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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.02.2010 - Ss (OWi) 788/09   

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https://dejure.org/2010,6129
OLG Dresden, 02.02.2010 - Ss (OWi) 788/09 (https://dejure.org/2010,6129)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.02.2010 - Ss (OWi) 788/09 (https://dejure.org/2010,6129)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - Ss (OWi) 788/09 (https://dejure.org/2010,6129)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Burhoff online

    Videomessung, Verwertbarkeit

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • verkehrslexikon.de

    Zulässigkeit von Videoaufzeichnungen auf Grund von § 100h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO im Land Sachsen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Videoaufzeichnung im Straßenverkehr i.R.e. anlassbezogenen Aufzeichnung zur Identifizierung des Betroffenen als Verdächtigen; Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung als Voraussetzung für die Herstellung von Bildaufzeichnungen; Zulässigkeit ...

  • kanzlei-heskamp.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StPO § 100 h; OWiG § 46 Abs. 1
    Beweisverwertungsverbot für nicht verdachtsabhängig hergestellte Videoaufnahmen im Bußgeldverfahren

  • RA Kotz

    Geschwindigkeitsmessung - Videoaufzeichnung des Strassenverkehrs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Verwertbarkeit einer Videoaufzeichnung zum Nachweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 685
  • DAR 2010, 210
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Bamberg, 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2010 - Ss OWi 788/09
    Im Gegensatz zum eingriffsintensiveren Einsatz sonstiger Observationsmittel nach § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO erfordert die Herstellung von Bildaufzeichnungen gerade nicht das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung (OLG Bamberg, Beschluss vom 16. November 2009, 2 Ss OWi 1215/09).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2010 - Ss OWi 788/09
    Im Grundsatz zu Recht geht das Amtsgericht hierbei unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 (2 BvR 941/08) davon aus, dass die mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommene Geschwindigkeitsmessung eine Erhebung von Daten über persönliche Lebenssachverhalte, über deren Offenbarung der einzelne grundsätzlich selbst zu entscheiden hat, und damit einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt.
  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2010 - Ss OWi 788/09
    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 08. Juli 2005 (DAR 2005, 637) ausgeführt hat, stellt sich die Funktionsweise des Systems VKS 3.01 der Firma VIDIT als standardisiertes Abstandsmessverfahren wie folgt dar:.
  • AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08

    Vereinbarkeit massenhafter, verdachtsunabhängiger Verkehrsüberwachung mit Hilfe

    Auszug aus OLG Dresden, 02.02.2010 - Ss OWi 788/09
    Aktenzeichen: Ss (OWi) 788/09 13 OWi 705 Js 54110/08 AG Meißen 26 OWi Ss 788/09 GenStA Dresden.
  • OLG Bamberg, 04.08.2015 - 3 Ss OWi 874/15

    Verwertbarkeit anlassbezogener Videoaufzeichnungen mit Abstandsmessgerät VKS 3.0

    § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG bildet für die im Rahmen des von der bayerischen Polizei für Abstandsmessungen eingesetzten Systems VKS 3.0 mit Hilfe des Softwaremoduls "VKS select" fahrspur- und anlassbezogen über kurze Identsequenzen hergestellte Fahrervideoaufzeichnungen zur zuverlässigen Kennzeichenerkennung und Fahreridentifizierung eine hinreichende gesetzliche Grundlage für den damit verbundenen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (u.a. Anschluss an OLG Bamberg NJW 2010, 100 = DAR 2010, 26 = zfs 2010, 50; OLG Bamberg DAR 2010, 279; OLG Dresden DAR 2010, 210; OLG Jena NJW 2010, 1093 und ZfS 2011, 109; OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2009 - 4 Ss OWi 800/09 [bei juris]).

    Dieser insbesondere auch von Verfassungs wegen nicht zu beanstandenden (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 05.07.2010 - 2 BvR 759/10 = NJW 2010, 2717 = DuD 2010, 657 = StraFo 2010, 337 = DAR 2010, 508; vom 12.08.2010 - 2 BvR 1447/10 = DAR 2010, 574 und vom 20.05.2011 - 2 BvR 2072/10 = VRR 2011, 272) Rechtsauffassung haben sich alle deutschen Oberlandesgerichte einhellig angeschlossen (vgl. u.a. OLG Dresden DAR 2010, 210; OLG Jena NJW 2010, 1093 und ZfS 2011, 109 [jeweils für VKS 3.0 bzw. VKS 3.1 mit verdachtsabhängiger Selektionskamera]; OLG Stuttgart NJW 2010, 1219 = DAR 2010, 148 = VerkMitt.

  • OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - 4 RBs 143/09

    Verwertbarkeit von mit dem Videobrücken-Abstandsmessungsverfahren "VibrAM"

    Ähnlich argumentiert das OLG Dresden (DAR 2010, 210 f, ebenfalls betr. VKS 3.0).

    Anders als der Einsatz schwerwiegenderer Observationsmittel nach § 100h Abs. 1 Nr. 2 StPO erfordert die Bildherstellung gerade nicht das Vorliegen einer Straftat von erheblicher Bedeutung (OLG Dresden DAR 2010, 210, OLG Düsseldorf (1. Strafsenat) Beschluss vom 15.03.10 [IV-1 RBs 23/10] m.w.N auch zur gegenteiligen Auffassung).

    Schließlich gibt es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass der Messbeamte die Identifizierungskamera nicht verdachtsabhängig, sondern laufend aktiviert, was zu einem Beweisverwertungsverbot führen könnte (vgl. OLG Dresden DAR 2010, 210, 212 und OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.11.2009 [Ss Bs 186/09] zitiert nach juris).

  • AG Meißen, 14.07.2010 - 13 OWi 705 Js 36235/09

    Gewinnung eines Anfangsverdachts durch eine auf visuelle Verkehrsbeobachtung

    Nachgang zu den Beschlüssen des AG Meißen vom 09.10.2009, Az. 13 Owi 705 Js 36235/09 und vom 12.11.2009, Az. 13 Owi 703 Js 42058/09 im Hinblick auf die Beschlüsse des OLG Dresden vom 02.02.2010, Az. Ss (Owi) 788/09 und 05.03.2010, Az. Ss Bs 142/10 in dieser Sache.

    Es genügt keineswegs, lediglich darauf zu verzichten "sämtliche Verkehrsvorgänge anlassunabhängig" aufzunehmen (so OLG Dresden, Beschluss vom 05.03.2010 in dieser Sache) oder "die Videoaufzeichnung (nicht) ununterbrochen durchlaufen" zu lassen (so OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2010, Az. Ss (Owi) 788/09), was beinhaltet, ein zwischenzeitliches Ausschalten des Aufzeichnungsgerätes, vielleicht weil gerade mal wenig los ist auf der Autobahn, reiche zur Verfassungskonformität schon aus.

    Das Gericht vermag sich der im Beschluss vom 02.02.2010, Az. Ss (Owi) 788/09 vom OLG Dresden vertretenen, aber nicht näher begründeten Auffassung, ein konkreter Anfangsverdacht könne sich "insbesondere aus der visuellen Beobachtung des Straßenverkehrs" ergeben, nicht anzuschließen.

  • AG Prenzlau, 31.05.2010 - 21 OWi 504/09

    Leivtec XV2, Geschwindigkeitsmessung, Anfangsverdacht, Beweisverwertungsverbot

    Der Anfangsverdacht kann sich dabei auch auf die visuelle Beobachtung des Straßenverkehrs durch den Messbeamten stützen (vgl. OLG Dresden DAR 2010, 210).

    Aus dem Beweiserhebungsverbot folgt auch ein Beweisverwertungsverbot für die Messaufzeichnung (vgl. OLG Dresden DAR 2010, 210; OLG Oldenburg DAR 2010, 32).

  • OLG Jena, 29.10.2010 - 1 SsBs 45/10

    Verwertbarkeit von Messergebnissen aus einer Abstands- und

    Insoweit unterscheiden sich diese Fälle von dem hier vorliegenden eines verdachtsabhängigen Einsatzes des Mess­sys­tem VKS, der kein Beweiserhebungs- und -verwertungsverbot nach sich zieht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2009, 4 Ss OWi 800/09, bei juris, OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2010, Ss (OWi) 788/09, bei juris; OLG Rostock, Beschluss vom 24.02.2010, 2 Ss (OWi) 6/10 I, 19/10, bei juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2010, 1 Ss Bs 23/10, bei juris; ebenso VG Gel­senkirchen, Beschluss vom 18.01.2010, 14 L 2/10, bei juris).
  • AG Bad Segeberg, 26.01.2012 - 17 C 159/11

    Verkehrssicherungspflicht: Unebenheit in Form einer Vertiefung zwischen einer

    Auch vor diesem Hintergrund hat sich der Benutzer des Weges in diesem Bereich auf größere Unebenheiten einzustellen (vgl. OLG München, Beschl. v. 09.02.2009 - 1 U 5782/08, VersR 2011, 684; OLG München, Beschl. v. 06.05.1998 - 1 W 1029/98, MDR 1999, 161; Tacke VersR 2011, 685).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2011 - 3 RBs 152/10

    Verwertbarkeit von mit dem System VibrAM gefertigten Videoaufzeichnungen

    In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte wurde unter Berufung auf die o. a. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vertreten, dass die Aufzeichnung von Verkehrsvergehen durch Videoanlagen, bei denen eine Identifizierung von Fahrer und/oder Fahrzeugkennzeichen möglich ist, einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt und einer gesetzlichen Grundlage bedarf (vgl. OLG Oldenburg DAR 2010, 32, 33; ähnlich OLG Dresden DAR 2010, 210).
  • OLG Bamberg, 16.03.2010 - 2 Ss OWi 235/10

    Bußgeldverfahren: Divergenzvorlage bei unterschiedlicher rechtlicher Beurteilung

    5 Zwar geht das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 09.02.2010 davon aus, dass für die Videoaufzeichnung mit dem bei der dort verfahrensgegenständlichen Messung eingesetzten ViBram-System keine Rechtsgrundlage besteht und setzt sich damit nicht nur in Widerspruch zur Rechtsprechung des hier erkennenden Senats (OLG Bamberg , Beschluss vom 16.11.2009 - 2 Ss OWi 1215/09 = NJW 2010, 100 f. = DAR 2010, 26 ff. m. Anm. Grunert = VRR 2009, 468 ff. m. Anm. Deutscher = zfs 2010, 50 ff.; vgl. auch OLG Bamberg , Beschluss vom 25.02.2010 - 3 Ss OWi 206/10 = DAR 2010, 279 f. = VRR 2010, 190 ff. m. Anm. Gieg ), sondern auch zu derjenigen weiterer Oberlandesgerichte (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 29.01.2010 - 4 Ss 1525/09 = VRR 2010, 115 f. = NJW 2010, 1219 f.; OLG Jena, Beschluss vom 06.01.2010 - 1 Ss 291/09 = NJW 2010, 1093 f. = VRR 2010, 115; OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2010 - Ss OWi 788/09 = DAR 2010, 210 ff. = VRR 2010, 154 f.; OLG Hamm, Beschluss vom 22.10.2009 - 4 Ss OWi 800/09 = NJW-Spezial 2010, 107; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.03.2010 - 1 SsBs 23/10 = DuD 2010, 341), die jeweils übereinstimmend von einer Anwendbarkeit des § 100 h Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG ausgehen.
  • AG Herford, 12.04.2010 - 11 OWi 2835/09

    Vernichtung und Nichtverwendung eines im Rahmen einer Geschwindigkeitsüberwachung

    OLG Dresden, Beschluss vom 02.02.2010 im Verfahren Ss (OWi) 788/09,.
  • AG Baden-Baden, 25.10.2011 - 17 OWi 306 Js 15109/10

    Verwertungsverbot im Rahmen der Verwertung der Ergebnisse der Messung der

    Es ist dementsprechend zu überprüfen, ob der Messbeamte die Videoaufzeichnung nur bei einem bereits visuell begründeten Verdacht aktiviert hat, oder aber die Videoaufzeichnung ununterbrochen hat durchlaufen lassen, so dass eine Vielzahl von sich verkehrsgerecht verhaltenden Fahrern erfasst wurde, um sodann diejenigen herauszufiltern, die verdächtig sind, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben (so für Abstandsmessungen OLG Dresden Beschluss vom 02.02.2010, Ss (OWi) 788/09, zitiert nach [...]).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1826
BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09 (https://dejure.org/2010,1826)
BGH, Entscheidung vom 27.01.2010 - 5 StR 432/09 (https://dejure.org/2010,1826)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09 (https://dejure.org/2010,1826)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 2 StGB; § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB; Art. 234 EG; § 132 GVG
    Ausländische Vorverurteilung; Härteausgleich; Berücksichtigung bei der Strafzumessung; gemeinschaftsrechtliches Gebot gegenseitiger Rücksichtnahme; Strafgerechtigkeit; Rahmenbeschlusses des Rates vom 24. Juli 2008 zur Berücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten der ...

  • lexetius.com

    StGB § 46 Abs. 2, § 55 Abs. 1 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 55 Abs 1 S 1 StGB
    Strafzumessung: Berücksichtigung einer nach innerstaatlichen Maßstäben gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung i.R.d. allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel

  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung einer nach innerstaatlichen Maßstäben gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung

  • ra.de
  • rewis.io

    Strafzumessung: Berücksichtigung einer nach innerstaatlichen Maßstäben gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Berücksichtigug einer ausländischen Vorverurteilung im Rahmen der Gesamtstrafenbildung

  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung einer ausländischen Vorverurteilung i.R.d. allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2677
  • NStZ-RR 2013, 338
  • StV 2010, 238
  • JR 2010, 166
  • DAR 2010, 210
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08

    Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Ge richt verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).

    b) Mit Rücksicht auf die insoweit tragende Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16) musste sich das Tatgericht auch nicht veranlasst sehen, den in der Rechtsprechung zum Recht der Gesamtstrafenbildung entwickelten Rechtsgedanken des sogenannten Härteausgleichs auf diesen Fall zu übertragen.

  • BGH, 27.01.2009 - 4 ARs 2/09

    Anfrageverfahren; kein Härteausgleich bei der Strafzumessung in Fällen, in denen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Zureichend ist die Berücksichtigung einer gemessen an innerstaatlichen Maßstäben gesamtstrafenfähigen ausländischen Vorverurteilung im Rahmen der allgemeinen tatrichterlichen Strafzumessung nach § 46 StGB (ähnlich BGH NStZ-RR 2009, 200).

    Angesichts grundsätzlicher Geltung der gesetzlichen Grenzen der Strafrahmen (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 200) wird in ganz anders als hier gelagerten Fällen eine Anwendung der Vollstreckungslösung zu erwägen sein (vgl. BGHSt 52, 124 sowie Senatsbeschluss vom 8. Dezember 2009 - 5 StR 433/09 Tz. 10 m.N., zur Aufnahme in BGHSt bestimmt, für den Fall nicht mehr möglicher Gesamtstrafenbildung von Geldstrafe mit lebenslanger Freiheitsstrafe).

  • BGH, 26.09.2007 - 1 StR 276/07

    Einführung von Erkenntnissen der Gerichtshilfe in die Hauptverhandlung (Verlesung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Ge richt verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Die in diesem Fall erforderliche Rüge einer rechtsstaatswidrigen und kompensationspflichtigen Verfahrensverzögerung hat der Angeklagte nicht form- und fristgerecht angebracht (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 32).
  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Dem im Rahmenbeschluss enthaltenen, auf das Recht der Mitgliedstaaten jeweils unmittelbar wirkenden Gebot (vgl. nur EuGH, Urteil vom 10. Juni 2005 Rs. C-105/03 - Pupino, NJW 2005, 2839) gegenseitiger Rücksichtnahme auf strafgerichtliche Verurteilungen anderer Mitgliedstaaten kann durch die nationalen Gerichte im deutschen Strafrecht ohne weiteres Geltung verschafft werden.
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    d) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass mit Rücksicht auf die Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind, das Gesamtstrafübel bei Festsetzung der neuen Strafe nach § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB im Blick behalten werden muss (vgl. BGHSt 41, 310, 314; Theune in LK StGB 12. Aufl. § 46 Rdn. 10 ff. m.N.).
  • BGH, 30.04.1997 - 1 StR 105/97

    Unterbliebene Gesamtstrafenbildung (Härteausgleich bei Auslandstat);

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Im Ausland verhängte Strafen sind der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Ge richt verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; BGH NStZ 2008, 709, 710).
  • BGH, 23.03.1999 - 1 StR 19/99

    Strafzumessung; Betrug; Lex mitior; Ausländerrechtliche Folgen

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Gleiches gilt für eine drohende Ist-Ausweisung, sofern diese im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte für den Angeklagten darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGH StV 2008, 298), und für berufs- oder dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8 und 18; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rdn. 430).
  • BGH, 27.08.1987 - 1 StR 412/87

    Geeignetheit eines Feuers zum Übergreifen auf bezeichnete Nachbargebäude als

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Gleiches gilt für eine drohende Ist-Ausweisung, sofern diese im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte für den Angeklagten darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGH StV 2008, 298), und für berufs- oder dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8 und 18; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rdn. 430).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.01.2010 - 5 StR 432/09
    Gleiches gilt für eine drohende Ist-Ausweisung, sofern diese im Einzelfall eine außergewöhnliche Härte für den Angeklagten darstellt (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Ausländer 5; BGH StV 2008, 298), und für berufs- oder dienstrechtliche Folgen einer Verurteilung (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 8 und 18; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rdn. 430).
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 478/09

    Härteausgleich für entgangene Bewährung; Vollstreckungslösung

  • BGH, 11.03.2009 - 5 ARs 3/09

    Anfrageverfahren; bei fiktiver Aburteilung im Inland gesamtstrafenfähige

  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

  • BGH, 08.12.2009 - 5 StR 433/09

    Härteausgleich; lebenslange Freiheitsstrafe; Mindestverbüßungsdauer;

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 309/99

    Beachtung des Gesamtstrafübels bei der Bildung von mehreren Gesamtstrafen

  • BGH, 31.08.2007 - 2 StR 304/07

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen; Ausweisung)

  • BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14

    Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen:

    Im Ergebnis das gleiche gilt im Falle der Verurteilung des Angeklagten durch ein ausländisches Gericht, soweit hypothetisch eine Aburteilung der Auslandstat auch im Inland nach deutschem Recht möglich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80; Beschluss vom 2. September 1997 - 1 StR 317/97, NStZ 1998, 134; Beschluss vom 30. Oktober 1997 - 1 StR 659/97, NStZ-RR 1998, 204; Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 5 StR 608/99, NStZ-RR 2000, 105; Urteil vom 26. September 2007 - 1 StR 276/07, NStZ 2008, 709, 710; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677, 2678; Fischer StGB, 61. Aufl., § 55 Rn. 21b mwN).

    Zwar sind im Ausland verhängte Strafen der nachträglichen Gesamtstrafenbildung über § 55 StGB nicht zugänglich, weil eine Gesamtstrafe mit einer von einem ausländischen Gericht verhängten Strafe schon wegen des damit verbundenen Eingriffs in deren Vollstreckbarkeit ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 43, 79; BGH, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 16; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677).

  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 235/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln unter Mitführen eines

    Mit Rücksicht auf die Wirkungen der Strafe, die für das künftige Leben des Angeklagten zu erwarten sind (§ 46 Abs. 1 Satz 2 StGB), hatte es auch das Gesamtstrafübel im Blick zu behalten (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 314; Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, StV 2010, 238, 239).
  • BGH, 07.02.2018 - 1 StR 582/17

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Ausgleich eines zu hohen Gesamtstrafenübels bei

    Es obliegt dem Tatgericht, bei der Straffestsetzung den Umstand zu berücksichtigen, dass wegen der neuerlichen Taten der Widerruf einer früher gewährten Strafaussetzung zur Bewährung zu erwarten ist und die Angeklagte deshalb eine weitere Strafe zu verbüßen haben wird (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310 (314); vom 29. Oktober 2008 - 2 StR 386/08 und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 (2678); Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 235/12).
  • BGH, 04.07.2018 - 1 StR 599/17

    Härtefallausgleich bei ansonsten gesamtstrafenfähigen ausländischen

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn eine Aburteilung der Straftaten auch in Deutschland möglich gewesen wäre, weil entweder der Täter Deutscher war oder die Tat sich gegen ein international geschütztes Rechtsgut richtet (st. Rspr.; vgl. zuletzt BGH, Beschlüsse vom 26. März 2014 - 2 StR 202/13 Rn. 15, aaO und vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, NJW 2010, 2677 f. mit ausführlicher Begründung und mwN; abweichend für den Fall, dass eine Verurteilung in Deutschland nur gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB möglich gewesen wäre, vgl. BGH, Urteil vom 10. Juni 2009 - 2 StR 386/08, NStZ 2010, 30 ff.).
  • BGH, 20.09.2016 - 1 StR 347/16

    Strafzumessung (Darstellung im Urteil: erforderliche Erörterung der Auswirkungen

    Das Tatgericht hat grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihre Folgen in seine Entscheidung einzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. August 2011 - 4 StR 367/11, StV 2012, 15; vom 10. November 2010 - 5 StR 456/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Anwendungspflicht 6; vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19 und vom 9. November 1995 - 4 StR 650/95, BGHSt 41, 310, 314; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1245).
  • BGH, 26.01.2011 - 5 StR 569/10

    Bemessung der Jugendstrafe (schädliche Neigungen; ausländische Vorverurteilungen;

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 27. Januar 2010 (5 StR 432/09, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19) näher dargelegt, dass eine vollstreckte ausländische Vorverurteilung, die an innerstaatlichen Maßstäben gemessen gesamtstrafenfähig wäre, im Rahmen der allgemeinen Strafzumessung mit Blick auf das Gesamtstrafübel zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Härteausgleich bei Zusammentreffen mit Jugendstrafe;

    Das Landgericht hat aber seiner Verpflichtung nicht genügt, eine infolge des Härteausgleichs vorgenommene Strafmilderung deutlich zu dokumentieren (BGHSt aaO, S. 277; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09 - und 9. November 2010 - 4 StR 441/10, BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19 und 20).
  • BGH, 10.11.2010 - 5 StR 456/10

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Anwendungspflicht); Gesamtstrafübel

    Das Tatgericht hat grundsätzlich das gesamte Gewicht der verhängten Strafe und ihrer Folgen in seine Entscheidung einzustellen (vgl. BGHSt 41, 310, 314; BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Härteausgleich 19; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung 4. Aufl. Rdn. 415 ff.).
  • LG Hamburg, 08.03.2011 - 605 StVK 640/05

    Niederländisches Strafurteil gegen früheren RAF-Angehörigen Folkerts aus dem Jahr

    Hinsichtlich einer ausländischen Verurteilung besteht Einigkeit darüber, dass ein Härteausgleich zu erfolgen hat, wenn wie hier die Taten auch in Deutschland hätten verfolgt werden können (vgl. zum Streit, wenn keine deutsche Strafzuständigkeit gegeben ist: BGH NStZ 2010, 30-32 einerseits und BGH NJW 2010, 2677f andererseits), Dieser versäumte Härteausgleich ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu werten, auch wenn sich diese Rechtsprechung erst einige Jahre nach der Verurteilung durch das Oberlandesgericht Stuttgart entwickelt hat.
  • KG, 18.07.2017 - 2 Ws 101/17

    Vollstreckungshilfeverfahren: Anrechnung von im Ausland vollzogenem

    In jedem Fall setzt ein Härteausgleich voraus, dass aus Anlass einer (neuen) Verurteilung durch ein deutsches Gericht eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung nach § 55 StGB an sich möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 299/14 - [juris]; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 432/09 - [juris] Senat, Beschluss vom 10. Juli 2012 - 2 Ws 283/12 -).
  • BGH, 25.06.2013 - 5 StR 266/13

    Härteausgleich bei der Gesamtstrafenbildung

  • BGH, 29.05.2013 - 5 StR 151/13

    Absolute Verfolgungsverjährung bei der gefährlichen Körperverletzung

  • BGH, 24.01.2017 - 1 StR 651/16

    Bildung der Gesamtstrafe (Beachtung des Gesamtstrafübels; Anrechnung

  • LG Freiburg, 16.06.2010 - 7 Ns 95 Js 15880/08

    Fiktive nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Härteausgleich bei Berücksichtigung

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