Rechtsprechung
BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8, § 9 Abs. 5
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8; ; EStG § 9 Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitslohn: Übernahme von Verwarnungsgeldern
- datenbank.nwb.de
Übernahme von Verwarnungsgeldern als Arbeitslohn
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommene Verwarnungsgelder sind für Fahrer eines Paketzustelldienstes kein Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- IWW (Kurzinformation)
Lohnsteuer - Arbeitgeber übernimmt Verwarnungsgelder
- IWW (Kurzinformation)
Lohnsteuer - Zahlung von Verwarnungsgeld kein Arbeitslohn
- IWW (Kurzinformation)
Kein Arbeitslohn bei betrieblichem Interesse - Arbeitgeber übernimmt Verwarnungsgelder
- IWW (Kurzinformation)
Sozialversicherung - Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Verwarnungsgelder vom Arbeitgeber bezahlt
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Übernahme der Zahlung von Verwarnungsgeldern durch einen Arbeitgeber; Begriff des steuerpflichtigen Arbeitslohns
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Übernommenes Verwarnungsgeld ist kein Arbeitslohn
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Chef zahlt Strafzettel - Geschieht das aus betrieblichen Gründen, zählen die Verwarnungsgelder nicht als Arbeitslohn
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Verwarnungsgeld muss nicht versteuert werden
- schadenfixblog.de (Kurzinformation)
Muß Arbeitgeber Bußgelder von Arbeitnehmern übernehmen
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Besteuerung der vom Arbeitgeber übernommenen Verwarnungsgelder
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Aus betrieblichen Gründen vom Arbeitgeber übernommene Verwarnungsgelder sind für Fahrer eines Paketzustelldienstes kein Arbeitslohn
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
- ABC der Sachbezüge
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 24.11.1999 - 9 K 2985/97
- BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00
Papierfundstellen
- BFHE 208, 104
- BB 2005, 1203
- BB 2005, 593
- DB 2005, 536
- BStBl II 2005, 367
- NZA-RR 2005, 267
Wird zitiert von ... (51) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 28.01.2003 - VI R 48/99
Fest des Arbeitgebers aus Anlass eines Arbeitnehmergeburtstags
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00
Die Ansicht, es handele sich insoweit um Arbeitslohn, lässt sich nicht mit dem Umstand begründen, die Arbeitnehmer könnten die Aufwendungen ihrerseits nicht als Werbungskosten abziehen (…so aber Giloy in Kirchhof/Söhn/ Mellinghoff, Einkommensteuergesetz, § 19 Rdnr. B 1000, Stichwort: Geldbußen; vgl. auch BFH-Urteil vom 28. Januar 2003 VI R 48/99, BFHE 201, 283, BStBl II 2003, 724 mit Anmerkung Bergkemper, Finanz-Rundschau 2003, 516, 517). - BFH, 30.05.2001 - VI R 177/99
Aufwendungen des Arbeitgebers für die Massage von Arbeitnehmern, die an …
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00
Das ist der Fall, wenn sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck ergibt, dass diese Zielsetzung ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden kann (ständige Rechtsprechung: z.B. BFH-Urteil vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, 375, BStBl II 2001, 671, m.w.N.). - BFH, 26.06.2003 - VI R 112/98
Arbeitslohn bei Erwerb von Kenntnissen und Fertigkeiten
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00
a) Ausgehend von den Regelungen des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG und des § 2 Abs. 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) definiert der Bundesfinanzhof (BFH) den Begriff des Arbeitslohns in ständiger Rechtsprechung als jedweden geldwerten Vorteil, der durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 26. Juni 2003 VI R 112/98, BFHE 203, 53, BStBl II 2003, 886). - BFH, 28.11.1977 - GrS 2/77
Kosten eines Verkehrsunfalls auf einer betrieblichen oder beruflichen Fahrt …
Auszug aus BFH, 07.07.2004 - VI R 29/00
dd) Ob (auch unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung - vgl. hierzu Beschluss des Großen Senats vom 28. November 1977 GrS 2-3/77, BFHE 124, 43, 50 f., BStBl II 1978, 105, 109) einschlägige Aufwendungen auf der Ebene des Arbeitgebers vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen sind (…so etwa Blümich/ Wacker, a.a.O., § 4 EStG Rz. 289, letzter Absatz;… a.A. Söhn in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, a.a.O., § 4 Rdnr. N 68, beide m.w.N.), bedarf hier keiner Entscheidung.
- BFH, 13.08.2020 - VI R 1/17
Arbeitslohn: Zahlung von Verwarnungsgeldern
Auf der Grundlage des Senatsurteils vom 07.07.2004 - VI R 29/00 (BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367) zog die Klägerin in der Vergangenheit aus der Zahlung der Verwarnungsgelder keine lohnsteuerlichen Konsequenzen.Eine Veranlassung durch das individuelle Dienstverhältnis ist vielmehr zu bejahen, wenn der Vorteil nur deshalb gewährt wird, weil der Zuwendungsempfänger Arbeitnehmer des Arbeitgebers ist, die Einnahmen dem Empfänger also mit Rücksicht auf das Dienstverhältnis zufließen und sich als Ertrag der nichtselbständigen Arbeit darstellen, wenn sich die Leistung des Arbeitgebers also im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteile in BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 07.05.2014 - VI R 73/12, BFHE 245, 230, BStBl II 2014, 904, Rz 15; vom 19.11.2015 - VI R 74/14, BFHE 252, 129, BStBl II 2016, 303, Rz 10, und in BFHE 265, 239, Rz 14).
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Streitfall von dem dem Senatsurteil in BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367 zugrunde liegenden Sachverhalt.
Denn der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 243, 520, BStBl II 2014, 278 eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass ein rechtswidriges Tun (hier die von den Arbeitnehmern entgegen der geltenden StVO begangenen Parkverstöße) keine beachtliche Grundlage einer solchen betriebsfunktionalen Zielsetzung sein kann, und in diesem Zusammenhang ausdrücklich nicht mehr an seiner im Urteil in BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367 vertretenen Auffassung festgehalten.
- FG Düsseldorf, 04.11.2016 - 1 K 2470/14
Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen …
Auf der Grundlage des von ihr erstrittenen BFH-Urteils vom 7. Juli 2004 (VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367) zog die Klägerin in der Vergangenheit aus der Zahlung der Verwarnungsgelder keine lohnsteuerlichen Konsequenzen, d.h. es wurde keine Lohnsteuer abgeführt.Dies habe der BFH mit Urteil vom 7. Juli 2004 (VI R 29/00) für die Streitjahre 1990-1992 entschieden.
aa) Der hier vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich nämlich dadurch von den beiden vom BFH mit Urteilen vom 7. Juli 2004 (VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367) und vom 14. November 2013 (VI R 36/12, BFHE 243, 520, BStBl II 2014, 278) entschiedenen Fällen, dass die Verwarnungsgelder bzw. Bußgelder dort nach den im Tatbestand enthaltenen Feststellungen des FG und des BFH (zum Tatbestand des erstinstanzlichen Urteils im Verfahren VI R 36/12: FG Köln Urteil vom 22. September 2011 3 K 955/10, EFG 2012, 518) gegen die Fahrer selbst verhängt worden waren.
c) Mit dem Urteil vom 7. Juli 2004 (in BStBl II 2005, 367) hatte der BFH für die Streitjahre 1990-1992 gegenüber der Klägerin bereits entschieden, dass ihre Übernahme der Zahlung von Verwarnungsgeldern, die gegen bei ihr angestellte Fahrer wegen Verletzung des Halteverbots verhängt worden sind, aus ganz eigenbetrieblichem Interesse erfolgt und es sich nicht um Arbeitslohn handelt.
d) Obwohl in dieser Entscheidung ebenfalls ausgeführt wurde, dass der BFH an seiner im Urteil vom 7. Juli 2004 VI R 29/00 (BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367) vertretenen Auffassung, die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Verletzung des Halteverbots könne im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen, nicht weiter festhalte, folgt der Senat dem für den hier vorliegenden Einzelfall nicht.
- BFH, 14.11.2013 - VI R 36/12
Arbeitslohn: Übernahme von Bußgeldern - Kein eigenbetriebliches Interesse des …
Der Senat hält an seiner im Urteil vom 7. Juli 2004 VI R 29/00 (BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367) vertretenen Auffassung, dass die Übernahme von Verwarnungsgeldern wegen Verletzung des Halteverbots im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen kann, nicht weiter fest.
- BFH, 18.08.2005 - VI R 32/03
Eine Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse …
In diesem Fall kann ein damit einhergehendes eigenes Interesse des Arbeitnehmers, den betreffenden Vorteil zu erlangen, vernachlässigt werden (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 5. Mai 1994 VI R 55-56/92, BFHE 174, 425, BStBl II 1994, 771, und vom 4. Juni 1993 VI R 95/92, BFHE 171, 74, BStBl II 1993, 687). - FG Bremen, 21.09.2017 - 1 K 20/17
Pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG - Verschaffung der Gelegenheit zum Besuch …
Dies sei nach den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl des Begünstigten, freie oder nur geringe Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den betrieblichen Zweck zu beurteilen (Hinweis auf BFH-Urteile vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104 , BStBl II 2005, 367 und vom 16. Oktober 2013 VI R 78/12, BFHE 243, 242 , BStBl II 2015, 495 ). - BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn
Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.). - FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09
Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in …
Da grundsätzlich jeder Art von Lohnzahlung eine betriebliche Veranlassung zugrunde liegt, muss sich aus den Begleitumständen wie Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl des Begünstigten, freie oder nur geringe Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seiner besonderen Geeignetheit für den betrieblichen Zweck ergeben, dass dieses eigenbetriebliche Interesse ganz im Vordergrund steht und ein damit einhergehendes Interesse des Arbeitnehmers vernachlässigt werden kann (ständige Rspr. des BFH, vgl. Urteile vom 07. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30 jeweils m.w.N.). - LSG Sachsen, 04.10.2007 - L 1 B 321/06 KR-ER
Beitragspflichtigkeit der vom Arbeitgeber übernommenen Bußgelder zur gesetzlichen …
Hiergegen legte der Schuldner am 20.12.2004 mit der Begründung Widerspruch ein, ein beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VI R 26/00 (ausweislich des Schreibens des Steuerberaters des Schuldners vom 10.09.2002 gemeint: VI R 29/00) anhängiges Verfahren bezüglich vom Arbeitgeber übernommener Bußgelder sei noch nicht abgeschlossen.Die insoweit abweichende Entscheidung des BFH (gemeint: Urteil vom 07.07.2004 - VI R 29/00) beruhe ausdrücklich auf den Besonderheiten des dortigen Streitfalles.
Das Urteil des BFH vom 07.07.2004 (VI R 29/00) habe ausdrücklich auf die "Besonderheiten des Streitfalls" abgestellt.
Der BFH habe in seiner Entscheidung vom 07.07.2004 (VI R 29/00) entschieden, dass solche Vorteile des Arbeitnehmers nicht als Arbeitslohn anzusehen seien, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erwiesen.
Der Beschwerdeführer trägt vor, nach dem Urteil des BFH vom 07.07.2004 (VI R 29/00) stellten Buß- und Verwarnungsgelder entgegen der Auffassung des SG kein Arbeitsentgelt im Sinne von §§ 14, 17 SGB IV in Verbindung mit § 1 Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) dar.
Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht unter Berücksichtigung des Urteils des BFH vom 07.07.2004 mit dem Aktenzeichen VI R 29/00 (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2007 - S 4 [16] RA 43/02 - juris, S. 4 in einem gleich gelagerten Fall).
- BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu …
Die danach erforderliche Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30, mit Hinweis auf Senatsentscheidungen vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367; vom 30. Mai 2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671; vom 25. Mai 2000 VI R 195/98 BFHE 192, 299 BStBl II 2000, 690). - FG Köln, 15.03.2006 - 11 K 5680/04
Überlassung von Parkplätzen an Arbeitnehmer
Das Erfordernis des eindeutigen Vorrangs anderer als Entlohnungszwecke kommt bei der Verwendung des Begriffs "eigenbetriebliches Interesse" durch die hinzugefügten Worte "ganz überwiegend" zum Ausdruck (BFH-Urteile vom 30.05.2001 VI R 177/99, BFHE 195, 373, BStBl II 2001, 671 und vom 07.07.2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367). - BFH, 04.05.2006 - VI R 17/03
Rückzahlung von Arbeitslohn - Rückzahlungsverpflichtung - rückwirkendes Ereignis
- BSG, 01.12.2009 - B 12 R 8/08 R
Beitragspflicht eines vom Arbeitgeber (Speditionsunternehmen) für seinen …
- BFH, 16.09.2014 - VIII R 21/11
Zahlung der gegen einen Gesellschafter im Steuerstrafverfahren festgesetzten …
- LSG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - L 6 R 381/08
Beitragspflicht von vom Arbeitgeber (Speditionsunternehmen) für seine …
- FG Düsseldorf, 12.11.2021 - 1 K 2470/14
Bemessung der Lohnsteuer anhand von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- BFH, 04.05.2006 - VI R 19/03
Durch das Dienstverhältnis veranlasste Leistungen des Arbeitgebers als …
- BFH, 05.04.2006 - IX R 109/00
Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus eines Vorstandsmitglieds: Arbeitslohn, …
- BFH, 24.09.2013 - VI R 8/11
Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn
- BFH, 07.11.2006 - VI R 2/05
Rückzahlung von Arbeitslohn erst im Kalenderjahr des tatsächlichen Abflusses …
- BFH, 14.09.2005 - VI R 32/04
Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse wegen Schließung des Umlagesystems …
- FG Bremen, 06.10.2005 - 1 K 55/03
Übernahme von gegen den Arbeitnehmer festgesetztem Bußgeld und Geldauflage durch …
- FG Münster, 04.10.2010 - 7 K 4735/07
Nicht abzugsfähige Ausgaben; Geldbuße
- BFH, 01.02.2007 - VI R 72/05
Aktienoption; geldwerter Vorteil
- BFH, 05.09.2006 - VI R 65/03
Zum Arbeitslohn bei Betreuung von Händlern anlässlich von Incentive-Reisen
- BFH, 15.02.2006 - VI R 92/04
Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt …
- FG Münster, 27.11.2018 - 15 K 3383/17
Rechtsstreit um die zu versteuernden Aufwendungen für Durchführung einer …
- BFH, 14.09.2005 - VI R 148/98
Sonderzahlung anlässlich der Überführung einer Mitarbeiterversorgung von einer …
- FG Köln, 22.09.2011 - 3 K 955/10
Lohnsteuer: Arbeitslohn durch die Übernahme von Bußgeldern
- BFH, 10.05.2006 - IX R 82/98
Lohnsteuereinbehaltungspflicht bei Gewährung von geldwerten Vorteil durch eine …
- BFH, 05.09.2006 - VI R 38/04
Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung für sog. …
- BFH, 28.06.2007 - VI R 45/02
Lohnzahlungen Dritter - Abschluss verbilligter Versicherungen bei …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2008 - L 16 R 2/08
Berücksichtigung von Buß- und Verwarngeldern als beitragspflichtiges …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - L 11 (8) R 75/06
Rentenversicherung
- BFH, 05.09.2006 - VI R 49/05
Gemischt veranlasste Reise, Aufteilung
- FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 183/06
Einkommensteuergesetz: Negativer Arbeitsohn
- BFH, 11.01.2007 - VI R 69/02
Arbeitslohn; sog. Incentive-Reise
- FG Rheinland-Pfalz, 27.03.2006 - 5 K 2776/03
Übernahme von Pflichtkammerbeiträgen für angestellte Geschäftsführer als …
- FG Baden-Württemberg, 15.04.2005 - 10 K 222/02
Ersparte Reisekosten von Bankmitarbeitern an Banksonderreisen kein Arbeitslohn
- FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
Arbeitgeberseitige Haftung für nichtentrichtete, auf Steuerberatungskosten …
- SG Aachen, 28.09.2007 - S 6 R 53/06
Rentenversicherung
- FG Hessen, 30.05.2007 - 2 K 841/06
Wert einer Vermögensbeteiligung - Ermittlung des gemeinen Werts - Verkäufe im …
- SG Landshut, 12.07.2013 - S 10 R 5076/12
Rentenversicherung
- FG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - 12 K 12013/11
Pauschalierung der Aufwendungen für die betrieblich veranlasste Teilnahme von …
- FG Nürnberg, 17.04.2008 - 7 K 106/07
Verpflegung der Besatzung eines Flusskreuzfahrtschiffes als Arbeitslohn
- BFH, 21.12.2006 - VI B 24/06
Geldwerter Vorteil; verbilligte Überlassung von Aktien
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 30.01.2008 - 3 K 139/07
Zufluss von Arbeitslohn bei Veräußerung von Aktienoptionsrechten, die im …
- SG Aachen, 30.11.2007 - S 8 R 55/07
Rentenversicherung
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2014 - L 4 KR 358/10
Sozialversicherungsrecht - Festsetzung von Nachforderungen von …
- FG Hamburg, 18.11.2009 - 6 K 127/07
Lohnzufluss im Rahmen eines Vorstandsbeteiligungsmodells
- SG Leipzig, 16.08.2006 - S 8 KR 258/06
Übernahme von Bußgeld durch den Arbeitgeber als beitragspflichtiges …
- BSG, 31.07.2007 - B 12 KR 6/07 B
Rechtsprechung
BFH, 16.12.2004 - IV R 4/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 13, § 13a, § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
- Judicialis
EStG § 13; ; EStG § 13a; ; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 2
- rechtsportal.de
EStG § 13 § 13a § 15 Abs. 1 Nr. 1, 2
Kleintierzucht als Gewerbebetrieb - datenbank.nwb.de
Keine Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Kleintierzucht S. 12
- Der Betrieb
Abgrenzung zwischen Land- und Forstwirtschaft und Gewerbebetrieb ? Züchtung und Haltung von Kleintieren (Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Hamster, Ratten und Mäuse) zum Verkauf als Haustiere oder als Lebendfutter ist Gewerbebetrieb ? Erweiterung des Katalogs der in ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zurückweisen einer finanzgerichtlichen Revision; Einkommen aus Gewerbebetrieb oder Landwirtschaft und Forstwirtschaft bei Halten von Kleintieren ; Streit um die Anwendung von Gewinnermittlungsvorschriften; Kleintierzucht als Gewerbebetrieb; Gewinnermittlung nicht nach ...
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
- Landwirtschaftliche Tierzucht und Tierhaltung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 13.11.2003 - 11 K 506/01
- BFH, 16.12.2004 - IV R 4/04
Papierfundstellen
- BFHE 208, 269
- BB 2005, 593
- DB 2005, 536
- BStBl II 2005, 347
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 30.09.1980 - VIII R 22/79
Aufzucht und Veräußerung von Hunden ist gewerblich
Auszug aus BFH, 16.12.2004 - IV R 4/04
Insoweit sei die beispielhafte Aufzählung der Tierarten in den Anlagen 1 und 2 zum Bewertungsgesetz (BewG) sinngemäß zu erweitern, wie dies auch von der Rechtsprechung bereits für Pelztiere anerkannt sei (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1980 VIII R 22/79, BFHE 132, 29, BStBl II 1981, 210, und vom 29. Oktober 1987 VIII R 272/83, BFHE 151, 408, BStBl II 1988, 264).Nach Auffassung von Rechtsprechung und Finanzverwaltung ist diese Aufzählung zwar nicht abschließend (BFH-Urteil in BFHE 132, 29, BStBl II 1981, 210; R 124a Abs. 1 EStR).
- BFH, 29.10.1987 - VIII R 272/83
Das Verlustausgleichsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder …
Auszug aus BFH, 16.12.2004 - IV R 4/04
Insoweit sei die beispielhafte Aufzählung der Tierarten in den Anlagen 1 und 2 zum Bewertungsgesetz (BewG) sinngemäß zu erweitern, wie dies auch von der Rechtsprechung bereits für Pelztiere anerkannt sei (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. September 1980 VIII R 22/79, BFHE 132, 29, BStBl II 1981, 210, und vom 29. Oktober 1987 VIII R 272/83, BFHE 151, 408, BStBl II 1988, 264). - BFH, 13.03.1987 - V R 55/77
Zierfischzucht in Teichen fällt nicht unter § 24 Abs. 2 Nr. 1 UStG; zur Frage der …
Auszug aus BFH, 16.12.2004 - IV R 4/04
Aus diesem Grunde etwa sind die Tiere einer Wanderschäferei als Woll- und Fleischlieferanten der landwirtschaftlichen Nutzung zuzurechnen, während die Zucht von Zierfischen nach dem Willen des Gesetzgebers gewerblich ist (BFH-Urteil vom 13. März 1987 V R 55/77, BFHE 149, 288, BStBl II 1987, 467). - FG Niedersachsen, 13.11.2003 - 11 K 506/01
Kleintierzucht als Gewerbetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
Auszug aus BFH, 16.12.2004 - IV R 4/04
Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2004, 493 abgedruckt.
- BFH, 17.12.2008 - IV R 34/06
Zukauf, Ausbildung und Weiterverkauf von Reitpferden als landwirtschaftliche …
Allerdings gibt es Tierarten, die nicht Gegenstand einer landwirtschaftlichen Tierzucht oder Tierhaltung sein können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Dezember 2004 IV R 4/04, BFHE 208, 269, BStBl II 2005, 347, zu Kleintieren wie Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Hamstern, Ratten und Mäusen).Flächenunabhängig gehaltene Tierbestände hat er der landwirtschaftlichen Nutzung zugeordnet, wenn ihr Zweck in der Versorgung der Bevölkerung besteht (BFH-Urteil in BFHE 208, 269, BStBl II 2005, 347, unter 1.b und 2. der Gründe).
Flächenabhängige Tierbestände hat der Senat der landwirtschaftlichen Nutzung zugeordnet, wenn sie nach der Verkehrsanschauung der Land- und Forstwirtschaft angehören; dazu hat er auf die beispielhafte Aufzählung in Anlage 1 zu § 51 Abs. 4 BewG verwiesen (BFH-Urteil in BFHE 208, 269, BStBl II 2005, 347, unter 2.a der Gründe).
Das liegt hinsichtlich der nicht flächengebundenen Haltung von Kleintieren wie Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Hamstern, Ratten und Mäusen (BFH-Urteil in BFHE 208, 269, BStBl II 2005, 347) auf der Hand.
- FG Niedersachsen, 22.11.2006 - 2 K 414/01
Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einschließlich einer ersten …
Nur bei einer - im Streitfall nicht relevanten - flächenunabhängigen Tierzucht und -haltung müssten die Tiere entweder Arbeitstiere sein oder der menschlichen Ernährung dienen, um eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit annehmen zu können (BFH v. 16.12.2004, IV R 4/04, BStBl. II 2005, 347).Der Zweck der Tierhaltung muss indes bei einer bodenabhängigen Tierhaltung gerade nicht in einer Förderung der menschlichen Ernährung bestehen (vgl. hierzu BFH v. 16.12.2004, IV R 4/04, a.a.O.).
Anders als Meerschweinchen, Zwergkaninchen, Hamster, Ratten und Mäusen (hierzu vgl. auch BFH v. 16.12.2004, IV R 4/04, a.a.O.) gehört die Aufzucht von Kaninchen, wie dargelegt, nach der Verkehrsanschauung zur Landwirtschaft (s.o. unter a) und R 124a EStR).
- FG Düsseldorf, 02.03.2016 - 7 K 3227/15
Voraussetzungen für die Ansetzung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft
Flächenabhängige Tierbestände hat der BFH der landwirtschaftlichen Nutzung zugeordnet, wenn sie nach der Verkehrsanschauung der Land- und Forstwirtschaft angehören; dazu hat er auf die beispielhafte Aufzählung in Anlage 1 zu § 51 Abs. 4 BewG verwiesen (BFH vom 16.12.2004 IV R 4/04 BStBl II 2005, 347).