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OLG München, 22.06.1990 - 14 U 25/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einordnung einer Reise als Freizeitveranstaltung; Vorliegen des gewerblichen Charakters einer Freizeitveranstaltung; Erfordernis einer Kausalität zwischen Veranstaltung und Abgabe der Willenserklärung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 2
Kaufabschluß bei Besichtigung eines Teppichdorfs anläßlich eines organisierten Ausflugs während einer Türkei-Busreise: Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kempten, 05.12.1989 - 1 O 1961/89
- OLG München, 22.06.1990 - 14 U 25/90
- BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 178/90
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 122
- NJW-RR 1991, 1536 (Ls.)
- DB 1990, 2262
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Frankfurt, 16.01.1990 - 14 U 172/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Hamm, 03.11.1988 - 4 U 56/88 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Würzburg, 19.05.1988 - 5 S 2725/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Kleve, 10.03.1988 - 5 S 235/87 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Heilbronn, 17.07.1989 - 5 S 186/89
Anspruch auf Bezahlung einer Nähmaschine aus Kaufvertrag; Recht auf Widerruf ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72
Beweisbedürftigkeit von Tatsachen
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Tübingen, 30.03.2005 - 5 O 45/03
Widerruf von Verbraucherverträgen: Widerruflichkeit eines in der Türkei von einem …
Der gewerbliche Zweck der Reise ist im vorliegenden Fall eindeutig in den Hintergrund getreten (vgl. aber auch OLG München DB 1990, 2262 f., wonach ein gewerblicher Zweck als verschleierter Hauptzweck nicht erforderlich ist). - BGH, 12.06.1991 - VIII ZR 178/90
Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit
Das Landgericht hat der Zahlungsklage im wesentlichen stattgegeben, das Oberlandesgericht (dessen Urteil in NJW-RR 1991, 122 abgedruckt ist) hat sie abgewiesen.