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LG Frankenthal, 25.10.1993 - 1 T 316/93 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- Rpfleger 1994, 251
- DAVorm 1993, 1237
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 06.10.2004 - XII ZB 80/04
Ruhen der elterlichen Sorge bei Abwesenheit eines Elternteils
Nur dann, wenn der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen kann, sei es infolge langfristiger Inhaftierung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1038) oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258), sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluß auf die Ausübung des Sorgerechts (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal DAVorm 1993, 1237), ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen. - OLG Hamm, 10.08.2015 - 4 UF 117/15
Voraussetzungen des Ruhens der elterlichen Sorge der im Ausland aufhältlichen …
Eine lediglich theoretische Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Dritte (Bruder des Jugendlichen) reicht nicht aus, den ständig gebotenen Einfluss auszuüben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.4.1991 - 16 Wx 43/91 - FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal, Beschluss vom 25.10.1993 - 1 T 316/93 - DAVorm 1993, 1237). - OLG Hamm, 20.07.2015 - 4 UF 117/15
Voraussetzungen des Ruhens der elterlichen Sorge der im Ausland aufhältlichen …
Eine lediglich theoretische Möglichkeit der Kontaktaufnahme über Dritte (Bruder des Jugendlichen) reicht nicht aus, den ständig gebotenen Einfluss auszuüben (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 11.4.1991 - 16 Wx 43/91 - FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal, Beschluss vom 25.10.1993 - 1 T 316/93 - DAVorm 1993, 1237). - OLG Hamm, 30.05.2023 - 7 UF 67/23 Nur dann, wenn der Elternteil auf längere Zeit nicht entscheidend in die Ausübung des Sorgerechts eingreifen kann, sei es infolge langfristiger Inhaftierung (vgl. OLG Dresden FamRZ 2003, 1038) oder Abwesenheit ohne weitere Kontaktpflege (vgl. OLG Naumburg FamRZ 2002, 258), sei es durch einen Aufenthalt im Ausland ohne Einfluss auf die Ausübung des Sorgerechts (OLG Köln FamRZ 1992, 1093; LG Frankenthal DAVorm 1993, 1237), ist das Ruhen der elterlichen Sorge nach § 1674 BGB festzustellen.".