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LAG Düsseldorf, 26.09.1990 - 12 Ta BV 74/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kurzfristige Tätigkeit ; Arbeitnehmereigenschaft; Aushilfskräfte; Bemessung der Betriebsratsgröße ; Aushilfen; Wahlberechtigung von Aushilfskräften ; Stimmabgabe
- poko.de (Kurzinformation)
Betriebsratswahl: Wahlberechtigung von kurzzeitig Beschäftigten und Aushilfskräften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BetrVG §§ 5 6 7 BeschFG Art. 1 § 4
Betriebsratswahl: Wahlberechtigung von kurzzeitig Beschäftigten und Aushilfskräften - rechtsportal.de (Leitsatz)
BetrVG §§ 5 6 7 9; BeschFG Art. 1 § 4
Betriebsratswahl: Wahlberechtigung kurzzeitig beschäftigter Arbeitnehmer
Verfahrensgang
- ArbG Essen, 06.06.1990 - 4 BV 28/90
- ArbG Essen, 06.06.1990 - 4 BV 29/90
- LAG Düsseldorf, 26.09.1990 - 12 Ta BV 74/90
- BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Papierfundstellen
- DB 1990, 238
- DB 1991, 238
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hessen, 03.05.2007 - 9 TaBV 189/06
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsratsgröße - Mitarbeiterpool - …
Maßgeblich ist die normale Beschäftigtenzahl, also diejenige Personalstärke, die für den Betrieb im Allgemeinen kennzeichnend ist (so LAG Düsseldorf Beschluss vom 26. Sept. 1990 - 12 TaBV 74/90 - DB 1990, 239, Rechtsbeschwerde: BAG Beschluss vom 29. Mai 1991 - 7 ABR 67/90 - EzA § 19 BetrVG 1972 Nr. 31). - LAG München, 18.01.2007 - 4 TaBV 94/06
Betriebsratswahlanfechtung
cc) Auch unter Berücksichtigung seines Beurteilungsspielraumes musste der Wahlvorstand deshalb von einer im Betrieb der Beteiligten zu 1 "in der Regel" - weil durchschnittlich - vorhandenen Beschäftigtenzahl von weniger als 200 Arbeitnehmern - ca. 186/188 Arbeitnehmern (170 unstreitig als solche beschäftigte "Stamm"-Arbeitnehmer und im Tagesdurchschnitt 16/18 jeweils befristete beschäftigte Tagesaushilfskräfte, gerechnet nach dem Wochendurchschnitt) - ausgehen, da dies den Regelbeschäftigtenstand, unter Einbeziehung von durchschnittlich 16/18 Aushilfskräften je Arbeitstag, darstellt(e) (vgl. BAG, B. v. 29.05.1991, aaO - aE, II. 2. d der Gründe - B. v. 17.10.1990, aaO - IV. 2. der Gründe - LAG Düsseldorf, B. v. 26.09.1990 (1989), DB 1990, S. 238 f;… siehe auch GK-BetrVG-Kreutz, aaO, § 9 Rz. 11;… Fitting/Engels/Schmidt et al., BetrVG, 23 Aufl. 2006, § 9 Rz. 15;… Lindemann/Simon, NZA 2002, S. 365 f/370 f - unter III. 7. aE -). - LAG Rheinland-Pfalz, 25.06.2019 - 6 TaBV 4/19
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsgröße
Maßgeblich ist, ob eine bestimmte Anzahl von - nicht notwendig personenidentischen (LAG Düsseldorf 26. September 1990 - 12 TaBV 74/90 - DB 1991, 238 f.;… GK-BetrVG-Jacobs 11. Aufl. § 9 Rn. 20) - Mitarbeitern regelmäßig für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Jahr beschäftigt worden ist und auch mit einer derartigen Beschäftigung in Zukunft gerechnet werden kann (…vgl. BAG 12. Oktober 1976 - 1 ABR 1/76 - Rn. 29, zitiert nach juris).