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 12.03.2010 - 13 S 215/09; vom 09.07.2010 - 13 S 255/09, jeweils mwN.).
  • BGH, 30.11.2010 - VI ZR 15/10

    Anscheinsbeweis bei Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Verlassen der Autobahn

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird zum Teil bei Auffahrunfällen auf der Autobahn bereits ein Anscheinsbeweis für das Verschulden des Auffahrenden verneint und - in der Regel - eine hälftige Schadensteilung angenommen, wenn vor dem Auffahren ein Fahrspurwechsel stattgefunden hat, aber streitig und nicht aufklärbar ist, ob die Fahrspur unmittelbar vor dem Anstoß gewechselt worden ist und sich dies unfallursächlich ausgewirkt hat (vgl. etwa OLG München, Urteil vom 4. September 2009 - 10 U 3291/09, juris, Rn. 21; KG, Beschluss vom 14. Mai 2007 - 12 U 195/06, NZV 2008, 198, 199 und Urteil vom 21. November 2005 - 12 U 214/04, NZV 2006, 374, 375; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2004 - 1 U 97/03, juris, 2. Orientierungssatz, Rn. 10, 19; OLG Hamm, Urteil vom 8. Dezember 1997 - 6 U 103/97, MDR 1998, 712, 713 und OLG Celle, Urteil vom 26. November 1981 - 5 U 79/81, VersR 1982, 960 f.).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2011 - 17 U 276/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Auffahrunfall beim Einfahren eines Fahrzeugs

    15 Bei Auffahrunfällen versagt der Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden etwa nach einem Fahrstreifen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 02.03.2006, 3 U 220/05, VersR 2006, 668 ff., zit. nach juris, Rn. 16; KG Berlin, Beschluss vom 14.05.2007, 12 U 194/06, VRS 113, 418 ff., zit. nach juris, Rn. 16).

    Denn ein Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden setzt voraus, dass beide Fahrzeuge unstreitig oder erwiesenermaßen so lange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 14.05.2007, 12 U 194/06, VRS 113, 418 ff., zit. nach juris, Rn. 16 m.w.Nw.).

  • KG, 06.05.2010 - 12 U 144/09

    Haftung beim Auffahrunfall: Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall nach

    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrende gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbaren zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 272, 273; OLG Köln, NZV 2004, 29, 30; OLG Naumburg, VRS 100, 173).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15

    Begriff des Geständnisses i.S. von § 288 Abs. 1 ZPO

    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • LG Aachen, 08.01.2010 - 6 S 168/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und ungeklärtem Spurwechsel

    Bei einem Fahrstreifenwechsel haftet der Vorausfahrende daher für die Unfallschäden mit oder gar allein, wenn er nicht vortragen und notfalls beweisen kann, dass er so lange im gleich gerichteten Verkehr spurgleich vorausgefahren ist, dass der Hintermann zum Aufbau des nötigen Sicherheitsabstandes in der Lage war (vgl. OLG München Urteil v. 04.09.2009, 10 U 3291/09, OLG Naumburg SP 2008, 351; OLG Düsseldorf SVR 2005, 27; KG Berlin NZV 2008, 198; KG Berlin DAR 2006, 322; KG Berlin VersR 2005, 1746; OLG Celle, VersR 1982, 960).
  • OLG Saarbrücken, 14.08.2014 - 4 U 68/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Allerdings lässt sich der Entscheidung nicht mit Klarheit entnehmen, ob der Anscheinsbeweis auch bei streitigem Spurwechsel anwendbar ist oder - so die hergebrachte obergerichtliche Rechtsprechung zur beweisrechtlichen Vorleistung (OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, OLG Report Süd 22/2010; KG, NZV 2008, 198, 199; 2006, 374, 375; DAR 2005, 157; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153) - der Vordermann die Rechtswohltat des Anscheinsbeweises nur dann genießt, wenn er seinerseits beweisen kann, geraume Zeit in der gleichen Spur vor dem Auffahrenden gefahren zu sein.
  • KG, 01.09.2010 - 12 U 205/09

    Schadensersatz wegen Kfz-Unfall: Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem

    Der Anscheinsbeweis ist jedoch entkräftet, wenn der Vorausfahrende erst einige Augenblicke vor dem Auffahrunfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist und sich die Kollision beider Fahrzeuge daher in einem unmittelbar zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem Fahrstreifenwechsel ereignet hat (Senat, Beschluss vom 6. Mai 2010 - 12 U 144/09, BeckRS 2010, 18950; NZV 2008, 198, 199; NZV 2006, 374, 375; KGR 1997, 223, 224; KG, 22. ZS, KGR 2003, 2727, 273).
  • KG, 03.07.2008 - 12 U 239/07

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung bei einem Auffahrunfall

  • KG, 13.09.2010 - 12 U 208/09

    Schadenersatz nach einem Auffahrunfall: Haftung bei vorangegangenem

  • OLG Frankfurt, 09.06.2020 - 22 U 70/18

    Zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall nach

  • KG, 09.10.2008 - 12 U 168/08

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem

  • LG Duisburg, 19.12.2019 - 5 S 3/19
  • LG Hannover, 30.03.2011 - 6 O 98/10

    Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 208/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9172
OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 208/06 (https://dejure.org/2007,9172)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.06.2007 - 12 U 208/06 (https://dejure.org/2007,9172)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - 12 U 208/06 (https://dejure.org/2007,9172)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erhöhung der Betriebsgefahr durch das nicht rechtzeitige Anzeigen eines Abbiegevorgangs; Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Verhalten bei einem Auffahrunfall

  • OLG Brandenburg PDF
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Abbiegevorgang - rechtzeitige Anzeige

  • Judicialis

    StVG § 17 Abs. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 S. 1; ; StVO § 9 Abs. 1 S. 2; ; StVO § 9 Abs. 1; ; StVO § 4 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 156

  • rechtsportal.de

    StVG § 17 Abs. 1 ; StVO § 4 Abs. 1 S. 1 § 9 Abs. 1
    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall aufgrund nicht rechtzeitigem Ankündigen des Abbiegevorganges

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 Abs. 1 § 17 Abs. 1; StVO § 9
    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises für das Verschulden des auffahrenden Fahrzeugs bei einem Auffahrunfall; Haftungsverteilung bei einem Unfall anlässlich eines nicht auszuschließenden Fahrstreifenwechsels

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2008, 87
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 06.07.1972 - 1 U 124/71
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 208/06
    Die anders lautende Auffassung des OLG Frankfurt (VersR 1973, 845, 846) überzeugt nicht (vgl. dazu auch die Anmerkung zu dieser Entscheidung von Förste).
  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 208/06
    Der Kraftfahrer muss auch ein plötzlich scharfes Bremsen des Vorausfahrenden einkalkulieren (BGH NJW 1987, 1075 ff).
  • KG, 06.07.1995 - 12 U 1976/94

    Haftungsverteilung bei Ketten- bzw. Serienauffahrunfall

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 12 U 208/06
    Ein solcher Anscheinsbeweis kommt grundsätzlich auch bei einem so genannten Kettenauffahrunfall für den letzten Fahrer der Kette, hier der Klägerin, in Betracht (KG DAR 1995, 482, 483).
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