Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 07.01.1992

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   OLG Oldenburg, 22.06.1992 - Ss 228/92   

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https://dejure.org/1992,5236
OLG Oldenburg, 22.06.1992 - Ss 228/92 (https://dejure.org/1992,5236)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.06.1992 - Ss 228/92 (https://dejure.org/1992,5236)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Juni 1992 - Ss 228/92 (https://dejure.org/1992,5236)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 79 Abs. 1 Nr. 5 OWiG; § 81 Abs. 2 S. 1 OWiG ; § 304 StPO; § 311 StPO
    Bezeichnung des Rechtsmittels; Rechtsbeschwerde; Staatsanwaltschaft; Verstoßes gegen Hinweispflicht; Zuständigkeit des Landgerichts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bezeichnung des Rechtsmittels; Rechtsbeschwerde; Staatsanwaltschaft; Verstoßes gegen Hinweispflicht; Zuständigkeit des Landgerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DAR 1992, 437
  • DAR 1992, 437 (Volltext mit amtl. LS)
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.01.1992 - 1 Ss 77/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10405
OLG Karlsruhe, 07.01.1992 - 1 Ss 77/91 (https://dejure.org/1992,10405)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.01.1992 - 1 Ss 77/91 (https://dejure.org/1992,10405)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Januar 1992 - 1 Ss 77/91 (https://dejure.org/1992,10405)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • DAR 1992, 437
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Karlsruhe, 01.07.1996 - 1 Ss 61/96

    Kein Absehen vom Fahrverbot wegen Übersehens des Rotlichts bei Sonneneinstrahlung

    Das Absehen von der Verhängung eines Regelfahrverbots erfordert eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung (BGHSt 38, 133; Senatsentscheidung vom 07.01.1992 - 1 Ss 77/91 = DAR 1992, 437, 438).
  • OLG Köln, 16.07.1993 - Ss 278/93

    Amtsgericht; Erhöhung; Geldbuße; Verzicht; Fahrverbot; Vielfahrer; Überschreitung

    Kann daher bei einem Verstoß gegen § 24 a StVG ein Fahrverbot nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art oder dann entfallen, wenn das innere und äußere Erscheinungsbild außergewöhnlich weit vom - weit auszulegenden - Durchschnittsfall abweicht (vgl. BGHSt 38, 134, Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 32. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 15 a m.w.N.; Himmelreich/Hentschel a.a.O., Rdnr. 342 a, b; Grohmann MDR 1991, 1026, 1027), so können in den Fällen des § 2 Abs. 1 und 2 BKatV zur Begründung einer Ausnahme unter Umständen schon erhebliche Härten oder mehrere für sich genommen gewöhnliche und durchschnittliche Umstände ausreichen (vgl. BGH a.a.O.; Jagusch/Hentschel, a.a.O., Rdnr. 15 b m.w.N.; Mühlhaus/Janiszewski, StVO, 13. Aufl., § 25 StVG, Rdnr. 9; Janiszewske DAR 1992, 91; Grohmann a.a.O.; vgl. auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437).
  • OLG Hamm, 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02

    Fahrverbot, Zeitablauf zwischen Tat und Urteil

    Die Generalstaatsanwaltschaft hat hierzu in ihrer Antragsschrift selbst ausgeführt, dass ein erheblicher Zeitablauf seit der Tat dazu führen kann, dass es einer erzieherischen Einwirkung auf den Täter durch die Verhängung eines Fahrverbotes nicht mehr bedarf, wobei dies bei einem Zeitraum von mehr als 2 Jahren zwischen Tat und Ahndung sicher anzunehmen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99; OLG Düsseldorf MDR 2000, 829; OLG Karlsruhe, DAR 1992, 437; OLG Köln NZV 2000, 217 f).
  • BayObLG, 18.10.1996 - 2 ObOWi 777/96

    Fahrverbot allgemein - Fahrverbotsthemen - Absehen vom Fahrverbot - Fahrverbot

    Es ist als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme gedacht und ausgeformt (BVerfGE 27, 36/42); es kann seinen Sinn verloren haben, wenn zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden seiner Anordnung ein erheblicher Zeitraum liegt und in der Zwischenzeit kein weiteres Fehlverhalten im Straßenverkehr festgestellt worden ist (BayObLG bei Rüth DAR 1978, 2Ol/206; Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 33. Aufl. § 25 StVG Rn. 15 b; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437/438; vgl. auch OLG Düsseldorf NZV 1993, 76/77 für den ähnlich gelagerten Fall eines Fahrverbots nach § 44 StGB ).
  • OLG Karlsruhe, 09.01.1995 - 3 Ss 176/94

    Fahrverbot; Pflichtverletzung; Anordnung

    Jedenfalls sind besondere, das Tatbild beherrschende Umstände äußerer oder innerer Art oder eine Vielzahl für sich genommen gewöhnlicher und durchschnittlicher Umstände, die in ihrer Gesamtheit möglicherweise eine Ausnahme zu begründen vermögen, oder durch die Anordnung eines Fahrverbotes bedingte erhebliche Härten oder gar eine Härte außergewöhnlicher Art, mithin Gesichtspunkte, die es gerechtfertigt erscheinen ließen, von einem Fahrverbot abzusehen, nicht dargetan (BGH a.a.O.; vgl. dazu auch OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 ; OLG Oldenburg NZV 1993, 278 ; OLG Düsseldorf NZV 1992, 373 ; VRS 87, 218 ; OLG Celle NZV 1994, 332 ; OLG Hamm NZV 1994, 201 ; DAR 1994, 411 ; OLG Stuttgart Die Justiz 1994, 344; Bay0bLG NZV 1994, 327, 487, 488; OLG Frankfurt/M. NZV 1994, 77, 286; Senatsbeschluß vom 07.11.1994 -3 Ss 129/94-).
  • OLG Hamm, 28.01.2003 - 3 Ss OWi 17/03

    Rotlichtverstoß, qualifizierter, Fahrverbot, langer Zeitablauf zwischen Tat und

    Der Senat hat hierzu bereits in seinem Beschluss vom 25.06.2002 - 3 Ss OWi 341/02 OLG Hamm - ausgeführt, dass ein erheblicher Zeitablauf seit der Tat dazu führen kann, dass es einer erzieherischen Einwirkung auf den Täter durch die Verhängung eines Fahrverbotes nicht mehr bedarf, wobei dies bei einem Zeitraum von mehr als zwei Jahren zwischen Tat und Ahndung sicher anzunehmen ist (Senat, a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.05.2000 - 5 Ss OWi 1196/99 - OLG Düsseldorf MDR 2000, 429; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437; OLG Köln NZV 2000, 217 f).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

    Bei einem zeitlichen Abstand zur Tat von 26 Monaten kann das Fahrverbot diesen Sanktionszweck in der Regel dann nicht mehr erfüllen, wenn der Betroffene - wie hier - in der Zwischenzeit bei einer jährlichen Fahrleistung von 80 000 km beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, aaO; NzV 1993, 76 für den ähnlich gelagerten Fall des § 44 StGB; BayObLG bei Rüth, DAR 1978, 201, 206; OLG Karlsruhe DAR 1992, 437).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.1994 - 2 Ss 151/93

    Fahrverbot; Regelfahrverbot; Rotlichtverstoß; Rote Ampel

    Sollte das Amtsgericht nach der weiterhin notwendigen Einzelfallprüfung nunmehr zur Annahme eines Regelfalls i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 BKatVO gelangen, wofür angesichts des bisher festgestellten durchschnittlichen Sachverhalts einiges spricht, ist es nicht an der - bisher ausdrücklich unterlassenen (UAS. 6) - Prüfung gehindert, ob die Umstände des konkreten Falles in objektiver und subjektiver Hinsicht zu einem ausnahmsweisen Absehen von der Anordnung des Fahrverbots führen können (vgl. dazu OLG Karlsruhe DAR 1992, 437 f.; OLG Celle NZV 1993, 40; OLG Düsseldorf NZV 1993, 409; 446; OLG Köln NZV 1994, 41; OLG Oldenburg NZV 1993, 38 = DAR 1993, 440 = VRS 85, 362) und ob die Regelgeldbuße von 250,- DM angemessen erhöht werden kann (§ 2 Abs. 4 BKatVO).
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