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   FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 3477/02 E   

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https://dejure.org/2004,10122
FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 3477/02 E (https://dejure.org/2004,10122)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2004 - 1 K 3477/02 E (https://dejure.org/2004,10122)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2004 - 1 K 3477/02 E (https://dejure.org/2004,10122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kapitaleinkünfte; verdeckte Gewinnausschüttung; Provision; Umsatzsteuer; Vermögensmehrung; Angemessenheit - Umsatzsteuer als Teil der einkommensteuerlich zu erfassenden Vermögensmehrung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund unangemessener Provisionszahlungen

  • rechtsportal.de

    Umsatzsteuer gehört mit zur vGA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer als Teil der einkommensteuerlich zu erfassenden Vermögensmehrung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund unangemessener Provisionszahlungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuer als Teil einer verdeckten Gewinnausschüttung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einkommensteuerliche Erfassung einer verdeckten Gewinnausschüttung aufgrund unangemessener Provisionszahlungen; Verdeckte Gewinnausschüttung als Kapitalvermögen einer Gesellschaft im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG); Verdeckte Gewinnausschüttung bei Zufluss eines ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 196
  • EFG 2004, 1838
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 25.11.1987 - X R 12/81

    Umsatzsteuerliches Entgelt ist auch dann Bemessungsgrundlage für die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 3477/02
    Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage des Leistungsaustausches zwischen der Ehefrau des Klägers und der K GmbH sei nach dem BFH-Urteil vom 25. November 1987 X R 12/81 (BFHE 151, 492, BStBl II 1988, 210) das vereinbarte Entgelt, auch soweit dieses überhöht und ertragsteuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung zu beurteilen sei.

    Die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG scheitert auch nicht daran, dass die K GmbH den von der Ehefrau des Klägers in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbetrag nach den Grundsätzen des BFH-Urteils in BFHE 151, 492, BStBl II 1988, 210 in voller Höhe als Vorsteuer abziehen kann, so dass auch die auf den unangemessenen Provisionsanteil entfallende Umsatzsteuer bei der GmbH nicht zu einer Gewinnminderung führt.

  • FG München, 27.07.2000 - 6 K 3142/97

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Beratervertrag

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 3477/02
    Aus dem Umstand, dass der auf den überhöhten Provisionsanteil entfallende Umsatzsteuerbetrag bei der GmbH mangels Gewinnauswirkung nicht Bestandteil der verdeckten Gewinnausschüttung i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG ist (vgl. FG München, Urteil vom 27. Juli 2000 6 K 3142/97, Fundstelle: juris), kann deshalb nicht gefolgert werden, die Umsatzsteuer sei auch auf der Ebene des Gesellschafters kein Bestandteil der verdeckten Gewinnausschüttung i. S. v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG (vgl. auch Klingebiel in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, KStG, § 8 Abs. 3 Rn. 237 und Anhang zu § 8 Abs. 3 Stichwort: Umsatzsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung Rn. 5).
  • BFH, 24.01.1989 - VIII R 74/84

    Verdeckte Gewinnausschüttung möglich, wenn Leistung in engem zeitlichen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 3477/02
    Das ist der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer den Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1989 VIII R 74/84, BFHE 156, 126, BStBl II 1989, 419; vom 6. November 1991 XI R 12/87, BFHE 166, 206, BStBl II 1992, 415 und vom 13. September 2000 I R 10/00, BFH/NV 2001, 584).
  • BFH, 13.09.2000 - I R 10/00

    VGA nur bei Forderungsverzicht, nicht wenn Bilanzausweis fehlt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 3477/02
    Das ist der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer den Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1989 VIII R 74/84, BFHE 156, 126, BStBl II 1989, 419; vom 6. November 1991 XI R 12/87, BFHE 166, 206, BStBl II 1992, 415 und vom 13. September 2000 I R 10/00, BFH/NV 2001, 584).
  • BFH, 06.11.1991 - XI R 12/87

    1. Nutzungsrecht an ungeschützter Erfindung als wesentliche Betriebsgrundlage -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 3477/02
    Das ist der Fall, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer den Vorteil einem Nichtgesellschafter nicht zugewendet hätte (vgl. BFH-Urteile vom 24. Januar 1989 VIII R 74/84, BFHE 156, 126, BStBl II 1989, 419; vom 6. November 1991 XI R 12/87, BFHE 166, 206, BStBl II 1992, 415 und vom 13. September 2000 I R 10/00, BFH/NV 2001, 584).
  • BFH, 28.01.2004 - I R 21/03

    VGA bei Invaliditätszusage

    Auszug aus FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 3477/02
    Zwar setzt eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. v. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG bei einer Kapitalgesellschaft u. a. eine Auswirkung auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG voraus (z. B. BFH-Urteil vom 28. Januar 2004 I R 21/03, BFHE 205, 186).
  • BFH, 06.12.2005 - VIII R 70/04

    VGA - Erfassung einer vGA mit dem Bruttobetrag; vGA - Zuwendung an nahe stehende

    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 1838 veröffentlichtem Urteil als unbegründet ab.
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