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   BAG, 06.12.1978 - 5 AZR 436/77   

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https://dejure.org/1978,2138
BAG, 06.12.1978 - 5 AZR 436/77 (https://dejure.org/1978,2138)
BAG, Entscheidung vom 06.12.1978 - 5 AZR 436/77 (https://dejure.org/1978,2138)
BAG, Entscheidung vom 06. Dezember 1978 - 5 AZR 436/77 (https://dejure.org/1978,2138)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkaufsverbot - Waren auf Kredit - Gewohnheitsrecht - Abzahlungskäufe für Hausrat - Farbfernsehgeräte - Gebrauchsgegenstände - Aufrechnung - Aufrechnungsverbot - Krankenkasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1979, 1848
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.06.1961 - VI ZR 205/60

    unbeschrankter Bahnübergang - § 1 HPflG, §§ 846, 254 BGB; § 1359, § 426 BGB,

    Auszug aus BAG, 06.12.1978 - 5 AZR 436/77
    Zwar versagt es die herrschende Meinung und Rechtsprechung (vgl. BGHZ 35, 317 C32?3; BGB-RGRK, 12. Aufl., 1976, § 394 RdNr. 8 ) im Falle des Übergangs von Schadenersatzansprüchen nach § 1542 RVO den Trägern der Sozialversicherung, sich als Rechtsnachfolger des Geschädigten dem Schädiger gegenüber auf das Pfändungs- und Aufrech nungsprivileg des § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO zu berufen.
  • BAG, 15.05.1974 - 5 AZR 395/73

    Werkwohnungsüberlassungsvertrag - Aufrechnungsvereinbarung - Einbehalten vom

    Auszug aus BAG, 06.12.1978 - 5 AZR 436/77
    Auch der Senat ist in einer weiteren Ent- Scheidung vom 15- Mai 1974 (AP Nr. 2 zu § 387 BGB Czu 1 der Gründel) von der Fortgeltung des gesetzlichen Truck-Verbots ausgegangen, ebenso der BGH in seiner Entscheidung vom 12. Mai 1975 (AP Nr. 3 zu § 115 GewO Czu I 1 der Gründe]).
  • BGH, 08.05.2013 - XII ZB 192/11

    Keine Aufrechnung gegen übergegangene Unterhaltsforderungen

    Diese Rechtsprechung betraf die Fälle, in denen der Arbeitgeber seiner Verpflichtung zur Lohnzahlung bzw. zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht nachgekommen war, und die für den Arbeitnehmer durch Leistung von Arbeitslosengeld bzw. von Krankengeld einstehenden Sozialversicherungsträger durch gesetzlichen Forderungsübergang nach den seinerzeit geltenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften (§ 137 Abs. 4 AFG bzw. § 182 Nr. 10 RVO aF) Gläubiger der aus dem Arbeitsverhältnis herrührenden Lohn- bzw. Lohnfortzahlungsansprüche des Arbeitnehmers geworden waren (BAG NZA 1985, 186 f. und DB 1979, 1848, 1850).

    Wenn sich die Sozialversicherungsträger in diesen Fällen nicht auf das Aufrechnungsprivileg des § 394 BGB berufen könnten, würde sich der Arbeitgeber durch die Nichterfüllung seiner Entgelt- bzw. Entgeltfortzahlungspflicht auf Kosten der Allgemeinheit bzw. der Solidargemeinschaft einen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen können (vgl. BAG NZA 1985, 186, 187 und DB 1979, 1848, 1850).

  • BAG, 28.06.1984 - 2 AZR 207/83

    Grob fahrlässige Schlechtleistung des Arbeitnehmers

    Das Aufrechnungsverbot des § 394 BGB sei durch den Übergang der Lohnansprüche auf die Klägerin nicht entfallen, da insoweit nichts anderes gelten könne, wie nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 6. Dezember 1978 - 5 AZR 436/77 - (AP Nr. 4 zu § 115 GewO) für den nach § 182 Abs. 10 RVO auf die Krankenkasse übergegangenen Lohnfortzahlungsanspruch.

    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ist im Urteil vom 6. Dezember 1978 - 5 AZR 436/77 - (AP Nr. 4 zu § 115 GewO, m. zust. Anm. von Weitnauer und m. zust. Anm. von Herschel in EzA § 115 GewO Nr. 5) dieser Auffassung zwar für den Geltungsbereich des § 1542 RVO (jetzt § 116 SBG X) gefolgt, weil in diesen Fällen die Sozialversicherungsträger unabhängig vom Bestehen von Schadenersatzansprüchen gegen Dritte zur Leistung an ihre Versicherten verpflichtet sind.

    Ähnlich wie in dem vom Fünften Senat mit Urteil vom 6. Dezember 1978 (aaO) entschiedenen Fall würde der Arbeitgeber durch die Nichterfüllung seiner Lohnzahlungspflicht zu Lasten der Allgemeinheit bzw. der Solidargemeinschaft durch die nicht rechtzeitige Erfüllung der Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgeltes einen ungerechtfertigten Vorteil erlangen, wenn sich die Bundesanstalt für Arbeit nicht auf das Aufrechnungsprivileg des § 394 BGB berufen könnte.

  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 569/91

    Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens

    § 115 GewO ist, wie das Bundesverfassungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats entschieden hat, weiterhin geltendes Recht (BVerfG, aaO; BAG Urteile vom 20. März 1974 - 5 AZR 351/73 - und vom 6. Dezember 1978 - 5 AZR 436/77 - AP Nr. 1 und 4 zu § 115 GewO).
  • LAG Bremen, 06.09.1994 - 1 Sa 383/93

    Liquidationsrecht für Laborleistungen bei ambulant und stationär behandelten

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  • LAG Hessen, 06.02.1996 - 9 Sa 1278/95

    Arbeitsentgelt: Truckverbot

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  • BAG, 15.02.1984 - 2 AZR 29/83

    Übergang eines Vergütungsanspruches eines Arbeitnehmers auf die Bundesanstalt für

    Es genügt, wenn der Arbeitgeber durch eine Formanzeige des Versicherungsträgers erfährt, daß an den Arbeitnehmer Leistungen erfolgen, die zumindest einen teilweisen Übergang der Ansprüche des Arbeitnehmers gegen ihn zur Folge haben (BAG Urteil vom 6. Dezember 1978 - 5 AZR 436/77 - AP Nr. 4 zu § 115 GewO; BAG 37, 274 = AP Nr. 7 zu § 9 KSchG 1969).
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