Weitere Entscheidung unten: BFH, 06.07.2005

Rechtsprechung
   BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03 (1)   

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https://dejure.org/2005,721
BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03 (1) (https://dejure.org/2005,721)
BFH, Entscheidung vom 14.09.2005 - VI R 37/03 (1) (https://dejure.org/2005,721)
BFH, Entscheidung vom 14. September 2005 - VI R 37/03 (1) (https://dejure.org/2005,721)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 1; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 2; ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 8 Abs. 2 S. 1, 2, 4 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2
    Keine Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und Beitrag für Schutzbrief

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Abgeltungswirkung der 1 v. H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und Beitrag für Schutzbrief

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Straßennutzungsgebühren und Privatnutzung

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Übernahme von Straßengebühren und ADAC-Schutzbrief

  • IWW (Kurzinformation)

    Kfz-Kosten - Straßengebühren und ADAC-Schutzbrief sind Privatsache

  • IWW (Kurzinformation)

    BMF soll Fragen beantworten - Welche Aufwendungen sind durch die "Ein-Prozent-Regelung" abgegolten?

  • IWW (Kurzinformation)

    Dienstwagen - Übernahme von Straßengebühren und ADAC-Schutzbrief

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Straßennutzungsgebühren und Privatnutzung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übernahme von Straßennutzungsgebühren (Vignetten, Mautgebühren) für Privatfahrten durch Arbeitgeber als geldwerter Vorteil; Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs zu privaten Fahrten

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Anwendung der 1%-Regelung auf übernommene Kosten für den Dienstwagen

  • fahrschule-online.de (Leitsatz)

    Nicht alles mit der Ein-Prozent-Regelung abgegolten

  • steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)

    Firmenwagen: Autobahngebühren versteuern

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Übernahme von Straßenbenutzungsgebühren durch Arbeitgeber versteuerungspflichtig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Dienstwagen: steuerpflichtige Kostenübernahme für Vignetten und Maut

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 19, EStG § 8 Abs 2
    1 v. H.-Regelung; Abgeltung; Geldwerter Vorteil; Kfz-Kosten; PKW

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 211, 215
  • NJW 2006, 320 (Ls.)
  • BB 2005, 2566
  • DB 2005, 2612
  • BStBl II 2006, 72
  • NZA-RR 2006, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.06.2002 - VI R 145/99

    Arbeitgeberzahlungen für Firmenwagengarage

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Sowohl die 1 v.H.-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) als auch die sog. Fahrtenbuchmethode (§ 8 Abs. 2 Satz 4 EStG) stellen lediglich unterschiedliche Wege zur Bewertung dieses Vorteils bereit (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 7. Juni 2002 VI R 145/99, BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829).

    Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (BFH-Urteile in BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829; vom 2. Juli 1981 IV R 54/78, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris Nr. STRE815050960).

  • BFH, 06.11.2001 - VI R 54/00

    Pkw-Kosten-Erstattung durch Arbeitgeber

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Es handelt sich bei der Übernahme der Kosten durch die Arbeitgeberin vielmehr um Barlohnzahlungen (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 2002 VI R 161/01, BFHE 201, 130, BStBl II 2003, 331; vom 27. Oktober 2004 VI R 51/03, BFHE 207, 314, BStBl II 2005, 137), die nach § 8 Abs. 1 EStG mit dem Nennwert als Einnahmen des Klägers anzusetzen sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 VI R 54/00, BFHE 197, 148, BStBl II 2002, 164).
  • BFH, 26.11.2002 - VI R 161/01

    Arbeitgeberzahlung an die Zusatzversorgungskasse der Land- und Forstwirtschaft

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Es handelt sich bei der Übernahme der Kosten durch die Arbeitgeberin vielmehr um Barlohnzahlungen (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 2002 VI R 161/01, BFHE 201, 130, BStBl II 2003, 331; vom 27. Oktober 2004 VI R 51/03, BFHE 207, 314, BStBl II 2005, 137), die nach § 8 Abs. 1 EStG mit dem Nennwert als Einnahmen des Klägers anzusetzen sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 VI R 54/00, BFHE 197, 148, BStBl II 2002, 164).
  • BFH, 17.06.2005 - VI R 84/04

    Üblicher Endpreis eines Gebrauchtwagens - Ermittlung durch Schätzung anhand von

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat insoweit auf sein Urteil vom 17. Juni 2005 VI R 84/04 (BFH/NV 2005, 1931, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2005, 1437, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BFH, 27.10.2004 - VI R 51/03

    Sachbezugsfreigrenze nicht auf Geldleistungen anwendbar

    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Es handelt sich bei der Übernahme der Kosten durch die Arbeitgeberin vielmehr um Barlohnzahlungen (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 2002 VI R 161/01, BFHE 201, 130, BStBl II 2003, 331; vom 27. Oktober 2004 VI R 51/03, BFHE 207, 314, BStBl II 2005, 137), die nach § 8 Abs. 1 EStG mit dem Nennwert als Einnahmen des Klägers anzusetzen sind (vgl. BFH-Urteil vom 6. November 2001 VI R 54/00, BFHE 197, 148, BStBl II 2002, 164).
  • BFH, 02.07.1981 - IV R 54/78
    Auszug aus BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03
    Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (BFH-Urteile in BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829; vom 2. Juli 1981 IV R 54/78, nicht veröffentlicht --n.v.--, juris Nr. STRE815050960).
  • BFH, 30.11.2016 - VI R 2/15

    Steuerliche Berücksichtigung von selbst getragenen Kraftstoffkosten bei Anwendung

    Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs regeln einheitlich und abschließend, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zufließenden Sachbezüge abgegolten werden (Senatsurteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).
  • BFH, 30.11.2016 - VI R 49/14

    Steuerliche Berücksichtigung eines vom Arbeitnehmer selbst getragenen

    Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs regeln einheitlich und abschließend, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zufließenden Sachbezüge abgegolten werden (Senatsurteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Dazu rechnen insbesondere die Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und Reparaturen sowie die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer, Absetzung für Abnutzung oder Leasing- und Leasingsonderzahlungen und Garagenmiete (Senatsurteil in BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, m.w.N.; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 122; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 8 Rz 435; Kister in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 8 EStG Rz 101; für den gesamten Nutzungszeitraum Schmidt/Krüger, EStG, 35. Aufl., § 8 Rz 52; Steiner in Lademann, EStG, § 8 EStG Rz 117).

    Ausgangspunkt der Fahrtenbuchmethode ist nämlich die Annahme, dass der Vorteil des Arbeitnehmers aus der Privatnutzung des Fahrzeugs mit den darauf entfallenden anteiligen Kosten des Arbeitgebers übereinstimmt (Senatsurteil in BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

  • BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

    Mit der pauschalen Wertermittlung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird der gesamte geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens erfasst (vgl. BFH 4. April 2008 - VI R 68/05 - Rn. 15, BFHE 221, 17; 14. September 2005 - VI R 37/03 - zu II 1 b der Gründe, BFHE 211, 215) .
  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Mit der pauschalen Wertermittlung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird aber schon der gesamte geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens erfasst (BFH-Urteile vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72; in BFHE 215, 256, BStBl II 2007, 116; in BFHE 215, 252, BStBl II 2007, 269; Schmidt/Drenseck, EStG, 26. Aufl., § 8 Rz 41).
  • BFH, 07.11.2006 - VI R 19/05

    Zur Anwendung des 1 v.H.-Regelung bei Überlassung eines Firmenfahrzeugs

    Als Spezialvorschriften zu § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sperren sie, soweit ihr Regelungsgehalt reicht, den Rückgriff auf die dort geregelte Bewertung von Sachbezügen im Übrigen (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).
  • FG Münster, 14.03.2019 - 10 K 2990/17

    Firmen-Pkw: Minderung des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung eines

    Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs regeln einheitlich und abschließend, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zufließenden Sachbezüge abgegolten werden (BFH, Urteil vom 14.9.2005 - VI R 37/03 -, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Zu diesen Aufwendungen zählen nur solche Kosten, die unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Fahrzeugs zu dienen bestimmt sind und im Zusammenhang mit seiner Nutzung zwangsläufig anfallen (BFH, Urteil vom 14.9.2005 - VI R 37/03 -, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Erfasst werden, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (BFH, Urteil vom 14.9.2005 a.a.O.).

  • BFH, 07.11.2006 - VI R 95/04

    Die 1 % - Regelung kann nicht durch Vereinbarung eines Nutzungsentgelts vermieden

    Als Spezialvorschriften zu § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG sperren sie, soweit ihr Regelungsgehalt reicht, den Rückgriff auf die dort geregelte Bewertung von Sachbezügen im Übrigen (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).
  • BFH, 30.11.2016 - VI R 24/14

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30. November 2016 VI R 49/14 -

    Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs regeln einheitlich und abschließend, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zufließenden Sachbezüge abgegolten werden (Senatsurteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Dazu rechnen insbesondere die Kosten für Betriebsstoffe, Wartung und Reparaturen sowie die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für die Haftpflichtversicherung, die Kfz-Steuer, Absetzung für Abnutzung oder Leasing- und Leasingsonderzahlungen und Garagenmiete (Senatsurteil in BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72, m.w.N.; Blümich/Glenk, § 8 EStG Rz 122; Pust in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Kommentar, § 8 R 435; Kister in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 8 EStG Rz 101; für den gesamten Nutzungszeitraum Schmidt/Krüger, EStG, 35. Aufl., § 8 Rz 52; Steiner in Lademann, EStG, § 8 EStG Rz 117).

    Ausgangspunkt der Fahrtenbuchmethode ist nämlich die Annahme, dass der Vorteil des Arbeitnehmers aus der Privatnutzung des Fahrzeugs mit den darauf entfallenden anteiligen Kosten des Arbeitgebers übereinstimmt (Senatsurteil in BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

  • FG Köln, 20.04.2023 - 1 K 1234/22

    Zahlungen des Arbeitnehmers für einen vom Arbeitgeber angemieteten Parkplatz

    Erfasst würden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (Hinweis auf BFH-Urteil v. 14.09.2005, VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Zwar gingen diese unter Verweis auf das Urteil des BFH v. 14.09.2005 (VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72) von einem engeren Begriff der nutzungsabhängigen Kosten aus, indem sie nur Kosten berücksichtigen wollten, die zwangsläufig seien, während es der BFH in seinen neueren Entscheidungen, wie oben bereits beschrieben, genügen lasse, dass die Kosten unmittelbar dem Halten und dem Betrieb des Kfz dienten und im Zusammenhang mit dessen Nutzung typischerweise entstünden.

    Erfasst werden daher neben den von der Fahrleistung abhängigen Aufwendungen für Treib- und Schmierstoffe auch die regelmäßig wiederkehrenden festen Kosten, etwa für Haftpflichtversicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Absetzungen für Abnutzung und Garagenmiete (BFH-Urteil v. 14.09.2005, VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72).

    Dieser zählt die Kosten einer Garage in den Urteilen vom 07.06.2002, (VI R 145/99, BFHE 199, 322, BStBl II 2002, 829) und vom 14.09.2005 (VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72) ausdrücklich zu diesen insgesamt entstehenden Aufwendungen, ohne dabei in seiner Begründung zwischen einer Garage bzw. einem Parkplatz am Wohnort oder an der Tätigkeitsstätte zu unterscheiden.

    Auch sie folgen damit dem Urteil des BFH v. 14.09.2005 (VI R 37/03, BFHE 211, 215, BStBl II 2006, 72) und erwähnen als Beispiel - wie der BFH - hierfür ausdrücklich Kosten für die Garagenmiete.

  • FG Niedersachsen, 23.01.2019 - 3 K 107/18

    Zur (zeitnahen) Führung eines elektronischen Fahrtenbuches

    Beide vom Gesetz vorgegebenen Alternativen zur Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der privaten Nutzung eines Firmenfahrzeugs regeln einheitlich und abschließend, welche Aufwendungen von dem gefundenen Wertansatz erfasst und in welchem Umfang die dem Steuerpflichtigen hieraus zufließenden Sachbezüge abgegolten werden (BFH-Urteil vom 14. September 2005 VI R 37/03, BStBl II 2006, 72).
  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 11/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

  • FG Niedersachsen, 09.10.2020 - 14 K 21/19

    Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 30% der Betriebseinnahmen bei

  • BFH, 24.05.2007 - VI R 73/05

    Keine Abgeltung von Unfallkosten durch die 1 %-Regelung

  • BFH, 18.10.2007 - VI R 57/06

    Berücksichtigung privater Aufwendungen bei der pauschalen Dienstwagenbesteuerung

  • BFH, 03.09.2015 - VI R 27/14

    Fahrtenbuchmethode; Leasingsonderzahlung - Bloß zeitanteilige Berücksichtigung

  • FG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - 5 K 194/18

    Private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeuges: Berücksichtigung eines

  • FG Sachsen, 09.11.2020 - 1 K 1869/18

    Verfassungsmäßigkeit der Steuergesetze betreffend die Kinderfreibeträge und die

  • BFH, 15.02.2017 - VI R 50/15

    Feststellung der Ordnungsmäßigkeit eines Fahrtenbuchs - steuerliche

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 26/20

    Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog.

  • FG Baden-Württemberg, 25.02.2014 - 5 K 284/13

    Steuerliche Behandlung des den geldwerten Vorteil übersteigenden Nutzungsentgelts

  • FG Sachsen, 04.05.2017 - 5 K 1362/15

    Einnahmen-Überschussrechnung: Keine Kürzung der Betriebseinnahme bei Veräußerung

  • BFH, 17.05.2022 - VIII R 21/20

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17.05.2022 VIII R 26/20 -

  • FG Schleswig-Holstein, 30.09.2009 - 2 K 386/07

    Neben Entfernungspauschale kein Werbungskostenabzug für Mautgebühren

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 3118/16

    Fahrtenbuch, geldwerter Vorteil, Bundesfinanzhof, BFH-Urteil, Vorbehalt der

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 345/07

    Vorliegen steuererhöhender Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit aufgrund der

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 351/07

    Einkommenssteuerliche Berücksichtigung der privaten Nutzung von Vorführwagen

  • BFH, 22.12.2009 - VI B 79/09

    Beweis des ersten Anscheins bei der 1%-Regelung - Nutzung eines betrieblichen

  • BFH, 03.03.2009 - VI B 107/08

    Keine Anwendung der 1%-Regelung bei ausscheidender Privatnutzung - Beweis des

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 383/07

    Einordnung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen privater Nutzung

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 333/07

    Einnahmeerhöhende Erfassung der privaten Nutzung von Vorführwagen durch den

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 327/07

    Geldwerter Vorteil durch eine private Nutzung von einem Vorführwagen durch den

  • FG Niedersachsen, 11.03.2010 - 1 K 346/07

    Erhöhung der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit wegen der privaten Nutzung

  • FG Hamburg, 23.11.2006 - 5 K 2/05

    Nutzung eines betrieblichen Pkw durch einen Gesellschafter-Geschäftsführer

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Rechtsprechung
   BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,1768
BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04 (https://dejure.org/2005,1768)
BFH, Entscheidung vom 06.07.2005 - XI R 46/04 (https://dejure.org/2005,1768)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - XI R 46/04 (https://dejure.org/2005,1768)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    EStG § 24 Nr. 1 litt. a § 34 Abs. 1, 2
    Tarifbegünstigung von Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    Steuerermäßigung für Entschädigung wegen vom Arbeitgeber schuldhaft verweigerter Wiedereinstellung bei zusammengeballtem Zufluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz und Lohnsteuer

  • IWW (Kurzinformation)

    Abfindung - Entschädigung wegen verweigerter Wiedereinstellung

  • IWW (Kurzinformation)

    Abfindung - Entschädigung wegen verweigerter Wiedereinstellung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz und Lohnsteuer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. a Einkommenssteuergesetz (EStG)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen verweigerter Wiedereinstellung steuerbegünstigt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nachzahlungen nach Annahmeverzug des Arbeitgebers steuerbegünstigt

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 24 Nr 1 Buchst a, EStG § 34 Abs 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 34 Abs 3
    Arbeitslohn; Entschädigung; Schadenersatz; Tarif

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 210, 498
  • NJW 2006, 463
  • NZA 2006, 286 (Ls.)
  • BB 2005, 2622
  • BB 2006, 1373
  • DB 2005, 2612
  • BStBl II 2006, 55
  • NZA-RR 2006, 93
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 10.09.2003 - XI R 9/02

    Abfindung bei befristetem Arbeitsvertrag

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
    Eine steuerbegünstigte Entschädigung liege im Übrigen auch dann vor, wenn bereits zu Beginn des Dienstverhältnisses ein Ersatzanspruch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung oder Nichtverlängerung des Dienstverhältnisses vereinbart werde (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. September 2003 XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349).

    Dementsprechend liegt eine Entschädigung nur vor, wenn die bisherige Grundlage für den Erfüllungsanspruch weggefallen ist und der an die Stelle der bisherigen Einnahmen getretene Ersatzanspruch auf einer neuen Rechts- oder Billigkeitsgrundlage beruht (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BFH in BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349, m.w.N.).

    Es fehlt an einer Leistung "im Rahmen eines bestehenden Schuldverhältnisses" (BFH in BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349).

    In diesem Sinn hat der erkennende Senat --in Abkehr von seiner früheren Rechtsprechung-- entschieden, eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG liege auch dann vor, wenn bereits bei Beginn eines Dienstverhältnisses ein Ersatzanspruch für den Fall der betriebsbedingten Kündigung oder Nichtverlängerung eines Dienstvertrages vereinbart wird (BFH in BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349).

  • BFH, 09.05.1989 - VIII R 184/82

    Einkommenbesteuerungspflicht von entgeltlichen Kapitalüberlassung

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
    Da im Streitfall die Entschädigung für einen Zeitraum gezahlt wurde, in dem kein Beschäftigungsverhältnis bestanden hatte, sind auch die BFH-Urteile vom 17. Juli 1970 VI R 66/67 (BFHE 99, 381, BStBl II 1970, 683) und vom 9. Mai 1989 VIII R 184/82 (BFH/NV 1990, 283) nicht einschlägig.
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
    Zum einen richtet sich die Besteuerung nach dem tatsächlich verwirklichten, nicht nach einem gedachten (fiktiven) Sachverhalt (z.B. BFH-Beschluss des Großen Senats vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).
  • BFH, 27.07.1978 - IV R 153/77

    Abfindung an Bauunternehmer wegen Nichtdurchführung eines Bauvorhabens ist keine

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
    Die zu Gewinneinkünften ergangene Rechtsprechung, die als "Erfüllung" auch den an die Stelle eines Erfüllungsanspruchs tretenden Schadensersatzanspruch wegen vertragswidrigen Verhaltens ansieht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 27. Juli 1978 IV R 153/77, BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69), greift im Streitfall nicht.
  • BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02

    Steuerbegünstigte Abfindung

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
    Die Rechtslage entspricht der eines beendeten Dienstverhältnisses (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 15. Oktober 2003 XI R 17/02, BFHE 203, 490, BStBl II 2004, 264).
  • BFH, 20.07.1978 - IV R 43/74

    Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG möglich bei Mitwirkung des

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
    Die zu Gewinneinkünften ergangene Rechtsprechung, die als "Erfüllung" auch den an die Stelle eines Erfüllungsanspruchs tretenden Schadensersatzanspruch wegen vertragswidrigen Verhaltens ansieht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 20. Juli 1978 IV R 43/74, BFHE 125, 271, BStBl II 1979, 9; vom 27. Juli 1978 IV R 153/77, BFHE 126, 165, BStBl II 1979, 69), greift im Streitfall nicht.
  • BFH, 06.11.2002 - XI R 42/01

    Entlassungsentschädigung: 1998 vereinbart und 1999 ausgezahlt

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
    Zum anderen wurde bis einschließlich Veranlagungszeitraum 1998 am sog. halben Steuersatz festgehalten, obgleich seit langem bekannt war, dass dieser im Einzelfall zu ungerechtfertigten Steuervorteilen führen kann (vgl. hierzu z.B. Beschluss des erkennenden Senats vom 6. November 2002 XI R 42/01, BFHE 200, 560, BStBl II 2003, 257).
  • BFH, 17.07.1970 - VI R 66/67

    Abfindung - Anstellungsvertrag - Entschädigung - Tarifbegünstigung - Mehrjährige

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
    Da im Streitfall die Entschädigung für einen Zeitraum gezahlt wurde, in dem kein Beschäftigungsverhältnis bestanden hatte, sind auch die BFH-Urteile vom 17. Juli 1970 VI R 66/67 (BFHE 99, 381, BStBl II 1970, 683) und vom 9. Mai 1989 VIII R 184/82 (BFH/NV 1990, 283) nicht einschlägig.
  • BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03

    Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
    Der im Streitjahr gezahlte Ersatz für das von November 1992 bis 18. April 1995 entgangene Gehalt ist dem Kläger zusammengeballt (vgl. hierzu z.B. BFH-Urteil vom 16. Juni 2004 XI R 55/03, BFHE 206, 544, BStBl II 2004, 1055, m.w.N.) zugeflossen.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 06.07.2005 - XI R 46/04
    Zum einen richtet sich die Besteuerung nach dem tatsächlich verwirklichten, nicht nach einem gedachten (fiktiven) Sachverhalt (z.B. BFH-Beschluss des Großen Senats vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193).
  • BFH, 12.07.2016 - IX R 33/15

    Entschädigungen als Ersatz für entgangene Gehalts- und Rentenansprüche bei

    Anders als das FG meint, besteht daher keine Divergenz zu der Rechtsprechung des XI. Senats des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 10. September 2003 XI R 9/02, BFHE 204, 65, BStBl II 2004, 349; vom 6. Juli 2005 XI R 46/04, BFHE 210, 498, BStBl II 2006, 55; vom 6. September 2006 XI R 38/04, BFH/NV 2007, 408).
  • FG Münster, 30.06.2015 - 13 K 3126/13

    Entschädigung für "entgehende" Einnahmen bei Schadensersatz für den

    Nach der Rechtsprechung des BFH sei aber Schadensersatz, der infolge einer schuldhaft verweigerten Wiedereinstellung zufließe, als Entschädigung i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG zu behandeln (BFH-Urteil vom 6.7.2005 XI R 46/04, BFHE 210, 498, BStBl II 2006, 55).

    Demgegenüber sind Zahlungen, die nicht an die Stelle weggefallener Einnahmen treten, sondern bürgerlich-rechtlich Erfüllungsleistungen des ursprünglichen Schuldverhältnisses sind, keine Ersatzleistungen i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG (BFH-Urteile vom 16.11.2005 XI R 32/04, GmbHR 2006, 389; vom 6.7.2005 XI R 46/04, BFHE 2010, 498, BStBl II 2006, 55).

    Ebenso hat er einen Schadensersatz beurteilt, der einem Steuerpflichtigen infolge einer schuldhaft verweigerten Wiedereinstellung zugeflossen war (BFH-Urteil vom 6.7.2005 XI R 46/04, BFHE 210, 498, BStBl II 2006, 55).

  • BFH, 09.09.2008 - IX B 135/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Schadensersatz wegen pflichtwidriger Nichtbeförderung

    Zudem hat der BFH in einem vergleichbaren Fall Schadensersatz, der einem Steuerpflichtigen infolge einer schuldhaft verweigerten Wiedereinstellung zufließt, als Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes angesehen, die bei zusammengeballtem Zufluss tarifbegünstigt zu besteuern ist (vgl. Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 46/04, BFHE 210, 498, BStBl II 2006, 55).
  • FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10

    Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen

    Sie erfolgte auch nicht -was der Annahme einer Entschädigung i.S.v. § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG [2007] entgegenstünde- in Erfüllung des zwischen dem Kläger und der S-AG bestehenden Arbeitsvertrages vom 15. Januar 2001, der keine Bestimmung zur vorzeitigen Pensionierung enthält, sondern sie beruht auf einem neu geschaffenen Rechtsgrund (BFH-Urteile vom 6. Juli 2005 XI R 46/04, BStBl II 2006, 55; vom 10. Juli 1991 X R 79/90, BFHE 165, 75) -dem gesondert zwischen dem Kläger und der S-AG vereinbarten U-Programm - das seinerseits (teilweise) auf dem Sozialplan 2004 beruht (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1998 XI B 108/97, BFH/NV 1998, 1082).
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