Rechtsprechung
   AG Mannheim, 29.11.2016 - 21 OWi 509 Js 35740/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,43661
AG Mannheim, 29.11.2016 - 21 OWi 509 Js 35740/15 (https://dejure.org/2016,43661)
AG Mannheim, Entscheidung vom 29.11.2016 - 21 OWi 509 Js 35740/15 (https://dejure.org/2016,43661)
AG Mannheim, Entscheidung vom 29. November 2016 - 21 OWi 509 Js 35740/15 (https://dejure.org/2016,43661)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,43661) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstellung eines Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung mangels einer gerichtlich gebotenen Ahndung

  • bussgeldsiegen.de

    Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan Speed-Messgerät

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Geschwindigkeitsmessung mit "PoliScan Speed" als standardisiertes Messverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verstoß gegen Bauartzulassung = keine Verurteilung/Einstellung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Ende des standardisierten Messverfahrens?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschwindigkeitsmessung - und das standardisierte Messverfahren

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung mit "PoliScan Speed" als standardisiertes Messverfahren

  • dresdner-fachanwaelte.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessungen - Neue Einwendungen gegen PoliScan Speed

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    PoliScan speed - Ende des standardisierten Messverfahrens?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessungen - Neue Einwendungen gegen PoliScan Speed

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Poliscan Speed - doch kein standardisiertes Messverfahren?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Poliscan Speed nicht verwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen! Fahrverbot vermeiden bei Messung mit Poliscan Speed

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Poliscan Speed ungenau?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geblitzt: PoliScan-Speed-Verstoß gegen Bauartzulassung belegt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed wegen Verstoß gegen Bauartzulassung unverwertbar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Messung mit PoliScan Speed unverwertbar

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unverwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen durch Lasergerät "Poliscan Speed" der Firma Vitronic - Überschreitung zulässiger Messfehlergrenzen

Besprechungen u.ä.

  • vut-verkehr.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Das Ende des standardisierten Messverfahrens?

Papierfundstellen

  • DAR 2017, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit und

    Auszug aus AG Mannheim, 29.11.2016 - 21 OWi 509 Js 35740/15
    Diese Messmethode hat unter anderem das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 24.10.2014 (Aktenzeichen 2 (7) SsBs 454 14, 2 (7) 454/14 - AK 138/14) als sogenanntes standardisiertes Messverfahren bezeichnet.
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2017 - 2 Rb 8 Ss 246/17

    Beweiswürdigung im gerichtlichen Bußgeldverfahren: Folge einer Überschreitung des

    Wegen der unveränderten Funktionsweise sind auch detaillierte Ausführungen zum angewandten Messverfahren im Urteil weiterhin nicht erforderlich (im Ergebnis ebenso OLG Zweibrücken a.a.O.; im Ergebnis aus technischer Sicht wohl ebenso Schmedding/Siemer DAR 2017, 229, 234; a.A. AG Mannheim, Beschluss vom 29.11.2016 - 21 OWi 509 Js 35740/15 -, juris).
  • OLG Braunschweig, 13.06.2017 - 1 Ss OWi 115/17

    Geschwindigkeitsmessung; Messverfahren, standardisiertes; PoliScanSpeed

    Die angewandte Messmethode sei daher, wie bereits das Amtsgericht Mannheim (Beschluss vom 29.11.2016, 21 OWi 509 Js 35740/15; juris) entschieden habe, nicht standardisiert, so dass dem Beweisantrag hätte nachgegangen werden müssen.

    Die Sache war gem. § 80a Abs. 3 OWiG zur Fortbildung des Rechts auf den Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern zu übertragen, weil zu prüfen war, ob der Fall Anlass gibt, im Lichte der Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim vom 29.11.2016 (21 OWi 509 Js 35740/15, zitiert nach juris) von der bisherigen Rechtsprechung der Einzelrichter des Senats abzurücken, dass es sich bei einer Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät "PoliScan Speed" um ein sog. standardisiertes Messverfahren handelt.

    Das Amtsgericht Mannheim (Beschluss vom 29.11.2016, 21 OWi 509 Js 35740/15, zitiert nach juris) war nach Einholung eines Sachverständigengutachtens zu dem Ergebnis gelangt, dass das Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed der innerstaatlichen Bauartzulassung in wesentlichen Teilen nicht entspreche.

  • OLG Koblenz, 27.02.2018 - 1 OWi 6 SsRs 19/18

    Gerichtliches Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Zulassung

    Eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät PoliScan Speed des Herstellers Vitronic ist - wie in der obergerichtlichen Rechtsprechung bislang anerkannt (vgl. zuletzt OLG Düsseldorf, Beschluss 13. Juli 2015 - IV-1 RBs 200/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Juli 2015 - 2 [6] SsBs 368/15 [jeweils juris]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - 2 Ss-OWi 1041/14 [juris] = DAR 2015, 149) - auch unter Berücksichtigung der vereinzelt gebliebenen, von dem Betroffenen aufgegriffenen Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim (Beschluss vom 29. November 2016 - 21 OWi 509 Js 35740/15 [juris]) als standardisiertes Messverfahren einzuordnen.
  • OLG Saarbrücken, 25.10.2017 - Ss RS 17/17

    Bußgeldverfahren wegen Rotlichtverstoßes: Verwertung einer automatischen

    Hieran hat auch der - den Einsatz des genannten Geräts zur Geschwindigkeitsmessung betreffende - Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 29.11.2016 (Az.: 21 OWi 509 Js 35740/15, ZfSch 2017, 114 f. = DAR 2017, 213 f.), auf den sich die Verteidigerin zur Begründung ihrer gegenteiligen Auffassung beruft, nichts geändert hat (vgl. OLG Zweibrücken ZfSch 2017, 172 f.; Senatsbeschlüsse vom 21. April 2017 - Ss RS 13/2017 (26/17 OWi) - und vom 28. Juni 2017 - Ss RS 27/2017 (44/17 OWi) -).

    Das Amtsgericht hat den Beweisantrag gemäß § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG abgelehnt, weil es nach dem Ergebnis der von ihm durchgeführten Beweisaufnahme davon überzeugt war, dass die Erfassung des Rotlichtverstoßes mit der ordnungsgemäß zugelassenen, gültig geeichten stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage PoliScan F1 HP der Firma Vitronic an einem gültig geeichten Standort im standardisierten Messverfahren, an dessen Vorliegen das Amtsgericht erkennbar auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Amtsgerichts Mannheim vom 29.11.2016 (Az.: 21 OWi 509 Js 35740/15, ZfSch 2017, 114 f = DAR 2017, 213 f.) keinen Zweifel hatte, erfolgt war, und es den Sachverhalt insoweit, da sich hieraus insbesondere keine Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung bzw. Erfassung oder eine Störung im Mess- bzw. Erfassungsbetrieb ergeben haben und auch mit dem Beweisantrag konkrete Mess- bzw. Erfassungsfehler nicht vorgebracht wurden, als geklärt und die beantragte Beweiserhebung daher zur Erforschung der Wahrheit nicht als erforderlich angesehen hat.

  • AG Saarbrücken, 06.01.2017 - 22 OWi 634/16

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Behandlung von Geschwindigkeitsmessungen

    Entgegen Auffassung des Verteidigers - unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des AG Mannheim (vom 29.11.2016, 21 OWi 509 Js 35740/15) - war davon auszugehen, dass die Messung mit dem Messgerät PoliScan Speed im sog. standardisierten Messverfahren erfolgte.
  • OLG Hamm, 18.08.2017 - 1 RBs 47/17

    Standardisiertes Messverfahren mit PoliScan Speed

    Der Senat sieht aufgrund der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Senats-beschluss vom 13.07.2017 - III- 1 RBs 80/17 - OLG Braunschweig, Beschluss vom 13.06.2017 - 1 Ss (OWi) 115/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.05.2017 - 2 Rb 8 Ss 246/17 - BeckRS 2017, 111916; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.04.2017 - Ss Rs 13/17 (26/17) -, juris; KG, Beschluss vom 21.06.2017 - 3 Ws (B) 156/17 - 162 Ss 90/17 - BeckRs 2017, 116543) zu der Frage, welchen möglichen Einfluss etwaige Rohmessdaten, deren Ortskoordinaten außerhalb des Messbereichs des Messgeräts PoliScan Speed liegen, auf die Zuverlässigkeit der Messung haben, nebst den in den vorgenannten Entscheidungen in Bezug genommenen Stellungnahmen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt "Unveränderte Gültigkeit der Bauartzulassung zur Eichung des Laserscanner-Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes PoliScan Speed der Fa. Vitronoc" in der Fassung vom 16.12.2016 (http://dx.doi.org/10.7795/520.20161209A) mit genauer Beschreibung der Messwertbildung sowie "Antworten auf häufige Fragen zum Laserscanner-Geschwindigkeitsüberwachungsgerät PoliScan Speed der Fa. Vitronic" in der Fassung vom 12.01.2017 (http:/dx.doi.org/10.7795/520.20161209B), auf die ergänzend verwiesen wird, keinen Anlass, angesichts der Entscheidung des AG Mannheim vom 29.11.2016 - 21 OWi 509/s 357/40/15 -, BeckRS 2016, 113051) von seiner Auffassung, bei der Verwendung des Messgeräts PoliScan Speed handele es sich um ein standardisiertes Messverfahren, abzurücken.
  • OLG Saarbrücken, 21.04.2017 - Ss Rs 13/17

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Behandlung

    Der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 29. November 2016 (21 OWi 509 Js 35740/15) hat hieran nichts geändert.(Rn.6).

    Zutreffend hat das Amtsgericht angenommen, dass der Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 29.11.2016 (Az.: 21 OWi 509 Js 35740/15, ZfSch 2017, 114 f = DAR 2017, 213 f.) hieran nichts geändert hat (ebenso OLG Zweibrücken, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2017 - 8 B 1104/17

    Führung eines Fahrtenbuchs bei Unmöglichkeit der Feststellung eines

    Der pauschale Hinweis des Antragstellers auf den Beschluss des AG Mannheim vom 29. November 2016 - 21 OWi 509 Js 35740/15 -, juris, wonach es aufgrund der Durchführung der Messung Abweichungen oberhalb der Verkehrsfehlergrenze geben könne, stellt diese generelle Annahme nicht durchgreifend in Frage.
  • OLG Koblenz, 18.04.2017 - 1 OWi 4 SsBs 27/17

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung:

    Solche Äußerungen sind durch das Amtsgericht nicht festgestellt worden; sie finden sich lediglich - zudem nur in Teilen - in einer im angefochtenen Urteil zusammengefassten Entscheidung eines anderweitigen Amtsgerichts in einem anderweitigen Verfahren (Amtsgericht Mannheim, Beschluss vom 29. November 2016 - 21 OWi 509 Js 35740/15 [juris]).
  • AG Bad Saulgau, 01.04.2021 - 1 OWi 25 Js 28777/19

    Leivtec XV3, Messfehler, Einstellung

    Zulässige Überlegungen sind dabei etwa, dass das Gericht zu der Überzeugung gelangt, dass die Messung mit dem genutzten Messgerät nicht mehr als standardisiertes Messverfahren anzusehen sei (Krenberger/Krumm, OWiG, 6. Aufl. 2020, § 47 Rn. 5; AG Meißen BeckRS 2018, 10275; AG Hoyerswerda BeckRS 2016, 116268; AG Mannheim BeckRS 2016, 113051 = DAR 2017, 213 = zfs 2017, 114).
  • OLG Jena, 17.05.2018 - 3 OLG 151 SsBs 2/18

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Nachweis einer Geschwindigkeitsmessung mit

  • OLG Koblenz, 26.04.2017 - 2 OWi 4 SsBs 24/17

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Geschwindigkeitsmessungen mit dem

  • OLG Koblenz, 14.06.2017 - 1 OWi 4 SsBs 43/17

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung:

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht