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   OLG Naumburg, 27.08.2014 - 6 U 3/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,30669
OLG Naumburg, 27.08.2014 - 6 U 3/14 (https://dejure.org/2014,30669)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27.08.2014 - 6 U 3/14 (https://dejure.org/2014,30669)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 27. August 2014 - 6 U 3/14 (https://dejure.org/2014,30669)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Telemedicus

    Verfügungsbefugnis an Blitzer-Daten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Herstellers einer Geschwindigkeitsmessanlage an gespeicherten Daten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 2 BGB

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 202 a; BGB § 823 Abs. 2; BGB § 1004
    Kein Schutz des Herstellers einer Geschwindigkeitsmessanlage vor dem Auslesen von Messdaten nach Veräußerung der Anlage

  • forsema.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Herstellers einer Geschwindigkeitsmessanlage an gespeicherten Daten

  • rechtsportal.de

    StGB § 202a ; BGB § 1004 Abs. 2 ; BGB § 823 Abs. 2
    Rechte des Herstellers einer Geschwindigkeitsmessanlage an gespeicherten Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    ESO ES 3.0 - Wem gehören die Rohdaten einer Geschwindigkeitsmessung?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfügung über Daten von Geschwindigkeitsmessgerät steht Polizeibehörde zu

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfügung über Daten von Geschwindigkeitsmessgerät steht Polizeibehörde zu

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    ESO ES 3.0 - Urteil: Messfehler können einfacher von Sachverständigen herausgefunden werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    ESO ES 3.0-Urteil: Messfehler können einfacher von Sachverständigen herausgefunden werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    ESO ES 3.0 Blitzer: Hersteller eines Geschwindigkeitsmessgeräts kann nicht die Auswertung der durch das Messgerät erzeugten Messrohdaten durch Sachverständige untersagen - Messrohdaten sind keine Daten des Geräteherstellers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 1525
  • DAR 2015, 27
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 24.06.1993 - 5St RR 5/93
    Auszug aus OLG Naumburg, 27.08.2014 - 6 U 3/14
    Die Zuordnung von Daten an einen Berechtigten wird im Bereich des Strafrechts grundsätzlich danach beurteilt, wer die Speicherung oder Übermittlung der Daten initiiert hat (BayObLG, Urt. v. 24. Juni 1993 - 5 St RR 5/93 - zitiert nach juris, Rn. 24).

    Insofern geht auch der Hinweis auf die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 24. Juni 1993 (a. a. O.) fehl.

  • AG Meißen, 29.05.2015 - 13 OWi 703 Js 21114/14

    Nichtgeeignetheit der Einseitensensormessung ESO ES 3.0

    Die Firma eso GmbH hat versucht, dies gerichtlich zu unterbinden, ist damit jedoch gescheitert, vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 27.08.2014, 6 U 3/14.
  • AG Emmendingen, 13.11.2014 - 5 OWi 530 Js 17298/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Auch spricht wenig dafür, im vorliegenden Kontext Patentschutz- bzw. Urheberrechtsinteressen der Herstellerfirma einen Vorrang einzuräumen (vgl. dazu nur OLG Naumburg , Urt. v. 27.08.2014 - 6 U 3/14, zuvor LG Halle , Urt. v. 05.12.2013 - 5 O 110/13", jew. abrufbar bei juris; Cierniak/Niehaus , NStZ 2014, 527 m.w.N.).
  • AG Schleiden/Eifel, 02.09.2022 - 13 OWi 179/22

    ESO ES 8.0, Hilfsdaten, Rohmessdaten, Nichtspeicherung

    Diese Überzeugung hegt das Gericht unter anderem aufgrund der Urteile des Landgerichts Halle an der Saale vom 05.12.2013 ( Az. 5 O 110/13 ) und des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 27.08.2014 ( Az. 6 U 3/14, jeweils zitiert nach juris ).

    Weitergehend erklärt das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 27.08.2014 ( Az. 6 U 3/14, zitiert nach juris ), dass allein aus dem Umstand, dass der Hersteller ein Gerät zur Datenerzeugung verkauft hat, nicht die Berechtigung an den damit erzeugten Daten abgeleitet werden kann.

  • AG Hildesheim, 20.11.2015 - 112 OWi 35 Js 26360/15

    Messung mit einem Messgerät ESO ES 3.0 als standardisiertes Messverfahren;

    ( Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. August 2014 - 6 U 3/14 -, Rn. 26, ).

    2014 (OLG Naumburg, DAR 2015, 27 29 ) eindeutig festgestellt wurde, steht die Befugnis, über die Messdaten zu verfügen, der Behörde zu, die diese Daten erzeugt und abgespeichert hat.

  • AG Weißenfels, 03.09.2015 - 10 AR 1/15

    Straßenverkehrsordnungswidrigkeit: Anspruch auf Herausgabe sog. Rohmessdaten

    2014 (OLG Naumburg, DAR 2015, 27 - 29) eindeutig festgestellt wurde, steht die Befugnis, über die Messdaten zu verfügen, der Behörde zu, die diese Daten erzeugt und abgespeichert hat.
  • AG Schleiden/Eifel, 02.09.2022 - 13 OWi 304 Js 802/22
    Diese Überzeugung hegt das Gericht unter anderem aufgrund der Urteile des Landgerichts Halle an der Saale vom 05.12.2013 (Az. 5 O 110/13) und des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 27.08.2014 (Az. 6 U 3/14, jeweils zitiert nach juris).

    Weitergehend erklärt das Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt im Urteil vom 27.08.2014 (Az. 6 U 3/14, zitiert nach juris), dass allein aus dem Umstand, dass der Hersteller ein Gerät zur Datenerzeugung verkauft hat, nicht die Berechtigung an den damit erzeugten Daten abgeleitet werden kann.

  • AG Neunkirchen, 05.09.2016 - 19 OWi 531/15

    Rohmessdaten, Herausgabe, Lebensakte

    (OLG Naumburg, VersR 2015, 1525; AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).
  • AG Neunkirchen, 02.05.2016 - 19 OWi 365/15

    Rohmessdaten, unverschlüsselte Herausgabe

    (OLG Naumburg, VersR 2015, 1525; AG Weißenfels , Beschluss v. 3.9. 2015 - 10 AR 1/15).
  • LG Leipzig, 19.01.2016 - 5 O 1924/15

    "Kampf um die Messdaten" geht weiter: ESO ES 3.0-Verschlüsselung =

    Der Kläger kann sich auch nicht auf das Urteil des OLG Naumburg vom 27.08.2014 (Az. 6 U 3/14) stützen.
  • OVG Saarland, 18.02.2021 - 1 A 259/20

    Fahrtenbuchauflage, Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes

    Die im Fall des Klägers zur Anwendung gekommene Messmethode mit dem - im Messzeitpunkt aktuell geeichten und amtlich zugelassenen - Messgerät der Marke ESO ES3.0 des Herstellers Fa. ..., bei der unter Einsatz eines (mobilen) Messgeräts auf der Grundlage einer Weg-Zeit-Messung die Geschwindigkeit aus der Messbasis und der Zeit, in der das zu messende Fahrzeug die Messbasis durchfährt, ermittelt wird, [OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27.8.2014 - 6 U 3/14 -, Juris, Rdnr. 3] ist als sogenanntes standardisiertes Messverfahren anerkannt.
  • LG Tübingen, 23.03.2018 - 3 Qs 21/17

    Kosten für Auswertung von Rohmessdaten sind gerichtlichem Sachverständigen zu

  • AG Tübingen, 04.09.2017 - 16 OWi 46 Js 1217/17

    Besondere Kosten eines Sachverständigen für Software-Nutzung

  • AG Pirmasens, 05.10.2016 - 2 OWi 467/16

    Komplette Messreihe gibt es unverschlüsselt, Lebensakte haben wir keine

  • AG Reutlingen, 02.12.2014 - 5 OWi 43 Js 21077/14

    ESO muss Messdaten im Bußgeldverfahren entschlüsseln

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