Weitere Entscheidungen unten: BGH, 17.12.1969 | BGH, 28.01.1970

Rechtsprechung
   BGH, 21.11.1969 - V ZR 151/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,1434
BGH, 21.11.1969 - V ZR 151/68 (https://dejure.org/1969,1434)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1969 - V ZR 151/68 (https://dejure.org/1969,1434)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1969 - V ZR 151/68 (https://dejure.org/1969,1434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verkauf eines Einfamilienhauses mit Büroräumen - Ausschluss der Haftung für sichtbare und unsichtbare Sachmängel - Öffentlich-rechtliche Baubeschränkung bzw. Nutzungsbeschränkung - Vermietung nicht als Aufenthaltsräume genehmigter Räume zu Wohnzwecken - Schadensersatz ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WM 1970, 162
  • DB 1970, 341
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 10.07.1987 - V ZR 152/86

    Fehler - Hauskauf - Schwammbefall - Beseitigung - Gewährleistungsausschluß -

    Dabei trägt der Getäuschte die Beweislast dafür, daß die Tatbestandsmerkmale der Norm gegeben sind, aus denen er seine Klageansprüche ableitet (Senat, WM 1970, 162 (163) ).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 268/90

    Ersatz entgangener Gebrauchsvorteile einer Wohnung

    Die Beweislast für das Vorliegen von Arglist trägt aber die Klägerin als Verkäuferin (vgl. Senatsurt. v. 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162, 164).
  • BGH, 30.11.1990 - V ZR 91/89

    Angaben über Wohnfläche; Begriff der Wohnfläche

    Treffen die Behauptungen der für den Zusicherungstatbestand beweisbelasteten Kläger (Soergel/Huber, BGB, 11. Aufl., § 459 Rdn. 133; MünchKomm/Westermann, BGB, 2. Aufl., § 463 Rdn. 48; vgl. auch BGH Urt. v. 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162, 164) zu, kommt ein Minderungsanspruch nach §§ 459 Abs. 2, 462 BGB in Frage.
  • BGH, 19.12.1980 - V ZR 185/79

    Zusicherung erhöhter Abschreibungen nach § 7b EStG

    Aus dem vom Berufungsgericht angeführten Senatsurteil vom 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162 ergibt sich insoweit nichts Abweichendes.
  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82

    Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel

    Durchaus zutreffend hat das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, daß auch öffentlich-rechtliche Beschränkungen der Gebrauchstauglichkeit des Kaufgegenstandes einen Sachmangel zu begründen vermögen (vgl. RGZ 131, 343, 348; BGH WM 1969, 273, 274; 1970, 162, 163).
  • OLG Saarbrücken, 06.02.1996 - 4 U 422/95

    Unterschutzstellung eines Gebäudes als Sachmangel

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  • BGH, 09.07.1976 - V ZR 256/75

    Wohnungsbindung als Rechtsmangel

    Desgleichen kann darunter auch ein auf einer Bauordnung beruhender Ausschluß der Benutzung bestimmter Räume als Wohnräume fallen (BGH WM 1970, 162).
  • OLG Saarbrücken, 28.08.2002 - 1 U 208/02

    Haftung wegen arglistigen Verschweigens des Mangels einer Kaufsache

    Folglich kann die Klage nur unter dem Gesichtspunkt des arglistigen Verschweigens eines Mangels (§§ 463 Satz 2, 476 BGB a.F.) Erfolg haben (BGHZ 109, 327, 330; BGH WM 1970, 162 f.).

    Der Beweis für die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen der §§ 463 Satz 2, 476 BGB a.F. obliegt, wie der Vorderrichter zutreffend ausgeführt hat, dem Käufer (BGH WM 1970, 162, 164).

  • BGH, 20.06.1986 - V ZR 158/85
    Im Ansatzpunkt zutreffend geht das Berufungsgericht auch grundsätzlich von einer Beweislast der Kläger für die arglistige Täuschung, insbesondere für die bestrittene Behauptung aus, sie seien über das Verwaltungsstreitverfahren nicht aufgeklärt worden (vgl. Senatsurt. v. 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162).
  • BGH, 12.05.1989 - V ZR 300/87

    Verfahrensfehler durch Verkündung des Urteils ohne Anberaumung und Bekanntgabe

    Eine bestehende baurechtliche Nutzungsbeschränkung - wie hier der Ausschluß der Nutzung eines Raumes, der als vermietet angeführt wird - ist jedenfalls dann ein offenbarungspflichtiger Umstand, wenn dem Verkäufer, wie die Revision geltend macht, die Bedeutung, die der Käufer der Rendite des Hausgrundstücks beimißt, bekannt ist (Senatsurt. v. 21. November 1969, V ZR 151/68, WM 1970, 162 ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1969 - I ZR 23/68   

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https://dejure.org/1969,1367
BGH, 17.12.1969 - I ZR 23/68 (https://dejure.org/1969,1367)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1969 - I ZR 23/68 (https://dejure.org/1969,1367)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1969 - I ZR 23/68 (https://dejure.org/1969,1367)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 306
  • GRUR 1970, 244
  • DB 1970, 341
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 11.05.2001 - 6 U 13/01

    Verwechslungsgefahr bei Übernahme prägender Produktausstattung - Zigarettenpapier

    Auch reicht es zur Annahme wettbewerblicher Eigenart nicht aus, dass der Verkehr eine Ware mit einem bestimmten Lieferanten deshalb in Verbindung bringt, weil sie von ihm allein hergestellt wird (BGH, GRUR 1970, 244, 245 "Spritzgußengel").
  • BGH, 20.10.1978 - I ZR 160/76

    Modeschmuck

    Berücksichtigt man ferner, daß im vorliegenden Fall an die Bejahung der wettbewerblichen Eigenart nur geringe Anforderungen zu stellen sind, weil es sich um identische Nachbildungen im ästhetisch-gestalterischen Bereich handelt, wobei - anders als im technischen Bereich - selbst bei der auf dem Modeschmucksektor nötigen Anpassung an Zeitgeschmack und Moderichtung in aller Regel ein ausreichender Spielraum für erkennbar abweichende Gestaltungsformen verbleibt (vgl Senatsurteile WRP 1976, 370, 371 - Ovalpuderdose - GRUR 1970, 244, 246 - Spritzgußengel - und GRUR 1969, 618, 620 - Kunststoffzähne), so läßt sich die wettbewerbliche Eigenart bei den Schmuckanhängern "Fuß", "Hand" und "Fischgräte mit Kopf" nicht in Abrede stellen.
  • OLG Köln, 05.03.1999 - 6 U 23/97

    Verwendung gleicher Anschlussgewinde zwischen Grundgerät und Anschlussstück;

    Dagegen reicht es zur Annahme wettbewerblicher Eigenart nicht aus, daß der Verkehr eine Ware mit einem bestimmten Lieferanten deshalb in Verbindung bringt, weil sie von ihm allein hergestellt wird (BGH, GRUR 1970, 244, 245 - "Spritzgußengel" -).
  • BGH, 05.03.1971 - I ZR 43/69

    Unterlassung der wettbewerbswidrigen Behauptung des Vorliegens einer Nachahmung -

    Da der Beklagten bezüglich der in Rede stehenden Tische ein Sonderschutzrecht nicht zusteht, kommt ein Verstoß gegen § 1 UWG zwar nur in Betracht, wenn über die Nachahmung hinaus besondere Umstände vorliegen, die die Ausnutzung der Leistung der Beklagten als wettbewerbswidrig erscheinen lassen (BGH GRUR 1970, 244, 245 zu II - Spritzgußengel).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.01.1970 - VIII ZR 192/66   

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https://dejure.org/1970,1633
BGH, 28.01.1970 - VIII ZR 192/66 (https://dejure.org/1970,1633)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1970 - VIII ZR 192/66 (https://dejure.org/1970,1633)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1970 - VIII ZR 192/66 (https://dejure.org/1970,1633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verhältnis der Miterben im Rahmen einer Erbengemeinschaft - Gegenständliche Beschränkung einer Vollmacht - Vertretung einer Erbengemeinschaft - Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht - Erteilung einer Duldungsvollmacht durch einen Vormund - Zusammengehörigkeit von ...

Papierfundstellen

  • DB 1970, 341
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Dabei kann offen bleiben, ob für den Begriff der "als zusammengehörig verkauften Sachen" objektive Kriterien maßgebend sind (so z.B. Palandt/Heinrichs aaO. § 11 Rdnr. 77; Soergel/U. Stein aaO. § 11 Rdnr. 141) oder ob sich die Verbindung zu einer Sachgesamtheit auch allein aus dem Parteiwillen ergeben kann (so z.B. Wolf aaO.; Horn aaO. § 23 Rdnr. 330 f), wie dies für die Vorschrift des § 1 c Nr. 1 AbzG, dem § 23 Abs. 2 Nr. 6 AGBG nachgebildet ist (vgl. Erster Teilbericht der Arbeitsgruppe beim Bundesminister der Justiz, 1974, S. 83), überwiegend vertreten worden ist (z.B. Klauss/Ose, Verbraucherkreditgeschäfte, 2. Aufl., § 1 c AbzG, Rdnr. 417; MünchKomm-Ulmer aaO. § 1 c AbzG Rdnr. 12, 14), für § 2 Nr. 1 VerbrKrG heute vertreten wird (z.B. Bülow, VerbrKrG, 1991, § 2 Rdnr. 11; von Westphalen in: von Westphalen/Emmerich/Kessler, Verbraucherkreditgesetz, 1991, § 2 Rdnr. 11; Ulmer/Habersack, Verbraucherkreditgesetz, 1992, § 2 Rdnr. 15, 17) und auch vom erkennenden Senat für § 469 Satz 2 BGB in ständiger Rechtsprechung angenommen worden ist (Senatsurteile vom 28. Januar 1970 - VIII ZR 192/66 = DB 1970, 341; vom 21. Januar 1987 - VIII ZR 26/86 = WM 1987, 503 unter III 3 c und vom 25. Januar 1989 - VIII ZR 49/88 = WM 1989, 575 unter II 2; anders entgegen der Darstellung der Revision auch nicht in BGHZ 102, 135, 149, wo auf die Verkehrsanschauung nur für die Beurteilung, ob eine einheitliche Kaufsache oder mehrere Sachen vorliegen, auf den Parteiwillen dagegen dafür abgestellt wird, ob mehrere Sachen als "zusammengehörend" verkauft sind).
  • BGH, 21.01.1987 - VIII ZR 26/86

    Rechtsfolgen einer Klausel "Kasse gegen Dokumente" bei Zahlungsverweigerung des

    Sie kann sich auch aus der Absicht der Vertragsteile und dem Vertragszweck ergeben und ist danach regelmäßig anzunehmen, wenn die Parteien den Kauf der mehreren Sachen nur in ihrer durch einen bestimmten gemeinschaftlichen Zweck hergestellten Verbindung abschließen wollen, so daß sie als dazu bestimmt erscheinen, zusammenzubleiben (Senatsurteil vom 28. Januar 1970 - VIII ZR 192/66 = DB 1970, 341; RGZ 66, 154, 156).
  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 49/88

    Voraussetzungen eines Ges mtwandelungsrechts

    Danach ist Zusammengehörigkeit regelmäßig anzunehmen, wenn die Parteien den Kauf mehrerer Sachen nur in ihrer durch einen bestimmten gemeinschaftlichen Zweck hergestellten Verbindung abschließen wollen, so daß die Sachen dazu bestimmt erscheinen, zusammenzubleiben (RGZ 66, 154, 156; Senatsurteile vom 28. Januar 1970 - VIII ZR 192/66 unter II = Betrieb 1970, 341 = WarnRspr.
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