Rechtsprechung
BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungsteuer - Stadt Westerland in Schleswig-Holstein
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfassungsmäßigkeit der Indexierung der Zweitwohnungsteuer
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Zweitwohnungsteuer der Stadt Westerland nicht verfassungswidrig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuern - Kompetenz - Zweitwohnungssteuer
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1990, 1472 (Ls.)
- MDR 1990, 410
- NVwZ 1990, 356
- WM 1990, 287
- DB 1990, 969
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Diese Zweitwohnungsteuer erfüllt im Hinblick auf den Steuergegenstand die Anforderungen, die das BVerfG für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer aufgestellt hat (vgl. BVerfGE 65, 325 >343 ff.<).Örtliche Steuern sind Abgaben, die an örtliche Gegebenheiten, insbesondere an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen können (BVerfGE 65, 325 >349<; 16, 306 >327<) .
Aufwandsteuern erfassen die aufgrund der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vermutete besondere Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 16, 64 >74<; 49, 343 >354<; 65, 325 >346 f.<).
Ob dieser Aufwand im Einzelfall die Leistungsfähigkeit überschreitet, ist für die Steuerpflicht unerheblich (BVerfGE 65, 325 >348<).
- BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76
Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Im System einer modernen Volkswirtschaft, die notwendig eine Geldwirtschaft ist, stellt das Nominalwertprinzip ein tragendes Ordnungsprinzip der geltenden Währungsordnung und Wirtschaftspolitik dar (BVerfGE 50, 57 >92< m.w.N.).Die Grundsätze des Rechtsstaates erfordern, daß die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so daß die Steuerlast meßbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 50, 57 >93<; 13, 153 >160<).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Die Auslegung und Anwendung dieser währungsrechtlichen Vorschriften durch die Gerichte unterliegt im übrigen nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (BVerfGE 18, 85 >92 f.<; st. Rspr.).
- BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Die Grundsätze des Rechtsstaates erfordern, daß die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so daß die Steuerlast meßbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfGE 50, 57 >93<; 13, 153 >160<). - BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61
Speiseeissteuer
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Örtliche Steuern sind Abgaben, die an örtliche Gegebenheiten, insbesondere an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen können (BVerfGE 65, 325 >349<; 16, 306 >327<) . - BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Aufwandsteuern erfassen die aufgrund der Vermögens- oder Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf vermutete besondere Zahlungsfähigkeit des Steuerpflichtigen (vgl. BVerfGE 16, 64 >74<; 49, 343 >354<; 65, 325 >346 f.<). - BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69
Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Beide Gesetzgeber (Bund und Land) müssen denselben Gegenstand, dieselbe Rechtsfrage geregelt haben (BVerfGE 26, 116 >135<; 36, 342 >363<) . - BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66
Besoldungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 15.12.1989 - 2 BvR 436/88
Beide Gesetzgeber (Bund und Land) müssen denselben Gegenstand, dieselbe Rechtsfrage geregelt haben (BVerfGE 26, 116 >135<; 36, 342 >363<) . - BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61
Einwohnersteuer
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 90/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Dieser Zweitwohnungssteuermaßstab ist vom Senat, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht als grundsätzlich geeignet angesehen worden, den mit der Nutzung einer Wohnung typischerweise betriebenen Aufwand entsprechend ihrem Nutzwert generalisierend, aber dennoch hinreichend realitätsnah darzustellen (…vgl. Urteile des Senats vom 8. März 2018 - 2 LB 97/17 -, juris, Rn. 73;… vom 18. Oktober 2000 - 2 L 67/99 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 2 LA 82/16 - n.v.; BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 2003, a. a. O., Rn. 23; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 11).Durch die - grundsätzlich zulässige (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 12ff.) - Hochrechnung anhand der in § 4 Abs. 2 Satz 2 ZwWStS genannten Preisindizes wird zwar die auf den Zeitpunkt 1. Januar 1964 festgestellte oder geschätzte Jahresrohmiete nicht unverändert für die Steuerbemessung übernommen; die oben (siehe 2.) beschriebene Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten erfolgt jedoch bereits - vor der Hochrechnung - bei der Ermittlung der Jahresrohmiete.
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvR 807/12
Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz bei der Erhebung von …
Gegen die Anknüpfung der Zweitwohnungsteuer an die statistische Preissteigerung der Wohnungsmieten (sog. Indexierung) ist hingegen aus verfassungsrechtlicher Sicht nichts zu erinnern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, S. 356 ).Weder die degressive Ausgestaltung des Steuersatzes noch die Anknüpfung an den Maßstab der Jahresrohmiete lassen den Charakter der Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer entfallen (vgl. BVerfGE 135, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, S. 356 f.).
- BFH, 19.01.2010 - X R 53/08
Verfassungsmäßigkeit der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung; Anwendung der …
Eine Indexierung im Steuerrecht sei insbesondere mit der Gefahr verbunden, dass die Indexklausel auf andere Rechtsgebiete übergreifen und die Inflationsbekämpfung erschweren könnte (BVerfG-Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989 2 BvR 436/88, Der Betrieb --DB-- 1990, 969).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2019 - 2 LB 92/18
Neue Bemessungsmaßstäbe für die Erhebung von Zweitwohnungssteuern in …
Dieser Zweitwohnungssteuermaßstab ist vom Senat, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesverfassungsgericht als grundsätzlich geeignet angesehen worden, den mit der Nutzung einer Wohnung typischerweise betriebenen Aufwand entsprechend ihrem Nutzwert generalisierend, aber dennoch hinreichend realitätsnah darzustellen (…vgl. Urteile des Senats vom 8. März 2018 - 2 LB 97/17 -, juris, Rn. 73;… vom 18. Oktober 2000 - 2 L 67/99 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 12. Dezember 2016 - 2 LA 82/16 - n.v.; BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 2003, a. a. O., Rn. 23; BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 11).Durch die - grundsätzlich zulässige (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, juris, Rn. 12ff.) - Hochrechnung anhand der in § 4 Abs. 2 Satz 2 ZwStS genannten Preisindizes wird zwar die auf den Zeitpunkt 1. Januar 1964 festgestellte oder geschätzte Jahresrohmiete nicht unverändert für die Steuerbemessung übernommen; die oben (siehe 2.) beschriebene Gleichbehandlung von ungleichen Sachverhalten erfolgt jedoch bereits - vor der Hochrechnung - bei der Ermittlung der Jahresrohmiete.
- OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 9 LB 124/17
Bemessung der Zweitwohnungsteuer anhand einer nach dem Bewertungsgesetz …
Angesichts dessen ist die undifferenzierte Anwendung des Mietwerts auf Eigentümer und Mieter aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität sachlich gerechtfertigt (so BVerwG, Beschluss vom 26.10.1989 - 8 B 144.89 - juris; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 436/88 - NVwZ 1990, 356 = juris Rn. 2 und 11).Vor diesem Hintergrund wird der Zweitwohnungsteuermaßstab einer ab dem Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964 nach der Mietpreisentwicklung indexierten Jahresrohmiete seit jeher in ständiger höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung als zulässig angesehen (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 27.10.2003 - 9 B 102.03 - juris Rn. 6; Urteile vom 29.1.2003, a. a. O., Rn. 23 ff.; vom 6.12.1996 - 8 C 49.95 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12 = juris Rn. 19 ff.; Beschlüsse vom 26.10.1989 - 8 B 36.89 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 5 = juris Rn. 16; vom 10.2.1988 - 8 B 162.87 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3 = juris Rn. 2 ff., nachgehend BVerfG, Beschluss vom 15.12.1989, a. a. O., Rn. 11 ff.; Senatsbeschlüsse vom 23.4.2018 - 9 LA 121/17 - vom 16.3.2010 - 9 LA 100/09 - juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteile vom 30.10.1986 - 13 A 1/85 - Wohnungseigentümer 1987, 60; vom 17.7.1985 - 13 A 167/84 - ZKF 1986, 134; vom 22.5.1985 - 13 C 2/84 - KStZ 1985, 230; BayVGH, Beschluss vom 16.9.2013, a. a. O., Rn. 12 ff.; OVG MV, Beschluss vom 21.2.2011 - 1 L 205/08 - juris Rn. 12 ff.; HessVGH, Urteil vom 23.11.2005 - UE 2557/04 - KStZ 2006, 112 = juris Rn. 24 ff.; OVG SH, Urteil vom 18.10.2000 - 2 L 67/99 - NVwZ-RR 2001, 532 = juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 23.4.1993 - 22 A 3850/92 - NVwZ-RR 1994, 43 = juris Rn. 36; siehe auch Birk, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 58. Erg.
- BVerwG, 29.01.2003 - 9 C 3.02
Zweitwohnungssteuer; Aufwandsteuer; Jahresrohmiete; pauschalierter Steuermaßstab.
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem bereits vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 15. Dezember 1989 (BVerfG, 3. Kammer des 2. Senats - 2 BvR 436/88 - NVwZ 1990, 356) keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen eine mit dem hier in Streit stehenden § 3 Abs. 2 der Zweitwohnungssteuersatzung der Beklagten gleich lautende pauschalierende Regelung der Bemessungsgrundlage erhoben. - VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 04.2798
Nach Miethöhe gestaffelte Zweitwohnungsteuer ist zulässig.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss auch nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; denn ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (…BVerfG vom 6.12.1983, a.a.O. S. 347; vom 15.12.1989 NVwZ 1990, 356; BVerwG vom 17.8.2000 NVwZ-RR 2001, 682).Diese erfordern, dass die Norm, die die Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimm- und begrenzbar ist, so dass die Steuerlast für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfG vom 15.12.1989 NVwZ 1990, 356 m.w.N.).
- VGH Bayern, 04.04.2006 - 4 N 05.2249
Zweitwohnungsteuer auch bei gemischter Nutzung zulässig.
Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit muss auch nicht in jedem Einzelfall konkret festgestellt werden; denn ausschlaggebendes Merkmal ist der Konsum in Form eines äußerlich erkennbaren Zustands, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ohne dass es darauf ankäme, von wem und mit welchen Mitteln dieser finanziert wird (…BVerfG, B.v. 6.12.1983, a.a.O. S. 347; B.v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88, NVwZ 1990, 356; BVerwG, B.v. 17.8.2000 - 11 B 43.00, NVwZ-RR 2001, 682).Rechtsstaatliche Grundsätze erfordern, dass die Norm, die eine Steuerpflicht begründet, nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und begrenzbar ist, so dass die Steuerlast messbar und für den Staatsbürger voraussehbar und berechenbar wird (BVerfG, B.v. 15.12.1989 - 2 BvR 436/88, NVwZ 1990, 356 m.w.N.).
Er steht in einem sachlichen Bezug zu dem Aufwand des Steuerschuldners, der mit der Vorhaltung der Zweitwohnung für den persönlichen Bedarf getätigt wird, und vermag diesen realitätsnah abzubilden (vgl. BVerfG, B.v. 15.12.1989, a.a.O. S. 356; BVerwG, B.v. 26.10.1989 - 8 B 36.89, NVwZ 1990, 568/569; U.v. 29.1.2003 - 9 C 3.02, NVwZ 2003, 753 f.).
- FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94
Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 2557/04
Zweitwohnungssteuersatzung; Verweis auf Preisindex; Bestimmtheitsgrundsatz
Insoweit werde auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1989 (2 BvR 436/88) verwiesen, die sich mit einer Satzungsbestimmung zur Hochrechnung der Jahresrohmiete befasst habe, deren Regelung im Wesentlichen gleich und fast identisch mit der Regelung der Beklagten sei.Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 349, Kammerbeschlüsse vom 15. Dezember 1989 - 2 BvR 436/88 -, NVwZ 1990, 356, und vom 29. Juni 1995 - 1 BvR 1800/94 und 2480/94 -, GemHH 1995, 237 = NVwZ 1996, 97) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 10. Oktober 1995 - 8 C 40.93 -, BVerwGE 99, 303, vom 6. Dezember 1996 - 8 C 49.95 -, NVwZ 1998, 178, vom 12. April 2000 - 11 C 12.99 -, BVerwGE 111, 122 und vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, BVerwGE 117, 345; Beschlüsse vom 26. Oktober 1989 - 8 B 36.89 -, NVwZ 1990, 568 = Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 5 und vom 27. Oktober 2003 - 9 B 102.03 -, Juris), dass eine Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Grundgesetz - GG - erhoben werden kann.
Diesen Anforderungen genügt jedoch grundsätzlich der Maßstab einer nach der Mietpreisentwicklung indexierten Jahresrohmiete (vgl. dazu: BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989, a.a.O.;… BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2003 - 9 C 3.02 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 20, S. 24, vom 6. Dezember 1996 - 8 C 49.95 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 12, S. 20).
Bedenken gegen eine derartige Regelung mit Blick auf § 3 Satz 2 Währungsgesetz als Ausdruck des Nominalwertprinzips, §§ 1 und 16 Abs. 1 Stabilitätsgesetz und das aus Art. 109 Abs. 2 GG folgende Gebot, die Belange des gemeinwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten, hat das Bundesverwaltungsgericht, bestätigt durch das Bundesverfassungsgericht, zurückgewiesen (BVerwG…, Beschluss vom 10. Februar 1988 - 8 B 162.87 -, Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 3, S. 1; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989, a.a.O.).
Ein Verstoß gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Bestimmtheitsgebot liegt nicht vor (BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Dezember 1989, a.a.O.).
- VGH Hessen, 23.11.2005 - 5 UE 1546/05
Zweitwohnungsteuersatzung mit Verweis auf Preisindex
- BFH, 04.02.2010 - X R 52/08
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung der Altersrenten
- BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 49.95
Kommunalsteuern: Zweitwohnungssteuer als örtliche Aufwandsteuer, Ausnahmen von …
- BFH, 04.02.2010 - X R 58/08
Anwendung der Öffnungsklausel bei der ab 2005 geltenden Altersrentenbesteuerung - …
- OVG Niedersachsen, 24.05.2022 - 9 KN 6/18
Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 68/17
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufwandsteuer; Ausschank; …
- OVG Niedersachsen, 22.11.2010 - 9 ME 76/10
Verfassungswidrig hoher Zweitwohnungsteuersatz
- VGH Bayern, 01.03.2012 - 4 ZB 11.2415
Erhebung der Zweitwohnungsteuer; gesetzlicher Befreiungstatbestand für …
- VG Arnsberg, 29.08.2019 - 5 K 4315/18
Verwaltungsgerichtliche Klage gegen die Steuer auf Geldspielgeräte in Meschede …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 208/16
Abwälzbarkeit; Aufwandsteuer; Berufsfreiheit; Bestandsentwicklung; Bruttokasse; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2020 - 14 A 3784/19
- VG München, 23.05.2019 - M 10 K 18.4551
Zweitwohnungsteuer, Bemessung nach der indexierten Jahresrohmiete, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2018 - 14 A 595/17
Überwälzung der indirekt erhobenen Spielgerätesteuer (Aufwandsteuer) auf den …
- OVG Niedersachsen, 05.12.2017 - 9 KN 226/16
Abwälzbarkeit; additiver Grundrechtseingriff; Aufsteller; Aufwandsteuer; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2020 - 14 A 2838/19
- VG Greifswald, 08.03.2022 - 2 A 2050/21
Klage gegen Zweitwohnungssteuer in Ostseebad
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.02.2011 - 1 L 205/08
Pauschalierter Maßstab und Entstehungszeitpunkt der Zweitwohnungsteuer
- BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 2.96
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge
- BVerwG, 05.03.1996 - 8 B 3.96
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang nach Verfahrensrüge
- BVerwG, 27.10.2003 - 9 B 102.03
Entfallen des von Verfassungs wegen geforderten Örtlichkeitsbezugs der …
- BFH, 12.11.2007 - IV B 36/07
Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz, grundsätzliche Bedeutung, …
- VG Oldenburg, 08.06.2022 - 3 B 2301/21
Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; Vollstreckung; …
- VG Gelsenkirchen, 05.12.2002 - 16 K 1649/00
Campingwagen, Zweitwohnungssteuer, Campingmobil, Zweitwohnung
- VG Schleswig, 11.10.2016 - 2 A 179/14
Zweitwohnungssteuer für Mobilheime
- OVG Brandenburg, 16.04.2003 - 2 D 19/02
- BFH, 27.06.1996 - VIII B 102/95
Begründungsanforderungen an eine Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung
- FG Schleswig-Holstein, 06.12.2017 - 3 K 184/14
Besteuerung der Versorgungsbezüge eines Tarifbeschäftigten bei einer gesetzlichen …
- OVG Schleswig-Holstein, 08.09.1999 - 2 L 70/99
Verwendung von Grundsteuerinformationen zur Festsetzung der Zweitwohnungsteuer
- VGH Baden-Württemberg, 26.09.1996 - 2 S 2104/94
Staffelung der Zweitwohnungsteuer nach Mietaufwand
- VGH Baden-Württemberg, 28.12.1992 - 2 S 1557/90
Normenkontrolle einer Zweitwohnungssteuersatzung: Staffelung der Steuer nach dem …
- VG Oldenburg, 11.05.2021 - 3 B 621/21
Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Mietwert; Mischnutzung; Nettokaltmiete; …
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.744
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG Regensburg, 28.11.2016 - RN 12 K 16.739
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer
- VG Stade, 03.09.2012 - 3 A 1525/11
Rechtmäßigkeit der Anknüpfung einer Zweitwohnungsteuer an die Jahresrohmiete; …
- VG Minden, 01.06.2005 - 11 K 2408/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer; …
- OVG Schleswig-Holstein, 26.08.1997 - 2 L 45/96
Zweitwohnungssteuer; Jahresrohmiete; Indexierung; Preisindex
- VGH Bayern, 24.11.2022 - 4 N 20.2783
Zweitwohnungsteuersatzung der Stadt Sonthofen verstößt nicht gegen höherrangiges …
- VG Ansbach, 13.12.2011 - AN 11 K 11.00887
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- FG Hamburg, 28.04.2000 - II 769/99
Verfassungsmäßigkeit des Vorwegabzugs
- VG Köln, 26.09.2014 - 19 K 4997/13
Erhebung nur eines Elternbeitrags bei einer gleichzeitigen Betreuung von …
- VG Oldenburg, 15.12.2022 - 3 B 2000/21
Ernstliche Zweifel; Jahresnettokaltmiete; Mietaufwand; Schätzung; subjektive …
- VG Gießen, 24.07.2013 - 8 K 4638/11
Zweitwohnungssteuer
- VG München, 15.09.2011 - M 10 K 10.6069
Zweitwohnungsteuer; Leerstand; Steuermaßstab: Jahresrohmiete
- VG Ansbach, 02.04.2009 - AN 11 K 09.00312
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- OVG Brandenburg, 16.04.2003 - 2 D 18/02
- VG München, 04.05.2016 - M 9 K 15.4615
Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage im faktischen …
- VG München, 09.07.2014 - M 9 K 14.208
Werbeanlage; Nichtige Werbeanlagensatzung wegen Ausschluss jeglicher Fremdwerbung
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.00658
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Ansbach, 20.10.2010 - AN 11 K 10.01127
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in Nürnberg im …
- VG Ansbach, 28.07.2010 - AN 11 K 10.01023
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall …
- VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 11 K 08.00573
Anknüpfung an die melderechtliche Situation zur Bestimmung der …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1990 - 13 A 1/88
Rechtsprechung
BFH, 30.11.1989 - I R 19/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
KStG a.F. § 1 Abs. 1 Nr. 6; KStDV §§ 1, 4
- Wolters Kluwer
Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Körperschaft des öffentlichen Rechts - Alleinerbin - Steuerberaterkanzlei - Ziel baldiger Veräußerung
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 159, 162
- BB 1990, 485
- DB 1990, 969
- BStBl II 1990, 246
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (13)
- BFH, 21.08.1985 - I R 60/80
Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Zur Auslegung des Begriffs wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb hat der BFH eotschieden, daß eine nachhaltige Tätigkeit auch vorliegt, wenn der Grund zum Tätigwerden auf einem einmaligen Entschluß beruht, die Erledigung aber mehrere Einzeltätigkeiten erfordert (BFH-Urteil vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88).Es kommt dabei nicht entscheidend auf die Dauer der Einnahmeerzielung an, sondern auf die Wiederholung der einzelnen Tätigkeiten (BFH in BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88, m.w.N.).
- BFH, 15.05.1986 - IV R 119/84
Private Zuwendung - Betriebsausgabe - Veranlassungszusammenhang - Bürovorsteherin …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Der Senat weist dazu auf folgendes hin: Letztwillige Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer sind in der Regel kein Entgelt für eine Arbeitsleistung (BFH-Urteil vom 15. Mai 1986 IV R 119/84, BFHE 146, 438, BStBl II 1986, 609). - BFH, 02.12.1976 - IV R 115/75
Erbauseinandersetzung - Tod des Erblassers - Fortführung eines Gewerbebetriebes - …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Es trifft zwar zu, daß nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung beim Übergang eines Gewerbebetriebs auf mehrere Miterben nur derjenige als Mitunternehmer anzusehen ist, der den Betrieb innerhalb angemessener Frist durch Erbauseinandersetzung übernimmt (vgl. BFH-Urteile vom 2. Dezember 1976 IV R 115/75, BFHE 121, 39, BStBl II 1977, 209; vom 12. Januar 1978 IV R 5/75, BFHE 124, 436, BStBl II 1978, 333).
- BFH, 02.03.1983 - I R 100/79
Pachtbeginn - Anschlagsäule - Werbeunternehmer - Kaufpreis - Pachtentgelt
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Die aus dem Betrieb der Kanzlei im Verlauf von 4 1/2 Monaten erzielten Einnahmen in Höhe von insgesamt 334.983 DM (312.058 DM + 22.925 DM) heben die Einrichtung in jedem Fall aus der Gesamtbetätigung des Klägers heraus (vgl. BFH-Urteil vom 2. März 1983 I R 100/79, BFHE 138, 66, BStBl II 1983, 386). - BFH, 31.10.1984 - I R 21/81
Kapitalertragsteuer - Betrieb gewerblicher Art einer juristischen Person - …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Körperschaften des öffentlichen Rechts können wegen ihrer Betriebe gewerblicher Art nach § 4 Abs. 1 Nr. 6 KStG 1968 (jetzt: § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG 1977) persönlich von der Körperschaftsteuer befreit sein (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1984 I R 21/81, BFHE 142, 386, BStBl II 1985, 162). - BFH, 14.04.1983 - V R 3/79
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen eines Friedhofsträgers
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Das FG hat keine Feststellungen über das Verhältnis der Betriebseinnahmen der Kanzlei zu sonstigen Einnahmen des Klägers getroffen (vgl. dazu BFH-Entscheidung vom 11. Januar 1979 V R 26/74, BFHE 127, 83, BStBl II 1979, 746; BFH-Urteil vom 14. April 1983 V R 3/79, BFHE 138, 260, BStBl II 1983, 491). - BFH, 21.12.1977 - I R 20/76
Abzug der Gesellschaftsteuer - Kapitalzuführung - Absetzung als Einlage - …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Der Begriff Einnahmen in diesem Sinne setzt voraus, daß die Bezüge zu Einkünften im Sinne der sieben Einkunftsarten führen können (BFH-Urteil vom 21. Dezember 1977 I R 20/76, BFHE 124, 317, BStBl II 1978, 346). - BGH, 18.01.1954 - IV ZR 130/53
Fortführung eines zum Nachlaß gehörenden Handelsgeschäfts durch den …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Auch wenn der Testamentsvollstrecker den Nachlaß in Besitz nahm und im eigenen Namen über die Nachlaßgegenstände verfügte (§ 2205 Satz 2 BGB), handelte er im Interesse und als Treuhänder des Erben (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Januar 1954 IV ZR 130/53, BGHE 12, 100;… Kregel in Das Bürgerliche Gesetzbuch, Kommentar, herausgegeben von Mitgliedern des Bundesgerichtshofs - BGB-RGRK -, § 2205 Rdnr. 7). - BFH, 11.01.1979 - V R 26/74
Keine festen Umsatz- oder Gewinngrenzen zur Bestimmung eines Betriebs …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Das FG hat keine Feststellungen über das Verhältnis der Betriebseinnahmen der Kanzlei zu sonstigen Einnahmen des Klägers getroffen (vgl. dazu BFH-Entscheidung vom 11. Januar 1979 V R 26/74, BFHE 127, 83, BStBl II 1979, 746; BFH-Urteil vom 14. April 1983 V R 3/79, BFHE 138, 260, BStBl II 1983, 491). - BFH, 01.08.1979 - I R 106/76
Für die Aufgabe von Verpachtungsbetrieben gewerblicher Art von juristischen …
Auszug aus BFH, 30.11.1989 - I R 19/87
Es genügt insoweit festzustellen, daß die Vermögensmehrungen entweder zu Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit (so beim Erbanfall an natürliche Personen: § 24 Nr. 2 EStG) oder - durch Wandel der Einkunftsart im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art - zu gewerblichen Einkünften führen (so BFH-Urteil vom 1. August 1979 I R 106/76, BFHE 128, 387, BStBl II 1979, 716). - BFH, 14.04.1966 - IV 335/65
Bezüge, die die Witwe eines Arztes aus einem bei einer Kassenärztlichen …
- BFH, 12.01.1978 - IV R 5/75
Einkommensteuer - Zurechnung des Gewinns - Gewerbebetrieb - Miterbe - …
- BFH, 29.07.1960 - VI 265/58 U
Versteuerung von einer Witwe nicht zugeflossenen Witwenbezügen durch ihren Erben …
- FG Düsseldorf, 05.03.1997 - 4 K 4544/94
Erwerb durch Vermächtnis als erbschaftssteuerpflichtiger Erwerb von Todes wegen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92
Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten …
Das folgt bereits daraus, daß es auch bei vielen der vorstehend zum Vergleich herangezogenen Treuhandverhältnisse dem Treugeber verwehrt ist, das Treuhandverhältnis einseitig zu beenden, so z. B. beim Testamentsvollstrecker (BFH-Urteile in BFHE 153, 422, BStBl II 1988, 808, und vom 30. November 1989 I R 19/87, BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246) oder bei dem das Gesamtgut verwaltenden Ehegatten (§ 1422 BGB; BFH-Urteil vom 15. Mai 1962 I 79/61 U, BFHE 75, 216, BStBl III 1962, 346). - BFH, 13.03.1991 - I R 83/89
Zu den Voraussetzungen für AfA und Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert
Die Buchstelle war ein Betrieb gewerblicher Art der J, da die J insoweit nicht in Ausübung hoheitlicher Gewalt, sondern im Bereich privatunternehmerischer Berufsausübung tätig wurde (§ 4 Abs. 1 und 5 des Körperschaftsteuergesetzes -KStG 1977 - vgl. BFH-Urteile vom 21. September 1989 V R 89/85, BFHE 158, 177, BStBl II 1990, 95; vom 30. November 1989 I R 19/87, BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246).
- BFH, 19.02.1998 - IV R 38/97
Körperschaft des öffentlichen Rechts als Erbin eines Betriebs
- BFH, 16.12.1998 - II R 38/97
Arbeitslohn oder Vermächtniserwerb
Nach der Entscheidung des I. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 30. November 1989 I R 19/87 (BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246, 248) seien letztwillige Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer als Arbeitslohn anzusehen, wenn sich das aus der letztwilligen Verfügung oder den Umständen des Falles eindeutig ergebe.Etwas anderes ist auch nicht dem Urteil des BFH vom 30. November 1989 I R 19/87 zu entnehmen.
- BFH, 31.08.1994 - X R 115/92
Steuerliche Anerkennung vertraglich geschuldeter Versorgungsleistungen die nicht …
Seien diese Erträge der Berechtigten noch nicht zu deren Lebzeiten zugeflossen, wovon das FA zu Recht ausgegangen sei, so habe der Rechtsnachfolger diese im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern, wobei die Einkunftsart unverändert bleibe (Bezugnahme auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 30. November 1989 I R 19/87, BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246).Die Einkunftsart bleibt in der Person des Rechtsnachfolgers grundsätzlich gleich (BFH in BFHE 159, 162, 163, BStBl II 1990, 246).
- FG Sachsen, 15.07.2009 - 5 K 1593/04
Überlassung von Sportanlagen durch eine Gemeinde als Hoheitsbetrieb und nicht als …
- BFH, 04.10.1996 - VIII B 2/96
Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Ferner hat der BFH im Urteil vom 30. November 1989 I R 19/87 (BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246, 247, m. w. N.) ausgeführt, daß die Einkunftsart in der Person des Rechtsnachfolgers, sofern es sich um natürliche Personen handle, grundsätzlich gleich bleibe (…vgl. dazu auch Heinicke in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 15. Aufl., § 1 Rz. 15, m. umf. N.). - BFH, 26.09.1991 - V R 1/87
Unternehmerische Tätigkeit eines Testamentvollstreckers
Es liegt vielmehr auch dann vor, wenn unter Ausnutzung derselben Gelegenheit oder desselben Verhältnsises tatsächlich mehrere aufeinanderfolgende gleichartige Einzelhandlungen vorgenommen werden (vgl. für die von einem gemeinnützigen Flugsportverein während eines Flugtages und eines mehrtägigen Hallenfestes betriebene Restauration Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88; für Arbeitsgemeinschaft des Baugewerbes BFH-Urteil vom 23. Februar 1961 IV 313/59 U, BFHE 72, 533, BStBl III 1961, 194; für eine ererbte Steuerberaterkanzlei, die mit dem Ziel der baldigen Veräußerung betrieben wird, BFH-Urteil vom 30. November 1989 I R 19/87, BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246). - BFH, 23.08.1991 - IV B 69/90
Einkommensteuerrechtliche Behandlung eines Steuerpflichtigen, der seinen Betrieb …
Weil der Tod des Freiberuflers nicht notwendigerweise zur Betriebsaufgabe führt, können die Erben, solange sie den Betrieb nicht veräußern oder aufgeben, weiterhin betriebliche Einkünfte erzielen, die - wenn sich der Erblasser nicht für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich entschieden hat - im Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern sind (vgl. das von den Klägern zitierte BFH-Urteil vom 30. November 1989 I R 19/87, BFHE 159, 162, BStBl II 1990, 246). - BFH, 18.05.1995 - IV R 126/92
Übertragung von Gesellschaftsanteilen
Rechtsprechung
BFH, 13.10.1989 - VI R 79/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1979 § 3b Abs. 1
- Wolters Kluwer
Steuerfreier Zuschlag - Festlegung - Tarifvertrag - Erschwernisgrund - Mischzuschlag - Nachtarbeit - Mehrarbeit - Aufteilung
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de
EStG (1979) § 3b Abs. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 159, 308
- BB 1990, 695
- BB 1990, 901
- DB 1990, 969
- BStBl II 1991, 8
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 23.01.1981 - VI R 190/77
Mischzuschlag - Tarifvertrag - Nachtarbeit - Aufteilungsmaßstab - Mehrarbeit
Auszug aus BFH, 13.10.1989 - VI R 79/86
Der im BFH-Urteil vom 23. Januar 1981 VI R 190/77 (BFHE 132, 446, BStBl II 1981, 371) vertretenen Auffassung, beim Fehlen eines Aufteilungsmaßstabs könne ein Mischzuschlag nur in Höhe des im Tarifvertrag vorgesehenen reinen Nachtzuschlags steuerfrei bleiben, folge der Senat nicht.Im Urteil in BFHE 132, 446, BStBl II 1981, 371 habe der BFH den Tarifvertragspartnern diese Regelungskompetenz aber bereits zuerkannt.
Im Urteil in BFHE 132, 446, BStBl II 1981, 371 (unter II. 2. der Entscheidungsgründe), das insoweit dem vorliegenden Streitfall entspricht, hat er deshalb Steuerfreiheit nur in Höhe des dort für reine Nachtarbeit vorgesehenen Zuschlags von 25 v.H. des Grundlohns angenommen.
Indem der Senat dieses Ergebnis bereits im Urteil in BFHE 132, 446, BStBl II 1981, 371 vermied, hat er die Bestimmungen des Tarifvertrages im Grunde dahin ausgelegt, daß der Mischzuschlag jedenfalls in Höhe von 25 v.H. reine Nachtarbeit abgelte, und diesen Anteil steuerfrei gelassen, weil er dem Grunde und der Höhe nach im Tarifvertrag selbst festgelegt sei.
Gleiche Erwägungen hatte der Senat bereits im Urteil in BFHE 132, 446, BStBl II 1981, 371 (375 linke Spalte Abs. 2) für den Fall angestellt, daß die tarifvertragliche Aufteilung eines Mischzuschlags gegen § 6 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) verstoßen sollte, weil ein Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechts vorliegen könnte.
- BFH, 16.06.1978 - VI R 33/76
Lohnzuschlag - Nachtarbeit - Mehrarbeit - Steuerbefreiung
Auszug aus BFH, 13.10.1989 - VI R 79/86
Im Gegensatz zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Juni 1978 VI R 33/76 (BFHE 125, 383, BStBl II 1978, 574) handle es sich hier um einen Mischzuschlag.Der Streitfall unterscheide sich von demjenigen des Urteils in BFHE 125, 383, BStBl II 1978, 574 nicht.
Das hat der Senat im Urteil in BFHE 125, 383, BStBl II 1978, 574 entschieden.
Das Urteil in BFHE 125, 383, BStBl II 1978, 574 steht dem nicht entgegen, da in dem dort zu beurteilenden Tarifvertrag - im Gegensatz zum vorliegenden Streitfall - kein separater Zuschlag für reine Nachtarbeit enthalten war.
- FG Niedersachsen, 28.06.2016 - 10 K 146/15
Einkommensteuerpflichtigkeit der einem Polizeibeamten gezahlte Zulage für Dienst …
Begünstigt sind indes nur solche Zuschläge, die ausschließlich für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt werden (…vgl. v. Beckerath in K/S/M EStG § 3b Rdnr. B 24 m.w.N.) oder sich zumindest nach objektiv bestimmbaren Kriterien in einen begünstigten und einen nicht begünstigten Anteil aufteilen lassen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 13. Oktober 1989, VI R 79/86, BStBl II 1991, 8). - BFH, 16.03.1990 - VI R 88/86
Rechtmäßigkeit eines Antrags auf Pauschalierung noch im Klageverfahren
Wie der Senat durch das Urteil vom 13. Oktober 1989 VI R 79/86 I, BFHE 159, 308 entschieden hat, setzt § 3 b Abs. 1 Satz 2 EStG in der bis zum 31. Dezember 1989 geltenden Fassung nicht voraus, daß der steuerfreie Zuschlag ausdrücklich betragsmäßig festgelegt ist.Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in VI R 79/86 verwiesen.
- BFH, 04.11.2004 - VI B 175/03
Nachtarbeitszuschläge
Eine Abweichung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 13. Oktober 1989 VI R 79/86 (BFHE 159, 308, BStBl II 1991, 8) liegt --entgegen der Ansicht der Klägerin-- nicht vor.
- FG Düsseldorf, 04.08.2006 - 18 K 2736/04
Steuerbefreiung für Lohnzuschläge nach § 3b EStG - Einsatz- und Punkteprämien …
Hinsichtlich des Feststellung dieser Zweckbestimmung der Zulagen kommt es nicht auf die vertragliche Bezeichnung der Zulage oder ihre ausdrückliche betragsmäßige Festlegung an, sondern darauf, ob aus der vertraglichen Grundlage ein Zuschlag für den steuerfreien Erschwernisgrund dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden kann (Bundesfinanzhof -BFH- Urteil vom 13.10.1989 VI R 79/86, BStBl. II 1991, 8 …sowie Beschluss vom 4.11.2004 VI B 175/03, BFH/NV 2005, 346). - BFH, 14.02.1989 - IV S 18/87
Umdeutung einer Revision in eine Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender …
Die vom Antragsteller eingelegten Revisionen können nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (vgl. Beschluß vom 27. Januar 1967 VI R 216/66, BFHE 88, 73, BStBl II 1967, 291; Beschluß vom 13. November 1986 VI R 79/86, BFH / NV 1987, 107) auch nicht in Nichtzulassungsbeschwerden umgedeutet werden. - FG Düsseldorf, 06.04.2000 - 17 K 1331/97
Zulagen; Wechselschichtzulage; Nachtarbeit; Mischzuschläge - Wechselschichtzulage …
Der Mischzuschlag ist dann in dem Verhältnis der in Betracht kommenden Einzelzuschläge in einen nach § 3 b begünstigten und einen nicht begünstigten Anteil aufzuteilen (BFH v. 13.10.1989 - VI R 79/86, BStBl II 1991, 8).
Rechtsprechung
BFH, 14.09.1989 - IV R 88/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1975 § 15 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Gewinnfeststellungsverfahren - Gewinn aus Gewerbebetrieb - Gewinn aus gewerblicher Tierzucht - Geltendmachung - Gewerbebetrieb - Unterhaltung einer Brüterei - Küken - Bruteier - Eintagsküken - Weiterveräußerung
- rechtsportal.de
EStG (1975) § 15 Abs. 2
- Der Betrieb
Gewinn aus gewerblicher Tierzucht und Tierhaltung - Reine Kükenbrüterei weder Tierzucht noch Tierhaltung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 158, 353
- BB 1990, 132
- DB 1990, 969
- BStBl II 1990, 152
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 29.10.1987 - VIII R 272/83
Das Verlustausgleichsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder …
Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV R 88/88
Dieser Zweck begrenzt den Anwendungsbereich der dem Steuerpflichtigen regelmäßig nachteiligen Vorschrift; sie findet deswegen keine Anwendung, wenn die fragliche Betätigung ihrem Wesen nach nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gehört und auch in der Hand eines Landwirts mit hinreichender Futtergrundlage einen Gewerbebetrieb darstellen würde (vgl. BFH-Urteile vom 4. Oktober 1984 IV R 195/83, BFHE 142, 272, BStBl II 1985, 133; vom 29. Oktober 1987 VIII R 272/83, BFHE 151, 408, BStBl II 1988, 264, m. w. N., und Besprechung in Die Information über Steuer und Wirtschaft 1988, 387).Zu Unrecht meint die Revision, daß hierin eine Abweichung gegenüber dem BFH-Urteil in BFHE 151, 408, BStBl II 1988, 264 liege.
- BFH, 04.10.1984 - IV R 195/83
Verluste aus Tierzucht und Tierhaltung - Verluste aus gewerblicher Tierzucht - …
Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV R 88/88
Dieser Zweck begrenzt den Anwendungsbereich der dem Steuerpflichtigen regelmäßig nachteiligen Vorschrift; sie findet deswegen keine Anwendung, wenn die fragliche Betätigung ihrem Wesen nach nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gehört und auch in der Hand eines Landwirts mit hinreichender Futtergrundlage einen Gewerbebetrieb darstellen würde (vgl. BFH-Urteile vom 4. Oktober 1984 IV R 195/83, BFHE 142, 272, BStBl II 1985, 133; vom 29. Oktober 1987 VIII R 272/83, BFHE 151, 408, BStBl II 1988, 264, m. w. N., und Besprechung in Die Information über Steuer und Wirtschaft 1988, 387). - BFH, 14.08.1985 - I R 130/82
Personenhandelsgesellschaft - Gewerbliche Einkünfte - Verluste aus gewerblicher …
Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV R 88/88
Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, daß über die Frage, ob und in welcher Höhe derartige Gewinne im Betrieb der Klägerin entstanden sind, gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a der Abgabenordnung (AO 1977) im Verfahren der Gewinnfeststellung zu entscheiden ist; für die Feststellung von Gewinnen kann nichts anderes gelten als für die Feststellung einschlägiger Verluste (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juli 1975 IV B 38/75, BFHE 116, 273, BStBl II 1975, 774; Urteil vom 14. August 1985 I R 130/82, BFHE 144, 553, BStBl II 1986, 146). - BFH, 24.07.1975 - IV B 38/75
Verfassungsmäßigkeit - Gewinnfeststellungsverfahren - Verlust - Gewerbliche …
Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV R 88/88
Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, daß über die Frage, ob und in welcher Höhe derartige Gewinne im Betrieb der Klägerin entstanden sind, gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2a der Abgabenordnung (AO 1977) im Verfahren der Gewinnfeststellung zu entscheiden ist; für die Feststellung von Gewinnen kann nichts anderes gelten als für die Feststellung einschlägiger Verluste (vgl. dazu Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juli 1975 IV B 38/75, BFHE 116, 273, BStBl II 1975, 774; Urteil vom 14. August 1985 I R 130/82, BFHE 144, 553, BStBl II 1986, 146). - BFH, 05.02.1981 - IV R 163/77
Die Vorschrift des § 2a EStG 1971 (§ 15 Abs. 2 EStG 1975) ist verfassungsgemäß
Auszug aus BFH, 14.09.1989 - IV R 88/88
Diese steuerliche Benachteiligung der Verluste aus gewerblicher Tierzucht und Tierhaltung soll die traditionelle, mit der Bodenwirtschaft verbundene, landwirtschaftliche Tierzucht und Tierhaltung vor der industriellen Tierproduktion schützen; sie gleicht den Wettbewerbsnachteil der Landwirte aus, die regelmäßig nicht über andere Einkünfte verfügen, gegen die sie anfallende Verluste verrechnen könnten (BFH-Urteil vom 5. Februar 1981 IV R 163/77, BFHE 132, 456, BStBl II 1981, 359).
- BFH, 28.04.2016 - IV R 20/13
Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichs- und -abzugsbeschränkung des § 15 Abs. …
Die Entscheidung über die daran geknüpften Rechtsfolgen --bei Verlusten insbesondere die Versagung des vertikalen Verlustausgleichs-- ist hingegen erst bei den Einkommensteuerveranlagungen der Gesellschafter zu treffen (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. August 1985 I R 130/82, BFHE 144, 553, BStBl II 1986, 146, und vom 14. September 1989 IV R 88/88, BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152, zu der insoweit vergleichbaren Regelung in § 15 Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG). - BFH, 19.12.2002 - IV R 47/01
Kein Verlustausgleichsverbot bei Nerzzucht
Da jedoch über Verluste und Gewinne einer von einer Innengesellschaft getragenen Mitunternehmerschaft (…vgl. dazu z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Mai 1998 VIII R 81/96, BFH/NV 1999, 355, m.w.N.) grundsätzlich gemäß § 180 Abs. 1 Nr. 2 a der Abgabenordnung (AO 1977) zu entscheiden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 14. September 1989 IV R 88/88, BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152, m.w.N.), wird das FA den unstreitigen Verlust ggf. auch einheitlich und gesondert festzustellen haben, sofern es nicht davon ausgeht, dass ein Fall von geringer Bedeutung vorliegt (§ 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO 1977).Wie der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152 (zu einer Brüterei) entschieden hat, gehören zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft die Einkünfte aus der Tierzucht und der Tierhaltung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Sätze 2 und 3 EStG), sofern der Betrieb über eine hinreichende Futtergrundlage in Gestalt von landwirtschaftlichen Nutzflächen verfügt.
Diese Benachteiligung der "gewerblichen Tierzucht oder gewerblichen Tierhaltung" soll die traditionelle, mit der Bodenwirtschaft verbundene, landwirtschaftliche Tierzucht und Tierhaltung, bei der regelmäßig Verluste mangels hoher außerlandwirtschaftlicher Einkünfte nicht verrechnet werden können, vor dem Wettbewerb einer industriell betriebenen Tierproduktion schützen (BFH-Urteile vom 5. Februar 1981 IV R 163/77, BFHE 132, 456, BStBl II 1981, 359; vom 12. August 1982 IV R 69/79, BFHE 136, 470, BStBl II 1983, 36; vom 4. Oktober 1984 IV R 195/83, BFHE 142, 272, BStBl II 1985, 133; in BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152, sowie vom 1. Februar 1990 IV R 45/89, BFHE 159, 475, BStBl II 1991, 625).
Damit wird aber auch der Anwendungsbereich der dem Steuerpflichtigen regelmäßig nachteiligen Vorschrift begrenzt; sie greift daher nicht ein, wenn die fragliche Betätigung ihrem Wesen nach nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gehört und auch in der Hand eines Landwirts mit hinreichender Futtergrundlage einen Gewerbebetrieb darstellen würde (BFH-Urteil in BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152; vgl. weiter BFH-Urteil in BFHE 142, 272, BStBl II 1985, 133, sowie Leingärtner, Inf 1988, 387).
- BFH, 04.11.2021 - VI R 26/19
Pferdehaltung ohne landwirtschaftliche Nutzflächen als gewerbliche Tierhaltung
Die Entscheidung über die daran geknüpften Rechtsfolgen --bei Verlusten insbesondere die Versagung des vertikalen Verlustausgleichs-- ist hingegen erst bei den Einkommensteuerveranlagungen der Gesellschafter zu treffen (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.08.1985 - I R 130/82, BFHE 144, 553, BStBl II 1986, 146, und vom 14.09.1989 - IV R 88/88, BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152, zu der insoweit vergleichbaren Regelung in § 15 Abs. 2 Sätze 1 und 2 EStG a.F.).Die Benachteiligung der "gewerblichen Tierzucht oder gewerblichen Tierhaltung" soll die traditionelle, mit der Bodenwirtschaft verbundene, landwirtschaftliche Tierzucht und Tierhaltung, bei der regelmäßig Verluste mangels hoher außerlandwirtschaftlicher Einkünfte nicht verrechnet werden können, vor dem Wettbewerb einer industriell betriebenen Tierproduktion schützen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 05.02.1981 - IV R 163/77, BFHE 132, 456, BStBl II 1981, 359; vom 12.08.1982 - IV R 69/79, BFHE 136, 470, BStBl II 1983, 36; in BFHE 142, 272, BStBl II 1985, 133; in BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152, und in BFHE 159, 475, BStBl II 1991, 625).
Sie greift nicht ein, wenn die fragliche Betätigung ihrem Wesen nach nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft gehört und auch in der Hand eines Landwirts mit hinreichender Futtergrundlage einen Gewerbebetrieb darstellen würde (BFH-Urteile in BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152, und in BFHE 201, 241, BStBl II 2003, 507).
- BFH, 21.09.1995 - IV R 96/94
Verlustabzugsverbot nach § 15 Abs. 4 EStG bei einem Viehhändler, der neben einer …
Fehlt es - wie im Streitfall - an dieser Voraussetzung, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb (Senatsurteil vom 14. September 1989 IV R 88/88, BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152).Da mit dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs. 4 EStG der Schutz der traditionellen Tierzucht und Tierhaltung auf ausreichenden landwirtschaftlichen Nutzflächen bezweckt ist (Senatsurteile in BFHE 132, 456, BStBl II 1981, 359; vom 12. August 1982 IV R 69/79, BFHE 136, 470, BStBl II 1983, 36; vom 4. Oktober 1984 IV R 195/83, BFHE 142, 272, BStBl II 1985, 133; in BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152, und in BFHE 159, 475, BStBl II 1991, 625, sowie BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 VIII R 272/83, BFHE 151, 408, BStBl II 1988, 264), muß das Verbot folgerichtig auch in den Fällen eingreifen, in denen die Tiere ohne ausreichende landwirtschaftliche Fläche, sei es im Rahmen eines einheitlichen gewerblichen Betriebes, sei es in einem landwirtschaftlichen Nebenbetrieb zu einem gewerblichen Hauptbetrieb, gehalten oder gezüchtet werden.
- FG Niedersachsen, 03.05.2011 - 13 K 12366/07
Verlustverrechnungsverbot von Verlusten aus gewerblicher Tierzucht bzw. …
Fehlt es -wie im Streitfall- an dieser Voraussetzung, handelt es sich um einen Gewerbebetrieb (BFH-Urteil vom 14. September 1989 IV R 88/88, BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152).Da mit dem Ausgleichs- und Abzugsverbot des § 15 Abs. 4 EStG der Schutz der traditionellen Tierzucht und Tierhaltung auf ausreichenden landwirtschaftlichen Nutzflächen bezweckt ist (BFH-Urteile in BFHE 132, 456, BStBl II 1981, 359; vom 12. August 1982 IV R 69/79, BFHE 136, 470, BStBl II 1983, 36; vom 4. Oktober 1984 IV R 195/83, BFHE 142, 272, BStBl II 1985, 133; in BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152, und in BFHE 159, 475, BStBl II 1991, 625, sowie BFH-Urteil vom 29. Oktober 1987 VIII R 272/83, BFHE 151, 408, BStBl II 1988, 264), muss nach der Rspr. des BFH das Verbot folgerichtig auch in den Fällen eingreifen, in denen die Tiere ohne ausreichende landwirtschaftliche Fläche, sei es im Rahmen eines einheitlichen gewerblichen Betriebes, sei es in einem landwirtschaftlichen Nebenbetrieb zu einem gewerblichen Hauptbetrieb, gehalten oder gezüchtet werden (BFH-Urteil vom 21.09.1995 IV R 96/94, BFHE 179, 66, BStBl II 1996, 85).
- BFH, 30.04.2008 - IV B 64/07
Brüterei als Gewerbebetrieb - Verrechnung von Verlusten aus gewerblicher …
Mit Urteil vom 14. September 1989 IV R 88/88 (BFHE 158, 353, BStBl II 1990, 152) hat der beschließende Senat entschieden, dass die Unterhaltung einer Brüterei, in der Küken aus Bruteiern gewonnen und als Eintagsküken weiterveräußert werden, stets einen Gewerbebetrieb darstellt.