Weitere Entscheidung unten: BAG, 17.03.1988

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   BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85   

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BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85 (https://dejure.org/1988,849)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1988 - 6 AZR 203/85 (https://dejure.org/1988,849)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 (https://dejure.org/1988,849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung von Freischichten - Begriff der "Schichtarbeit" - Tarifauslegung - Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 315 (Ls.)
  • BB 1988, 1467
  • DB 1988, 1855
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160).

    Im Zweifel ist der Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, aaO; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 644/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 46, 308, aaO).

  • BAG, 20.12.1961 - 4 AZR 213/60

    Annahme eines Mehrschichtbetriebs - Rahmentarifvertrag - Gewerbliche Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Weder der Begriff "Schichtdienst" noch der Begriff "Schichtarbeit" sind gesetzlich definiert (vgl. BAGE 12, 143 = AP Nr. 7 zu § 59 BetrVG 1952 für den Begriff "Mehrschichtbetrieb"; Röhsler, Die Arbeitszeit, S. 30).

    Der Begriff "mehrere Schichten" wird definiert als Ableisten der täglichen Arbeit in Zeitabschnitten, die jeweils die Arbeitszeit für eine Gruppe von Arbeitnehmern darstellen (vgl. BAGE 12, 143 = AP, aaO).

  • BAG, 01.06.1983 - 4 AZR 578/80

    Angestellte im Schreibdienst - Tarifliche Zulage - Vollbeschäftigte Angestellte -

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Die Tarifvertragsparteien haben bei der Entscheidung, welche arbeitsvertraglichen Leistungen sie besonders honorieren wollen, weitgehende Gestaltungsfreiheit, die grundsätzlich nur dadurch begrenzt wird, daß ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender und für die Ungleichbehandlung sprechender Grund nicht erkennbar ist und die Regelung mithin als willkürlich bezeichnet werden muß (vgl. BAG Urteil vom 1. Juni 1983 - 4 AZR 578/80 - AP Nr. 16 zu § 23 a BAT; BAGE 42, 231 = AP Nr. 71 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAGE 37, 73 = AP Nr. 1 zu § 29 BAT).
  • BAG, 23.09.1960 - 1 AZR 567/59

    Schichtdienst - Allgemeiner Sprachgebrauch - Arbeitsleistungen mehrerer

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    So hat das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 23. September 1960 - 1 AZR 567/59 - AP Nr. 4 zu § 2 AZO) ausgeführt, Schichtdienst liege nach allgemeinem Sprachgebrauch dann vor, wenn die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz einander ablösten, damit der Arbeitsplatz nicht nur während der regelmäßigen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers, sondern nacheinander von mehreren Arbeitnehmern für eine die Arbeitszeit eines Arbeitnehmers übersteigende Zeitspanne besetzt sei.
  • BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84

    Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160).
  • BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 428/84

    Arbeitsentgelt: Vergütung des freigestellten Bezirksvertrauensmanns

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160).
  • BAG, 14.05.1987 - 6 AZR 555/85

    Arbeitsentgelt: Vergütung von Ärzten für die Erstellung eines Berichts über die

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160).
  • BAG, 20.01.1965 - 4 AZR 424/63

    Betonwarenfabrik - Dämpfer - Arbeitszeit - Produktion - Regelmäßiger zeitlicher

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Der Begriff der "Schicht" wird dabei insbesondere für Fälle verwendet, in denen nicht sämtliche Beschäftigte eines Betriebes zu gleicher Zeit arbeiten, sondern der eine Teil arbeitet, während der andere Teil Freizeit hat, beide sich also regelmäßig gegenseitig ablösen (sogenannte Schichtarbeit: vgl. BAG Urteil vom 20. Januar 1965 - 4 AZR 424/63 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Tarifverträge: Betonsteingewerbe; Denecke/Neumann, AZO, 10. Aufl., § 2 Rz 2).
  • BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 644/84

    Versagung der Übernahme eines Auszubildenen bei der Bundesanstalt für Arbeit in

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Im Zweifel ist der Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, aaO; Senatsurteil vom 30. April 1987 - 6 AZR 644/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen; BAGE 46, 308, aaO).
  • BAG, 13.11.1985 - 4 AZR 234/84

    Verfassungswidrigkeit von Ehefrauenzulage

    Auszug aus BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
    Abgesehen davon, daß ein Verstoß gegen Art. 3 GG für den Kläger nicht zwingend zu einem Anspruch auf Gewährung von Freischichten führen würde, weil die Tarifpartner das Problem für die Zukunft auch auf andere Weise verfassungskonform zu lösen in der Lage wären (vgl. zu diesem Problemkreis BAGE 50, 137, 141, 142 = AP Nr. 136 zu Art. 3 GG), ist die Gewährung einer Zulage allein an die Arbeitnehmer, die Nachtarbeit in einer bestimmten Häufigkeit als Schichtarbeit leisten und diejenigen, die kurzfristig zur Nachtarbeit eingeteilt werden, nicht willkürlich.
  • BAG, 11.11.1981 - 4 AZR 272/79

    Beamter - Scheidung - Ortszuschlag - Angestellter

  • BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 375/80

    Ausländischer Arzt - Inländischer Arzt - Gleichstellung - Arztbegriff

  • BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 400/85

    Zahlung einer anteiligen Theaterbetriebszulage für einen am Theater tätigen

  • BAG, 18.01.1983 - 3 AZR 447/80

    Anspruch auf Schichtlohnzulage

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

    Dabei muss eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (hierzu insgesamt Senat 20. Juni 1990 - 4 AZR 5/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 6 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 1; BAG 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Rundfunk Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rundfunk Nr. 16; 22. März 1995 - 10 AZR 212/94 -).
  • LAG Düsseldorf, 10.01.2000 - 5 Sa 1491/99

    Arbeitsentgelt: Schichtzulage - Begriff des mehrschichtigen Betriebs

    - 6 AZR 203/85 - EzA § 4 TVG Rundfunk Nr. 16; BAG, Urteil vom 20.06.1990.

    Im Zweifel ist der Tarifauslegung der Vorzug zu geben, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG, Urteil vom 04.02.1988 - a. a. O.).

    austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG, Urteil vom 20.06.1990, a. a. O.; BAG, Urteil vom 04.02.1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).

    Hierbei ist der Begriff des Arbeitsinhaltes eng zu fassen, da anderenfalls alle Beschäftigten eines Betriebes an ein und demselben Arbeitsinhalt arbeiteten und selbst dann Schichtarbeit leisten würden, wenn sie mit völlig verschiedenen Aufgaben und unterschiedlicher Qualifikation nur einander ablösten (BAG, Urteil vom 04.02.1988, a. a. O.).

  • BAG, 20.06.1990 - 4 AZR 5/90

    Schichtarbeit im Großhandel

    Dabei muß nicht der jeweils abgelöste Arbeitsplatz identisch sein, sondern nur eine übereinstimmende Arbeitsaufgabe von untereinander austauschbaren Arbeitnehmern erfüllt werden (BAG Urteil vom 4. Februar 1988 - 6 AZR 203/85 - AP Nr. 17 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk).
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Rechtsprechung
   BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85   

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BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 (https://dejure.org/1988,770)
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BAG, Entscheidung vom 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 (https://dejure.org/1988,770)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechtigung des Arbeitgebers, die wöchentliche Arbeitszeit einseitig zu verlängern - Allgemeines Weisungsrecht des Arbeitgebers auf dem Gebiet der Arbeitszeit - Bemessung der Arbeitszeit an der Aufgabenstellung des öffentlichen Dienstes - Gerichtliche Überprüfung des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 58, 19
  • NJW 1989, 1564 (Ls.)
  • BB 1988, 1895
  • DB 1988, 1855
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84

    Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
    § 15 II BAT ermächtigt den Arbeitgeber, die Arbeitszeit seiner Angestellten unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen einseitig zu ändern (im Anschluß an BAGE 51, 131 = AP § 15 BAT Nr. 7 und BAGE 49, 125 = AP § 9 TVAL II Nr. 4).

    Das ist die einhellige Auffassung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und im Schrifttum (BAGE 51, 131, 137, 140 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II; Clemens/Scheuring/Steingen/Görner/Opalke, BAT, 87. Ergänzungslieferung, Stand Juli 1987, § 15 Anm. 10 a und b am Ende unter Hinweis auf die Stellungnahme des Arbeitgeberkreises der BAT-Kommission vom 4. November 1975; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, 143. Ergänzungslieferung, Stand März 1988, § 15 Anm. 3; Crisolli/Ramdohr, BAT, 163. Ergänzungslieferung, Stand März 1988, § 15 Anm. 16; Scheuring/Steingen/Banse, MTL II, Stand 1. November 1987, § 15 Anm. 10; Scheuring/Steingen, MTB II, Stand 1. November 1987, § 15 Anm. 10).

    Die Bestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen in § 71 Abs. 3 Nr. 1 PersVG Schleswig-Holstein begründet ebenso wie § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der geschuldeten wöchentlichen Arbeitszeit (BAGE 51, 134 [BAG 12.02.1986 - 7 AZR 358/84]; BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dabei wird es die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu beachten haben, wonach es sich bei der Arbeitsbereitschaft um Zeiten wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung handelt (vgl. insbesondere die zur Arbeitsbereitschaft von Rettungssanitätern ergangene Entscheidung des Siebten Senats vom 12. Februar 1986, BAGE 51, 131 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT; ferner BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - AP Nr. 2 zu § 35 BAT; BAG Urteil vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 892/78 - AP Nr. 1 zu § 18 MTL II).

  • BAG, 13.10.1987 - 1 ABR 10/86

    Mitbestimmung über die Arbeitszeit Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
    Die Bestimmung über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen in § 71 Abs. 3 Nr. 1 PersVG Schleswig-Holstein begründet ebenso wie § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Dauer der geschuldeten wöchentlichen Arbeitszeit (BAGE 51, 134 [BAG 12.02.1986 - 7 AZR 358/84]; BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987 - 1 ABR 10/86 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Erst wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit bestimmt ist, hat der Personalrat über die Verteilung auf den Arbeitstag und auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen (BAG Beschluß vom 13. Oktober 1987, aaO).

  • BAG, 26.06.1985 - 4 AZR 585/83

    Arbeitszeitbestimmung durch Arbeitgeber-Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
    § 15 II BAT ermächtigt den Arbeitgeber, die Arbeitszeit seiner Angestellten unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen einseitig zu ändern (im Anschluß an BAGE 51, 131 = AP § 15 BAT Nr. 7 und BAGE 49, 125 = AP § 9 TVAL II Nr. 4).

    Das ist die einhellige Auffassung in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und im Schrifttum (BAGE 51, 131, 137, 140 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT; BAG Urteil vom 26. Juni 1985 - 4 AZR 585/83 - AP Nr. 4 zu § 9 TVAL II; Clemens/Scheuring/Steingen/Görner/Opalke, BAT, 87. Ergänzungslieferung, Stand Juli 1987, § 15 Anm. 10 a und b am Ende unter Hinweis auf die Stellungnahme des Arbeitgeberkreises der BAT-Kommission vom 4. November 1975; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr, BAT, 143. Ergänzungslieferung, Stand März 1988, § 15 Anm. 3; Crisolli/Ramdohr, BAT, 163. Ergänzungslieferung, Stand März 1988, § 15 Anm. 16; Scheuring/Steingen/Banse, MTL II, Stand 1. November 1987, § 15 Anm. 10; Scheuring/Steingen, MTB II, Stand 1. November 1987, § 15 Anm. 10).

  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
    Das Recht, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig beschriebene Leistungspflicht des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung zu bestimmen, steht im Arbeitsverhältnis dem Arbeitgeber zu (allgemeines arbeitsrechtliches Weisungsrecht; vgl. BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] und 47, 363, 375 = AP Nr. 26 und 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., S. 226).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 AZR 226/84

    Anspruch auf Anordnung von Bereitschaftsdienst - Abgrenzung von Rufbereitschaft

    Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
    Die vertraglich abgesicherte Möglichkeit, Bereitschaftsdienst anordnen zu können, enthält aber nicht zugleich die Pflicht des Arbeitgebers, Bereitschaftsdienst anordnen zu müssen (vgl. BAG Urteil vom 4. Dezember 1986 - 6 AZR 226/84 - n.v.).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
    Nebenabrede mit dem Beklagten getroffen haben (wegen der Bedeutung dieser Tatsache vgl. BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht).
  • BAG, 28.01.1981 - 4 AZR 892/78

    Arbeitsbereitschaft: Kraftfahrer im Krankentransportdienst

    Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
    Dabei wird es die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu beachten haben, wonach es sich bei der Arbeitsbereitschaft um Zeiten wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung handelt (vgl. insbesondere die zur Arbeitsbereitschaft von Rettungssanitätern ergangene Entscheidung des Siebten Senats vom 12. Februar 1986, BAGE 51, 131 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT; ferner BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - AP Nr. 2 zu § 35 BAT; BAG Urteil vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 892/78 - AP Nr. 1 zu § 18 MTL II).
  • BAG, 04.11.1981 - 5 AZR 646/79

    Berufungsurteil

    Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
    Dieser Mangel führt jedoch nicht dazu, daß dem Revisionsgericht die Beurteilung des Parteivorbringens so wesentlich erschwert wird, daß die Überprüfung des Berufungsurteils auf Rechtsfehler unmöglich geworden ist (BAG Urteil vom 4. November 1981 - 5 AZR 646/79 - AP Nr. 3 zu § 543 ZPO 1977, m.w.N.).
  • BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 446/82

    Arbeitsentgelt: Zeitzuschläge bei Arbeitsbereitschaft

    Auszug aus BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
    Dabei wird es die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu beachten haben, wonach es sich bei der Arbeitsbereitschaft um Zeiten wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung handelt (vgl. insbesondere die zur Arbeitsbereitschaft von Rettungssanitätern ergangene Entscheidung des Siebten Senats vom 12. Februar 1986, BAGE 51, 131 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT; ferner BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - AP Nr. 2 zu § 35 BAT; BAG Urteil vom 28. Januar 1981 - 4 AZR 892/78 - AP Nr. 1 zu § 18 MTL II).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

    Der Beschäftigte hat zwar keine höhere Arbeitsleistung zu erbringen, aber er muss dem Arbeitgeber für das vereinbarte monatliche Entgelt mehr Arbeits- bzw. Anwesenheitszeiten für die Zeiten zur Verfügung stellen, in denen ein geringerer Arbeitsanfall vorliegt (vgl. BAG 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 - BAGE 58, 19).
  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1619/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

    Die Möglichkeit, Zuschläge zu verdienen, gehört regelmäßig nicht zu den bestandsschutzgesicherten Positionen des Arbeitnehmers (BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - DB 1988, 1855; LAG Köln, 30.03.2009 - 5 Sa 1289/08 - Juris), sondern diese fallen ersatzlos weg, wenn die dafür maßgebenden tatsächlichen Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (BAG 07.11.2001 - 4 AZR 724/00 - NZA 2002, 860; 14.09.2005 - 4 AZR 102/04 - NZA 2006, 160).
  • BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96

    Vergütung bei Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit

    Die verlängerte Arbeitszeit ist durch die tarifliche Vergütung gemäß § 26 BAT abgegolten (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 17. März 1988 BAGE 58, 19, 25 ff. = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 der Gründe).

    § 15 Abs. 2 BAT erweitert das Weisungsrecht des Arbeitgebers und ermächtigt ihn, die Arbeitszeit seiner Angestellten unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen einseitig zu verändern (Senatsurteil vom 17. März 1988 - BAGE 58, 19, 25 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 12. Februar 1986 - BAGE 51, 131, 140 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu I 4 der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Januar 1998, § 15 Erl. 10 b; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, Stand Januar 1998, § 15 Erl. 13).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 17. März 1988 (BAGE 58, 19, 25 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 b aa der Gründe) entschieden.

  • LAG Hessen, 13.05.1994 - 9 Sa 1555/93

    Reichweite des Direktionsrechts eines leitenden Abteilungsarztes gegenüber einem

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  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 680/98

    Nachholung von Arbeit im öffentlichen Dienst

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht es dem Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts zu, im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig beschriebene Leistungspflichten des Arbeitnehmers nach Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung zu bestimmen (BAG 27. März 1980 - 2 AZR 506/78 - BAGE 33, 71, 75; 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363, 375; 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 - BAGE 58, 19, 25 f.).
  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

    Mit dieser Auffassung ist das Landesarbeitsgericht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gefolgt (BAGE 51, 131, 140 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu I 4 der Gründe; BAGE 58, 19, 25 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 24. September 1992 - 6 AZR 101/90 - AP Nr. 24 zu § 15 BAT, zu II 1 der Gründe).
  • LAG Hamm, 17.01.2019 - 11 Sa 357/18

    Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe

    Es besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf (weitere) Ableistung der Rufbereitschaft, sondern nur die Pflicht des Arbeitnehmers, im Anordnungsfall den Dienst leisten zu müssen ( BAG 04.12.1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1 und BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - AP BAT § 15 Nr. 11 jeweils zur entsprechenden Rechtslage unter Geltung des BAT; LAG Hamm 20.10.1998 - 7 Sa 1286/98 - zu § 15 Abs. 6 BAT-KF; Breier u.a., aaO; Groeger-Laber aaO ).

    Der Text der Ausschreibung vom 22.10.1986, dass mit der Tätigkeit die Teilnahme an der Rufbereitschaft notwendig sei, weicht nicht von der tarifvertraglich begründeten Rechtslage ab: Der Arbeitnehmer ist im Rahmen begründeter tariflicher Notwendigkeiten zur Ableistung von Rufbereitschaften verpflichtet, ohne dass aus dieser Festlegung eine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anordnung von Rufbereitschaften resultiert ( s.o. / BAG 04.12.1986 - 6 AZR 123/84 - EzBAT SR 2c BAT Bereitschaftsdienst Nr. 1 und BAG 17.03.1988 - 6 AZR 268/85 - AP BAT § 15 Nr. 11 ).

  • BAG, 24.09.1992 - 6 AZR 101/90

    Arbeitsbereitschaft von Rettungssanitätern

    Eine auf § 15 II gestützte Erweiterung der regelmäßigen Arbeitszeit liegt vor, wenn sich im Ausgleichszeitraum von 8 Wochen (§ 15 I) durchschnittlich eine mindestens dreistündige Arbeitsbereitschaft täglich oder wöchentlich tatsächlich in vollem Umfang anfallen muß (Ergänzung zu BAGE 58, 19 = AP § 15 BAT Nr. 11 = NJW 1989, 1564 L).

    Dazu war er unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen ermächtigt (vgl. BAG Urteil vom 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 - BAGE 58, 19 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT).

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07

    Wechselschichtzulage - Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent

    Der Beschäftigte hat zwar keine höhere Arbeitsleistung zu erbringen, aber er muss dem Arbeitgeber für das vereinbarte monatliche Entgelt mehr Arbeits- bzw. Anwesenheitszeiten für die Zeiten zur Verfügung stellen, in denen ein geringerer Arbeitsanfall vorliegt (vgl. BAG 17. März 1988 - 6 AZR 268/85 -BAGE 58, 19).
  • LAG Köln, 30.03.2009 - 5 Sa 1289/08

    Wegfall von Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

    Die Möglichkeit, solche Zuschläge zu verdienen, gehört regelmäßig nicht zu den bestandsschutzgesicherten Positionen des Arbeitnehmers (s. BAG, Urt. v. 17.03.1988 - 6 AZR 268/85, DB 1988, S. 1855).

    So kann beispielsweise ein Arbeitgeber von der ihm tarifvertraglich zustehenden Möglichkeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft anzuordnen, verringerten oder keinen Gebrauch mehr machen und dadurch den Anspruch auf die entsprechenden Zuschläge mindern bzw. ausschließen (BAG, Urt. v. 17.03.1981 - 6 AZR 268/85, DB 1988, S. 1855).

  • BAG, 28.10.1999 - 6 AZR 269/98

    Besitzstandszulage eines Kraftfahrers im Bundesdienst

  • LAG Hessen, 15.11.2013 - 14 Sa 1620/12

    Änderung der Lage der Arbeitszeit - Vertragsänderungsrecht - gerichtlicher

  • BAG, 26.06.2013 - 5 AZR 231/12

    Überstundenvergütung - Wechselschichtzulage

  • BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93

    Möglichkeit der einseitigen Einschränkung des Aufgabenbereichs aufgrund

  • BAG, 06.09.1990 - 6 AZR 612/88

    Vertraglicher Tarifvorbehalt - tarifliche Besitzstands-Klausel

  • LAG Niedersachsen, 30.09.2008 - 13 Sa 640/08

    Anspruch eines Schulhausmeisters auf Überstundenvergütung; Möglichkeit einer

  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 14 Sa 125/95

    Verlängerung der Arbeitszeit wegen angefallener Arbeitsbereitschaft; Gewährung

  • LAG Berlin, 29.04.1991 - 9 Sa 9/91

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 6 Sa 2164/08

    Abgeltung von zusätzlicher Arbeitsbereitschaft durch Grundvergütung -

  • BAG, 24.09.1992 - 6 AZR 8/91

    Bewertung der Wartezeit von Rettungssanitätern als Arbeitsbereitschaft oder als

  • LAG Köln, 06.05.1997 - 13 Sa 18/97

    Umfang der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von Redakteuren in der

  • LAG Hessen, 03.07.2001 - 2 Sa 53/01

    Streit über die Vergütungsansprüche eines Arbeitnehmers (Arzt) und in diesem

  • LAG Schleswig-Holstein, 10.05.2000 - 2 Sa 24/00
  • LAG Schleswig-Holstein, 20.08.1990 - 6 Sa 108/90

    Vertragliche Verlängerung der Arbeitszeit bei einem Rettungssanitäter

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