Weitere Entscheidung unten: LAG München, 27.06.2001

Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 671/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2848
LAG Düsseldorf, 24.08.2001 - 18 Sa 671/01 (https://dejure.org/2001,2848)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2001 - 18 Sa 671/01 (https://dejure.org/2001,2848)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2001 - 18 Sa 671/01 (https://dejure.org/2001,2848)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Folgen eines im Insolvenzeröffnungsverfahren bestimmten Zustimmungsvorbehalts für den Ausspruch der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO, §§ 24, 81 Abs. 1 Satz 1 InsO §§ 182 Abs. 3, 111 Satz 2 und 3, 174 BGB
    Folgen eines im Insolvenzeröffnungsverfahren bestimmten Zustimmungsvorbehalts für den Ausspruch der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Folgen eines im Insolvenzeröffnungsverfahren bestimmten Zustimmungsvorbehalts für den Ausspruch der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsvorbehalt im Insolvenzverfahren - Geltung für Kündigungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. §§ 24, 81 Abs. 1 Satz 1; BGB §§ 182 Abs. 3, 111 Satz 2 und 3, 174
    Insolvenzverfahren: Auslegung einer gerichtlichen Verfügungsbeschränkung über Gegenstände des Vermögens der Schuldnerin - Erstreckung auf die Kündigung von Arbeitsverhältnissen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2001, 2479
  • DB 2001, 2560
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 532/01

    Kündigung und Zustimmungsvorbehalt für vorläufigen Insolvenzverwalter -

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. August 2001 - 18 Sa 671/01 - wird zurückgewiesen.

    Dieser Zustimmungsvorbehalt beließ der Schuldnerin zwar ihre Arbeitgeberfunktion und erhielt ihr die entsprechenden Befugnisse, insbesondere ihre Befugnis zur Kündigung (Bichelmeier/Engberding/Oberhofer Insolvenzhandbuch S 351; Berscheid FS Hanau S 701, 722; ders. ZInsO 2001, 989, 990; Haarmeyer/Wutzke/Förster Handbuch zur Insolvenzordnung 3. Aufl. 3. Kap. Rn. 311, 321 f.; Nerlich/Römermann/ Mönning InsO Stand Juli 2002 § 22 Rn. 219; Uhlenbruck Kölner Schrift zur Insolvenzordnung 2. Aufl. S 325, 342; ders. Anm. zum hier streitigen Berufungsurteil LAG Düsseldorf 24. August 2001 - 18 Sa 671/01 - LAGE InsO § 21 Nr. 1 S 7; Weisemann DZWIR 1999, 397, 398; siehe auch BAG 22. Oktober 1998 - 8 AZR 618/97 - KTS 1999, 251 für den Sequestor im Gesamtvollstreckungsverfahren; BGH 21. Juni 1999 - II ZR 70/98 - NJW 1999, 2822).

    In der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses liegt eine Verfügung über Gegenstände des Vermögens der Schuldnerin (anders Berscheid ZInsO 2001, 989, 991; Uhlenbruck Anm. zu LAG Düsseldorf 24. August 2001 - 18 Sa 671/01 - LAGE InsO § 21 Nr. 1 S 8).

  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/02

    Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters mit allgemeinem

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  • LAG Hamm, 02.02.2002 - 4 (14) Ta 24/01

    Prozesskostenhilfe: Beiordnungsanspruch des unzulässig mitverklagten vorläufigen

    Die Einschaltung eines Rechtsanwalts sei vorliegend notwendig gewesen, denn ihm sei im Hinblick auf die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 24.08.2001 ( 18 Sa 671/01) und deren rechtliche Auswirkungen nicht zuzumuten gewesen, selbst den Gütetermin wahrzunehmen, zumal er kein Jurist sei.

    (Berscheid, ZInsO 2001, 989, 991; a.A. LAG Düsseldorf v. 24.08.2001 - 18 Sa 671/01, LAGE § 21 InsO Nr. 1 = LAGReport 2001, 41 = ZInsO 2001, 1022 ).

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Rechtsprechung
   LAG München, 27.06.2001 - 1 Ta 44/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8090
LAG München, 27.06.2001 - 1 Ta 44/01 (https://dejure.org/2001,8090)
LAG München, Entscheidung vom 27.06.2001 - 1 Ta 44/01 (https://dejure.org/2001,8090)
LAG München, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 1 Ta 44/01 (https://dejure.org/2001,8090)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung für Anreisekosten des Klägers; Merkmal der Erforderlichkeit der Kosten; Merkmal der Notwendigkeit der Reisen

  • Der Betrieb

    ArbGG § 12a; ZPO §§ 91 ff.; ZSEG § 9 Abs. 5
    Anwaltskostenerstattung im Arbeitsgerichtsverfahren erster und zweiter Instanz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 12a; ZSEG § 9 Abs. 5; ZPO § 91 Abs. 1
    Kostenerstattung: Anwaltskosteen - Reisekosten der Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 2560
  • NZA-RR 2002, 161
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG München, 16.06.2003 - 10 Ta 252/03

    Reisekostenerstattung zugunsten der Partei auch bei nicht angeordneter Teilnahme

    a) Es entspricht jedenfalls seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Zivilprozessrechts zum 1.1.2002 weit überwiegender Auffassung, dass Reisekosten einer Partei zur Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung auch dann erstattungsfähig sind, wenn diese anwaltlich vertreten ist und das Gericht das persönliche Erscheinen der Parteien nicht angeordnet hat (vgl. OLG München JurBüro 2003, 645; OLG Celle NJW 2003, 2994; OLG Brandenburg MDR 2000, 1216; im Ergebnis auch schon: LAG München NZA-RR 2002, 161).
  • LAG Schleswig-Holstein, 11.03.2009 - 6 Ta 33/09

    Kostenfestsetzung, Reisekosten, Fiktive Reisekosten, Geschäftsführer, persönliche

    Demnach kommen als hypothetische Parteikosten insbesondere ersparte Reisekosten der Partei zum Gericht in Betracht (vgl. LAG München, 27.06.2001 - 1 Ta 44/01 - NZA-RR 2002, 161; LAG Düsseldorf, 10.04.1986 - 7 Ta 390/85 - LAGE § 12 a ArbGG 1979 Nr. 6; Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG 2. Aufl. § 12 a Rn. 26).
  • LAG Bremen, 08.06.2004 - 3 Ta 23/04

    Begrenzung erstattungsfähiger Kosten des auswärtigen Rechtsanwalts - Erstattung

    Diese überzeugende Lösung ist auf das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht entsprechend anzuwenden (vgl. LAG Hamm aaO und LAGE § 91 ZPO Nr. 29, LAG München, DB 2001 S. 2560, LAG Düsseldorf AP Nr. 29 zu § 91 ZPO).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.01.2004 - 2 Ta 1/04

    Festsetzung einer Vergleichsgebühr; Voraussetzungen für den Abschluss eines

    Diese hypothetischen Kosten der Partei sind auch in der ersten Instanz im arbeitsgerichtlichen Verfahren erstattungsfähig (vgl. hierzu LAG München, NZA-RR 2002, 161).
  • LAG Nürnberg, 29.08.2008 - 4 Ta 82/08

    Reise- und Verpflegungskosten der Partei

    Es sind weder die Anzahl der erforderlichen Sitzungstage sicher kalkulierbar noch die Umstände, ob nicht trotz der Hinzuziehung eines Anwalts in einem Termin bzw. Beweistermin die Anwesenheit der Partei geboten ist oder seitens des Gerichts ausdrücklich angeordnet wird (vgl. hierzu LAG München vom 27.06.2001 - 1 Ta 44/01 - NZA-RR 2002, 161).
  • LAG Nürnberg, 27.07.2012 - 4 Ta 5/12

    Kostenerstattung

    Hieraus folgt, dass jede Partei darauf achten muss, die Prozesskosten möglichst niedrig zu halten (vgl. LAG München vom 27.06.2001 - 1 Ta 44/01 - NZA-RR 2002, 161; Zöller-Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rz. 12; jeweils m.w.N.).
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