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   BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12   

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https://dejure.org/2013,2325
BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12 (https://dejure.org/2013,2325)
BGH, Entscheidung vom 05.02.2013 - VI ZR 195/12 (https://dejure.org/2013,2325)
BGH, Entscheidung vom 05. Februar 2013 - VI ZR 195/12 (https://dejure.org/2013,2325)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 RVG, Nr 2300 RVG-VV
    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus

  • verkehrslexikon.de

    Zur Höhe der Geschäftsgebühr in Unfallsachen

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anrechnung der vorgerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit einer 1,5 fachen Geschäftsgebühr oder mit einer 1,3 fachen Geschäftsgebühr

  • Anwaltsblatt

    § 14 RVG
    Keine Toleranzgrenze von 20 Prozent - VI. Zivilsenat des BGH schließt sich an

  • Anwaltsblatt

    § 14 RVG
    Keine Toleranzgrenze von 20 Prozent - VI. Zivilsenat des BGH schließt sich an

  • rewis.io

    Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfallregulierung: Gerichtliche Überprüfbarkeit einer Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr hinaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Nr. 2300 VV; RVG § 14 Abs. 1 S. 4
    Anrechnung der vorgerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts mit einer 1,5 fachen Geschäftsgebühr oder mit einer 1,3 fachen Geschäftsgebühr

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrsunfall: ohne Schmerzensgeld nur 1,3-fache Gebühr!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    1,3 Geschäftsgebühr als Regelgebühr - auch der VI. Zivilsenat gibt seine Rechtsprechung zur 20%igen Toleranzgrenze explizit auf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts - Schwellengebühr ohne 20%-Toleranz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    1,3 Geschäftsgebühr in Haftungsfällen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhung der Geschäftsgebühr auf eine 1,5-fache Gebühr kann unbillig sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 2441
  • NJW-RR 2013, 1020
  • AnwBl 2013, 295
  • AnwBl Online 2013, 96
  • DAR 2013, 238
 
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Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12
    Soweit dem Urteil des erkennenden Senats vom 8. Mai 2012 (VI ZR 273/11, VersR 2012, 1056 Rn. 4 f.) etwas Abweichendes zu entnehmen sein sollte, wird daran nicht festgehalten.
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus BGH, 05.02.2013 - VI ZR 195/12
    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20% der gerichtlichen Überprüfung entzogen (BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 323/11, NJW 2012, 2813 Rn. 8 ff. mwN).
  • OLG München, 13.09.2013 - 10 U 859/13

    Umfang der unfallbedingten Nutzungsausfallentschädigung; Verweisung auf die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH DAR 2013, 238 kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war.
  • LG Tübingen, 17.05.2019 - 3 O 108/18

    Tödlicher Verkehrsunfall: Bemessung des Hinterbliebenengeldes für den Ehegatten,

    Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über die Regelgebühr von 1, 3 hinaus nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder schwierig war, und ist deshalb nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20% der gerichtlichen Überprüfung entzogen (BGH, Urteil vom 05. Februar 2013 - VI ZR 195/12 - NJW-RR 2013, 1020; vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 323/11, NJW 2012, 2813 Rn. 8 ff. mwN).
  • OLG Frankfurt, 02.12.2014 - 22 U 171/13

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltsgebühren nach einem Verkehrsunfall

    Die Frage, ob eine umfangreiche oder schwierige Angelegenheit vorliegt, die eine Geschäftsgebühr von 1, 5 rechtfertigt, ist trotz des Toleranzrahmens von 20% vollständig gerichtlich überprüfbar (BGH 5.2.13 - VI ZR 195/12 - in Abkehr von BGH 8.5.12 - VI ZR 273/11 - dazu Heinrich DAR 13, 113).
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