Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.05.1976

Rechtsprechung
   BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75   

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https://dejure.org/1977,893
BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75 (https://dejure.org/1977,893)
BFH, Entscheidung vom 29.04.1977 - VI R 208/75 (https://dejure.org/1977,893)
BFH, Entscheidung vom 29. April 1977 - VI R 208/75 (https://dejure.org/1977,893)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen - Anschaffung eines Lexikons - Lehrer - Kosten der Lebenshaltung - Abzugsfähige Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 6 § 12

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für die Anschaffung eines Nachschlagewerkes gehören zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebenshaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Arbeitsmittel
    Gemischt genutzte Wirtschaftsgüter
    Bücher eines Lehrers

Papierfundstellen

  • BFHE 122, 467
  • NJW 1978, 776 (Ls.)
  • DB 1977, 1776
  • BStBl II 1977, 716
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70 (BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17) hängt die Entscheidung, ob es sich um Aufwendungen für ein Arbeitsmittel (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG) oder um nichtabsetzbare Kosten der Lebensführung handelt, grundsätzlich von der tatsächlichen Zweckbestimmung, d. h. der Funktion des Wirtschaftsgutes im Einzelfall ab, jedoch spielt der objektive Charakter des Wirtschaftsgutes bei der Beweiswürdigung zur Feststellung des Verwendungszwecks eine große Rolle.

    § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG soll verhindern, daß Ausgaben für die Lebenshaltung, die grundsätzlich nicht abziehbar sind, durch eine zufällig oder bewußt herbeigeführte Verbindung mit dem Beruf steuerlich berücksichtigt werden können (BFH-Beschluß GrS 2/70).

    Eine Aufteilung im Wege der griffweisen Schätzung ist nach den Ausführungen des Großen Senats des BFH im Beschluß GrS 2/70 nicht zulässig, weil das zu einer weitgehenden allgemeinen Nichtanwendbarkeit des gesetzlichen Aufteilungs- und Abzugsverbots führen würde.

  • BFH, 28.04.1972 - VI R 305/69

    Lehrer - Aufwendungen für Bücher - Werbungskosten - Zwecke des Unterrichts -

    Auszug aus BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75
    Bücher eines Lehrers können nur dann Arbeitsmittel sein, wenn sie, wie z. B. die spezielle Fachliteratur, ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt werden (BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723).

    Aufwendungen für Bücher, die allgemeinbildender Natur sind und ebenso von zahlreichen anderen Personen gekauft und gelesen werden, gehören, selbst wenn der Lehrer sie für seinen Unterricht verwendet, zu den nichtabsetzbaren Kosten der Lebensführung (BFH-Urteil VI R 305/69).

    Zwar kann ein Buch, das keine Fachliteratur darstellt, dann unter Umständen zum Arbeitsmittel werden, wenn der Steuerpflichtige das gleiche Buch zweimal besitzt (BFH-Urteil VI R 305/69).

  • BFH, 05.07.1957 - VI 39/56 U

    Steuerliche Abziehbarkeit der Anschaffung eines Nachschlagewerks wie "Der Große

    Auszug aus BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß die Aufwendungen für die Anschaffung eines allgemeinen Nachschlagewerkes auch bei einem Lehrer grundsätzlich zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebenshaltung gehören (vgl. Urteil vom 5. Juli 1957 VI 39/56 U, BFHE 65, 246, BStBl III 1957, 328).

    Aus diesen Erwägungen hat der BFH die Aufwendungen eines Lehrers für "Den großen Brockhaus" (Urteil vom 5. Juli 1957 VI 39/56 U, BFHE 65, 246, BStBl III 1957, 328) und "Den großen Herder" (Urteil vom 6. Mai 1959 VI 183/57 U, BFHE 69, 81, BStBl III 1959, 292) nicht als Werbungskosten anerkannt.

  • BFH, 06.05.1959 - VI 183/57 U
    Auszug aus BFH, 29.04.1977 - VI R 208/75
    Aus diesen Erwägungen hat der BFH die Aufwendungen eines Lehrers für "Den großen Brockhaus" (Urteil vom 5. Juli 1957 VI 39/56 U, BFHE 65, 246, BStBl III 1957, 328) und "Den großen Herder" (Urteil vom 6. Mai 1959 VI 183/57 U, BFHE 69, 81, BStBl III 1959, 292) nicht als Werbungskosten anerkannt.
  • BFH, 16.10.1981 - VI R 180/79

    Aufwendungen eines Englischlehrers für die Anschaffung eines allgemeinen

    Ist nicht nachprüfbar oder nicht klar erkennbar, ob der Gegenstand mehr dem Beruf oder mehr den privaten Interessen des Steuerpflichtigen dient, sind die Aufwendungen für die Anschaffung schon aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit zu den Kosten der Lebensführung zu rechnen (vgl. BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17; BFH-Urteil vom 29. April 1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Die vorstehenden Grundsätze gelten auch für Bücher eines Lehrers; Aufwendungen sind also auch bei der Anschaffung von Büchern nur dann Werbungskosten, wenn sie ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt werden (vgl. BFH-Urteil vom 28. April 1972 VI R 305/69, BFHE 106, 59, BStBl II 1972, 723; BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Wegen des objektiven Charakters von Büchern allgemeinbildender Natur, die von zahlreichen Personen zu privaten Zwecken angeschafft werden, gehören Aufwendungen für solche Bücher, selbst wenn ein Lehrer sie für seinen Unterricht verwendet, grundsätzlich zu den nichtabziehbaren Kosten der Lebensführung (BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716).

    Andererseits aber ist im Urteil in BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716 anerkannt worden, daß die aus dem objektiven Charakter dieser Bücher gewonnene Vermutung, sie seien (auch) aus Gründen der Lebenshaltung angeschafft worden, durch ausreichende Nachweise im Einzelfall ausgeräumt werden kann.

  • BFH, 18.02.1982 - IV R 46/78

    Zuwendungen an Empfänger im Ausland sind nur dann keine Geschenke im Sinn von § 4

    Ob die Zuwendung verboten oder sittenwidrig ist, hat steuerlich keine Bedeutung (§ 5 Abs. 2 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -, § 40 der Abgabenordnung - AO 1977 - vgl. auch Urteil des BGH vom 25. Mai 1977 5 StR 560/75, DB 1977, 1776); deshalb kann offenbleiben, ob die Zuwendungen im Streitfall gegen die §§ 1 und 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen haben.
  • BFH, 21.05.1992 - IV R 70/91

    Nur Fachbücher als Betriebsausgaben eine Publizisten anzuerkennen

    c) Was für schöngeistige Literatur gilt, gilt auch für andere allgemeinbildende Bücher wie Nachschlagewerke (BFH-Urteile vom 29. April 1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467, BStBl II 1977, 716; in BFHE 134, 299, BStBl II 1982, 67) und Biographien.
  • FG Köln, 22.06.2011 - 4 K 950/08

    Nacherklärung von Rentenbezügen

    Enthält der Steuerpflichtige diesem als möglicherweise steuerlich relevant erkannte Tatsachen vor, so nimmt er das daraus resultierende Risiko einer unrichtigen Erklärung auf sich und den möglichen Taterfolg einer Steuerverkürzung zumindest billigend in Kauf (BGH-Urteil vom 20.5.1976 5 StR 560/75, DB 1977, 1776; Hellmann, a. a. O., Tz. 226).
  • FG Nürnberg, 04.03.2010 - 4 K 1497/08

    Keine Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall auf dem

    Diese stellen keine spezielle Fachliteratur dar, die ausschließlich oder doch weitaus überwiegend für berufliche Zwecke benutzt wird, sondern Bücher unterhaltender Literatur, die von zahlreichen anderen Personen gekauft und gelesen werden (vgl. BFH-Urteil vom 29.04.1977 VI R 208/75, BFHE 122, 467 bis 470, BStBl. II 1977, 717).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,2772
BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75 (https://dejure.org/1976,2772)
BGH, Entscheidung vom 25.05.1976 - 5 StR 560/75 (https://dejure.org/1976,2772)
BGH, Entscheidung vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75 (https://dejure.org/1976,2772)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Mitteilung gerichtlich gezogener Schlussfolgerungen schon vor Urteilsverkündung - Richterliches Ermessen bei Wiederholung einer bereits durchgeführten Beweisaufnahme - Betriebsausgaben als Aufwendungen im Sinne des § 4 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DB 1977, 1776
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
    Soweit der Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) geltend macht, hat er die Rüge nicht ordnungsmäßig erhoben, weil nicht angegeben ist, auf welchem Wege das Gericht die erstrebte weitere Aufklärung hätte versuchen, insbesondere welche anderen Beweismittel es zur weiteren Erforschung der Wahrheit hätte benutzen müssen (BGHSt 2, 168).

    Die übrigen Aufklärungsrügen sind nicht ordnungsmäßig erhoben, weil der Beschwerdeführer nicht mitgeteilt hat, welche Beweismittel das Gericht noch hätte benützen sollen (BGHSt 2, 168).

    Die Rüge, das Landgericht habe nicht genügend aufgeklärt, welche Kosten dem Angeklagten bei den von ihm abgewickelten Geschäften entstanden seien, ist nicht ordnungsmäßig erhoben, weil die Revision nicht angegeben hat, welches Beweismittel dazu noch hätte benutzt werden sollen (BGHSt 2, 168).

  • BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62

    Verletzung der Amtsaufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
    Denn auf das Vorbringen, der Tatrichter habe in der Hauptverhandlung benutzte Beweismittel nicht ausgeschöpft, kann eine Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).

    Für das Revisionsgericht ist nur das maßgeblich, was der Tatrichter im Urteil über das Ergebnis der Hauptverhandlung festgestellt hat (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151; BGH Urteil vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 564/72 - bei Dallinger in MDR 1973, 557).

  • BGH, 08.03.1966 - 5 StR 344/65

    Befugnis der Steuerbehörden zur Weitergabe von Akten an die Staatsanwaltschaft -

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
    Aufwendungen für vorsätzliche strafbare Handlungen sind aber auch dann, wenn sie im Zusammenhang mit der Tätigkeit für einen Betrieb begangen werden, steuerlich nicht abzugsfähig (BGH Urteil vom 8. März 1966 - 5 StR 344/65 -).
  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
    Denn auf das Vorbringen, der Tatrichter habe in der Hauptverhandlung benutzte Beweismittel nicht ausgeschöpft, kann eine Aufklärungsrüge nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; 17, 351, 352).
  • BGH, 25.09.1958 - VII ZR 85/57

    Darlehensvereinbarung im Falle des § 817 Satz 2 BGB

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
    Auch wenn eine solche Abrede in dem Sinn getroffen wurde, daß die alte Schuld nicht bloß abgeändert, sondern in eine neue umgeschaffen werden sollte, entstand die neue Schuld nicht, wenn die alte nicht bestand (BGHZ 28, 164, 167 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
    Für das Revisionsgericht ist nur das maßgeblich, was der Tatrichter im Urteil über das Ergebnis der Hauptverhandlung festgestellt hat (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151; BGH Urteil vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 564/72 - bei Dallinger in MDR 1973, 557).
  • BGH, 05.03.1969 - 4 StR 610/68

    Keine Hinweispflicht des Gerichts gegenüber einem Angeklagten auf die Möglichkeit

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
    Er verpflichtet das Gericht aber nicht dazu, dem Angeklagten schon vor dem Urteil mitzuteilen, welche Schlußfolgerungen es aus den in der Hauptverhandlung erörterten Tatsachen und Vorgängen ziehen will (BGHSt 22, 336, 339/340).
  • BGH, 19.12.1972 - 1 StR 564/72

    Strafbarkeit wegen zweier Vergehen der Abgabenhehlerei, je in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
    Für das Revisionsgericht ist nur das maßgeblich, was der Tatrichter im Urteil über das Ergebnis der Hauptverhandlung festgestellt hat (BGHSt 17, 351, 352; 21, 149, 151; BGH Urteil vom 19. Dezember 1972 - 1 StR 564/72 - bei Dallinger in MDR 1973, 557).
  • BGH, 23.04.1974 - 5 StR 41/74

    Entscheidung eines Richters nach pflichtgemäßem Ermessen über die Wiederholung

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
    Der Tatrichter hatte darüber nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der allgemeinen Aufklärungspflicht zu entscheiden (BGH Urteil vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - bei Dallinger in MDR 1974, 725 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 26.10.1965 - 5 StR 405/65

    Anspruch eines Prozessbeteiligten auf wörtliche Aufnahme einer Aussage in die

    Auszug aus BGH, 25.05.1976 - 5 StR 560/75
    Die Beweiskraft des Protokolls erstreckt sich nicht auf das nach § 273 Abs. 2 StPO a.F. aufgenommene Ergebnis der Vernehmungen (BGH NJW 1966, 63).
  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Er hat die Strafe auf der Grundlage der eigenen Feststellungen im Rahmen des Gesetzes in eigener Verantwortung zu finden und dabei sein Ermessen ohne Bindung an die Entscheidungen anderer Gerichte oder Behörden in anderen Sachen auszuüben (BGHSt 12, 334, 335 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58]; BGH Urteil vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75).
  • BFH, 18.02.1982 - IV R 46/78

    Zuwendungen an Empfänger im Ausland sind nur dann keine Geschenke im Sinn von § 4

    Ob die Zuwendung verboten oder sittenwidrig ist, hat steuerlich keine Bedeutung (§ 5 Abs. 2 des Steueranpassungsgesetzes - StAnpG -, § 40 der Abgabenordnung - AO 1977 - vgl. auch Urteil des BGH vom 25. Mai 1977 5 StR 560/75, DB 1977, 1776); deshalb kann offenbleiben, ob die Zuwendungen im Streitfall gegen die §§ 1 und 12 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen haben.
  • BGH, 07.12.1979 - 2 StR 315/79

    Verkauf von Doppeloptionen auf Warenterminkontrakte - Vorspiegelung des Erwerbs

    Ein solcher Irrtum ist aber ein Tatbestandsirrtum im Sinne des § 16 Abs. 1 StGB und schließt daher den Vorsatz aus (BGHSt 5, 90 - NJW 1954, 241; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75; BayObLG …
  • FG Köln, 22.06.2011 - 4 K 950/08

    Nacherklärung von Rentenbezügen

    Enthält der Steuerpflichtige diesem als möglicherweise steuerlich relevant erkannte Tatsachen vor, so nimmt er das daraus resultierende Risiko einer unrichtigen Erklärung auf sich und den möglichen Taterfolg einer Steuerverkürzung zumindest billigend in Kauf (BGH-Urteil vom 20.5.1976 5 StR 560/75, DB 1977, 1776; Hellmann, a. a. O., Tz. 226).
  • BGH, 05.09.1989 - 1 StR 291/89

    Grundlage für die Aufklärungsrüge in einem Rechtsmittel - Qualifizierung von

    Dies gilt auch dann, wenn - wie hier geschehen - die fraglichen Aufzeichnungen als Anlage zum Sitzungsprotokoll genommen worden sind (BGH, Urt. vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75).
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