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   LG Landshut, 24.09.2012 - 6 Qs 242/12   

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https://dejure.org/2012,46252
LG Landshut, 24.09.2012 - 6 Qs 242/12 (https://dejure.org/2012,46252)
LG Landshut, Entscheidung vom 24.09.2012 - 6 Qs 242/12 (https://dejure.org/2012,46252)
LG Landshut, Entscheidung vom 24. September 2012 - 6 Qs 242/12 (https://dejure.org/2012,46252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Entziehung, Fahrerlaubnis, Wertgrenze, Anhebung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festlegung Grenze zum bedeutenden Schaden im Sinne § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB auf 2.500 Euro bei PKW

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Grenze für den bedeutenden Fremdschaden bei 2.500

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Allein auf weiter Flur? Regelentziehung nach Unfallflucht erst über 2500 Euro?

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    LG Landshut sieht bedeutenden Fremdschaden bei 2500 Euro

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Die Grenze für einen bedeutenden Fremdschaden

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Entzug der Fahrerlaubnis nach Unfallflucht - Ein bedeutender Schaden im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB sieht das Landgericht Landshut erst ab 2500 Euro

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Kurzanmerkung)

    Grenze für den bedeutenden Fremdschaden bei 2.500

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DAR 2013, 588
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19

    Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug

    (4) In erheblichem Maße hiervon abweichend sprechen sich das Landgericht Nürnberg-Fürth, das schon seit dem Jahr 2008 eine Wertgrenze von 1.800 EUR für zutreffend hielt (Beschluss vom 11.04.2008 - 5 Qs 61/08 [unveröffentlicht]), ebenso wie bereits seit längerem das Landgericht Landshut nunmehr für deren Anhebung auf 2.500 EUR aus (Landgericht Nürnberg-Fürth, VD 2018, 276, juris Rn. 10, und StRR 2019, Nr. 1, 4, juris Rn. 7; LG Landshut, DAR 2013, 588, juris Rn. 9).

    Zur einfacheren Abgrenzung der Bedeutungsschwere, die auch in die für den Täter erforderliche Erkennbarkeit der Schadenshöhe einfließt, könne deshalb die Grenze zum bedeutenden Schaden nunmehr bei circa 2.500 EUR für den PKW angesetzt werden, was aber keinen pauschalen Grenzwert darstelle und insbesondere eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich mache (LG Landshut, DAR 2013, 588, juris Rn. 9; zustimmend NK-StGB/Martin Böse, a.a.O., § 69 Rn. 13; MüKo-StVR/Kretschmer, 1. Aufl., § 69 StGB Rn. 49; als wenig überzeugend ablehnend Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, a.a.O., § 69 StGB Rn. 27).

  • AG Berlin-Tiergarten, 15.05.2015 - 288 Gs 48/15

    Verkehrsunfallflucht: Bagatellschadengrenze für eine Fahrerlaubnisentziehung

    Jedoch muss diese Grenze mit Blick auf die sich seit 2002 entwickelte und weiterhin entwickelnde Teuerungsrate für Reparaturen und die statistisch messbaren höheren Regulierungsschäden nach nunmehr 13 Jahren angehoben werden (vgl. LG Landshut, Beschluss vom 24.09.2012, Az. 6 Qs 242/12; juris).
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