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   VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15.NW   

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VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15.NW (https://dejure.org/2015,2347)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26.01.2015 - 3 L 22/15.NW (https://dejure.org/2015,2347)
VG Neustadt, Entscheidung vom 26. Januar 2015 - 3 L 22/15.NW (https://dejure.org/2015,2347)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf andere Fahrzeuge eines Fahrzeugsparks einer Firma als auf das Tatfahrzeug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Fahrtenbuchauflage für 31 Firmenfahrzeuge für die Dauer von 12 Monaten bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h auf Autobahn rechtmäßig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage bei Fuhrpark

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Mit einem Pkw zu flott - Fahrtenbuchauflage fast für die ganze Fahrzeugflotte

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage auch für komplette Fahrzeugflotte

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für Fuhrpark einer Firma

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für 31 Firmenfahrzeuge für die Dauer von 12 Monaten bei Geschwindigkeitsüberschreitung um 41 km/h auf Autobahn rechtmäßig

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage auch auf einen gesamten Fahrzeugpark bezogen im Einzelfall möglich

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Einjährige Fahrtenbuchauflage für gesamten Fuhrpark

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mangelnde Mitwirkung bei Aufklärung von Verkehrsverstößen mit Firmen-Kfz: Fahrtenbuch!

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage für Fuhrpark einer Firma

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fuhrpark bei Geschwindigkeitsüberschreitung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage auch auf einen gesamten Fahrzeugpark bezogen im Einzelfall möglich

  • weka.de (Kurzinformation)

    Fahrer eines Firmenautos nicht zu ermitteln: Fahrtenbücher für den ganzen Fuhrpark

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anordnung der Führung von Fahrtenbüchern für Firmenwagen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn rechtmäßig - Führen von Fahrtenbüchern für die Dauer von 12 Monaten für alle Firmenfahrzeuge aufgrund der Schwere des Vergehens angemessen

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage für Firmenwagen

Papierfundstellen

  • DAR 2015, 157
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.1997 - 25 A 4812/96

    Kaufmann; Firmenwagen; Verkehrsverstöße; Halter; Wesentlicher

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1970 - VII B 19.70 - und OVG NRW, Urteil vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris).

    Ist der Adressat einer Fahrtenbuchauflage gleichzeitig Halter mehrerer Fahrzeuge, so dürfen diese im Rahmen der ordnungsgemäßen Ermessensausübung der Behörde mit in die Fahrtenbuchauflage einbezogen werden, wenn aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters auch mit anderen Fahrzeugen einschlägige Zuwiderhandlungen naheliegend und zu erwarten sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. April 1977 - XIII A 603/76 - und vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris).

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15
    Im Sinne des § 31a StVZO ist die Feststellung des Fahrzeugführers nicht möglich, wenn die Behörde nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter innerhalb der Verjährungsfrist zu ermitteln, obwohl sie alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 1994 - 11 B 130/93 -, juris und VRS 88, 158).

    Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit der Behörde dürfen sich dabei wesentlich an den Erklärungen des Fahrzeughalters, bei anwaltlicher Vertretung an den Erklärungen des Anwalts ausrichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 -7 C 3/80 - und Beschluss vom 1. März 1994 - 11 B 130/93 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1977 - XIII A 603/76
    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15
    Ist der Adressat einer Fahrtenbuchauflage gleichzeitig Halter mehrerer Fahrzeuge, so dürfen diese im Rahmen der ordnungsgemäßen Ermessensausübung der Behörde mit in die Fahrtenbuchauflage einbezogen werden, wenn aufgrund der Nutzungsgepflogenheiten des Halters auch mit anderen Fahrzeugen einschlägige Zuwiderhandlungen naheliegend und zu erwarten sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. April 1977 - XIII A 603/76 - und vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15
    Art und Umfang der Ermittlungstätigkeit der Behörde dürfen sich dabei wesentlich an den Erklärungen des Fahrzeughalters, bei anwaltlicher Vertretung an den Erklärungen des Anwalts ausrichten (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 -7 C 3/80 - und Beschluss vom 1. März 1994 - 11 B 130/93 -, juris).
  • BVerwG, 27.07.1970 - VII B 19.70

    Verpflichtung zur Führung von Fahrtenbüchern - Voraussetzungen der Anordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei unaufgeklärt gebliebenen Verkehrsverstößen mit verschiedenen auf einen Halter zugelassenen Firmenfahrzeugen die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage bezogen auf den gesamten Fahrzeugpark gerechtfertigt sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1970 - VII B 19.70 - und OVG NRW, Urteil vom 10. September 1997 - 25 A 4812/96 -, juris).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15
    Diese vom Verordnungsgeber vorgenommene Bewertung rechtfertigt es, den Verstoß als so gewichtig einzustufen, dass auch ohne zusätzliche Umstände (Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer) die Anordnung zum Führen eines Fahrtenbuchs verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12/94 -, NJW 1995, 2866).
  • BVerwG, 09.12.1993 - 11 B 113.93

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers - Anspruch auf Anwendung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15
    Es kommt dabei darauf an, ob die zuständige Behörde in sachgerechtem und rationellem Einsatz der ihr zur Verfügung stehenden Mittel nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen veranlasst, die der Bedeutung des aufzuklärenden Verkehrsverstoßes gerecht werden und erfahrungsgemäß Erfolg haben können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Mai 1997 - 3 B 28.97 - und vom 9. Dezember 1993 - 11 B 113.93 -, juris) .
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2009 - 10 S 3350/08

    Fahrtenbuchauflage, sofortige Vollziehung; Streitwert bei Verfahren auf Gewährung

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15
    Entsprechendes gilt, wenn in der Verfügung ein zeitnahes Kalenderdatum für den Beginn der Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches festgesetzt wird (so VGH BW, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 - und vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2014 - 10 S 1256/13

    Beweis einer Geschwindigkeitsüberschreitung durch geeichte

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15
    Entsprechendes gilt, wenn in der Verfügung ein zeitnahes Kalenderdatum für den Beginn der Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches festgesetzt wird (so VGH BW, Beschluss vom 9. Februar 2009 - 10 S 3350/08 - und vom 21. Juli 2014 - 10 S 1256/13 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Neustadt, 26.01.2015 - 3 L 22/15
    Des Nachweises einer konkreten Gefahr weiterer Verkehrsverstöße bedarf es im Rahmen des § 31a StVZO nicht (vgl. VGH BW, Beschluss vom 17. November 1997 - 10 S 2113/97 -, juris).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 3 B 28.97

    Voraussetzungen für eine grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 24.15

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    Das Berufungsgericht ist der Auffassung, nach einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, sei im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen (im Anschluss an die Rechtsprechung des VGH Mannheim, Urteile vom 18. Juni 2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19 und vom 7. Juli 2015 - 10 S 116/15 - ZfS 2015, 539 sowie Beschluss vom 15. Januar 2014 - 10 S 1748/13 - VBlBW 2014, 348; diesem folgend auch OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 M 123/12 - VRS 127, 269 = juris Rn. 14 ff.; zustimmend Rebler, in: Müller/Rebler, Die Klärung von Eignungszweifeln im Fahrerlaubnisrecht, 2. Aufl. 2017, S. 159; offen lassend OVG Münster, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 16 B 1374/14 - DAR 2015, 606 = juris Rn. 10 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 1 S 123.14 - VerkMitt 2015 Nr. 55 = juris Rn. 4; ablehnend VG Würzburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - W 6 E 14.606 - DAR 2014, 541; VG Regensburg, Beschluss vom 12. November 2014 - RO 8 K 14.1624 - DAR 2015, 40; VG München, Urteil vom 9. Dezember 2014 - M 1 K 14.2841 - DAR 2015, 154; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 13 FeV Rn. 26b; Koehl, DAR 2016, 47; Mahlberg, DAR 2014, 419 und 603; Zwerger, DAR 2015, 157; kritisch auch Dronkovic/Kalus, DAR 2016, 191).
  • BVerwG, 06.04.2017 - 3 C 13.16

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

    Das Berufungsgericht ist der Auffassung, nach einer strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB), die auf einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss beruht, sei im Wiedererteilungsverfahren unabhängig von der Blutalkoholkonzentration die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen (im Anschluss an die Rechtsprechung des VGH Mannheim, Urteile vom 18. Juni 2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19 und vom 7. Juli 2015 - 10 S 116/15 - ZfS 2015, 539 sowie Beschluss vom 15. Januar 2014 - 10 S 1748/13 - VBlBW 2014, 348; diesem folgend auch OVG Greifswald, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 1 M 123/12 - VRS 127, 269 = juris Rn. 14 ff.; zustimmend Rebler, in: Müller/Rebler, Die Klärung von Eignungszweifeln im Fahrerlaubnisrecht, 2. Aufl. 2017, S. 159; offen lassend OVG Münster, Beschluss vom 21. Januar 2015 - 16 B 1374/14 - DAR 2015, 606 = juris Rn. 10 sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. Juli 2015 - OVG 1 S 123.14 - VerkMitt 2015 Nr. 55 = juris Rn. 4; ablehnend VG Würzburg, Beschluss vom 21. Juli 2014 - W 6 E 14.606 - DAR 2014, 541; VG Regensburg, Beschluss vom 12. November 2014 - RO 8 K 14.1624 - DAR 2015, 40; VG München, Urteil vom 9. Dezember 2014 - M 1 K 14.2841 - DAR 2015, 154; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 13 FeV Rn. 26b; Koehl, DAR 2016, 47; Mahlberg, DAR 2014, 419 und 603; Zwerger, DAR 2015, 157; kritisch auch Dronkovic/Kalus, DAR 2016, 191).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2015 - 6 K 1140/15
    BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 1970 - VII B 19.70 - OVG NRW, Urteil vom 10. September 1997- 25 A 4812/96 -, juris, Rn. 3 m.w.N.; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 26. Januar 2015- 3 L 22/15.NW -, juris, Rn. 15; VGH BW, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 10 S 2438/13 -, juris, Rn. 9, wonach auch schon eine erhebliche Verkehrsstraftat genügt, wenn aufgrund des Verhaltens des Halters und seiner Nutzungsgepflogenheiten auch mit anderen Fahrzeugen einschlägige Zuwiderhandlungen zu erwarten sind.

    vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. November 2005 - 12 ME 315/05 -, juris, Rn. 6; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 26. Januar 2015 - 3 L 22/15.NW -, juris, Rn. 17.

  • VGH Bayern, 23.02.2021 - 11 CS 20.3145

    Erstreckung einer Fahrtenbuchauflage auf den Fuhrpark einer GmbH

    Hierzu könne auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt vom 22. Januar 2015 - 3 L 22/15 - verwiesen werden.

    Dazu gibt die nachfolgend zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt a.d. Weinstraße (B.v. 26.1.2015 - 3 L 22/15 - DAR 2015, 157 = juris Rn. 22 f.), der drei weitere unaufgeklärte Verkehrsverstöße mit Fahrzeugen des Halters, eine weitere Fahrtenbuchauflage und etliche Fahrzeuge ohne feste Zuordnung zugrunde lagen, wenig her.

  • VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1614

    Fahrtenbuchauflage, Ersatzfahrzeug, Fahrtenbuchanordnung, Führung eines

    Mit E-Mail vom 17. September 2020 teilte das Landratsamt unter Hinweis auf eine Entscheidung des VG Neustadt a. d. Weinstraße (B.v. 22.1.2015 - 3 L 22/15.NW) und die fehlende Mitwirkung des Geschäftsführers mit, dass an der beabsichtigten Fahrtenbuchauflage festgehalten werde und es wurde (erneut) um Übersendung einer Auflistung aller aktuell auf die Firma zugelassenen Pkw bis zum 25. September 2020 gebeten, ansonsten nach Aktenlage zu entscheiden sei.
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