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   BGH, 05.07.1954 - VI ZR 109/53   

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https://dejure.org/1954,1046
BGH, 05.07.1954 - VI ZR 109/53 (https://dejure.org/1954,1046)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1954 - VI ZR 109/53 (https://dejure.org/1954,1046)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1954 - VI ZR 109/53 (https://dejure.org/1954,1046)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1601
  • MDR 1954, 672
  • DB 1954, 739
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.11.1951 - I ZR 107/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 05.07.1954 - VI ZR 109/53
    Es kann auf sich beruhen bleiben, ob ein Rechtsfehler des Berufungsgerichts darin zu erblicken ist, daß es ausweislich des Tatbestandes des angefochtenen Urteils nur die Rechtsausführungen des Klägers in seinem zulässigerweise nachgebrachten Schriftsatz vom 19. März 1953 berücksichtigt hat (vgl. BGH NJW 1952, 222 Nr. 6), denn auf die von dem Kläger in diesem Schriftsatz neu vorgetragenen und durch Benennung seiner Ehefrau als Zeugin unter Beweis gestellten Behauptungen kommt es bei der Entscheidung des Rechtsstreits ersichtlich nicht an.
  • BGH, 03.03.1954 - VI ZR 303/52

    Mietzinserhöhung durch Preisbehörde

    Auszug aus BGH, 05.07.1954 - VI ZR 109/53
    Da die den Preisbehörden erteilte Ermächtigung zum Erlass preisrechtlicher Anordnungen und Verfügungen nicht die Befugnis umfasst, durch Festsetzung eines höheren Miet- oder Pachtzinses mit unmittelbarer Wirkung in ein laufendes Vertragsverhältnis einzugreifen (BGHZ 13, 17), erscheint es zweifelhaft, ob dann, wenn der Vertrag als zu einem niedrigeren Miet- oder Pachtzins als dem in ihm vereinbarten abgeschlossen galt, eine nachträgliche preisrechtliche Billigung des vereinbarten Miet- oder Pachtzinses die Wirkung haben kann, dass von dem in der Entscheidung der Preisbehörde bestimmten Zeitpunkt an nunmehr der höhere vereinbarte Miet- oder Pachtzins maßgebend ist (vgl. dazu Rademacher Wohnungswirtschaft und Mietrecht 1954, 37).
  • BGH, 29.11.2011 - II ZR 306/09

    Schenkungsversprechen von Todes wegen: Vollzug der unentgeltlichen Zuwendung

    bb) Diese Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat im Schrifttum teilweise Zustimmung erfahren (vgl. Schneider, DB 1954, 739; Meyer, Die Unterbeteiligung an Handelsgesellschaftsanteilen, 1971, S. 79 ff.; Thomsen, Die Unterbeteiligung an einem Personengesellschaftsanteil, S. 31; Böttcher/Zartmann/Faut, Stille Gesellschaft und Unterbeteiligung, 3. Aufl., S. 106; Blaurock, Unterbeteiligung und Treuhand an Gesellschaftsanteilen, S. 156 f.; Soergel/Hadding/Kießling, BGB, 13. Aufl., § 705 Rn. 12 ).
  • BGH, 11.02.1958 - VIII ZR 12/57

    Rechtsmittel

    Unter Berücksichtigung dieses Gedankens hat der Bundesgerichtshof entschieden, die genannte Verordnung könne keine Anwendung finden, wenn es sich um die erste Vermietung oder Verpachtung von Räumen handelt, die durch Neubau oder Wiederaufbau zerstörter Gebäude gewonnen werden (Urteil vom 5. Juli 1954 - VI ZR 109/53 - LM PreisstopVO Nr. 5).
  • BGH, 12.02.1957 - VIII ZR 29/56

    Rechtsmittel

    An dieser vom Bundesgerichtshof im Urteil vom 5. Juli 1954 - VI ZR 109/53 - (NJW 1954, 1601 = MDR 1954, 672) vertretenen Auffassung, die auch vom Schrifttum geteilt wird (Roquette, Mietrecht 4. Aufl. S 275; derselbe, Die kleine Mietreform, MietpreisVO § 3 Anm. 1; Bettermann, Grundfragen des Preisrechts für Mieten und Pachten S 65/66), hält der Senat fest.

    Daraus, daß die von den Parteien getroffene Vereinbarung nicht gegen die Preisstopverordnung verstößt, folgt allerdings, wie der Bundesgerichtshof in dem genannten Urteil in MDR 1954, 672 (674) unter Nr. 4 ausgeführt hat, noch nicht, daß der Mietzins für die vermieteten Räume von der Preisbindung ausgenommen ist.

  • BGH, 21.06.1955 - V ZR 31/54

    Rechtsmittel

    Darüber hinaus beruft sie sich wegen des Ausschlusses dieser Verordnung im vorliegenden Falle auf das Urteil des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1954 - VI ZR 109/53 - (NJW 1954, 1601 = MDR 1954, 672 = BB 1954, 728 = Betrieb 1954, 739 = Lind Möh, Nachschlagewerk Nr. 5 zur Preisstopverordnung vom 26. November 1936), weil es sich um die erste Vermietung oder Verpachtung der durch Neubau gewonnenen Kantine handele.

    Indessen erschöpft sich die Preisbindung der Miet- und Pachtzinsen nicht in der Geltung der eigentlichen Preisstopbestimmungen, wie der VI. Zivilsenat im Urteil vom 5. Juli 1954 unter Nr. 4 der Entscheidungsgründe weiterhin ausführt (MDR 1954, 672 [674]; in NJW 1954, 1601 und den übrigen Fundstellen nicht mit abgedruckt; vgl. hierzu auch Müller in NJW 1955, 12).

  • BGH, 20.12.1967 - VIII ZR 119/65
    Neubau gewonnen waren (BGH Urt. vom 5. Juli 1954 - VI ZR 109/53 - LM PreisstopVO Nr. 5 - NJW 1954? 1601).
  • BVerwG, 20.05.1960 - VII C 220.57

    Rechtsmittel

    Diese Beurteilung, die sich auch mit der vom Berufungsgericht erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1954 (NJW 1954 S. 1601) deckt, ist jedoch nur auf die Regelung der Preisstopverordnung abgestellt und kann nur so lange Geltung beanspruchen, als eine abweichende Regelung nicht getroffen wurde.
  • BGH, 24.09.1957 - VIII ZR 81/56
    Daß der Mietzins nicht nur in laufenden Geldbeträgen, sondern auch in einmaligen Leistungen, wie etwa dem Wiederaufbau eines zerstörten Grundstücks, bestehen kann, entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (BGH Urt. v. 5. Juli 1954 - VI ZR 109/53 - NJW 1954, 1601).
  • BGH, 14.06.1957 - VIII ZR 323/56

    Rechtsmittel

    Träfe sie zu, so würde zwar der Betrag von 210 RM der erstmals vereinbarte Mietzins und damit der Stoppreis im Sinne der Preisstopverordnung vom 26. November 1936 (RGBl 1, 955) gewesen sein (Bettermann MSchG § 3 RdNr. 73, 74, Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1954 - VI ZR 109/53 - NJW 1954, 1601), der gemäß § 1 a.a.O. bei späterer anderweiter Vermietung an Dr. H. nicht hätte erhöht werden dürfen.
  • BGH, 07.03.1966 - VIII ZR 286/64

    Auslegung eines Individualvertrages - Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen

    Der Bundesgerichtshof hat aber bereits im Urteil vom 5. Juli 1954 (VI ZR 109/53 LM Preisstop-VO Nr. 5 = NJW 1954, 1601) angenommen, die Preisstop-VO lasse eine Vereinbarung des Inhalts zu, daß der Mieter die Wiederaufbaukosten eines zerstörten Gebäudes in vollem Umfange zu tragen habe.
  • BVerwG, 16.12.1960 - VII C 95.60

    Ablehnung des Antrages auf Mietherabsetzung durch die Preisbehörde - Geltung der

    Diese Beurteilung, die sich auch mit der vom Berufungsgericht erwähnten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1954 (NJW 1954 S. 1601) deckt, ist jedoch nur auf die Regelung der Preisstopverordnung abgestellt und kann - wie der erkennende Senat bereits in einer Entscheidung vom 20. Mai 1960 - BVerwG VII C 220.57 - ausgesprochen hat - nur so lange Geltung beanspruchen, als eine abweichende Regelung nicht getroffen wurde.
  • BGH, 03.12.1954 - V ZR 103/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.12.1954 - VI ZR 163/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.05.1959 - VIII ZR 70/58
  • BGH, 18.06.1957 - VIII ZR 221/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.04.1955 - V ZR 52/54

    Rechtsmittel

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