Rechtsprechung
   BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,76
BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 (https://dejure.org/1982,76)
BAG, Entscheidung vom 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 (https://dejure.org/1982,76)
BAG, Entscheidung vom 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 (https://dejure.org/1982,76)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,76) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 700
  • BB 1983, 834
  • DB 1983, 180
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin, 03.11.1964 - 3 Sa 118/64
    Auszug aus BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
    Zutreffend ist, daß der Alkoholgenuß während der Arbeit trotz Alkoholverbots je nach den Umständen des Einzelfalles ein Kündigungsgrund sein kann (LAG Berlin Urteil vom 3. November 1964 - 3 Sa 118/64 - DB 1965, 1291; LAG Düsseldorf Urteil vom 17. August 1967 - 2 Sa 254/67 - DB 1967, 1903).
  • BAG, 05.08.1976 - 3 AZR 110/75

    Soziale Rechtfertigung einer Kündigung - Zumutbarkeit einer anderweitigen

    Auszug aus BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
    Anderenfalls sei die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt (vgl. zu der Frage, unter welchen Umständen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen muß, BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG 29, 49 und 30, 309: in der letzten Entscheidung hat der Senat für außerordentliche Kündigungen den gleichen Rechtssatz aufgestellt, daß auch bei personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen der Arbeitgeber von sich aus dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen muß, auf dem seine Weiterbeschäftigung mindestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist möglich ist; vgl. auch KR-Becker, § 1 KSchG Rz 190, 304 bis 308, 314 und 399 bis 401).
  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 88/54

    Arbeitsverhältnis: Außerordentliche Kündigung eines Dauerangestellten

    Auszug aus BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
    Zwar ist bei einer Kündigung, die auf mehrere Gründe gestützt wird, zunächst zu prüfen, ob jeder Sachverhalt für sich allein geeignet ist, die Kündigung zu begründen (vgl. KR-Becker, § 1 KSchG Rz 180 und BAG Urteil vom 4. August 1955 - 2 AZR 88/54 - AP Nr. 3 zu § 626 BGB).
  • BAG, 07.10.1954 - 2 AZR 6/54

    Arbeitsverhältnis: Unwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, Ordentliche

    Auszug aus BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
    Bei der Frage der Sozialwidrigkeit handelt es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs, die vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden kann, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm des § 1 KSchG Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum zusteht, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: vgl. u.a. BAG 1, 99; 1, 117 und 29, 49).
  • BAG, 10.03.1977 - 2 AZR 79/76

    Ordentliche Kündigung - Erkrankung - Entwicklung des Gesundheitszustandes -

    Auszug aus BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
    Anderenfalls sei die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt (vgl. zu der Frage, unter welchen Umständen der Arbeitgeber den Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz weiterbeschäftigen muß, BAG Urteil vom 5. August 1976 - 3 AZR 110/75 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit; BAG 29, 49 und 30, 309: in der letzten Entscheidung hat der Senat für außerordentliche Kündigungen den gleichen Rechtssatz aufgestellt, daß auch bei personenbedingten oder verhaltensbedingten Kündigungen der Arbeitgeber von sich aus dem Arbeitnehmer einen anderen Arbeitsplatz vorschlagen muß, auf dem seine Weiterbeschäftigung mindestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist möglich ist; vgl. auch KR-Becker, § 1 KSchG Rz 190, 304 bis 308, 314 und 399 bis 401).
  • LAG Düsseldorf, 17.08.1967 - 2 Sa 254/67

    Trunkenheit; Entlassung

    Auszug aus BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81
    Zutreffend ist, daß der Alkoholgenuß während der Arbeit trotz Alkoholverbots je nach den Umständen des Einzelfalles ein Kündigungsgrund sein kann (LAG Berlin Urteil vom 3. November 1964 - 3 Sa 118/64 - DB 1965, 1291; LAG Düsseldorf Urteil vom 17. August 1967 - 2 Sa 254/67 - DB 1967, 1903).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    b) Auf Pflichtverletzungen beruhende Schlechtleistungen sind geeignet, eine ordentliche Kündigung sozial zu rechtfertigen (st. Rspr. BAG 26. Juni 1997 - 2 AZR 502/96 - RzK I 5i Nr. 126; 21. Mai 1992 - 2 AZR 551/91 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 38 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 42; 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; KR-Etzel § 1 KSchG Rn. 448; v. Hoyningen-Huene/Linck KSchG § 1 Rn. 349 ff.; Brune AR-Blattei SD 1420 (Schlechtleistung) Rn. 127 a).

    Der bloße Umstand, dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Leistungen erbringt, muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Arbeitnehmer seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausschöpft (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10).

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Der Umstand, dass der Arbeitnehmer unterdurchschnittliche Leistungen erbringt, muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Arbeitnehmer seine persönliche Leistungsfähigkeit nicht ausschöpft (Senat 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 5 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10, zu III 3 c der Gründe).
  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 406/03

    Verhaltensbedingte Kündigung; Abmahnung

    Ein die Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG aus Gründen im Verhalten des Arbeitnehmers rechtfertigender Grund liegt vor, wenn das dem Arbeitnehmer vorgeworfene Verhalten eine Vertragspflicht verletzt, das Arbeitsverhältnis dadurch konkret beeinträchtigt wird, keine zumutbare Möglichkeit anderweitiger Beschäftigung besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Parteien billigenswert und angemessen erscheint (BAG 22. Juli 1982 - 2 AZR 30/81 - DB 1983, 180; 5. November 1992 - 2 AZR 287/92 - ArbuR 1993, 124; 17. Juni 2003 - 2 AZR 62/02 - DB 2003, 2554).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht