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   BFH, 03.10.1961 - I 200/59 S   

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https://dejure.org/1961,175
BFH, 03.10.1961 - I 200/59 S (https://dejure.org/1961,175)
BFH, Entscheidung vom 03.10.1961 - I 200/59 S (https://dejure.org/1961,175)
BFH, Entscheidung vom 03. Oktober 1961 - I 200/59 S (https://dejure.org/1961,175)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerbesteuerpflichtigkeit von Versicherungsvertretern - Bestehen eines Unternehmerrisikos als maßgebendes Kriterium für die Beurteilung der Selnständigkeit eines Versicherungsvertreters

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Scheinselbständigkeit, HV, Status eines Versicherungsvermittlers, Versicherungsvermittler, Bestandspflege als werbende Tätigkeit, Abgrenzung einer VV-GbR von einer Bürogemeinschaft

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Versicherungsvertreter
    Einkommensteuer
    Einzelfälle

Papierfundstellen

  • BFHE 73, 827
  • DB 1961, 1603
  • BStBl III 1961, 567
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (4)

  • RFH, 15.12.1934 - V A 114/33
    Auszug aus BFH, 03.10.1961 - I 200/59 S
    Insoweit gibt der erkennende Senat die besonders im Urteil des Reichsfinanzhofs V A 114/33 vom 15. Dezember 1933, RStBl 1934 S. 1208, Slg. Bd. 35 S. 214, begründete Rechtsprechung auf.

    Insoweit gibt der erkennende Senat die besonders im Urteil des Reichsfinanzhofs V A 114/33 vom 15. Dezember 1933, RStBl 1934 S. 1208, Slg. Bd. 35 S. 214, begründete Rechtsprechung auf.

    Überblicke man aber die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (z.B. Urteile V A 114/33 vom 15. Dezember 1933, RStBl 1934 S. 1208, Slg. Bd. 35 S. 214; VI A 778/33 vom 4. September 1935, RStBl 1935 S. 1513; VI 265/39 vom 24. Mai 1939, RStBl 1939 S. 940, Slg. Bd. 47 S. 45, und VI 208/43 vom 27. Oktober 1943, RStBl 1944 S. 156) im Zusammenhang, so lasse sich feststellen, daß die Abgrenzung der selbständigen von der unselbständigen Tätigkeit bei Versicherungsvertretern nur in verhältnismäßig geringem Umfang nach den im Arbeitsrecht entwickelten Grundsätzen beurteilt worden sei.

    Die Betonung der Art der Tätigkeit durch den Reichsfinanzhof habe schließlich zu der grundsätzlichen, zur Umsatzsteuer ergangenen Entscheidung V A 114/33 a.a.O. geführt, die den Generalagenten als selbständig ansehe, soweit er Abschlußprovisionen beziehe, und als unselbständig, soweit er verwaltend tätig sei und Inkassoprovisionen vereinnahme.

  • BFH, 19.02.1959 - IV 340/56 U

    Gewerbesteuerpflicht eines Versicherungsvertreters - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus BFH, 03.10.1961 - I 200/59 S
    Die neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs lasse eine gewisse Neuorientierung erkennen, indem sie auf die Eingliederung des Generalagenten in den Betrieb des Versicherungsunternehmens und auf sein Unternehmerrisiko entscheidendes Gewicht lege (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 340/56 U vom 19. Februar 1959 und V 88/57 U vom 10. September 1959, BStBl 1959 III S. 425 und 437, Slg. Bd. 69 S. 438 und 474).
  • BAG, 08.08.1958 - 4 AZR 173/55

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsvertrag - Mittelbares

    Auszug aus BFH, 03.10.1961 - I 200/59 S
    Denn das ist auch im Arbeitsrecht das entscheidende Merkmal des Arbeitsverhältnisses (Urteile des Bundesarbeitsgerichts 3 AZR 435/54 vom 9. April 1957 und 4 AZR 173/55 vom 8. August 1958, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, § 611 BGB, Mittelbares Arbeitsverhältnis Nrn. 2 und 3).
  • BAG, 09.04.1957 - 3 AZR 435/54

    Mittelbares Arbeitsverhältnis - Zwischenmeister - Mittelsmann - Arbeitnehmer

    Auszug aus BFH, 03.10.1961 - I 200/59 S
    Denn das ist auch im Arbeitsrecht das entscheidende Merkmal des Arbeitsverhältnisses (Urteile des Bundesarbeitsgerichts 3 AZR 435/54 vom 9. April 1957 und 4 AZR 173/55 vom 8. August 1958, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts, § 611 BGB, Mittelbares Arbeitsverhältnis Nrn. 2 und 3).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Nachdem der BFH durch das Urteil I 200/59 S vom 3. Oktober 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 827 - BFH 73, 827 -, BStBl III 1961, 567) für die Gewerbesteuer und durch das Urteil V 133/59 U vom 12. April 1962 (BFH 74, 699, BStBl III 1962, 259) für die Umsatzsteuer unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung entschieden hatte, daß für die Frage der Selbständigkeit und damit der Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht eines Versicherungsvertreters die Art der entfalteten Tätigkeit nicht von entscheidender Bedeutung sei, setzte das Finanzamt (FA) im Anschluß an eine im Februar 1962 durchgeführte Betriebsprüfung die Gewerbesteuermeßbeträge ab 1959 unter Einbeziehung auch der Erträge aus der Verwaltungstätigkeit fest.

    Nachdem der BFH durch das Urteil I 200/59 S vom 3. Oktober 1961 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 827 - BFH 73, 827 -, BStBl III 1961, 567) für die Gewerbesteuer und durch das Urteil V 133/59 U vom 12. April 1962 (BFH 74, 699, BStBl III 1962, 259) für die Umsatzsteuer unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung entschieden hatte, daß für die Frage der Selbständigkeit und damit der Gewerbesteuer- und Umsatzsteuerpflicht eines Versicherungsvertreters die Art der entfalteten Tätigkeit nicht von entscheidender Bedeutung sei, setzte das Finanzamt (FA) im Anschluß an eine im Februar 1962 durchgeführte Betriebsprüfung die Gewerbesteuermeßbeträge ab 1959 unter Einbeziehung auch der Erträge aus der Verwaltungstätigkeit fest.

  • BGH, 01.06.2005 - VIII ZR 335/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückforderung von Provisionen zur Abgeltung

    Allein unter diesem Blickwinkel ist die Pflege des vorhandenen Versicherungsbestands der "werbenden" - und damit gewerbesteuerpflichtigen - Tätigkeit des Versicherungsvertreters zugerechnet worden (BFH DB 1961, 1603; HFR 1963, 68; Niedersächsisches FG DStRE 1999, 219).
  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 75.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

    Nachdem der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 3. Oktober 1961 - I 200/59 S - (BFHE 73, 827 = BStBl. 1961 III S. 567) die Unterscheidung nach der Art der Tätigkeit und damit ausdrücklich die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs für die Gewerbesteuer und später (Urteil vom 12. April 1962 - V 133/59 U - [BFHE 74, 699 = BStBl. 1962 III S. 259]) auch für die Umsatzsteuer aufgegeben hatte, setzte das Finanzamt mit den Bescheiden vom 5. April 1962 und 22. Februar 1963 die Gewerbesteuermeßbeträge für 1960 und 1961 unter Berücksichtigung auch der aus verwaltender Tätigkeit herrührenden Erträge fest.

    Dann müßte aber in dem anhängigen Revisionsverfahren entschieden werden, ob es noch innerhalb eines der Behörde zukommenden Beurteilungsspielraums liegt, die Heranziehung eines Versicherungsgeneralagenten mit gemischter Tätigkeit zur Gewerbesteuer mit den aus verwaltender Tätigkeit erwirtschafteten Erträgen auf Grund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 3. Oktober 1961 - I 200/59 S - (BFHE 73, 827 = BStBl. 1961 III S. 567) für die Jahre vor 1962 nicht als unbillig im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 AO anzusehen.

  • BFH, 14.09.1967 - V 108/63

    Abgrenzung eines selbständigen Gewerbetreibenden von einem Angestelltenverhältnis

    Das Urteil I 200/59 S vom 3. Oktober 1961 (BFH 73, 827, BStBl III 1961, 567), dem ein anderer Sachverhalt zugrunde gelegen habe und das nur auf Fälle gemischter Tätigkeit anwendbar sei, sei insofern aufgehoben" worden.

    Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile I 200/59 S vom 3. Oktober 1961, a. a. O., und V 133/59 U vom 12. April 1962, BFH 74, 699, BStBl III 1962, 259) sind für eine Unterordnung unter den geschäftlichen Willen eines Unternehmers oder aber für die Selbständigkeit nicht einzelne Tätigkeitsmerkmale entscheidend, sondern wesentlich ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, zu dem auch die berufliche Stellung gegenüber dem Auftraggeber gehört.

    Soweit der Art der entfalteten Tätigkeit überhaupt eine Bedeutung beizumessen ist (vgl. Urteil des BFH I 200/59 S vom 3. Oktober 1961, a. a. O.), ergibt sich aus dem vom FG festgestellten Sachverhalt und den Akten nicht, daß dem Stpfl. irgendwelche Einzelanweisungen neben der AGBSt und den sonstigen allgemeinen, für die gesamte Vertriebsorganisation des NW-Lotto geltenden Verfügungen, Anordnungen usw. erteilt worden sind.

    Soweit der Stpfl. vortragen läßt, durch das 16. UStÄndG sei das Urteil I 200/59 S vom 3. Oktober 1961 (a. a. O.) aufgehoben worden, soweit eine verwaltende Tätigkeit in Betracht kommt, kann ihm der Senat nicht folgen.

  • BFH, 13.04.1967 - IV 194/64

    Geltung der Grundsätze über die steuerliche Behandlung der Versicherungsvertreter

    Die im BFH-Urteil I 200/59 S vom 3. Oktober 1961 (BFH 73, 827, BStBl III 1961, 567) entwickelten Grundsätze über die steuerliche Behandlung der Versicherungsvertreter gelten auch für die Krankenversicherung.

    Zusammenfassung: Die im BFH-Urteil I 200/59 S vom 3. Oktober 1961 (BFH 73, 827, BStBl III 1961, 567) entwickelten Grundsätze über die steuerliche Behandlung der Versicherungsvertreter gelten auch für die Krankenversicherung.

    Der Bundesfinanzhof (BFH) habe in den Urteilen I 200/59 S vom 3. Oktober 1961 und V 133/59 U vom 12. April 1962 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 73 S. 827 - BFH 73, 827 und 74, 699 -, BStBl III 1961, 567 und III 1962, 259) die bisherige steuerliche Behandlung der sogenannten Generalvertreter mit gemischter Tätigkeit aufgegeben und es entscheidend darauf abgestellt, ob der Versicherungsvertreter nach dem Gesamtbild seiner Tätigkeit und seines Bürobetriebs in den Organismus des Versicherungsunternehmens eingegliedert sei.

    Die besonders im BFH-Urteil I 200/59 S entwickelten Grundsätze gelten also, wie bereits in dem oben bezeichneten Urteil I 336/61 ausgeführt ist, in der Regel für alle Versicherungszweige.

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 28.66

    Gewerbesteuererlass wegen Unbilligkeit der Einziehung der Steuer -

    Nachdem der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 3. Oktober 1961 - I 200/59 S - (BFHE 73, 827 = BStBl. 1961 III S. 567) die Unterscheidung nach der Art der Tätigkeit und damit ausdrücklich die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs für die Gewerbesteuer und später (Urteil vom 12. April 1962 - V 133/59 U - [BFHE 74, 699 = BStBl. 1962 III S. 259]) auch für die Umsatzsteuer aufgegeben hatte, setzte das Finanzamt die Gewerbesteuermeßbeträge unter Berücksichtigung auch der aus verwaltender Tätigkeit herrührenden Erträge fest.

    Dann müßte aber in dem anhängigen Revisionsverfahren entschieden werden, ob es noch innerhalb eines der Behörde zukommenden Beurteilungsspielraums liegt, die Heranziehung eines Versicherungsgeneralagenten mit gemischter Tätigkeit zur Gewerbesteuer mit den aus verwaltender Tätigkeit erwirtschafteten Erträgen auf Grund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 3. Oktober 1961 - I 200/59 S - (BFHE 73, 827 = BStBl. 1961 III S. 567) für die Jahre vor 1962 nicht als unbillig im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 AO anzusehen.

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 77.66

    Aussetzung eines Verfahrens zur Klärung einer Rechtsfrage - Vermittlung von

    Nachdem der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 3. Oktober 1961 - I 200/59 S - (BFHE 73, 827 = BStBl. 1961 III S. 567) die Unterscheidung nach der Art der Tätigkeit und damit ausdrücklich die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs für die Gewerbesteuer und später (Urteil vom 12. April 1962 - V 133/59 U - [BFHE 74, 699 - BStBl. 1962 III S. 259]) auch für die Umsatzsteuer aufgegeben hatte, setzte das Finanzamt die Gewerbesteuermeßbeträge unter Berücksichtigung auch der aus verwaltender Tätigkeit herrührenden Erträge fest.

    Dann müßte aber in dem anhängigen Revisionsverfahren entschieden werden, ob es noch innerhalb eines der Behörde zukommenden Beurteilungsspielraums liegt, die Heranziehung eines Versicherungsgeneralagenten mit gemischter Tätigkeit zur Gewerbesteuer mit den aus verwaltender Tätigkeit erwirtschafteten Erträgen auf Grund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 3. Oktober 1961 - I 200/59 S - (BFHE 73, 827 = BStBl. 1961 III S. 567) für die Jahre vor 1962 nicht als unbillig im Sinne des § 121 Abs. 1 Satz 1 AO anzusehen.

  • FG Hamburg, 29.06.2005 - II 402/03

    Einkommensteuer: Steuerrechtliche Einordnung kurzzeitig als Reiseleiter

    Insgesamt wird der Bindung hinsichtlich der Art. oder des Inhalts der Tätigkeit von dem Bundesfinanzhof eine eher untergeordnete Bedeutung beigemessen (vgl. BFH, Urteil vom 14.09.1967 a.a.O., BStBl II 1968, 193, 194 und Urteil vom 03.10.1961, I 200/59 S, BStBl III 1961, 567).
  • BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S

    Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften

    Trägt darum der Beauftragte in größerem oder geringerem Umfang das Risiko des Arbeitserfolgs, so ist er selbständig (Urteil des Bundesfinanzhofs I 200/59 S vom 3. Oktober 1961, Slg. Bd. 73 S. 827, betreffend Generalagenten von Versicherungsgesellschaften).

    In Grenzfällen, in denen im Geschäftsverkehr eine Tätigkeit bestimmter Art sowohl in selbständiger als auch in unselbständiger Stellung geleistet wird, kann indessen auch dem Vertragswillen der Beteiligten Bedeutung zukommen (Urteil des Bundesfinanzhofs I 200/59 S, a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 188.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

    Nachdem der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 3. Oktober 1961 - I 200/59 S - (BFHE 73, 827 = BStBl. 1961 III S. 567) die Unterscheidung nach der Art der Tätigkeit und damit ausdrücklich die Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs für die Gewerbesteuer und später (Urteil vom 12. April 1962 - V 133/59 U - [BFHE 74, 699 - BStBl. 1962 III S. 259]) auch für die Umsatzsteuer aufgegeben hatte, setzte das Finanzamt die Gewerbesteuermeßbeträge unter Berücksichtigung auch der aus verwaltender Tätigkeit herrührenden Erträge fest.

    Dann müßte aber in dem anhängigen Revisionsverfahren entschieden werden, ob es noch, innerhalb eines der Behörde zukommenden Beurteilungsspielraums liegt, die Heranziehung eines Versicherungsgeneralagenten mit gemischter Tätigkeit zur Gewerbesteuer mit den aus verwaltender Tätigkeit erwirtschafteten Erträgen auf Grund des Urteils des Bundesfinanzhofs vorn 3. Oktober 1961 - I 200/59 S - (BFHE 73, 827 = BStBl. 1961 III S. 567) für die Jahre vor 1962 nicht als unbillig im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 AO anzusehen.

  • BVerwG, 13.02.1970 - VII C 67.66

    Gerichtliche Kontrolle der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - Rückwirkende

  • BFH, 26.10.1977 - I R 110/76

    Die Tätigkeit selbständiger Versicherungsvertreter ist auch dann gewerblich, wenn

  • BFH, 14.12.1978 - I R 121/76

    Arbeitnehmereigenschaft - Rundfunkmitarbeiter

  • BFH, 07.10.1965 - IV 139/65 U

    Vorliegen von Ermessensfehlern bei der Ablehnung eines Erlassantrags

  • BFH, 14.09.1967 - V 128/64

    Deutsche Klassenlotterie Berlin - Bezirksleiter - Unternehmereigenschaft

  • BFH, 09.03.1962 - I B 156/58

    Betriebsstätte des Versicherungsunternehmens bei selbstständig gewerbetreibendem

  • BFH, 14.09.1967 - V 4/65

    Unternehmereigenschaft der ezirksstellenleiter der Niedersächsischen Fußball-Toto

  • FG Niedersachsen, 28.05.1998 - XV 478/96

    Zulässigkeit der Einordnung von Einkünften eines teils auf Provisionsbasis und

  • BFH, 13.05.1966 - VI 63/64
  • FG Hessen, 19.10.2009 - 6 K 3138/06

    Abgrenzung zwischen selbständiger und unselbständiger Tätigkeit bei einer

  • BVerwG, 15.12.1972 - VII C 28.66

    Voraussetzungen eines Gewerbesteuererlasses nach § 131 Abgabenordnung (AO) -

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 5/70

    Koppelung eines unbestimmten Rechtsbegriffs mit einer Ermessensentscheidung;

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 6/70

    Wertung des Begriffs "unbillig" in § 131 Abs. 1 S. 1 AO (Abgabenordnung) als

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 2/70

    Zur Frage der Besetzung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des

  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 4/70

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Erstattung der inzwischen bezahlten

  • BFH, 12.04.1962 - V 133/59 U

    Steuerbarkeit von Provisionen eines Versicherungsvertreters - Umsatzsteuerliche

  • BFH, 08.06.1967 - IV 162/63

    Bestehen eines Dienstverhältnisses für die Tätigkeit für eine Gesellschaft bei

  • FG Hamburg, 08.04.2004 - II 367/02

    Umsatzsteuer: Abgrenzung von Einkünften aus selbständiger Arbeit zu Einkünften

  • BFH, 04.07.1968 - IV R 77/67

    Bremer Toto und Lotto GmbH - Bezirksleiter - Gewerbetreibende

  • BFH, 13.04.1967 - V 136/65

    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von nichtselbstständigen Bezirksstellenleitern

  • BFH, 02.03.1967 - V 65/63

    Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Selbstständigkeit bzw.

  • BFH, 23.08.1963 - VI 338/61 U

    Geltungsdauer der Annahme einer Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten durch das

  • BFH, 12.03.1964 - IV 399/62 U

    Einkünfte aus einer Versicherungsagentur als gewerbliche Einkünfte einer

  • BFH, 10.03.1966 - V 200/62

    Ein als Schadenssachbearbeiter im Innendienst einer Versicherungsgesellschaft

  • BFH, 17.02.1966 - V 152/64

    Tätigkeit als Schlachthaustierarzt einer Gemeinde als nicht selbständige

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