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   BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05   

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https://dejure.org/2006,1334
BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05 (https://dejure.org/2006,1334)
BFH, Entscheidung vom 07.06.2006 - IX R 45/05 (https://dejure.org/2006,1334)
BFH, Entscheidung vom 07. Juni 2006 - IX R 45/05 (https://dejure.org/2006,1334)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 2 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    "Aufgabeaufwendungen" als vorab entstandene Werbungskosten

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 S. 1, 2 § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    "Aufgabeaufwendungen" als vorab entstandene Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de

    "Aufgabeaufwendungen" als vorab entstandene Werbungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen Vertragsauflösung: Werbungskosten?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergebliche Werbungskosten bei Vermietungseinkünften nach Aufhebung eines Kaufvertrags wegen misslungener Fremdfinanzierung ? Anschluss an neuere Rechtsprechung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Aufgabeaufwendungen

  • IWW (Kurzinformation)

    Bundesfinanzhof mit positiven Entscheidungen - Werbungskostenabzug für Vergleichzahlungen oder Schadensersatz wegen Vertragsauflösung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aufgabeaufwendungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Absetzungsfähigkeit von Aufwendungen des Käufers eines Mietobjekts für eine Vertragsaufhebung als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten; Abzugsfähigkeit von Werbungskosten; Berücksichtigung von Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Zahlung von Schadensersatz als vergebliche Werbungskosten

  • jed.de (Kurzinformation)

    Vermietung: vergebliche Aufwendungen sind Werbungskosten

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Durch Vertragsaufhebung entstehende Schadensersatzzahlungen sind Werbungskosten

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Zur Frage des Werbungskostenabzugs nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Werbungskostenabzug möglich bei Aufwendungen nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzleistung des Käufers bei Aufhebung des Kaufvertrags vor Eigentumsübergang steuerlich abzugsfähig? (IBR 2007, 1001)

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1
    Grundstück; Kaufvertrag; Notarkosten; Rechtsanwaltskosten; Rückabwicklung; Schadensersatz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 214, 176
  • NZM 2007, 224
  • BB 2006, 2178 (Ls.)
  • BB 2006, 2232
  • DB 2006, 2214
  • DB 2006, 2215
  • BStBl II 2006, 803
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 15.11.2005 - IX R 3/04

    Vergleichszahlung wegen des Rücktritts vom Vertrag und Prozesskosten als vorab

    Auszug aus BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05
    Leistet der Käufer eines Mietobjekts an den Verkäufer infolge einer Vertragsaufhebung Schadensersatz, um sich von seiner gescheiterten Investition zu lösen, so kann er seine Aufwendungen als vorab entstandene vergebliche Werbungskosten absetzen (Ergänzung zum BFH-Urteil vom 15. November 2005 IX R 3/04, BStBl II 2006, 258).

    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine der Vermögenssphäre zuzuweisende neue Veranlassung (z.B. dem Zusammenhang mit einem nicht steuerbaren Veräußerungsgewinn) überlagert wird (BFH-Urteil vom 15. November 2005 IX R 3/04, BStBl II 2006, 258, m.w.N.).

  • BFH, 20.01.1987 - IX R 147/83

    Revisionsrüge des Verstoßes gegen materielles Recht - Anforderungen an die

    Auszug aus BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05
    Weil der Grundstückskaufvertrag vor dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums rückgängig gemacht wurde, lag darin auch kein Veräußerungsgeschäft (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 1987 IX R 147/83, BFH/NV 1987, 428).
  • BFH, 06.12.1983 - VIII R 102/79

    Anwaltskosten - Folgekosten - Hauptsachekosten - Zivilprozeß

    Auszug aus BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05
    Auch die im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag und dessen Aufhebung angefallenen Rechtsanwalts- und Notarkosten kann der Kläger als Werbungskosten geltend machen (vgl. zu Rechtsverfolgungskosten BFH-Urteil vom 6. Dezember 1983 VIII R 102/79, BFHE 140, 219, BStBl II 1984, 314).
  • BFH, 11.01.2005 - IX R 15/03

    Erstattung von Instandsetzungsaufwendungen und Modernisierungsaufwendungen im

    Auszug aus BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05
    Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher vorab entstandener Werbungskosten ist ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • FG Brandenburg, 26.10.2005 - 4 K 787/02

    In Zusammenhang mit der Aufhebung eines Vertrags über den Erwerb eines

    Auszug aus BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05
    In seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 100 veröffentlichten Urteil führte das Finanzgericht (FG) aus, die Aufwendungen stünden im Zusammenhang mit der Aufgabe der Einkunftsquelle; insbesondere die Schadensersatzverpflichtung wurzele nicht in dem Kaufvertrag.
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05
    Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher vorab entstandener Werbungskosten ist ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart (Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteil vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477).
  • BFH, 05.11.2001 - IX B 92/01

    Werbungskosten bei gescheitertem Bauvorhaben

    Auszug aus BFH, 07.06.2006 - IX R 45/05
    Auch nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht können vorab entstandene vergebliche Werbungskosten weiter abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige --nachdem er das Scheitern seiner Investition erkannt hat-- etwas aufwendet, um sich aus der vertraglichen Verbindung zu lösen (BFH-Beschluss vom 5. November 2001 IX B 92/01, BFHE 197, 139, BStBl II 2002, 144, m.w.N.).
  • BFH, 16.02.2016 - IX R 1/15

    Vergebliche Aufwendungen für den gescheiterten Erwerb eines Immobilienobjekts als

    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine der Vermögenssphäre zuzuweisende neue Veranlassung überlagert wird (BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803, m.w.N.; vom 21. November 2013 IX R 12/12, BFH/NV 2014, 834).
  • BFH, 19.07.2022 - IX R 18/20

    Schadenersatzrechtliche Rückabwicklung des Erwerbs einer Kommanditbeteiligung

    Nach Aufgabe der Einkünfteerzielungsabsicht können entstandene vergebliche Werbungskosten weiter abziehbar sein, wenn der Steuerpflichtige --nachdem er das Scheitern seiner Investition erkannt hat-- etwas aufwendet, um sich aus der vertraglichen Bindung zu lösen (sog. "Aufgabeaufwendungen", s. Senatsurteil vom 07.06.2006 - IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803).

    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine der Vermögenssphäre zuzuweisende neue Veranlassung überlagert wird (Senatsurteile in BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803, m.w.N., und vom 21.11.2013 - IX R 12/12, BFH/NV 2014, 834).

  • BFH, 21.11.2013 - IX R 12/12

    "Aufgabeaufwendungen" als vergebliche Werbungskosten

    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine neue --einkommensteuerlich relevante oder irrelevante-- Veranlassung überlagert wird (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803; vom 15. November 2005 IX R 3/04, BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 46/06

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Vertretenen bei gesetzlicher Vertretung

    Voraussetzung für die Berücksichtigung solcher vorab entstandener Werbungskosten --wie hier die für das Immobilienobjekt entstandenen Aufwendungen-- ist ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart (ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BFHE 160, 466, BStBl II 1990, 830; BFH-Urteile vom 11. Januar 2005 IX R 15/03, BFHE 209, 77, BStBl II 2005, 477; vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803).
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.04.2010 - 4 K 2699/06

    Strafverteidigungskosten als Werbungskosten

    Voraussetzung hierfür ist aber, dass der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang fortwirkt und nicht durch eine der Privatsphäre zuweisende neue Veranlassung überlagert wird (vgl. z.B.: BFH vom 15. November 2005 IX R 3/04, BStBl II 2006 S. 258; BFH vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BStBl II 2006 S. 803; Blümich/Thürmer, EStG, Loseblattsammlung Stand Dezember 2007, Rz 163 zu § 9; Heuermann in Inf 2006 S. 809; L. Schmidt/Drenseck, EStG 27. A. 2008, Rz 45 zu § 9).
  • FG München, 08.10.2009 - 15 K 1050/09

    Selbständigkeit des Verfahrens der gesonderten Verlustfeststellung gegenüber dem

    Letzteres gilt beispielsweise für Schadensersatzleistungen oder Ablösezahlungen, die den Zweck verfolgen, sich von einer gescheiterten Investition zur künftigen Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu befreien (BFH-Urteile vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803 und vom 15. November 2005 IX R 3/04, BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258).
  • FG Köln, 14.08.2008 - 10 K 1272/07

    Steuermindernde Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten als Werbungskosten bei

    Der Senat sieht sich in seiner Entscheidung bestätigt durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Juni 2006 IX R 45/05 (BStBl II 2006, 803).
  • FG Sachsen, 03.09.2008 - 8 K 2287/05

    Kein Werbungskostenabzug für Aufwendungen zur Abwendung von

    Dies gelte jedenfalls so lange, als der Veranlassungszusammenhang nicht durch eine der Vermögenssphäre zuzuweisende neue Veranlassung überlagert werde, wobei die Aufgabe einer Einkunftsquelle der "Veräußerung" derselben nicht gleichsteht (vgl. BFH-Urteil vom 7. Juni 2006 IX R 45/05, BStBl II 2006, 803 in Ergänzung zum BFH-Urteil vom 15. November 2005 IX R 3/04, a.a.O.).
  • FG Niedersachsen, 07.12.2016 - 2 K 177/15

    Abzugsfähigkeit von aufgrund eines Vergleichs zur Ablösung einer Darlehensschuld

    Der durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine neue - einkommensteuerlich relevante oder irrelevante - Veranlassung überlagert wird (BFH, Urteile vom 21. November 2013 - IX R 12/12, BFH/NV 2014, 834; v. 7. Juni 2006 - IX R 45/05, BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803; v. 15. November 2005 - IX R 3/04, BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258).
  • BFH, 13.11.2008 - IX B 119/08

    Divergenz - Fortbildung des Rechts - Einverständniserklärung zu einer

    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) eine Zulassung der Revision zur Sicherung der Rechtseinheit (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO--) begehren, haben sie die behauptete Divergenz des angefochtenen Urteils zu den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 7. Juni 2006 IX R 45/05 (BFHE 214, 176, BStBl II 2006, 803) und vom 15. November 2005 IX R 3/04 (BFHE 212, 45, BStBl II 2006, 258) nicht erkennbar gemacht.
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