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   VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09   

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VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09 (https://dejure.org/2009,3356)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 (https://dejure.org/2009,3356)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 10 S 2024/09 (https://dejure.org/2009,3356)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem in der Tschechischen Republik ausgestellten Ersatz-Führerschein

  • verkehrslexikon.de

    EU-Ersatzführerschein muss nicht ohne erneute Prüfung der Fahreignung anerkannt werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat; Mitteilung des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit über die Erteilung einer Fahrerlaubnis als ...

  • blutalkohol PDF, S. 78
  • Judicialis

    EWGRL 91/439 Art. 1 Abs. 2; ; EWGRL 91/439 Art. 8 Abs. 4; ; FeV § 28 Abs. 4 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgestellten Führerscheins in einem anderen Mitgliedstaat; Mitteilung des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit über die Erteilung einer Fahrerlaubnis als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2010, 122
  • DVBl 2010, 61
  • DÖV 2010, 195
  • DAR 2010, 38
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09
    Mitteilungen des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit über die Erteilung einer Fahrerlaubnis oder die Ausstellung eines Führerscheins in der Tschechischen Republik sind grundsätzlich als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen im Sinne der Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 26.06.2008 (Rs. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06) anzusehen.

    In den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 26.06.2008 (Rs. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06) wird diese der Richtlinie 91/439/EWG zugrunde liegende Unterscheidung durch die Verwendung des Begriffspaars "Fahrberechtigung" und "Führerschein" deutlich.

    Diese Rechtsprechung hat der Gerichtshof aber in seinen Urteilen vom 26.06.2008 (Rs. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06) zur Auslegung der Art. 1 Abs. 2, 7 Abs. 1 sowie Art. 8 Abs. 2 und 4 der Richtlinie 91/439/EWG wieder aufgegeben.

    Ein Dokument (Führerschein) des Ausstellermitgliedstaates, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 der Richtlinie 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaates (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, Rn. 19 f. unter Hinweis auf die Urteile des EuGH vom 26.06.2008, Rs. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06, Rn. 52 und Rn. 49).

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09
    Auch nach der neuesten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Auslegung der Richtlinie 91/439/EWG (Beschl. v. 09.07.2009, C-445/08) sind Behörden und Gerichte des Aufnahmemitgliedstaates berechtigt, bei Behörden des Ausstellermitgliedstaates Informationen über die Umstände der Erteilung einer Fahrerlaubnis einzuholen.

    Zu einer solchen Anfrage beim Ausstellermitgliedstaat hinsichtlich der Umstände der Erteilung von Fahrerlaubnissen und Führerscheinen ist eine deutsche Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, wenn es um die Anerkennung einer im EU-Ausland erworbenen Fahrberechtigung im Inland geht (vgl. EuGH, Beschl. v. 09.07.2009, C-445/08, Wierer, Rn. 59 f.).

  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 26.07

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09
    Maßgeblich ist allein, dass die Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen die - auch für die Tschechische Republik verbindlichen - gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben erteilt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.12.2008 - 3 C 26.07 -, Rn. 34, DAR 2009, 213).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09
    Das über die bloße Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes hinausgehende besondere Vollzugsinteresse (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, VBlBW 1997, 390) folgt hier aus dem vorrangigen öffentlichen Interesse an der Sicherheit des Straßenverkehrs.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 10 S 95/08

    Berechnung des Zehnjahreszeitraumes nach StVG § 65 Abs 9 S 1 Halbs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09
    Auch der Hinweis auf die Ausführungen im Urteil des Senats vom 20.03.2009 (- 10 S 95/08 -) verhilft der Beschwerde nicht zum Erfolg.
  • BVerwG, 29.01.2009 - 3 C 31.07

    Ausländische Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Erteilung des Rechts,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09
    Ein Dokument (Führerschein) des Ausstellermitgliedstaates, das nicht auf der erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen nach Art. 7 der Richtlinie 91/439/EWG beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaates (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.01.2009 - 3 C 31.07 -, Rn. 19 f. unter Hinweis auf die Urteile des EuGH vom 26.06.2008, Rs. C-329/06 und C-343/06 sowie C-334/06 bis C-336/06, Rn. 52 und Rn. 49).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09
    Ursprünglich hatte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 29.04.2004 (C-476/01, Kapper) die Bestimmungen der Richtlinie 91/439/EWG so ausgelegt, dass den Mitgliedstaaten die Berücksichtigung eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis dieser Richtlinie untersagt war.
  • OLG Bamberg, 11.12.2012 - 2 Ss 51/12

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von

    Nimmt ein (neueres) Führerscheindokument hinsichtlich des Tages des Erwerbs der Fahrerlaubnis auf die Angaben in einen (älteren) Führerscheindokument Bezug, so ist für der Beurteilung der Frage, ob ein sog. Wohnsitzverstoß vorliegt, auf die Eintragung in dem älteren Führerscheindokument abzustellen (u.a. Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836 und BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 sowie Entscheidungen des EuGH vom 13.10.2011 - C - 224/10 [Appelt] = NJW 2012, 369 sowie vom 22.11.2011 - C - 590/10 [Köppel] = DAR 2012, 198.).

    31 cc) Bei der Beurteilung der Frage, ob ein sogenannter Wohnsitzverstoß vorliegt, ist aber auf die Eintragung im Führerschein vom 29.09.2004 abzustellen und nicht auf den am 06.02.2006 ausgestellten weiteren Führerschein, weil dieser auf den Führerschein vom 29.09.2004 Bezug nimmt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH, Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH, Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

    f) Durch den Führerschein vom 29.09.2004 kann die Durchführung einer richtlinienkonformen Eignungsprüfung bereits deshalb nicht nachgewiesen werden, weil sich aus diesem Führerschein selbst ergibt, dass bei der Erteilung der Fahrerlaubnis gegen das Wohnsitzerfordernis verstoßen wurde (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.01.2010 - 11 CS 09.2079; VGH Baden Württemberg Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09; BayVGH Beschluss vom 02.05.2012 - 11 ZB 12.836; BayVGH Beschluss vom 29.05.2012 - 11 CS 12.171 [jeweils bei juris]).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2016 - 16 A 1638/15

    Inlandsgültigkeit einer in Lettland ohne Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis

    OVG, Beschluss vom 8. Mai 2009 - 12 ME 47/09 -, DAR 2009, 408 = NZV 2009, 469 = juris, Rn. 13 f.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 10 S 2024/09 -, DAR 2010, 38 = VRS 118 (2010), 57 = Blutalkohol 47 (2010), 41 = juris, Rn. 5; Sächs. OVG, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 3 A 316/12 -, Blutalkohol 49 (2012), 329 = juris, Rn. 9; Bay VGH, Beschluss vom 24. November 2014 - 11 ZB 14.1193 -, VRS 127 (2015), 331 = juris, Rn. 13, 20 und 22.
  • VG Regensburg, 14.11.2011 - RN 8 K 10.1855

    Umtausch eines gefälschten Drittstaatenführerscheins in einen EU-Führerschein;

    cc) Dass mit dem Umtausch eines Führerscheins in einen EU-Führerschein nicht die Erteilung einer von den anderen Mitgliedstaaten anzuerkennenden EU-Fahrerlaubnis verbunden ist, ist - soweit ersichtlich - bislang ständige Rechtsprechung der Obergerichte, einschließlich (bis zur Beschwerdeentscheidung in vorliegendem Verfahren) des Bayer. Verwaltungsgerichtshofes (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 28.07.2009, Az. 11 CS 09.1122, 08.02.10, a.a.O., Urteil vom 22.11.2010, Az. 11 BV 10.711; VGH Mannheim, Beschlüsse vom 27.10.2009, Az. 10 S 2024/09 und 04.02.2010, Az. 10 S 2773/09; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.10.2009, Az. 16 B 1067/09; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 12 ME 47/09; BVerwG, Urteil vom 29.01.2009, Az. 3 C 31/07 - jeweils Juris).

    (3) Auch der VGH Baden-Württemberg vertritt die Auffassung, dass in den Fällen, in denen der Ausstellung eines Führerscheines keine Eignungsprüfung vorangegangen ist, keine Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaates besteht (vgl. Beschluss vom 27.10.2009, a.a.O., Rn. 5):.

    Wegen der insoweit auch in der englischen Fassung der Richtlinie zum Ausdruck kommenden Differenzierung wird auf die Ausführungen im Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 27.10.2009 (a.a.O., Rn. 4) verwiesen.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

    Hierbei wird übersehen, dass in allen Fällen, in denen im Rahmen der (mit dem Umtausch des Führerscheins zugleich erfolgenden) Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine erneute Prüfung der Fahreignung des Betroffenen vorgenommen wird, die neu erteilte (zweite) Fahrerlaubnis auf der ersten Fahrerlaubnis aufsetzt und deswegen Mängel dieser ersten Fahrerlaubnis auch der zweiten Fahrerlaubnis weiter anhaften mit der Folge, dass dem (diese zweite Fahrerlaubnis dokumentierenden) neuen Führerschein ebenfalls die Anerkennung versagt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 - NJW 2009, 1687 sowie vom 08.09.2011 - 3 B 19/11 - ZfSch 2012, 597; Senatsbeschlüsse vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010, 122, vom 04.02.2010 - 10 S 2773/09 - VBlBW 2010, 242, vom 21.06.2012 - 10 S 230/11 - DAR 2012, 657 sowie vom 11.09.2014 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 24.11.2014 und vom 08.01.2016 sowie Urteil vom 21.03.2017, jeweils a. a. O.; OVG Saarland, Beschluss vom 10.03.2017 - 1 B 357/16 - juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 29.04.2016 - 2 EO 563/15 - DAR 2017, 102).
  • VGH Bayern, 03.05.2011 - 11 C 10.2938

    Umtausch eines von einem Drittland ausgestellten Führerscheins in eine

    Mit dem Umtausch wurde der Antragstellerin nicht nur ein neues Führerscheindokument ausgestellt, sondern auch die philippinische Fahrerlaubnis in eine ungarische Fahrerlaubnis umgetauscht (anders wohl VGH Baden-Württemberg vom 27.10.2009 DAR 2010, 38).
  • OLG Stuttgart, 06.02.2012 - 6 Ss 605/11

    Gebrauchmachen von einer unechten Urkunde: Umschreibung eines falschen

    Der ungarische Führerschein vermittelt bei diesen Gegebenheiten daher keine weitergehende Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Bundesgebiet als der umgeschriebene ukrainische Führerschein, der - da es sich bei diesem Dokument um eine Totalfälschung handelt - eine Befugnis des Angeklagten zum Führen von (erlaubnispflichtigen) Kraftfahrzeugen nicht begründet (vgl. VGH Bad.-Württ. VRS 118, 57 ff. (2010) sowie VRS 118, 311 ff. (2010); VG Oldenburg, Beschl. v. 01. Januar 2010 - Az. 7 B 3166/09 -, zitiert nach juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 06.04.2011 - Az. 2 Ss 129/11 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2014 - 10 S 242/14

    Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis nach Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis;

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist geklärt, dass auch eine Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit das Kriterium einer aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Information erfüllt, wenn die vom Gemeinsamen Zentrum an deutsche Stellen weitergegebenen Erkenntnisse ihrerseits auf Informationen beruhen, die von Behörden des Ausstellermitgliedstaates stammen (BVerwG, Beschluss vom 15.08.2013 - 3 B 38/13 - juris; BVerwG, Urteil vom 25. August 2011 - 3 C 9.11 - juris Rn. 18 unter Bezugnahme auf EuGH, Beschluss vom 9. Juli 2009 - Rs. C-445/08, Wierer - NJW 2010, 217 Rn. 61 und EuGH, Urteil vom 1. März 2012 - Rs. C-467/10, Akyüz - NJW 2012, 1341 Rn. 71 f.; Senatsbeschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010, 122; Senatsurteil vom 14.01.2013 - 10 S 1021/12 -).
  • VG München, 20.08.2010 - M 1 SE 10.3228

    Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis; Eintragung eines Sperrvermerks

    Ein Dokument des Ausstellermitgliedstaats, das nicht auf einer erneuten Prüfung der Fahreignung des Betroffenen beruht, sondern lediglich die zu einem früheren Zeitpunkt erteilte Fahrerlaubnis dokumentiert, begründet nicht die Anerkennungspflicht des Aufnahmemitgliedstaats (vgl. BVerwG vom 29.1.2009 NJW 2009, 1687; BayVGH vom 28.7.2009 NZV 2010, 106; VGH Mannheim vom 27.10.2009 DAR 2010, 38).
  • VG Mainz, 10.02.2010 - 3 K 1216/09

    Fahrerlaubnisrecht; Informationen des Gemeinsamen Zentrums der

    Insoweit hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 10 S 2024/09 - (juris) zur Rechtsnatur des Gemeinsamen Zentrums ausgeführt:.

    Denn soweit das Oberverwaltungsgericht zur Begründung seiner Auffassung auf die Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 26. Juni 2008 - C-334-336/06 - (a.a.O.) verweist (vgl. S. 5 f. des Beschlussumdrucks), steht dem entgegen, dass der Europäische Gerichtshof in seinem zeitlich später ergangenen Urteil vom 09. Juli 2009 - C 445/08 - (Wierer) ausdrücklich ausgeführt hat, dass es die Richtlinie 439/91/EWG den zuständigen nationalen Behörden des Aufnahmemitgliedsstaates nicht verwehrt, Informationen von einem anderen Mitgliedsstaat einzuholen (vgl. juris [Rdnr. 58]; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27. Oktober 2009, a.a.O. Rdnr. 8), und ausweislich der Gründe dieses Urteils differenziert der Europäische Gerichtshof hierbei auch nicht danach, ob es bei den eingeholten Informationen um Angaben zum Wohnsitz oder um sonstige im Gemeinschaftsrecht verankterte Voraussetzungen für die Erteilung einer EU-Fahrerlaubnis geht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 2255/10

    Grundsätze zur Versagung der Anerkennung einer tschechischen

    Aufgrund der vom Senat eingeholten Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit vom 20. März 2013, die sich ihrerseits auf Erkenntnisse der tschechischen Polizei stützt und als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Information anzusehen ist, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 16 B 352/11 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 10 S 2024/09 -, DAR 2010, 38 = VRS 118 (2010), 57 = Blutalkohol 47 (2010), 41 = juris, Rn. 7 f.; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 18. Juni 2010 - 10 A 10411/10 -, Blutalkohol 47 (2010), 366 = juris, Rn. 28 ff., liegen Erkenntnisse vor, die zur Überzeugung des Senats die Nichteinhaltung des Wohnsitzerfordernisses zum Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis am 31. März 2009 - und auch zur Zeit der Fahrprüfung im Juli 2008 - belegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

  • VGH Baden-Württemberg, 04.02.2010 - 10 S 2773/09

    Zur Frage der gegenseitigen Anerkennung einer in einem Mitgliedstaat der

  • OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11

    Umdeutung eines fehlerhaften Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2012 - 16 A 1529/09

    Gerichtliche Ermittlungen decken EU-Führerscheintourismus auf

  • VG München, 15.06.2010 - M 1 K 10.749

    Anerkennung einer nach dem 19. Januar 2009 erworbenen tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 11.06.2013 - B 1 K 12.182

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12

    Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik

  • VG Augsburg, 18.06.2018 - Au 7 K 17.1836

    Umschreibung eines tschechischen Führerscheins in eine deutsche Fahrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 230/11

    Umschreibung einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis; unbestreitbare vom

  • VG Freiburg, 14.06.2013 - 4 K 529/13

    Rechtmäßigkeit einer Kündigungsauflage und einer Nutzungsuntersagung hinsichtlich

  • VG Augsburg, 16.04.2018 - Au 7 K 17.1674

    EU-Fahrerlaubnis - Wohnsitzverstoß zum maßgeblichen Zeitpunkt der

  • VG Bayreuth, 11.03.2013 - B 1 S 13.39

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.08.2010 - 10 A 10093/10

    Versagung der Anerkennung eines in einem EU-Mitgliedstaat ausgestellten

  • VG Freiburg, 16.08.2012 - 4 K 1363/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Widerruf eines Eignungsgutachtens durch die

  • VGH Bayern, 29.03.2010 - 11 CE 10.28

    Fehlende Berechtigung, von der tschechischen Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VG München, 06.03.2018 - M 26 S 18.382

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis

  • VG München, 21.03.2018 - M 26 K 18.381

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis der

  • VG Bayreuth, 19.07.2012 - B 1 K 10.1095

    Versagung von Prozesskostenhilfe

  • VG Bayreuth, 09.02.2010 - B 1 S 09.949

    Weitergehende Nichtanerkennungsbefugnis nach der Richtlinie 2006/126/EG

  • VG München, 09.12.2019 - M 26 K 19.4513

    Umschreibung einer tschechischen Fahrerlaubnis

  • VG München, 03.04.2012 - M 1 K 12.636

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VGH Bayern, 28.09.2011 - 11 CS 11.1713

    Entzug der deutschen Fahrerlaubnis; neues italienisches Führerscheindokument;

  • VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 1 E 10.19

    Eintragung eines Sperrvermerks ohne vorangehenden Bescheiderlass

  • VG Regensburg, 15.10.2012 - RO 8 K 12.1248

    Bestandskräftiger Feststellungsbescheid betreffend die fehlende Berechtigung, von

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