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   BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85   

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BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85 (https://dejure.org/1986,1361)
BAG, Entscheidung vom 03.04.1986 - 2 AZR 258/85 (https://dejure.org/1986,1361)
BAG, Entscheidung vom 03. April 1986 - 2 AZR 258/85 (https://dejure.org/1986,1361)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beantragung der Zustimmung zur fristlosen Kündigung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist - Unverzügliche Erklärung einer Kündigung - Voraussetzungen der Kündigung eines Schwerbehinderten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 611 ff.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1508 (Ls.)
  • NZA 1986, 640 (Ls.)
  • DB 1986, 2336
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85
    In einem solchen Fall geht das Einschreiben dem Adressaten gem. § 130 Abs. 1 BGB jedoch nicht bereits mit dem Einwurf des Benachrichtigungsscheins in den Briefkasten, sondern erst dann zu, wenn der Brief dem Empfänger oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt wird (st. Rechtspr. und überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB; zuletzt Senatsurteil vom 25. Oktober 1985 - 2 AZR 521/84 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 b der Gründe; BGH VersR 1971, 262; BGHZ 67, 271 - für den Fall der Zustellung durch die Post; BGB-RGRK, Krüger/Nieland, 12. Aufl., § 130 Rz 16; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 37 jeweils m. w. N.).

    Jedoch kann sich aus dem Bestehen von Rechtsbeziehungen zwischen dem Erklärenden und dem Erklärungsempfänger und deren besonderen Art ergeben, daß der Erklärungsempfänger, wenn er das niedergelegte Schriftstück nicht abholt, sich so behandeln lassen muß, als sei es in seinen Machtbereich gelangt (BGHZ 67, 271, 278).

  • BAG, 09.08.1984 - 2 AZR 400/83

    Wirksame Abmahnung einer Arbeitnehmerin als Voraussetzung der Kündigung - Zugang

    Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85
    Nicht erforderlich ist es, daß der Empfänger den Zugang schuldhaft vereitelt hat; es reicht aus, wenn die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die zu seinem Einflußbereich gehören (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - AP Nr. 10 zu § 130 BGB, zu II 3 d der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe).
  • BAG, 18.02.1977 - 2 AZR 770/75

    Zugang der Kündigung - Anschriftenänderung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85
    Nicht erforderlich ist es, daß der Empfänger den Zugang schuldhaft vereitelt hat; es reicht aus, wenn die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die zu seinem Einflußbereich gehören (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - AP Nr. 10 zu § 130 BGB, zu II 3 d der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe).
  • BAG, 24.10.1985 - 2 AZR 521/84

    Rechtmäßigkeit einer ordentlichen Kündigung - Fristwahrung durch einen

    Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85
    In einem solchen Fall geht das Einschreiben dem Adressaten gem. § 130 Abs. 1 BGB jedoch nicht bereits mit dem Einwurf des Benachrichtigungsscheins in den Briefkasten, sondern erst dann zu, wenn der Brief dem Empfänger oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt wird (st. Rechtspr. und überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB; zuletzt Senatsurteil vom 25. Oktober 1985 - 2 AZR 521/84 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 b der Gründe; BGH VersR 1971, 262; BGHZ 67, 271 - für den Fall der Zustellung durch die Post; BGB-RGRK, Krüger/Nieland, 12. Aufl., § 130 Rz 16; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 37 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 18.12.1970 - IV ZR 52/69

    Abwesenheit - Benachrichtigungszettel - Einschreibebrief - Verkehrsunfall -

    Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85
    In einem solchen Fall geht das Einschreiben dem Adressaten gem. § 130 Abs. 1 BGB jedoch nicht bereits mit dem Einwurf des Benachrichtigungsscheins in den Briefkasten, sondern erst dann zu, wenn der Brief dem Empfänger oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt wird (st. Rechtspr. und überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB; zuletzt Senatsurteil vom 25. Oktober 1985 - 2 AZR 521/84 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 b der Gründe; BGH VersR 1971, 262; BGHZ 67, 271 - für den Fall der Zustellung durch die Post; BGB-RGRK, Krüger/Nieland, 12. Aufl., § 130 Rz 16; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 37 jeweils m. w. N.).
  • BAG, 29.09.1955 - 2 AZR 43/54

    Arbeitsverhältnis: Keine Anwendbarkeit des KSchG auf mit einer Besatzungsmacht

    Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85
    Nicht erforderlich ist es, daß der Empfänger den Zugang schuldhaft vereitelt hat; es reicht aus, wenn die Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die zu seinem Einflußbereich gehören (vgl. BAG Urteil vom 18. Februar 1977 - 2 AZR 770/75 - AP Nr. 10 zu § 130 BGB, zu II 3 d der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 9. August 1984 - 2 AZR 400/83 - AP Nr. 12 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung, zu III 4 a der Gründe).
  • BAG, 28.07.1983 - 2 AZR 122/82

    Rechtsfolgen der Verletzung der Anhörungspflicht nach § 22 Abs. 2 SchwbG

    Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85
    Der Einwand des Klägers, der Vertrauensmann der Schwerbehinderten sei nicht ordnungsgemäß gehört worden, ist unerheblich, weil diese Anhörung keine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung des Schwerbehinderten ist (BAG 43, 210 = AP Nr. 1 zu § 22 SchwbG).
  • BAG, 03.07.1980 - 2 AZR 340/78

    Kündigungsregelung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes

    Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85
    Die Kündigung ist nur dann im Sinn dieser Vorschrift erklärt, wenn sie innerhalb dieses Zeitraums dem Schwerbehinderten nach den allgemeinen Regeln zugegangen ist; die Absendung der Kündigungserklärung genügt nicht (BAG 34, 20 = AP Nr. 2 zu § 18 SchwbG, zu II 2 d der Gründe, mit zust. Anm. von Hueck, unter II 3 a, m. w. N.; ebenso jetzt auch Gröninger, SchwbG, Ergänzung Juni 1984, § 18 Anm. 7, unter der Aufgabe der in der Vorauflage vertretenen Ansicht).
  • BAG, 15.11.1962 - 2 AZR 301/62

    Eingeschriebener Brief - Zugang

    Auszug aus BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 258/85
    In einem solchen Fall geht das Einschreiben dem Adressaten gem. § 130 Abs. 1 BGB jedoch nicht bereits mit dem Einwurf des Benachrichtigungsscheins in den Briefkasten, sondern erst dann zu, wenn der Brief dem Empfänger oder seinem Bevollmächtigten ausgehändigt wird (st. Rechtspr. und überwiegende Meinung im Schrifttum; vgl. BAG 13, 313 = AP Nr. 4 zu § 130 BGB; zuletzt Senatsurteil vom 25. Oktober 1985 - 2 AZR 521/84 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 3 b der Gründe; BGH VersR 1971, 262; BGHZ 67, 271 - für den Fall der Zustellung durch die Post; BGB-RGRK, Krüger/Nieland, 12. Aufl., § 130 Rz 16; Staudinger/Dilcher, BGB, 12. Aufl., § 130 Rz 37 jeweils m. w. N.).
  • BGH, 26.11.1997 - VIII ZR 22/97

    Zeitpunkt des Zugangs einer per Einschreiben abgesandten, auf dem Postamt

    a) Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung muß derjenige, der aufgrund bestehender oder angebahnter vertraglicher Beziehungen mit dem Zugang rechtserheblicher Erklärungen zu rechnen hat, geeignete Vorkehrungen treffen, daß ihn derartige Erklärungen auch erreichen (RGZ 110, 34, 36; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1970 - IV ZR 52/69 = VersR 1971, 262, 263: BGHZ 67, 271, 278; BGH, Urteil vom 27. Oktober 1982 - V ZR 24/82 = NJW 1983, 929, 930; BAG, Urteil vom 3. April 1986 = DB 1986, 2336 f).

    Dazu gehört in der Regel, daß er nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt, seine Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, daß diesem ohne weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist (RGZ 110, 34, 37; BGH, Urteil vom 13. Juni 1952 - I ZR 158/51 = LM BGB § 130 Nr. 1; BGH, Urteil vom 18. Dezember 1970 aaO; BAG, Urteil vom 3. April 1986 aaO unter II 4 e).

  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Ein solcher Fall kann insbesondere in einem Arbeitsverhältnis vorliegen, wenn etwa ein schwerbehinderter Arbeitnehmer aus dem Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle weiß, daß der Ausspruch einer fristlosen Kündigung durch seinen Arbeitgeber unmittelbar bevorsteht, und er den Benachrichtigungsschein über die Postzustellung des Kündigungsschreibens tatsächlich erhält oder die Unkenntnis von dessen Zugang zu vertreten hat und er dann das Kündigungsschreiben verspätet bei der Poststelle abholt (BAG 3. April 1986 - 2 AZR 258/85 - AP SchwbG § 18 Nr. 9 = EzA SchwbG § 18 Nr. 7).
  • LAG Hamburg, 08.04.2015 - 5 Sa 61/14

    Kündigung - Zugang - Einschreiben mit Rückschein - Aushändigung des Schreibens -

    Ob die Beklagte auch hinsichtlich dieser streitigen Frage darlegungs- und beweisbelastet bleibt (BAG 03. April 1986 - 2 AZR 258/85 -, juris), kann offenbleiben, denn jedenfalls die dritte kumulativ vorliegende Anforderung an eine Fiktion ist nicht erfüllt.

    Dazu gehört in der Regel, dass sie nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt, ihre Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, dass diesem ohne weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist (BAG 3. April 1986 aaO unter II 4 e; BGH 26. November 1997 aaO unter Verweis auf: RGZ 110, 34, 37; BGH, 13. Juni 1952 - I ZR 158/51 - LM BGB § 130 Nr. 1).

    Die weitere Voraussetzung für den Einwand der treuwidrigen Berufung auf den verspäteten Zugang ist damit, dass die Erklärende unverzüglich nach Kenntnis von dem noch nicht erfolgten Zugang erneut eine Zustellung vorgenommen hat (BAG 3. April 1986 aaO, Mauer aaO).

  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11

    Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter -

    b) Erteilt iSv. § 91 Abs. 5 SGB IX ist die Zustimmung, sobald eine solche Entscheidung innerhalb der Frist des § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX getroffen und der antragstellende Arbeitgeber hierüber in Kenntnis gesetzt oder wenn eine Entscheidung innerhalb der Frist des § 91 Abs. 3 Satz 1 SGB IX nicht getroffen worden ist; in diesem Fall gilt die Zustimmung mit Ablauf der Frist gem. § 91 Abs. 3 Satz 2 SGB IX als erteilt (vgl. zur Vorgängerregelung des § 18 Abs. 6 SchwbG 1979 BAG 3. April 1986 - 2 AZR 258/85 - zu II 1 der Gründe, AP SchwbG § 18 Nr. 9 = EzA SchwbG § 18 Nr. 7) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 16.05.2019 - 26 Sa 1847/18

    Kündigung im Bundesfreiwilligendienstverhältnis - Anforderungen und Folgen für

    Deshalb kann der Benachrichtigungsschein nicht den Einschreibebrief und der Zugang des Benachrichtigungsscheins nicht den Zugang des Einschreibebriefs ersetzen oder vermitteln (vgl. BAG 3. April 1986 - 2 AZR 258/85, Rn. 16).

    Schlichte Obliegenheitsverletzungen des Erklärungsempfängers werden hingegen nur mit einer Rechtzeitigkeitsfiktion sanktioniert, und auch dies grundsätzlich nur dann, wenn der Erklärende seinerseits den nachträglichen Zugang seiner Erklärung unverzüglich bewirkt (vgl. BGH 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, Rn. 22; BAG 3. April 1986 - 2 AZR 258/85, Rn. 28).

  • LAG München, 15.12.2004 - 10 Sa 246/04

    Zugang einer Kündigungserklärung mit Postzustellungsurkunde - Zugangsvereitelung

    Dazu gehört in der Regel, dass er nach Kenntnis von dem nicht erfolgten Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt, seine Erklärung derart in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, dass diesem ohne weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist (vgl. BGH AP Nr. 19 zu § 130 BGB; BAG vom 3.4.1986 - DB 1986, 2336).
  • LAG Bremen, 17.09.2001 - 4 Sa 43/01

    Abwicklungsvertrag; Kündigung: Zugangsvereitelung; Annahmeverzug: Anrechnung

    Dazu gehört in der Regel, dass er nach Kenntnis von dem nicht erfolgen Zugang unverzüglich einen erneuten Versuch unternimmt, seine Erklärung der Art in den Machtbereich des Empfängers zu bringen, dass diesem ohne weiteres eine Kenntnisnahme ihres Inhalts möglich ist (vgl. BAG DB 1986 S. 2336; BGH a.a.O.).
  • LAG Baden-Württemberg, 08.10.1998 - 11 Sa 21/98

    Vertretungsbefugnis von angestellten Rechtsschutzsekretären der DGB-Rechtsschutz

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  • LAG Hessen, 10.04.2000 - 2 Sa 231/99

    Nachweis des Zugangs eines per Telefax übermittelten Kündigungsschreibens durch

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  • ArbG Fulda, 09.08.2018 - 2 Ca 79/18
    die Zustimmung, sobald eine solche Entscheidung innerhalb der Frist des 8.174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX getroffen und:.der: antragstellende Arbeitgeber hierüber in Kenntnis gesetzt oder wenn eine "Entscheidung" innerhalb der Frist des § 174 Abs. 3 Satz 1 SGB IX nicht getroffen worden ist; in diesem Fall "gilt die Zustimmung mit, Ablauf der Frist : gem. & 174 Abs. 3 Satz 2 SGB IX als erteilt (vgl. so bereits zur Vorvorgängerregelung des 8 18 Abs. 6 SchwbG 1979 BAG 03.04.1986 - 2 AZR 258/85 - zu ll 1 "der Gründe, AP SchwbG 8 18 Nr. 9=EzA SchwbG 8 18 Nr. N).
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