Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 16.12.2009

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09   

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https://dejure.org/2009,3307
BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09 (https://dejure.org/2009,3307)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.2009 - 3 C 1.09 (https://dejure.org/2009,3307)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 (https://dejure.org/2009,3307)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    PBefG §§ 8, 13, 13a, 45a; SGB IX §§ 145, 148; VO (EWG) 1191/69 Art. 1, 2
    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich; gemeinwirtschaftlich; eigenwirtschaftliche Verkehrsbedienung; gemeinwirtschaftliche Verkehrsbedienung; gemeinwirtschaftliche Verpflichtung; Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes; ...

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehrs bei Missachtung des Vorrangs der eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung; Voraussetzung der Vereinbarung einer Verkehrsleistung durch einen Aufgabenträger des öffentlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Genehmigung für die Einrichtung und den Betrieb eines gemeinwirtschaftlichen Linienverkehrs bei Missachtung des Vorrangs der eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung; Voraussetzung der Vereinbarung einer Verkehrsleistung durch einen Aufgabenträger des öffentlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorrang der eigenwirtschaftlichen Verkehrsbedienung ist zu beachten!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • busradar.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Zum Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 135, 198
  • NVwZ-RR 2010, 559
  • DVBl 2010, 790
  • DÖV 2010, 489
  • DAR 2010, 221
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 19.10.2006 - 3 C 33.05

    Linienverkehrsgenehmigung; eigenwirtschaftlicher Verkehr; gemeinwirtschaftlicher

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09
    Gegenüber den vom Europäischen Gerichtshof in seinem Altmark-Trans-Urteil vom 24. Juli 2003 - Rs. C-280/00 - (Slg. 2003, I-7747) im Hinblick auf ein vermeintliches Wahlrecht des Verkehrsunternehmers geäußerten Zweifeln, ob die im Personenbeförderungsgesetz getroffene Regelung den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einer Teilbereichsausnahme genüge (a.a.O. Rn. 60 ff.), hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 33.05 - (BVerwGE 127, 42 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 37) klargestellt, dass der Unternehmer ein solches Wahlrecht zwischen einer Genehmigung nach § 13 oder § 13a PBefG nicht hat.

    Bei der Genehmigung nach § 13 PBefG liegt mithin die Initiative beim Unternehmer, während im Falle des § 13a PBefG der Aufgabenträger initiativ werden muss (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 35 f.).

    In der Rechtsprechung des Senates ist geklärt, dass nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG dem Verkehrsunternehmer gewährte Zuschüsse, soweit sie in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind, die Annahme von Eigenwirtschaftlichkeit nicht hindern (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 28 ff.; ebenso bereits Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 S. 4 f.).

    Die durch ein solches Austauschverhältnis geprägte Lage unterscheidet sich grundlegend von der Situation, in der sich der Verkehrsunternehmer befindet, wenn er darüber zu entscheiden hat, ob er einen eigenwirtschaftlichen Antrag stellt, wenn es also darum geht, ob er einen Verkehr auf eigenes Risiko und mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln erbringt (vgl. dazu Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 35 ff.).

  • EuGH, 07.05.2009 - C-504/07

    Antrop u.a. - Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Gemeinwohlverpflichtungen -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09
    Ein solches Verständnis der Befugnis aus Art. 1 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 lässt sich indirekt auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Mai 2009 - Rs. C-504/07 - (juris) entnehmen.

    Mit gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen meint der Europäische Gerichtshof hingegen die mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen (EuGH, Urteil vom 7. Mai 2009 a.a.O. Rn. 18), also die Betriebspflicht, Beförderungspflicht und die Tarifpflicht.

  • VGH Hessen, 18.11.2008 - 2 UE 1481/07

    Buslinien

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09
    - Hessischer VGH - 18.11.2008 - AZ: VGH 2 UE 1481/07.
  • VGH Baden-Württemberg, 31.03.2009 - 3 S 2455/06

    Genehmigung zum Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09
    Beim Ausgleich für Beförderungsleistungen im Ausbildungsverkehr nach § 45a PBefG und für die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter nach §§ 145 und 148 SGB IX handelt es sich um gesetzliche Ausgleichs- und Erstattungsleistungen in diesem Sinne (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 31. März 2009 - 3 S 2455/06 - juris).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 6.99

    Konkurrentenklage; Linienverkehrsgenehmigung; finanzielle Leistungsfähigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09
    a) Maßgeblich für die Beurteilung, ob die der Beigeladenen zu 1 erteilte Linienverkehrsgenehmigung rechtmäßig ist, ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 6.99 - Buchholz 310 § 42 Abs. 2 VwGO Nr. 4 S. 6).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 3 C 7.99

    Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 - Betreiben von Liniendiensten im Stadt-, Vorort-

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09
    In der Rechtsprechung des Senates ist geklärt, dass nach § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG dem Verkehrsunternehmer gewährte Zuschüsse, soweit sie in die Gewinn- und Verlustrechnung aufzunehmen sind, die Annahme von Eigenwirtschaftlichkeit nicht hindern (Urteil vom 19. Oktober 2006 a.a.O. Rn. 28 ff.; ebenso bereits Beschluss vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 7.99 - Buchholz 442.01 § 8 PBefG Nr. 1 S. 4 f.).
  • BVerwG, 28.07.1989 - 7 C 39.87

    Verpflichtungsklage - Genehmigung eines Linienverkehrs - Sach- und Rechtslage -

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09
    Da der Beklagte den Antrag der Klägerin bislang zu Unrecht unberücksichtigt gelassen hat, ihm andererseits bei der Bewertung von Verkehrsbedürfnissen und ihrer befriedigenden Bedienung im Sinne des § 13 Abs. 2 PBefG ein Beurteilungsspielraum (Urteil vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 39.87 - BVerwGE 82, 260 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 29 S. 16) und darüber hinaus im Falle eines Widerspruchs zum Nahverkehrsplan nach § 13 Abs. 2a PBefG ein Versagungsermessen zusteht, kommt nur eine Verpflichtung zur Neubescheidung in Betracht.
  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09
    Gegenüber den vom Europäischen Gerichtshof in seinem Altmark-Trans-Urteil vom 24. Juli 2003 - Rs. C-280/00 - (Slg. 2003, I-7747) im Hinblick auf ein vermeintliches Wahlrecht des Verkehrsunternehmers geäußerten Zweifeln, ob die im Personenbeförderungsgesetz getroffene Regelung den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die Rechtssicherheit und Rechtsklarheit einer Teilbereichsausnahme genüge (a.a.O. Rn. 60 ff.), hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2006 - BVerwG 3 C 33.05 - (BVerwGE 127, 42 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 37) klargestellt, dass der Unternehmer ein solches Wahlrecht zwischen einer Genehmigung nach § 13 oder § 13a PBefG nicht hat.
  • BVerwG, 02.07.2003 - 3 C 46.02

    Auskunftsanspruch, verfassungsunmittelbarer; Informationsanspruch,

    Auszug aus BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 1.09
    Damit wird der Sache nach dem Ausschreibungswettbewerb eine Art von Genehmigungswettbewerb vorgeschaltet (vgl. Urteil vom 2. Juli 2003 - BVerwG 3 C 46.02 - BVerwGE 118, 270 = Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 261 S. 20).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Die Entscheidung ist deshalb ähnlich wie andere planerische Verwaltungsentscheidungen der gerichtlichen Überprüfung nur begrenzt zugänglich (Urteile vom 28. Juli 1989 - BVerwG 7 C 39.87 - BVerwGE 82, 260 = Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 29 S. 16 und vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - VerkMitt 2010 Nr. 33 S. 34).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - Verg 48/10

    Vergabe von Dienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Wege der

    aa) Nach der Rechtsprechung des BVerwG (zuletzt NVwZ-RR 2010, 559) lässt sich aus § 8 Abs. 4 S. 1 PBefG der Vorrang eigenwirtschaftlicher/kommerzieller Verkehre vor gemeinwirtschaftlichen Verkehren ableiten.

    Die Abgrenzung zwischen gemeinwirtschaftlichen und kommerziellen Verkehren nach dem noch geltenden PBefG und der VO 1191/69, auf die § 13a PBefG ausdrücklich verweist, einerseits und der jetzt geltenden VO andererseits ist infolge der andersartigen Qualifikation von Ausgleichszahlungen (vgl. zuletzt BVerwG, NVwZ-RR 2010, 559) unterschiedlich.

  • VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10

    Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen

    Maßgeblich für die Anfechtungsklage gegen die Ablehnung und die erteilte Genehmigung für die Beigeladenen ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (so BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 und v. 6. April 2000 - 3 C 6.99 - OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7. April 1998 - A 4 S 191/97 -, jeweils zit. nach JURIS), die Beurteilung des Verpflichtungsantrages der Klägerin richtet sich hingegen nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (so OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7. April 1998 - A 4 S 191/97 - VG Augsburg, Urt. v. 10. Juni 2008 - Au 3 K 07.1357, Au 3 K 07.1358 - VG Gießen, Urt. v. 12. Juni 2007 - 6 E 49/06 - vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 - unklar: BVerwG, Urt. v. 6. April 2000 - 3 C 6.99 - jeweils zit. nach JURIS; wohl a.M.: Heinze, PBefG, 2007, § 13 S. 255 f.).

    Da es sich bei den hier in Rede stehenden Verkehrsleistungen unstreitig nicht um gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen, sondern um eigenwirtschaftliche Verkehrsleistungen i.S.d. § 8 Abs. 4 Satz 2 PBefG (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 -, zit. nach JURIS) handelt, ergeben sich die Voraussetzungen einer Genehmigung aus § 13 PBefG und nicht aus § 13a PBefG, der ein Bestellverfahren mit einem Ausschreibungswettbewerb vorsieht.

    Unternehmensaktivitäten, die aber von vornherein nicht geeignet sind, die Regelungsziele der Verordnung in Frage zu stellen (wie Gelegenheitsverkehr, Ausflugsverkehr) stellen keinen Hinderungsgrund für die Anwendung der im deutschen Recht geregelten Teilbereichsausnahme dar (so BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 -, zit. nach JURIS).

    Damit wurde der Sache nach dem Ausschreibungswettbewerb eine Art von Genehmigungswettbewerb vorgeschaltet (so BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 -, zit. nach JURIS).

    Bei der Bewertung von Verkehrsbedürfnissen und ihrer befriedigenden Bedienung i.S.d. § 13 Abs. 2 PBefG kommt der Genehmigungsbehörde ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, weil diese Entscheidung nicht nur prognostische, sondern auch verkehrs- und raumordnungspolitische Wertungen voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteile v. 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 -, v. 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 - und v. 26. Juli 1989 - 7 C 39.87 - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. Februar 2007 - 1 M 267/06 -, jeweils zit. nach JURIS; vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 6. März 2008 - 11 B 04.2449 -, zit. nach JURIS).

    Darüber hinaus steht ihr im Falle eines Widerspruchs zum Nahverkehrsplan nach § 13 Abs. 2a PBefG ein Versagungsermessen zu (so BVerwG, Urt. v. 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 -, zit. nach JURIS).

  • BVerwG, 24.10.2013 - 3 C 26.12

    Linienverkehrsgenehmigung; Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen; öffentliche

    Das kann ein zusätzlicher Grund dafür sein, einen ausreichenden Vorlauf für einen Genehmigungswettbewerb vorzusehen (vgl. dazu Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 Rn. 21 f.).

    Dem Aufgabenträger obliegt die Prüfung, ob eine eigenwirtschaftlich nicht zu erbringende Verkehrsleistung für eine ausreichende Verkehrsbedienung nötig ist; er hat darauf aufbauend die Möglichkeit, in dem verordnungsrechtlich vorgesehenen Verfahren für eine gemeinwirtschaftliche Erbringung der Verkehrsleistungen zu sorgen (vgl. Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 Rn. 19 ff.).

    Sie besteht, wenn der Aufgabenträger vor der Einleitung des Ausschreibungswettbewerbs auf das Auslaufen einer bestehenden Linienverkehrsgenehmigung oder eine beabsichtigte Neueinrichtung einer Linie hinweist und dazu auffordert, innerhalb einer von ihm in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde festzulegenden Frist einen Antrag auf eigenwirtschaftliche Genehmigung zu stellen (Urteil vom 29. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2016 - 13 A 788/15

    Erteilung einer Genehmigung zur Personenbeförderung i.R.d. eigenwirtschaftlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 -, juris, Rn. 20 ff., bedurfte es, wenn der Aufgabenträger eine von ihm für erforderlich gehaltene Verkehrsbedienung durch gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistungen sicherstellen wollte, zur Sicherung des Vorrangs eigenwirtschaftlicher Verkehrsleistungen einer gesicherten Prognose, dass eine eigenwirtschaftliche Verkehrserbringung nicht möglich ist.
  • VG Stade, 30.06.2016 - 1 A 1432/14

    Allgemeine Vorschrift; eigenwirtschaftlicher Verkehr; Personenbeförderung;

    Die Vorschrift stellt - wie bisher - (vergleiche hierzu: BVerwG, Urt. v. 29.10.2009 - 3 C 1.09 -, juris; Knauff, Der Vorrang eigenwirtschaftlicher Verkehre im ÖPNV auf Grundlage des novellierten Personenbeförderungsgesetzes, GewArch 2013, 283) lediglich die Legaldefinition dessen dar, was als "eigenwirtschaftlich" im Sinne des PBefG zu verstehen ist und stellt klar, dass Ausgleichsleistungen, die in (bereits erlassenen) allgemeinen Vorschriften enthalten sind, die Eigenwirtschaftlichkeit nicht entfallen lassen.

    Insbesondere rechtfertigt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Oktober 2009 (- 3 C 1.09 -, juris) nicht die Annahme eines Vorrangs der allgemeinen Vorschrift im Sinne der VO (EG) Nr. 1370/2007.

    Diese Prognose bedurfte einer durch die Verfahrensgestaltung gesicherten Grundlage, nämlich eine Art von Genehmigungswettbewerb, der dem Ausschreibungswettbewerb vorzuschalten war (zu allem: BVerwG, Urt. v. 29.10.2009 - 3 C 1.09 -, juris).

  • BVerwG, 28.07.2021 - 8 C 33.20

    Kein Anspruch auf Linienverkehrsgenehmigung bei unzureichender Bedienung des

    Nur hinsichtlich ihrer Bewertung und der Frage, ob sie mit den bereits vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend gedeckt werden können, kommt der Genehmigungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juli 1989 - 7 C 39.87 - BVerwGE 82, 260 , vom 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 Rn. 35, vom 24. Juni 2010 - 3 C 14.09 - BVerwGE 137, 199 Rn. 13 und vom 24. Oktober 2013 - 3 C 26.12 - BVerwGE 148, 175 Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 13 A 4149/18

    Anspruch auf Genehmigung für eigenwirtschaftlichen Verkehr innerhalb eines

    vgl. zur alten Rechtslage: OVG NRW, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 13 A 208/16 -, juris, Rn. 23, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 -, juris, Rn. 20 ff.; BVerfG, Beschluss vom 11. Oktober 2010 - 1 BvR 1425/10-, juris, Rn. 11 f., und Heinze/Fiedler, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 12 Rn. 25.

    17/10857, S. 20; BVerwG, Be-schluss vom 25. Juli 2019 - 8 B 53.19 -, juris, Rn. 5; Wittig/Donhauser, KommunalPraxis spezial 2013, 76 (80); Knauff, GewArch 2013, 283 (287 f.); vgl. zu dieser Funktion der Frist nach altem Recht: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 3 C 1.09 -, juris, Rn. 21 ff.; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 10. Juli 2018 - 9 C 2424/17 -, juris, Rn. 86; Fehling, in: Heinze/Fehling/Fiedler, a.a.O., § 8a Rn. 15; Fielitz/Grätz, a. a. O., § 12 Rn. 21.

  • BVerwG, 13.12.2012 - 3 C 32.11

    Bodenabfertigungsdienste; Bodenabfertigung; Flughafen; Flugplatz; Ausschreibung;

    b) In solchen Verfahren kommt den zuständigen Stellen sowohl bei der Bestimmung und Gewichtung der Zuschlagskriterien als auch bei der Auswahlentscheidung selbst ein Beurteilungs- und Bewertungsspielraum zu (vgl. zu § 13 Abs. 2 PBefG: Urteil vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 3 C 1.09 - BVerwGE 135, 198 - sowie zur Auswahl nach VOB/A: BGH, Urteil vom 16. Oktober 2001 - X ZR 100/99 - NZBau 2002, 107; ebenso zu Vergabeentscheidungen nach der Bodenabfertigungsdienst-Verordnung: VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2010 - 8 AS 10.40000 - GewArch 2010, 327, juris Rn. 15; OVG Lüneburg, Beschluss vom 24. Juni 1999 - 12 M 2094/99 - NVwZ 1999, 1130, juris Rn. 9; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 2.09

    Linienverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Konzession; eigenwirtschaftlich;

    Parallelentscheidung zu dem Urteil, BVerwG, 2009-10-29, 3 C 1/09, das vollständig dokumentiert ist.
  • OLG Jena, 23.12.2011 - 9 Verg 3/11

    eigenwirtschaftlicher Verkehr - Vergabenachprüfungsverfahren: Prüfungsumfang bei

  • BVerwG, 25.07.2019 - 8 B 53.19

    Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung für zehn Buslinien für den

  • VGH Bayern, 07.12.2011 - 11 B 11.928

    Auslegung eines Berufungsantrags

  • VGH Hessen, 18.11.2020 - 2 A 611/16

    Fiktive Genehmigung im Buslinienverkehr; Vollständigkeit der Antragsunterlagen;

  • VG Köln, 14.08.2020 - 18 K 451/17

    Genehmigungen zum Betrieb von Buslinien in Leverkusen und im

  • VG Düsseldorf, 05.02.2015 - 6 K 7650/13

    Linienbus; Parallelverkehr; Flughafenzubringerbus; Verkehrsverbeseserung;

  • OLG Rostock, 04.07.2012 - 17 Verg 3/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zuständigkeit der Vergabekammern bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2017 - 13 A 208/16

    Zurückbleiben eines Angebots in einem Vergabeverfahren im Bereich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2017 - 13 A 30/16

    Rechtmäßiger Aufruf zur Abgabe von Angeboten für den eigenwirtschaftlichen

  • VK Niedersachsen, 28.02.2014 - VgK-01/14

    Vergabe von Personennahverkehrsleistungen als Dienstleistungsauftrag im

  • VK Thüringen, 22.08.2011 - 250-4003.20-3457/2011-E-007-HBN

    Wie sind vermeintliche Vergabrechtsverstöße (mindestens) zu rügen?

  • VG Saarlouis, 27.09.2017 - 5 K 1223/16

    Personenbeförderungsrecht - Genehmigung einer Buslinie

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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1403
OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09 (https://dejure.org/2009,1403)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2009 - 12 ME 234/09 (https://dejure.org/2009,1403)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 (https://dejure.org/2009,1403)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verwertbarkeit einer polizeilich, statt richterlich angeordneten Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts; Kriterien für die Berücksichtigung einer Blutprobenuntersuchung in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren

  • IWW
  • blutalkohol PDF, S. 180
  • rechtsportal.de

    StPO § 81a Abs. 2
    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts; Kriterien für die Berücksichtigung einer Blutprobenuntersuchung in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Und wieder: Die polizeilich angeordnete Blutprobe

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verwertbarkeit einer polizeilich angeordneten Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    [Richtervorbehalt, Blutprobe, Beweisverwertungsverbot]

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Blutprobe im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwertungsverbot für nicht richterlich angeordnete körperliche Untersuchungen für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts; Kriterien für die Berücksichtigung einer Blutprobenuntersuchung in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 629
  • NStZ-RR 2010, 274
  • NZV 2010, 371
  • DAR 2010, 221
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 32 Ss 94/09

    Umfang des Richtervorbehalts bei Anordnung einer Blutprobe; Rechtsfolgen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Gegen eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs könnte allerdings sprechen, dass der Antragsteller laut polizeilichem Bericht vom 26. Mai 2009 um 11.15 Uhr kontrolliert worden ist und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass angesichts des einfach gelagerten und ohne Weiteres überschaubaren Sachverhalts ein Richter zu dieser Zeit nicht hätte angerufen werden und dieser auch ohne Aktenvorlage fernmündlich die begehrte Anordnung hätte treffen können, so dass vermutlich bei Einschaltung des Richters eine (erhebliche) zeitliche Verzögerung nicht eingetreten wäre (vgl. dazu OLG Celle, Beschl. v. 15.9.2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris; ferner Beschl. v. 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, 3524-3527).

    Im Anwendungsbereich des § 81a StPO, der - wie dargelegt - eine Eilanordnung durch Polizeibeamte ohnehin nicht schlechterdings ausschließt, tritt das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Individualinteresse des Einzelnen an der Bewahrung seiner Rechtsgüter zurück, wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise verkannt worden ist (OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, 3591-3592; ferner OLG Celle, Beschl. v. 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 -, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Gegen die Annahme eines strafprozessualen Verwertungsverbots spricht hier, dass bei einem Sachverhalt der hier vorliegenden Art eine richterliche Anordnung mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig auch fernmündlich und typischerweise zu ergehen pflegt, dass eine Blutentnahme durch einen Arzt einen eher geringfügigen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen darstellt, dem andererseits ein erhebliches öffentliches Interesse an der Abwendung erheblicher Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer gegenübersteht, und dass die die Blutentnahme anordnende Polizeibeamtin die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung nicht schlechthin verkannt, sondern eine solche im Einzelfall wegen Eilbedürftigkeit als entbehrlich angesehen hat (vgl. dazu OLG Celle, Beschl. v. 15.9.2009 und 6.8.2009, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2008 - 1 M 12/08

    Beweisverwertungsverbote im Fahrerlaubnisrecht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, ein von der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig angeordnetes Gutachten über die Fahreignung bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, wenn das Gutachten ein eindeutig negatives Ergebnis ausweist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2008 - 12 ME 183/08

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Blutprobeuntersuchung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).

    Dieser Gesichtspunkt rechtfertigt es, ein von der Fahrerlaubnisbehörde rechtswidrig angeordnetes Gutachten über die Fahreignung bei der Entscheidung über die Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen, wenn das Gutachten ein eindeutig negatives Ergebnis ausweist (vgl. bereits Senatsbeschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, a.a.O.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2009 - 1 S 205.09

    Beschwerde; Fahrerlaubnisentziehung; Betäubungsmittelkonsum; regelmäßiger

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen einen Richtervorbehalt vorsehen und es einen Wertungswiderspruch bedeutete, wenn Fälle, die ihren Ausgang in einem straf- oder bußgeldrechtlich ahndungsfähigen Verkehrsverstoß nehmen, anders behandelt würden als solche, in denen die Behörde nach § 11 Abs. 2 FeV aufgrund ihr bekannt gewordener Tatsachen selbst Zweifeln an der Kraftfahreignung eines Betroffenen nachgeht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 - 1 S 205.09 -, juris).
  • OLG Oldenburg, 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Im Anwendungsbereich des § 81a StPO, der - wie dargelegt - eine Eilanordnung durch Polizeibeamte ohnehin nicht schlechterdings ausschließt, tritt das staatliche Strafverfolgungsinteresse gegenüber dem Individualinteresse des Einzelnen an der Bewahrung seiner Rechtsgüter zurück, wenn Gefahr im Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise verkannt worden ist (OLG Oldenburg, Beschl. v. 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09 -, NJW 2009, 3591-3592; ferner OLG Celle, Beschl. v. 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 -, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • VG Osnabrück, 20.02.2009 - 6 A 65/08

    Amphetamin; Beweisverwertungsverbot; Blutentnahme; Drogenkonsum, unbewusster;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).
  • VG Braunschweig, 29.01.2008 - 6 B 214/07

    Beweisverwertungsverbot bei Entzug der Fahrerlaubnis; Beweisverwertungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Ebenso wie im Strafprozessrecht kann daher ein solches Verbot nur unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der gegenläufigen Interessen angenommen werden, wobei jedoch in Verwaltungsverfahren, die wie das Fahrerlaubnisrecht der Gefahrenabwehr dienen, nicht ohne Weiteres dieselben Maßstäbe wie im repressiven Bereich des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts gelten (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - 12 ME 183/08 -, VD 2008, 242-244 unter Bezugnahme auf OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.3.2008 - 1 M 12/08 -, juris; zuletzt Beschl. v. 5.11.2009 - 12 ME 237/09 - ferner VG Osnabrück, Urt. v. 20.2.2009 - 6 A 65/08 -, juris und VG Braunschweig, Beschl. v. 29.1.2008 - 6 B 214/07 -, juris).
  • OLG Celle, 15.09.2009 - 322 SsBs 197/09

    Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme unter Umgehung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Gegen eine Gefährdung des Untersuchungserfolgs könnte allerdings sprechen, dass der Antragsteller laut polizeilichem Bericht vom 26. Mai 2009 um 11.15 Uhr kontrolliert worden ist und keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass angesichts des einfach gelagerten und ohne Weiteres überschaubaren Sachverhalts ein Richter zu dieser Zeit nicht hätte angerufen werden und dieser auch ohne Aktenvorlage fernmündlich die begehrte Anordnung hätte treffen können, so dass vermutlich bei Einschaltung des Richters eine (erhebliche) zeitliche Verzögerung nicht eingetreten wäre (vgl. dazu OLG Celle, Beschl. v. 15.9.2009 - 322 SsBs 197/09 -, juris; ferner Beschl. v. 6.8.2009 - 32 Ss 94/09 -, NJW 2009, 3524-3527).
  • BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 2225/08

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Schutz bei Wohngemeinschaften; rechtswidrige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2009 - 12 ME 234/09
    Für den Strafprozess ist anerkannt, dass über das Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes - mit Ausnahme ausdrücklich geregelter Verwertungsverbote wie in § 136a Abs. 3 Satz 2 StPO - jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.7.2009 - 2 BvR 2225/08 -, NJW 2009, 3225-3226 m.w.N. zur Rechtsprechung der Strafgerichte).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 10 S 4/10

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

    11 Auch wenn aber ein strafprozessuales Verwertungsverbot unterstellt wird, ist im vorliegenden Verwaltungsverfahren keine entsprechende Bewertung geboten (ebenso Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 - 3 B 161/08 - juris; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 - 12 ME 183/08 - und Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09 - jeweils juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 - 1 S 205.09 - juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 - 10 B 11226/09 - juris; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 - 11 CS 09.1443 - juris).

    Für dieses Ergebnis spricht auch, dass weder das Straßenverkehrsgesetz noch die Fahrerlaubnis-Verordnung für die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen einen der Vorschrift des § 81 Abs. 2 StPO vergleichbaren Richtervorbehalt vorsehen und es einen Wertungswiderspruch bedeutete, wenn Fälle, die ihren Ausgang in einem straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verkehrsverstoß nehmen, anders behandelt würden als solche, in denen die Behörde nach § 11 Abs. 2 FeV aufgrund ihr bekannt gewordener Tatsachen selbst Zweifeln an der Kraftfahreignung eines Betroffenen nachgeht (zum Ganzen Sächsisches OVG, Beschl. v. 01.02.2010 a.a.O.; OVG Niedersachsen, Urt. v. 14.08.2008 a.a.O. u. Beschl. v. 16.12.2009 a.a.O.; OVG Berlin - Brandenburg, Beschl. v. 3.11.2009 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.01.2010 a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 28.01.2010 a.a.O.).

  • OLG Hamm, 30.03.2010 - 3 RVs 7/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot, Drogenfahrt,

    Für den Verstoß gegen § 81 a Abs. 2 StPO bedeutet dies, dass ein Beweisverwertungsverbot anzunehmen ist, wenn Gefahr in Verzug willkürlich angenommen und der Richtervorbehalt bewusst und gezielt umgangen bzw. ignoriert wird oder wenn die Rechtslage bei Anordnung der Maßnahme in gleichwertiger Weise grob verkannt worden ist (OLG Köln, BeckRS 2010, 3706; OLG Celle, BeckRS 2009, 27705; OLG Nürnberg, Beschl. v. 07.12.2009 - 1 St OLG Ss 232/2009; OLG Oldenburg, NJW 2009, S. 3591 jeweils m. w. N.; zur Abwägung im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2009 - 12 ME 234/09; zum Verwaltungsverfahren zum Waffen- und Jagdrecht vgl. VGH Bayern, Beschl. v. 22.02.2010 - 21 CS 09.2767).
  • VG Bremen, 10.01.2018 - 5 V 3111/17

    Fahrerlaubnisentzug - Fahrerlaubnisentziehung; Gutachten; Verwertbarkeit

    Die Fahrerlaubnisbehörde darf daher im überwiegenden Interesse an dem Schutz hochrangiger Rechtsgüter einer großen Zahl von Verkehrsteilnehmern in einem auf Entziehung der Fahrerlaubnis gerichteten Verwaltungsverfahren auch ein unter Ver- - 11 - stoß gegen den Richtervorbehalt des § 81a StPO gewonnenes Ergebnis einer Blutprobenuntersuchung berücksichtigen, wenn dieses auf die fehlende Kraftfahreignung des Betroffenen hinweist (vgl. ausführlich VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.06.12 - 10 S 452/10, juris; vgl. ferner Thüringer OVG, B. v. 25.06.14 - 2 EO 124/14; OVG NRW, B. v. 02.09.2013 - 16 B 976/13; OVG MV, B. v. 20.03.2008 - 1 M 12/08; OVG Nds., B. v. 16.12.09 - 12 ME 234/09; Sächs. OVG, B. v. 01.02.2010 - 3 B 161/08, jeweils juris).
  • VG Oldenburg, 14.12.2019 - 7 B 3414/19

    Amphetamin; Ausnahmefall; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Dies folgt zum einen daraus, dass ein derartiger Verstoß in der Regel nicht von der Fahrerlaubnisbehörde selbst zu verantworten ist, und zum anderen vor allem aus der gefahrenabwehrrechtlichen Schutzrichtung des Verwaltungsverfahrens (vgl. OVG Nds., Beschluss v. 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, juris, Rn. 5).

    Ergänzend macht das Gericht dazu noch wie folgt die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aufmerksam, dass am 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 - Folgendes (auszugsweise) wörtlich festgehalten hat (juris):.

  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 11 CS 09.1443

    Gelegentlicher Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das Trennungsgebot;

    Lässt sich in der Rückschau nicht sicher bejahen, dass eine richterliche Anordnung nach § 81 a Abs. 2 StPO, wäre sie beantragt worden, zweifelsfrei ergangen wäre, liegt andererseits aber auch kein "absoluter Verfahrensfehler" vor, der auch bei Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 46 BayVwVfG beachtlich ist (vgl. zum Rechtsinstitut des "absoluten Verfahrensfehlers" z.B. Sachs in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, RdNr. 30 zu § 46; Meyer in: Knack/Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, RdNr. 23 zu § 46; Schemmer in: Bader/Ronellenfitsch, VwVfG, 2010, RdNrn. 26 - 30 zu § 46), so hängt die Frage, ob das Ergebnis der Analyse einer unter Missachtung des Richtervorbehalts nach § 81 a Abs. 2 StPO erlangten Blutprobe für Zwecke des Fahrerlaubnisrechts verwertet werden darf, von einer Abwägung der inmitten stehenden Interessen ab (NdsOVG vom 14.8.2008 Blutalkohol Bd. 45 [2008], 416/418; vom 16.12.2009 Az. 12 ME 234/09, Juris, RdNr. 5 m.w.N.; VG Osnabrück vom 20.2.2009 Az. 6 A 65/08, Juris, RdNr. 17).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2010 - 10 B 11226/09

    Ohne richterliche Anordnung entnommene Blutprobe für Entziehung der Fahrerlaubnis

    Es würde nämlich - ohne dass sich dies mit Blick auf den den Fahrerlaubnisbehörden obliegenden Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Kraftfahrzeugführern rechtfertigen ließe - für die Unterbindung der weiteren Verkehrsteilnahme des betreffenden zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeigneten Kraftfahrers darauf ankommen, ob sich der Fahrerlaubnisbehörde die mangelnde Fahreignung wegen des Konsums von Alkohol oder Betäubungsmitteln aus dem Ergebnis eines vorangegangenen repressiven polizeilichen Vorgehens erschließt oder ob sie auf der Grundlage anderweitig erlangter Erkenntnisse in dieser Richtung eigene Ermittlungen zur Fahreignung des betreffenden Verkehrsteilnehmers anstellt (wie hier auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. November 2009, BA 2010, 40; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, Juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20. März 2008 - 1 M 12/08 -, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - 16 B 382/10

    Verfahrensrechtliche Bedeutung der für die zur Wiedererlangung der Fahreignung

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Juni 2010 16 B 507/10 und vom 20. August 2010 16 B 371/10 ; vgl. ferner OVG MV, Beschluss vom 20. März 2008 1 M 12/08 , Juris (Rn. 7); OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3. November 2009 OVG 1 S 205.09 , Blutalkohol 47 (2010), 40 = Juris (Rn. 3); OVG Nieders., Beschluss vom 16. Dezember 2009 12 ME 234/09 , NZV 2010, 371 = DAR 2010, 221 = Blutalkohol 47 (2010) = Juris (Rn. 5); Bayer. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 11 CS 09.1443 , Juris (Rn. 23 ff.); OVG Rheinl.-Pf., Beschluss vom 29. Januar 2010 10 B 11226/09 , Blutalkohol 47 (2010), 264 = Juris (Rn. 8 ff.); Sächs. OVG, Beschluss vom 1. Februar 2010 3 B 161/08 , Juris (Rn. 7); VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. Juni 2010 10 S 4/10 , Juris (Rn. 11).
  • VG Oldenburg, 10.01.2020 - 7 B 3622/19

    Benzoylecgonin; Eigene Angaben; Entziehung der Fahrerlaubnis; Güterabwägung;

    Die folgt zum einen daraus, dass ein derartiger Verstoß in der Regel nicht von der Fahrerlaubnisbehörde selbst zu verantworten ist und zum anderen und vor allem aus der gefahrenabwehrrechtlichen Schutzrichtung des Verwaltungsverfahrens (vgl. OVG Nds., Beschluss v. 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, juris Rn. 5).".

    Denn die Nichtverwertbarkeit der Aussagen des Antragstellers wegen eines etwaigen strafprozessualen Beweisverwertungsverbotes wegen fehlerhafter oder fehlender Belehrung scheidet in der Regel - so auch hier - im Hinblick auf die gefahrenabwehrrechtliche Schutzrichtung des verwaltungsrechtlichen Verfahrens aus (vgl. etwa OVG Nds., Beschluss v. 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, juris Rn. 5).".

    Schließlich aber macht das Gericht noch auf die entsprechenden Hinweise in der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aufmerksam, das wörtlich im Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 - Folgendes auszugsweise festgehalten hat:.

  • VGH Hessen, 17.08.2017 - 2 B 1213/17

    Trennungsvermögen bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

    Diese führt regelmäßig zu einer Zulässigkeit der Verwertung, denn während Beweisverwertungsverbote im repressiv geprägten Strafprozess dem Grundrechtsschutz des Betroffenen dienen, sind im Fahrerlaubnisrecht präventive Ziele, nämlich der Schutz von Leben und Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer, maßgeblich (Hess. VGH, Beschluss vom 22. März 2017 - 2 B 847/17 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. September 2016 - 16 B 685/16 -, juris Rz. 13 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - 12 ME 234/09 -, juris Rz. 4 f.; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 11 CS 09.1443 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 M 14/16 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2010 - 12 ME 37/10

    Einstweiliger Rechtschutz gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis auf Grund des

    Insoweit mache sich die Kammer die Erwägungen zu eigen, die der Senat unlängst mit Blick auf eine ohne richterliche Anordnung gewonnene Blutprobe mit Beschluss vom 16. Dezember 2009 (12 ME 234/09) angestellt habe.

    Vielmehr gilt auch insoweit die Feststellung des Senats in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2009 (- 12 ME 234/09 -, zfs 2010, 114 = NJW 2010, 629) entsprechend, dass für den Bereich des Fahrerlaubnisrechts weder im Straßenverkehrsgesetz noch in der Fahrerlaubnis-Verordnung ein ausdrückliches Verwertungsverbot - hier für die mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommene Abstandsmessung - bestimmt ist.

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.01.2012 - 4 B 1250/11

    Annahme der Unzuverlässigkeit eines Architekten bei Eröffnung des

  • VerfGH Thüringen, 25.03.2010 - VerfGH 49/09

    Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

  • OVG Niedersachsen, 07.06.2010 - 12 ME 44/10

    Verwertbarkeit einer Abstandsmessung im Zusammenhang mit der Anordnung des

  • VGH Bayern, 22.02.2010 - 21 CS 09.2767

    Widerruf der Waffenbesitzkarte; Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins;

  • VG Oldenburg, 23.01.2014 - 7 B 6904/13

    Benzoylecgonin; Blutentnahme; Cocain; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fluorid-Blut;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2013 - 16 B 976/13

    Herbeiführung eines Verwertungsverbots im präventiv-polizeilichen

  • OVG Sachsen, 01.02.2010 - 3 B 161/08

    Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutprobe, Verwertungsverbot

  • OVG Thüringen, 25.06.2014 - 2 EO 124/14

    Fahrerlaubnisentziehungsverfahren und strafprozessuales Verwertungsverbot

  • VG Hamburg, 25.01.2011 - 15 E 19/11

    Fahrerlaubnisentziehung bei gelegentlichem Cannabiskonsum

  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2012 - 3 O 141/12

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

  • VG Oldenburg, 19.01.2010 - 7 B 3383/09

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauferlegung wegen des Abstandsverstoßes eines

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 11 CS 12.2623

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Betäubungsmitteln; fehlendes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2014 - 16 B 228/14

    Beweisverwertungsverbot wegen Verstoßes gegen den Richtervorbehalt i.R.e.

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2010 - 1 RVs 1/10

    Richtervorbehalt, Blutentnahme, Beweisverwertungsverbot

  • VG Meiningen, 08.02.2011 - 2 K 3/11

    Zum Vorrang des Strafverfahrens gegenüber dem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren

  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2012 - 9 L 592/12

    THC-Konzentration im Blut lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit von Cannabis-Konsum

  • VG Oldenburg, 13.01.2010 - 7 B 3230/09

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Punkte; Punktesystem; Bußgeldbescheid; Rechtskraft;

  • VG Weimar, 24.09.2015 - 1 K 42/15

    Beweisverwertungsverbot hinsichtlich einer Blutprobe im

  • OVG Sachsen, 23.09.2015 - 3 A 570/14

    Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren; Verwertbarkeit von

  • VG Bremen, 02.02.2011 - 5 V 44/11

    Zum Fahrerlaubnisentzug nach Alkoholmissbrauch und Verweigerung einer

  • VG Mainz, 18.08.2010 - 3 K 219/10

    Fahrerlaubniserteilung; gleichzeitiger Alkohol- und Cannabiskonsum;

  • VG Saarlouis, 24.02.2009 - 10 K 724/09

    Entziehung der Fahrerlaubnis; gelegentlicher Cannabiskonsum;

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2010 - 7 L 1337/10

    Fahrerlaubnis, Entziehung

  • VGH Bayern, 14.09.2010 - 11 CS 10.1462

    Untersagung des Führens von Fahrzeugen aller Art; Alkoholabhängigkeit

  • VG München, 23.03.2010 - M 1 K 09.5978

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Konsum von Cannabis; Verstoß gegen das

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