Rechtsprechung
   BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 52/89   

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https://dejure.org/1990,2220
BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 52/89 (https://dejure.org/1990,2220)
BAG, Entscheidung vom 11.07.1990 - 7 ABR 52/89 (https://dejure.org/1990,2220)
BAG, Entscheidung vom 11. Juli 1990 - 7 ABR 52/89 (https://dejure.org/1990,2220)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers zu einer Stufenvertretung - Kein Ausscheiden aus einer Hauptbetriebsvertretung beim Hauptquartier einer NATO-Truppe bei Wechsel der Beschäftigungsdienststelle - Zugehörigkeit auch der neuen Dienststelle zum Zuständigkeitsbereich ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausscheiden aus der Stufenvertretung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BPersVG § 54 Abs. 1, § 29 Abs. 1 Nr. 3, 4 und 5; ZA-NTS Art. 56 Abs. 9
    Ausscheiden aus der Stufenvertretung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 65, 283
  • NZA 1990, 983 (Ls.)
  • BB 1990, 2270
  • DB 1991, 1840
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.04.1981 - 6 P 37.79

    Versetzung eines Personalratsmitglieds - Zustimmungserfordernis des Personalrats

    Auszug aus BAG, 11.07.1990 - 7 ABR 52/89
    Andererseits ist ein bloßer Wechsel der Dienststellenzugehörigkeit unschädlich, soweit auch die neue Dienststelle zum Zuständigkeitsbereich derselben obersten Dienstbehörde zählt oder der Betroffene zur obersten Dienstbehörde selbst wechselt (vgl. Dietz/Richardi, BPersVG, 2 Aufl., § 54 Rz 6 und § 29 Rz 6; Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, Stand: Januar 1990, § 54 Rz 17; Fürst, GKÖD V, K § 29 BPersVG Rz 15; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz, BPersVG, 5. Aufl., § 54 Rz 10; wohl auch: BVerwG Beschluß vom 29. April 1981 - 6 P 37.79 - Buchholz 238.3 A § 47 BPersVG Nr. 3).
  • BVerwG, 19.01.2009 - 6 P 1.08

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Mitglieds der Jugend- und

    Andererseits ist ein bloßer Wechsel der Dienststellenzugehörigkeit unschädlich, wenn auch die neue Dienststelle zum Zuständigkeitsbereich derselben übergeordneten Dienststelle zählt oder der Betroffene zu dieser übergeordneten Dienststelle selbst wechselt (vgl. BAG, Beschluss vom 11. Juli 1990 - 7 ABR 52/89 - BAGE 65, 283 ; Lorenzen, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, Stand Januar 2009, § 54 Rn. 17; Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/ Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 54 Rn. 2; Ilbertz/ Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 11. Aufl. 2008, § 54 Rn. 13; Schwarze, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 54 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 08.07.1991 - 2 Sa 18/90, 2 Sa 25/90   

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https://dejure.org/1991,4482
LAG Berlin, 08.07.1991 - 2 Sa 18/90, 2 Sa 25/90 (https://dejure.org/1991,4482)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08.07.1991 - 2 Sa 18/90, 2 Sa 25/90 (https://dejure.org/1991,4482)
LAG Berlin, Entscheidung vom 08. Juli 1991 - 2 Sa 18/90, 2 Sa 25/90 (https://dejure.org/1991,4482)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anfallen der Verfahrensgebühr sowie der Urteilsgebühr beim Abschluss eines Vergleichs nach Verkündung des Urteils in der arbeitsgerichtlichen Berufungsinstanz aber vor dessen Zustellung; Beginn des kostenrechtlich maßgebenden Zeitpunkts der Instanzbeendigung mit der ...

  • Der Betrieb

    § 12 Abs. 1 ArbGG Gebührenverz. Anl. 1 Nr. 2121 und 2126
    Kein Wegfall der Gerichtsgebühren bei Vergleich nach Urteilsverkündung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergleich; Urteilsverkündung; Berufung; Gerichtsgebühr

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ArbGG § 12 Abs. 1, Anlage 1 Nr. 2121, Nr. 2126
    Arbeitsgerichtsverfahren: Anfall der Gerichtsgebühren

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 142 (Ls.)
  • BB 1991, 1719
  • DB 1991, 1840
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Düsseldorf, 05.02.2020 - 13 Ta 96/19
    Er beruft sich unter Hinweis auf die Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte Köln vom 21.08.1985 - 8 Ta 136/85 -, Berlin vom 08.07.1991 - 2 Sa 18/90 - und - 2 Sa 25/90 -, Düsseldorf vom 17.03.1995 - 7 Ta 388/94 - und Frankfurt vom 31.08.2011 - 13 Ta 350/11 - darauf, ein zwischen den Instanzen abgeschlossener Vergleich könne keine kostenrechtliche Privilegierung nach der Vorbemerkung 8 KV GKG mehr erfahren.
  • LAG Nürnberg, 03.06.2022 - 8 Ta 33/22

    Gerichtsgebühren - Vergleich nach Urteilsverkündung

    Der kostenrechtlich maßgebende Zeitpunkt der Instanzbeendigung trete mit der Verkündung des Urteils ein, sodass ein danach abgeschlossener Vergleich nicht mehr zu einer Beendigung des Verfahrens führen könne (so LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.1991 - 2 Sa 18/90 - zu Nr. 2.1.2.1 des Gebührenverzeichnisses der Anlage 1 zu § 12 ArbGG; LAG Köln, Beschluss vom 21.08.1985 - 8 Ta 136/85; LAG Hessen, Beschluss vom 31.08.2011 - 13 Ta 350/11 - kein Gebührenentfall, wenn sich die Parteien nach Zustellung des vollständig abgefassten Urteils vergleichen, jeweils in juris recherchiert).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.05.2001 - 4 Ta 29/01

    Wegfall der Verfahrensgebühr auch wenn die Mitteilung einer außergerichtlichen

    Nach einer Auffassung (Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17. März 1995 - 7 Ta 388/94; Landesarbeitsgericht Berlin, Beschluss vom 8. Juli 1991 - 2 Sa 18/90; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 21. August 1985 - 8 Ta 136/85) soll die Mitteilung eines Vergleichs nach Verkündung eines Urteils keine gebührenrechtlichen Auswirkungen mehr haben.
  • LAG Düsseldorf, 17.03.1995 - 7 Ta 388/94

    Gerichtskosten: Gebührenprivileg bei Vergleich

    Ob dieses Gebührenprivileg auch dann zum Tragen kommt, wenn, wie hier, der Vergleich erst nach Erlass des die Instanz beendenden Urteils geschlossen worden ist, ist umstritten (dagegen LAG Frankfurt, KostRsp., § 12 ArbGG Nr. 1; LAG München, KostRsp., § 12 ArbGG , GebVerz. Nr. 1; LAG Köln, ebd., Nr. 6; LAG Berlin, NZA 1992, 142 ; Tschischgale/Satzky, Das Kostenrecht in Arbeitssachen, 3. Aufl., S. 93; Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz , 2. Aufl., § 12 Rdn. 31 und Grunsky, Arbeitsgerichtsgesetz , 6. Aufl., § 12 Rdn. 18.; dafür: LAG Hamm, MDR 1974, 964; Lappe in Anm. zu LAG München; Egon Schneider in Anm. zu LAG Köln und GK- ArbGG -Wenzel, Gebührenverzeichnis Rdn. 20).
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Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 02.01.1991 - 8 Ta 138/90   

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https://dejure.org/1991,5523
LAG Baden-Württemberg, 02.01.1991 - 8 Ta 138/90 (https://dejure.org/1991,5523)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.01.1991 - 8 Ta 138/90 (https://dejure.org/1991,5523)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Januar 1991 - 8 Ta 138/90 (https://dejure.org/1991,5523)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde über eine zu niedrige Wertfestsetzung; Feststellung der Unwirksamkeit der mit einer unter Vorbehalt angenommenen Änderungskündigung verbundenen Änderung der Arbeitsbedingungen; Überprüfbarkeit einer Ermessensentscheidung des Arbeitsgerichts

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 12 Abs. 7; BRAGO § 9; GKG § 25; KSchG § 2
    Streitwert: Änderungskündigung - wirtschaftliches Interesse

  • Der Betrieb

    KSchG § 2; ArbGG § 12; BRAGO § 9; GKG § 25
    Streitwert der Änderungsschutzklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1991, 1840
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 23.03.1989 - 7 AZR 527/85

    Streitwert: Änderungskündigung - Gebührenstreitwert - Rechtsgrundlage

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.01.1991 - 8 Ta 138/90
    Eine Höchstbegrenzung auf die 3-monatige Differenz lässt sich § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG nämlich gerade nicht entnehmen und erscheint auch angesichts des Umstandes, dass der Arbeitnehmer im Falle des Unterliegens mit der Änderungsschutzklage auf Dauer die reduzierte Vergütung hinnehmen muss, mit der in § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG zum Ausdruck kommenden gesetzgeberischen Wertung nicht vereinbar, ob sich ferner eine weitere Höchstgrenze aus § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG ergibt (so BAG vom 23.3.1989 - 7 AZR 527/85 -, unter 1.3. der Gründe), was jedenfalls in den Fällen, in denen die Änderung ganz oder teilweise nicht die Vergütungsseite betrifft, zweifelhaft erscheint, kann vorliegend dahinstehen, nachdem im Streitfall die 36-fache monatliche Differenz ein Vierteljahresverdienst übersteigt.
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