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   FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 16 K 853/98 E   

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https://dejure.org/2002,7156
FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 16 K 853/98 E (https://dejure.org/2002,7156)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.05.2002 - 16 K 853/98 E (https://dejure.org/2002,7156)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 16 K 853/98 E (https://dejure.org/2002,7156)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Ansatz wertgeminderter Beteiligungen; Zulässigkeit des Teilwetansatzes

  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2; ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5b; ; EStG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsaufspaltung; Teilwertabschreibung; Wesentliche Beteiligung; Wertminderung; Einlage - Keine Teilwertabschreibung bei einer bereits wertgeminderten wesentlichen Beteiligung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Teilwertabschreibung bei einer bereits wertgeminderten wesentlichen Beteiligung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Teilwertabschreibung nach Einlage einer wertgeminderten Beteiligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2190
  • EFG 2002, 1083
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 16 K 853/98
    Die Kläger berufen sich für die vorgenommene Teilwertabschreibung (Abschreibung auf Finanzanlagen) auf die BFH-Entscheidung vom 25.7.1995 VIII R 25/94 (BFHE 178, 418, BStBl II 1996, 684).

    Der Senat folgt ferner dem BFH-Urteil vom 25.7.1995 VIII R 25/94 a.a.O.

    Sinn und Zweck der BFH-Rechtsprechung vom 25.7.1995 a.a.O. zum Ansatz wertgeminderter Beteiligungen nicht mit dem niedrigeren Teilwert, sondern entgegen dem Wortlaut des § 6 Abs. 1 Nr. 5 b EStG mit den höheren Anschaffungskosten ist es, eingetretene Wertverluste im steuerlich relevanten Privatvermögen (§ 17 EStG), die mangels Veräußerung oder Aufgabe jedoch nicht mehr bei § 17 EStG berücksichtigt werden können, steuerlich über § 16 EStG berücksichtigungsfähig bleiben zu lassen.

    Wird die Einlage der wertgeminderten Beteiligung zugelassen und der nicht realisierte Verlust durch den Ansatz der höheren ursprünglichen Anschaffungskosten im Betriebsvermögen "konserviert", verstößt es gegen das Grundprinzip des § 17 EStG, sogleich im Anschluss an die Einlage aus eben denselben wertmindernden Umständen letztlich die Realisierung dieser Verluste im Wege einer Teilwertabschreibung zuzulassen ( so die Anm. zu BFH vom 25.7.1995 VIII R 25/94, Höchstrichterliche Finanzgerichtsprechung 1996, Seite 121/122 am Ende; zur umstrittenen Teilwertabschreibung aus vor der Einlage liegenden wertmindernden Gründen vgl. aber andrerseits BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 302 f. m.w.N. ).

  • BFH, 14.06.2000 - XI R 39/99

    Einlage nach Entstehen eines Auflösungsverlusts

    Auszug aus FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 16 K 853/98
    Er verweist auf die Ausführungen im BFH-Urteil vom 14.6.2000 XI R 39/99 (BFH/NV 2001, 302).

    Die Entscheidung des BFH in BFH/NV 2001, 302, der die Einlage einer wertgeminderten Beteiligung in ein Gesamthandsvermögen als tauschähnlichen Vorgang und damit wie eine Veräußerung im Sinne des § 17 EStG behandle, stehe dem nicht entgegen.

    Wird die Einlage der wertgeminderten Beteiligung zugelassen und der nicht realisierte Verlust durch den Ansatz der höheren ursprünglichen Anschaffungskosten im Betriebsvermögen "konserviert", verstößt es gegen das Grundprinzip des § 17 EStG, sogleich im Anschluss an die Einlage aus eben denselben wertmindernden Umständen letztlich die Realisierung dieser Verluste im Wege einer Teilwertabschreibung zuzulassen ( so die Anm. zu BFH vom 25.7.1995 VIII R 25/94, Höchstrichterliche Finanzgerichtsprechung 1996, Seite 121/122 am Ende; zur umstrittenen Teilwertabschreibung aus vor der Einlage liegenden wertmindernden Gründen vgl. aber andrerseits BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 302 f. m.w.N. ).

  • BFH, 02.09.2008 - X R 48/02

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 1083 veröffentlichten Gründen abgewiesen.
  • FG Schleswig-Holstein, 07.12.2004 - 3 K 208/02

    Teilwertabschreibung auf Einlage einer bereits wertgeminderten GmbH-Beteiligung

    Aus diesem Grundgedanken folgt andererseits jedoch auch, dass der Steuerpflichtige nicht besser gestellt werden soll (so zutreffend FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2002 16 K 853/98 E, EFG 2002, 1083 ).

    So liegt der Fall hier, denn in den Streitjahren ist die Gesellschaftsbeteiligung weder veräußert worden noch ist die GmbH aufgelöst worden (vgl. FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2002 a.a.O.).

    Wird die Einlage der wertgeminderten Beteiligung zugelassen und der nicht realisierte Verlust durch den Ansatz der höheren ursprünglichen Anschaffungskosten im Betriebsvermögen "konserviert", verstößt es gegen das Grundprinzip des § 17 EStG , sogleich im Anschluss an die Einlage aus eben denselben wertmindernden Umständen letztlich die Realisierung dieser Verluste im Wege einer Teilwertabschreibung zuzulassen (FG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2002, a.a.O.).

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