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   BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99   

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BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 (https://dejure.org/1999,509)
BAG, Entscheidung vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 (https://dejure.org/1999,509)
BAG, Entscheidung vom 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 (https://dejure.org/1999,509)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    HGB § 84 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 1; ; HGB § 86 Abs. 2; ; HGB § 92 Abs. 1; ; HGB § 92 Abs. 2; ; HGB § 92 a Abs. 1; ; SGB IV § 7 Abs. 4; ; ZPO § 256; ; VAG § 81; ; VAG § 83; ; UWG § 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 1; HGB § 86 Abs. 2; HGB § 92 Abs. 1; HGB § 92 Abs. 2; HGB § 92 a Abs. 1; SGB IV § 7 Abs. 4; ZPO § 256; VAG § 81; VAG § 83; UWG § 1
    Kriterien für Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitnehmerstellung von Versicherungsvertretern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 84 Abs. 1, § 86 Abs., 1, Abs. 2, § 92 Abs. 1, Abs. 2, § 92a Abs. 1; VAG §§ 81, 83; UWG § 1
    Status von Versicherungsvertretern: Keine Arbeitnehmerstellung wegen hauptberuflichen Tätigkeitsumfangs im Rahmen freier Arbeitszeitgestaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmerstatus von Versicherungsvertretern

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Hamburg-Mannheimer 4 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Jour-fixe-Termin, Berichtspflicht, Wochenbericht, Staffelprovision, Pensumprovision, Kontingentprovision

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 93, 132
  • ZIP 1999, 769
  • NZA 2000, 1162
  • VersR 2000, 1501
  • BB 2000, 1837
  • DB 1999, 2648
  • DB 2000, 1618
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99

    Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Im übrigen wäre auch dies mit dem Status als selbständige Handelsvertreterin vereinbar (vgl. dazu BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dies kann im Streitfall dahinstehen (zur Problematik vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    5 AZR 169/99 7 Sa 658/98.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 26. Januar 1999 - 7 Sa 658/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 21.01.1966 - 3 AZR 183/65

    Abgrezung Angestellter/selbständiger Versicherungsvertreter

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Auch im Rahmen von § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB sind dabei zwar alle Umstände des Falles in Betracht zu ziehen und schließlich in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG 21. Januar 1966 - 3 AZR 183/65 - BAGE 18, 87).

    Dieser Umstand ist daher zur Abgrenzung von Selbständigen und Arbeitnehmern im (Versicherungs-)Außendienst wenig aussagekräftig (BAG 21. Januar 1966 aaO).

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 243/85

    Berichtspflicht des Handelsvertreters

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Was inhaltlich und zeitlich unter den Begriff "erforderliche Nachrichten" fällt, bestimmt sich unter sachgerechter Abwägung der Interessen der Beteiligten (BGH 24. September 1987 - I ZR 243/85 - WM 1988, 33; Baumbach/Hopt HGB 29. Aufl. § 86 Rn. 42).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Ein solches Verbot entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur wettbewerbswidrigen Telefonwerbung gegenüber privaten Versicherungsnehmern (BGH 8. Dezember 1994 - I ZR 189/92 - BB 1995, 1211 mwN).
  • BAG, 14.02.1974 - 5 AZR 298/73

    Arbeitsverhältnis - Dienstverhältnis - Freier Mitarbeiter - Willender Parteien -

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1998 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
  • BAG, 28.05.1986 - 7 AZR 25/85

    Arbeitsverhältnis: Befristung Arbeitsvertrag - Lehrkraft im

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Die Zuordnung hat nach objektiv-rechtlichen Kriterien zu erfolgen (BAG 14. Februar 1974 - 5 AZR 298/73 - BAGE 25, 505; BAG 28. Mai 1998 - 7 AZR 25/85 - BAGE 52, 133; Boemke, ZfA 1998, 285, 295).
  • BAG, 26.05.1999 - 5 AZR 469/98

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkgebührenbeauftragten

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Mit dem Selbständigenstatus lassen sich entsprechende Vorgaben nur vereinbaren, wenn dem Betroffenen mit Blick auf die notwendige Arbeitszeit ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG 26. Mai 1999 - 5 AZR 469/98 - AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 104).
  • BAG, 03.03.1999 - 5 AZR 275/98

    Rechtsschutzbedürfnis für ausschließlich vergangenheitsbezogene

    Auszug aus BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 169/99
    Dies beruht darauf, daß dann auf das Rechtsverhältnis der Parteien ab sofort die zwingenden gesetzlichen Vorschriften anzuwenden sind, die ein Arbeitsverhältnis gestalten (BAG 3. März 1999 - 5 AZR 275/98 - AP ZPO 1979 § 256 Nr. 53).
  • LAG Hamm, 11.05.2000 - 4 Sa 1694/98

    Abgrenzung zwischen Handelsvertreter und Angestellten im Außendienst bei einer

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  • BAG, 09.06.2010 - 5 AZR 332/09

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters - Vertragstypenwahl - Ausgleich

    Die heranzuziehenden Anknüpfungspunkte müssen sich den gesetzlichen Unterscheidungsmerkmalen zuordnen lassen (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 der Gründe, BAGE 93, 132; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 93, 112; 20. September 2000 - 5 AZR 271/99 - zu II 1 der Gründe, BAGE 95, 324).

    Eine Anordnung, an einem bestimmten Wochentag an einer Besprechung teilzunehmen, stellt jedoch keinen so gravierenden Eingriff dar, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zu B II 2 a aa der Gründe, BAGE 93, 132).

  • LAG Hamm, 31.03.2009 - 14 Sa 728/08

    AGB; Arbeitnehmer; Provision; Rückzahlung; Versicherungsvertreter; Vorschuss

    Zwar besteht zu angestellten Außendienstmitarbeitern in diesem Punkt kein oder nur ein unwesentlicher Unterschied, trotzdem ist zu berücksichtigen, dass vertragsrechtlich kein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit besteht (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, AP HGB § 84 Nr. 12; 15. Dezember 1999, 5 AZR 3/99, AP HGB § 92 Nr. 5).

    (a) Bei Versicherungs- und Bausparkassenvertretern kann die Vorgabe eines innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zu erledigenden Mindestsolls z. B. bezüglich der zur erreichenden Mindestproduktion an Versicherungsabschlüssen (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO) oder täglicher Abschlüsse und Kundenkontakte (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 770/98, aaO) zu einer zeitlichen Weisungsgebundenheit führen.

    Abgesehen davon, dass es an einem konkreten Vortrag des Beklagten zum zeitlichen Umfang für die 15 bis 20 Kundenbesuche wöchentlich fehlt, ist ein gewisses Mindestsoll mit dem Status als Selbständiger nicht von vornherein unvereinbar, da sich der Handelsvertreter nach § 86 Abs. 1 HGB um den Abschluss von Geschäften zu bemühen und hierbei die Interessen des Unternehmens wahrzunehmen hat (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

    Auch der Eingriff in freie Bestimmung der Lage der Arbeitszeit durch die Anordnung, an einem bestimmten Wochentag vormittags an einer Besprechung teilzunehmen, ist nicht so gravierend, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre (vgl. BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

    Der Grad zulässiger Kontrolle wird nur überschritten, wenn der Vertreter verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Intervallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung der Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG, 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

    Es hat insoweit offen gelassen ob die Pflicht zur Teilnahme an einem auf hundert Tage angelegten Ausbildungsprogramm ausreichend dafür ist, ein auf unbefristete Zeit eingegangenes Versicherungsvertreterverhältnis als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren (vgl. BAG 15. Dezember 1999, 5 AZR 169/99, aaO).

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Eine Abschlussvergütung ist typischerweise eine Vergütung, die an einen erfolgreichen "Abschluss", etwa eines Vertrags oder eines sich aus dem erzielten Umsatz, dem Jahresergebnis oder der Auszahlung einer Dividende ergebenden Jahresabschlusses anknüpft (vgl. zur Bandbreite dieses Begriffs BAG 3. September 2014 - 5 AZR 240/13 -; 18. Januar 2012 - 10 AZR 670/10 -; 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132; 24. Februar 1999 - 10 AZR 245/98 -; 22. Juni 1983 - 5 AZR 252/81 -) .
  • LAG München, 22.07.2004 - 2 Sa 1323/03

    Wirksame Kündigung eines Handelsvertretervertrages - unsubstantiierte

    Dieser ergibt sich aus den getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung (BAG vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - NZA 2000, 1162).

    Mit dem Selbständigenstatus lassen sich entsprechende Vorgaben vereinbaren, wenn dem Vertreter im Hinblick auf die notwendige Arbeitszeit ein erheblicher Spielraum verbleibt (BAG v. 15.12.1999 aaO).

    Weisungen im Einzelfall sind wegen der Interessenwahrungspflicht des Versicherungsvertreters aus §§ 92, 86 Abs. 1 HGB und wegen des "im wesentlichen" bleibenden Selbstbestimmungsrechts nach § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Status eines Selbständigen zu vereinbaren (BAG v. 15.12.1999 aaO).

    Der Grad zulässiger Kontrolle ist überschritten, wenn der Vertreter verpflichtet wird, umfangreich und in engen zeitlichen Interwallen über seine Tätigkeit Bericht zu erstatten, und das Unternehmen damit die Möglichkeit erhält, ihn zu überprüfen und die selbstbestimmte Gestaltung seiner Tätigkeit zu beeinträchtigen (BAG v. 15.12.1999 aaO).

    Außerdem kann sich ein Selbständiger gegen ihm vom Unternehmen auferlegte Verpflichtungen zur Wehr setzen, wenn diese Verpflichtungen ihm für seinen Status zu weit gehen und sie sich nicht klar aus der vertraglichen Vereinbarung ergeben (BAG v. 15.12.1999 aaO).

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 610/02

    Arbeitnehmerbegriff; Handelsvertreter

    Zum Umfang des Spielraums bei der Arbeitszeit ist nicht die Beklagte, sondern die Klägerin darlegungs- und beweisbelastet (Senat 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - BAGE 93, 132, 142).
  • LAG Nürnberg, 28.10.2002 - 2 SHa 5/02

    Berufungsfrist nach ZPO-Reform 2002 - Rechtsmittelbelehrung

    Darlegungs- und beweisbelastet für die tatsächlichen Behauptungen, auf die die Arbeitnehmereigenschaft gestützt wird, ist der Dienstnehmer (BAG vom 05.12.1999, 5 AZR 169/99 = AP Nr. 12 zu § 84 HGB zu B II 2 a, bb der Gründe).

    Hinsichtlich vorgetragener Weisungen des Dienstberechtigten ist zu differenzieren, ob die Weisung die "Gestaltung" der Tätigkeit oder den Inhalt der geschuldeten Tätigkeit betrifft, da der Inhalt der geschuldeten Tätigkeit auch gegenüber Selbständigen vorgegeben werden kann (vgl. BAG vom 05.12.1999, a.a.O., unter B II 2 b, cc der Gründe).

    Hinsichtlich des Umfangs der Tätigkeiten, die der zur Dienstleistung Verpflichtete zur Begründung des Arbeitnehmerstatus anführt, kommt es darauf an, ob eine rechtliche Verpflichtung zur Erbringung der angesprochenen Tätigkeiten besteht (vgl. BAG vom 05.12.1999, a.a.O., zu B II 2 a, aa der Gründe).

    Der für die Beurteilung des Status maßgebliche wirkliche Geschäftsinhalt ergibt sich regelmäßig aus den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung (BAG vom 05.12.1999, a.a.O., zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 20.09.2000 - 5 AZR 61/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Aus diesen Vorschriften folgt, daß weder der Umstand der wirtschaftlichen Abhängigkeit noch die Tätigkeit für nur einen Auftraggeber den Arbeitnehmerstatus begründen kann (vgl. BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 169/99 - zur Veröffentlichung bestimmt; BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 3/99 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.2007 - 8 TaBV 37/06

    Betriebsratswahl: Anfechtung bei Vorliegen eines wesentlichen Mangels; Anzahl der

    Letztlich beinhaltet eine etwaige Verpflichtung der Handelsvertreter zur Teilnahme an Schulungsveranstaltungen im Hinblick darauf, dass diese vorliegend - soweit ersichtlich - keineswegs häufig stattfinden, nicht einen so gravierenden Eingriff, dass er mit dem Status eines Selbständigen unvereinbar wäre(vgl. BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 - wonach sogar die Verpflichtung, an jedem Freitagvormittag auf der Geschäftsstelle zu erscheinen, noch nicht zur Bejahung einer Arbeitnehmerstellung von Versicherungsvertretern führt).

    Diesbezüglich ist zu beachten, dass sogar die Verpflichtung, in wöchentlichen Intervallen über Zeit, Ort, Erfolg und Misserfolg von Kundenbesuchen zu berichten, noch mit der gesetzlichen Berichtspflicht eines selbständigen Versicherungsvertreters vereinbar erscheint (BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 -).

    Selbst die förmliche Weisung, sich innerhalb einer Frist um die Rettung eines Vertrages zu bemühen, ist von der Interessenwahrungspflicht des Versicherungsvertreters aus § 86 Abs. 1 HGB gedeckt (BAG v. 15.12.1999 - 5 AZR 169/99 -).

  • SG Duisburg, 27.09.2018 - S 10 R 1172/14

    Beurteilung der Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsvertreter i.R. eines

    Soweit sich der Kläger auf eine - von der Beigeladene bestrittene - Verpflichtung berufen hat, in der Bezirksdirektion der Beigeladenen etwa viermal im Monat zu Besprechungen mit dem Bereichsleiter und den anderen freiberuflichen Handelsvertretern erscheinen zu müssen, liegt darin kein wesentlicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht des Klägers bezüglich der Arbeitszeit und der Gestaltung seiner Tätigkeit (vgl. zur Verpflichtung eines Versicherungsvertreters, jeden Freitagvormittag in der Geschäftsstelle zu erscheinen: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99).

    Der Kläger hat insbesondere keine vertragliche Festlegung eines Mindestsolls an Vertragsabschlüssen und keine Sanktionierung durch Streichung in Aussicht gestellter finanzieller Vergünstigungen behauptet (vgl. zur Vereinbarkeit solcher vertraglicher Regelungen mit dem Status des selbständigen Versicherungsvertreters: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99).

    In der Gesamtabwägung überwiegen aufgrund der im Wesentlichen freien Bestimmung der Arbeitszeit, des Arbeitsortes und der im Wesentlichen freien Bestimmung der Gestaltung der Tätigkeit, der fehlenden Einbindung des Klägers in die betriebliche Organisation der Beigeladenen und des eigenen Unternehmerrisikos des Klägers deutlich die Merkmale, die für eine selbständige Tätigkeit des Kläger sprechen (im Ergebnis ebenso für Versicherungsvertreter: BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 169/99; BAG Urteil vom 15.12.1999 - 5 AZR 3/99; BAG Urteil vom 20.09.2000 - 5 AZR 271/99; BAG vom 09.06.2010 - 5 AZR 332/09).

  • LSG Baden-Württemberg, 07.05.2014 - L 5 KR 5602/11

    Sozialversicherungspflicht - Consultant bei einem Finanzdienstleister -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.02.2012 - 11 Sa 534/11

    Arbeitnehmerstatus eines Immobilienberaters einer Bausparkasse - Zeugnisanspruch

  • OLG Brandenburg, 07.06.2001 - 11 W 31/01

    Handelsvertreter bzw. Versicherungsvertreter: Abgrenzung zwischen selbständiger

  • LAG Köln, 13.02.2019 - 9 Ta 229/18

    Rechtsweg für Ansprüche eines "freiberuflich" im Vertrieb tätigen Ingenieurs

  • LAG Hamm, 30.08.2017 - 15 Sa 800/16

    Selbständiger Handelsvertreter in Abgrenzung zum Arbeitnehmer.

  • LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 599/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

  • FG Düsseldorf, 12.10.2001 - 18 K 2524/97

    Gewerbesteuerpflicht; Selbständigkeit; Arbeitszeitgestaltung; Bezirksdirektor;

  • LAG Hamm, 10.05.2017 - 2 Ta 497/16

    Keine Änderung der Rechtsnatur des Anstellungsverhältnisses durch Abberufung als

  • LAG Hamm, 15.11.2000 - 18 Sa 432/00

    Rechtstellung als Arbeitnehmer ; Selbständiger Frachtführer ; Grad der

  • ArbG Rheine, 10.12.2007 - 2 Ca 1671/06

    Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters, Rückzahlungspflicht,

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2009 - 15 Sa 310/09

    Überprüfung eines Consultant-Vertrages

  • OLG Naumburg, 08.03.2004 - 7 W (Hs) 3/04

    Abgrenzung des selbstständigen Handelsvertreters vom Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 23.05.2018 - 2 Ta 657/17

    Arbeitsverhältnis liegt nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Bestellung

  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 289/99

    Arbeitsrechtlicher Status eines VHS-Dozenten

  • LAG Hamm, 30.05.2001 - 4 (19) Sa 1773/00

    Abgrenzung eines freien Mitarbeiters von einem Angestellten im Rahmen der

  • LAG Hamburg, 21.11.2001 - 8 Sa 15/01

    Arbeitnehmerstatus eines Außendienstmitarbeiters

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 10 Sa 57/01

    GmbH-Geschäftsführer als Arbeitnehmer einer KG

  • ArbG Düsseldorf, 03.05.2018 - 10 Ca 6426/17

    - Hamburg-Mannheimer 14 -, Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, Möglichkeit

  • ArbG Karlsruhe, 01.02.2005 - 4 Ca 191/04

    Arbeitnehmereigenschaft eines Rundfunkmitarbeiters - Änderungskündigung -

  • LAG Niedersachsen, 05.05.2003 - 13 Ta 79/03

    Abgrenzung zwischen Arbeitsvertrag und Selbstständigkeit anhand des

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2014 - 6 Sa 236/13

    Kündigungsschutz eines Betriebsarztes - Bestand eines Arbeitsverhältnisses

  • OLG Frankfurt, 08.01.2010 - 22 W 55/09

    Wettbewerbsverbot des Handelsvertreters

  • LAG Hamm, 20.09.2004 - 2 Ta 644/03

    Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft eines Versicherungsvertreters

  • OLG Hamm, 07.02.2003 - 35 W 11/02

    Zuständigkeit der Zivilgerichte oder der Arbeitsgerichte; Streitigkeiten aus

  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 2 Ta 471/03

    Rechtsweg: Zur Frage der Arbeitnehmereigenschaft einer Studienleiterin, die nach

  • BFH, 03.02.2000 - V B 129/99

    Kraftfahrer als Arbeitnehmer oder Unternehmer?

  • BAG, 20.08.2003 - 5 AZR 609/02

    Begriff des Arbeitnehmers - Verteilung der Darlegungslast und Beweislast -

  • OLG Hamm, 04.08.2004 - 35 W 8/04

    Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Abschluss eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2016 - L 16 KR 537/14

    Keine Sozialversicherungspflicht einer Beschäftigung als Handelsvertreter und

  • ArbG Düsseldorf, 23.07.2012 - 14 Ca 7125/10

    Befristung eines freien bzw. arbeitnehmerähnlichen Dienstverhältnisses ohne

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

  • LAG Hamm, 15.08.2003 - 2 Ta 815/02

    Rechtsweg: Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Medienberater, die

  • LAG Hamm, 31.05.2013 - 2 Ta 560/12

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Geschäftsführerin einer Ltd. eröffnet -

  • LSG Sachsen, 23.01.2001 - L 4 RA 101/00

    Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit; Hauptberuflicher Handelsvertreter für

  • LAG Hessen, 11.09.2002 - 6 Sa 554/02

    Arbeitnehmerstatus einer Lehrkraft in einer Volkshochschule außerhalb schulischer

  • SG Regensburg, 16.07.2003 - S 10 KR 109/01
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