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   VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14   

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https://dejure.org/2014,40529
VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14 (https://dejure.org/2014,40529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.11.2014 - 10 S 1883/14 (https://dejure.org/2014,40529)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 (https://dejure.org/2014,40529)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Bagatellverstöße, MPU

  • openjur.de

    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen; Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-pschologischen Gutachtens

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund der langjährigen und hartnäckigen Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 3 Abs 1 StVG, § 4 StVG, § 11 Abs 3 Nr 4 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 46 Abs 1 FeV
    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen; Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-pschologischen Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis; Entziehung; Medizinisch-psychologisches Gutachten; Ruhender Verkehr; Geringfügige Verkehrsverstöße; Parkverstoß; Faustformel; Charakterliche Eignung; Fahreignungs-Bewertungssystem

  • rechtsportal.de

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund der langjährigen und hartnäckigen Begehung einer Vielzahl von Verkehrsordnungswidrigkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Achtung!!! Auch bei (vielen) Parkverstößen MPU!!

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MPU wegen Parkverstößen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Jahrelange Parkverstöße können zum Verlust der Fahrerlaubnis führen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Notorisches Falschparken kann Führerschein kosten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kraftfahrungeeignetheit aufgrund von nicht punktebewährten Parkverstößen

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Viele Parkverstöße können zur Anordnung einer MPU führen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    MPU auch bei häufigen Parkverstößen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Viele Parkverstöße: MPU oder Fahrerlaubnisentzug möglich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 65, 254
  • NJW 2015, 1035
  • NZV 2015, 518
  • DÖV 2015, 260
  • DAR 2015, 105
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2008 - 1 M 10.08

    Aussagekraft häufiger Verkehrsverstöße für die Beurteilung der Kraftfahreignung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Dies schließt es aus, der Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen im Sinne einer Faustformel nur dann eine Aussagekraft zuzuerkennen, wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (entgegen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 -).

    Diese besonderen Gründe müssen sich aus der Art, der Häufigkeit und dem Tathergang der Verkehrsverstöße ergeben und in spezifischer Weise Bedeutung für die Eignung zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr haben (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 05.05.2014 - 10 S 705/14 - juris; Senatsbeschluss vom 18.03.2010 - 10 S 2234/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008, - OVG 1 M 10.08 - juris).

    Danach lassen sich nicht ohne weiteres verallgemeinerungsfähige Aussagen zu der Frage aufstellen, unter welchen Umständen Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs hinreichend sichere Rückschlüsse auf die innere Haltung des Fahrerlaubnisinhabers auch gegenüber anderen Verkehrsvorschriften zulassen und damit Eignungsmängel oder jedenfalls Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - juris m.w.N).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass der Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen im Sinne einer Faustformel nur dann eine Aussagekraft zuzuerkennen ist, wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 -a.a.O., ähnlich Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2007 - 1 S 145.07

    Zur Aussagekraft gehäufter geringfügiger Verstöße gegen Verkehrsvorschriften für

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Danach lassen sich nicht ohne weiteres verallgemeinerungsfähige Aussagen zu der Frage aufstellen, unter welchen Umständen Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs hinreichend sichere Rückschlüsse auf die innere Haltung des Fahrerlaubnisinhabers auch gegenüber anderen Verkehrsvorschriften zulassen und damit Eignungsmängel oder jedenfalls Zweifel an der Kraftfahreignung begründen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - juris m.w.N).

    Der Senat teilt nicht die Auffassung, dass der Häufigkeit von geringfügigen Verkehrsverstößen im Sinne einer Faustformel nur dann eine Aussagekraft zuzuerkennen ist, wenn im Jahresdurchschnitt nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verkehrsverstoß zur Anzeige gelangt (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008 -1 M 10.08 -a.a.O., ähnlich Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - a.a.O.).

    Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat verdeutlicht, dass im Einzelfall auch eine geringere Zahl geringfügiger Verstöße über einen verhältnismäßig längeren Zeitraum genügen kann, um die Eignung als fehlend zu bewerten oder zumindest als aufklärungsbedürftig anzusehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.12.2007 - 1 S 145.07 - juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2014 - 10 S 705/14

    Maßnahmen der Straßenverkehrsbehörde bei Bedenken gegen die Eignung zum Führen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Diese besonderen Gründe müssen sich aus der Art, der Häufigkeit und dem Tathergang der Verkehrsverstöße ergeben und in spezifischer Weise Bedeutung für die Eignung zur Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr haben (vgl. zum Ganzen Senatsbeschluss vom 05.05.2014 - 10 S 705/14 - juris; Senatsbeschluss vom 18.03.2010 - 10 S 2234/09 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.10.2008, - OVG 1 M 10.08 - juris).

    Eine solche besondere Ausnahmekonstellation kann auch vorliegen, wenn ein Fahrerlaubnisinhaber durch die beharrliche und häufige Begehung von - isoliert betrachtet nicht gewichtigen - Verkehrsverstößen verkehrsauffällig geworden ist und sich aus einem derartigen Verhalten Eignungsbedenken in charakterlicher Hinsicht ableiten lassen (Senatsbeschluss vom 05.05.2014 - 10 S 705/14 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.1976 - 7 C 57.75

    Verkehrsverstöße, die im Verwarnungsverfahren gerügt werden können, bleiben

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Nur ausnahmsweise schließen aber auch Zuwiderhandlungen dieser Art die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis die Rechtsordnung über den ruhenden Verkehr nicht anerkennt und offensichtlich nicht willens ist, auch bloße Ordnungsvorschriften, die im Interesse eines geordneten, leichten und ungefährdeten Verkehrs geschaffen sind, einzuhalten, und diese hartnäckig missachtet, wenn dies seinen persönlichen Interessen entspricht (BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1976 - VII C 57.75 -, DÖV 1977, 602).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081; Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081; Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Der Schluss auf die Nichteignung ist jedoch nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.07.2001 - 3 C 13.01 -, NJW 2002, 78; vom 09.06.2005 - 3 C 25.04 -, NJW 2005, 3081; Senatsbeschluss vom 24.06.2002 - 10 S 985/02 -, VBlBW 2002, 441 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Allerdings ist § 2 Abs. 7 Satz 2 und Satz 3 StVG i.V.m. § 3 Abs. 1 Satz 3 StVG nicht abschließend; die Fahrerlaubnisbehörde ist mithin bei der Ermittlung der Fahreignung eines Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers nicht auf Auskünfte aus den dort genannten Registern beschränkt, sondern kann auch auf andere eignungsrelevante Erkenntnisse zurückgreifen, jedenfalls wenn sie hiervon in zulässiger Weise Kenntnis erlangt hat (Senatsurteil vom 14.09.2004 - 10 S 1283/04 -VBlBW 2005, 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2012 - 10 S 3175/11

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Vorlage des Gutachtens; fahrerlaubnisfreie

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.2014 - 10 S 1883/14
    Daher musste die Behörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV von fehlender Fahreignung ausgehen; ihr ist insoweit kein Ermessen eingeräumt (vgl. Senatsbeschluss vom 24.01.2012 - 10 S 3175/12 - DAR 2012, 164).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2017 - 10 S 746/17

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlichen Fahrerlaubnisentziehung;

    So darf sie im Fall einer - hier allerdings nicht vorliegenden - Vorbereitung einer Fahrerlaubnisentziehung (also im Fall einer bestehenden Fahrerlaubnis) nicht außer Acht lassen, dass nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten bewertete Verkehrsverstöße grundsätzlich noch keine Eignungsüberprüfung auslösen (vgl. § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG sowie Senatsbeschluss vom 20.11.2014 - 10 S 1883/14 - NJW 2015, 1035; BayVGH, Beschluss vom 07.08.2014 - 11 CS 14.352 - NJW 2014, 3802).
  • VG Berlin, 23.11.2016 - 11 L 432.16

    Fahrerlaubnisentzug bei hartnäckigem Falschparken

    Hieraus folgt, dass das Fahreignungs-Bewertungssystem nicht abschließend ist (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 -, Juris).
  • VG Köln, 30.06.2016 - 23 K 2122/16

    Rechtmäßigkeit einer Entziehung der Fahrerlaubnis aufgrund mehrerer begangener

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Oktober 2008 - OVG 1 M 10.08 - und VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 18. März 2010 - 10 S 705/14 - und vom 22. November 2014 - 10 S 1883/14 -.
  • VG Karlsruhe, 30.06.2016 - 2 K 2198/16

    Zulässigkeit der Androhung der Wegnahme des Führerscheins im Wege des

    Das Fahreignungs-Bewertungssystem ist nicht abschließend und findet keine Anwendung, wenn sich die Notwendigkeit früherer oder anderer Maßnahmen ergibt (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 -, DAR 2015, 105).
  • VG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 L 2776/23

    Fahrerlaubnisentziehung wegen vieler Parkverstöße

    Wann ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, ist eine Frage der Würdigung der Umstände des Einzelfalls, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 16 A 2820/12 - juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 - juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - OVG 1 S 145.07 - juris; Koblenz, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO - juris.

    Dieses hartnäckige Fehlverhalten des Antragstellers, der sich durch die Vielzahl der Verwarnungen und Ordnungsgelder nicht hat beeindrucken lassen, lässt zumindest aufklärungsbedürftige Zweifel daran aufkommen, ob er die im fließenden Verkehr geltenden Verkehrsvorschriften beachtet, vgl. dazu: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 - juris.

  • VG Lüneburg, 06.04.2018 - 1 B 90/17

    Anordnungsgrund; Arzneimittelmissbrauch; Fahrerlaubnis; Neuerteilung

    Darüber hinaus hat die Fahrerlaubnisbehörde in Fällen, in denen - wie vorliegend - die Fahreignung des Fahrerlaubnisbewerbers aufgrund der Begehung von Alkoholdelikten in Frage steht, im Rahmen ihres Ermessens grundsätzlich auch zu berücksichtigen, dass mit einer Gutachtenanordnung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5, Nr. 9 Buchst. b FeV nicht die Wertungen der Vorschrift des § 14 Abs. 2 FeV umgangen werden dürfen (vgl. zu § 13 FeV im Falle der Neuerteilung: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 11.10.2017, a.a.O., Rn. 38 f.; im Falle der Entziehung der Fahrerlaubnis: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 -, juris Rn. 5; Bayerischer VGH, Beschl. v. 7.8.2014 - 11 CS 14.352 -, juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 06.11.2018 - 11 CS 18.821

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Gutachtens - Nachweis

    Nimmt der Betroffene die Gelegenheit, die Zweifel der Behörde durch Vorlage eines Gutachtens auszuräumen, nicht wahr, muss die Behörde nach § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV ungeachtet der Formulierung "darf" von fehlender Fahreignung ausgehen, ohne dass ihr insoweit ein Ermessen zusteht, und gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV die Fahrerlaubnis entziehen (BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 11 CS 11.2349 - SVR 2012, 354 = juris Rn. 47; B.v. 23.7.2011 - 11 ZB 11.162 - juris Rn. 5; B.v. 28.10.2010 - 11 CS 10.1930 - juris Rn. 24; VGH BW, B.v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 - DAR 2015, 105 = juris Rn. 10 jeweils m.w.N.).
  • VG Würzburg, 15.01.2024 - W 6 S 23.1741

    Sofortverfahren, Entziehung der Fahrerlaubnis, Umschreibung kosovarische in

    Insoweit wird, ohne dass es noch entscheidungserheblich darauf ankäme, darauf hingewiesen, dass sich mit der erfolgten Ermahnung der Punktestand auf fünf Punkte verringert (§ 4 Abs. 6 Satz 3 Nr. 1 StVG) und ein Abweichen vom Fahreignungs-Bewertungssystem nach § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt, wenn besondere Gründe dafür vorliegen, dass der Betroffene auch schon bevor acht Punkte erreicht werden und ohne die Möglichkeit, von den nach dem System vorgesehenen Angeboten und Hilfestellungen Gebrauch zu machen, sowie ohne vorangegangene Warnung als fahrungeeignet angesehen werden kann (VGH BW, B.v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 - juris Rn. 5 f. m.w.N.).
  • VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107

    Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte

    Auch liegt kein Fall einer beharrlichen und häufigen Begehung von - isoliert betrachtet auch nicht gewichtigen - Verkehrszuwiderhandlungen vor (so bei VG Düsseldorf, U.v. 23.10.2019 - 6 K 4483/18 - juris Rn. 26 oder bei VGH BW, B.v. 20.11.2014 - 10 S 1883/14 - juris Rn. 8, dort 151 Verstöße gegen Vorschriften des ruhenden Verkehrs in 6 Jahren).
  • VG Berlin, 17.07.2017 - 11 K 433.16

    Entziehung einer Fahrerlaubnis

    Hieraus folgt, dass das Fahreignungs-Bewertungssystem nicht abschließend ist (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 -, Juris).
  • VG Bayreuth, 26.11.2019 - B 1 S 19.1075

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

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