Weitere Entscheidung unten: LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.1992

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   BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91   

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https://dejure.org/1992,2150
BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91 (https://dejure.org/1992,2150)
BAG, Entscheidung vom 12.05.1992 - 3 AZR 226/91 (https://dejure.org/1992,2150)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 (https://dejure.org/1992,2150)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines einheitlichen Alternativantrages - Pflicht zur Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst - Keine Geltung des Versorgungstarifvertrages für die Arbeitnehmer der Länder für Angestellte im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; AFG §§ ... 93, 97; BAT § 3 Buchst. d, § 46; Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe vom 4.11.1966 (VersTV) §§ 1, 2, 5 und 6
    Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im Öffentlichen Dienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 232 (Ls.)
  • BB 1992, 2296
  • DB 1992, 2512
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.12.1982 - 7 AZR 622/80

    Befristung und Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach §§ 91 ff. AFG

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91
    Vom Ausnahmefall der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes abgesehen, können die Gerichte für Arbeitssachen nicht prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Förderung vorgelegen haben (vgl. BAGE 41, 110, 117 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Juni 1987, BAGE 55, 338 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 12.06.1987 - 7 AZR 389/86

    Befristeter Arbeitsvertrag - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91
    Vom Ausnahmefall der Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes abgesehen, können die Gerichte für Arbeitssachen nicht prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer Förderung vorgelegen haben (vgl. BAGE 41, 110, 117 = AP Nr. 72 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu B II 3 der Gründe; BAG Urteil vom 12. Juni 1987, BAGE 55, 338 = AP Nr. 114 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag).
  • BAG, 29.11.1979 - 3 AZR 404/78

    Hochschullehrer - Forschungsgemeinschaft - Geldmittel - Versorgung -

    Auszug aus BAG, 12.05.1992 - 3 AZR 226/91
    Der Kläger braucht nicht das Prozeßrisiko dafür zu übernehmen, ob seine Versorgung über eine Nachversicherung bei der VBL möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. November 1979, BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu I der Gründe).
  • BAG, 15.09.1992 - 3 AZR 438/91

    Anspruch auf Zusatzversorgung eines ABM-Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst -

    Der Kläger braucht nicht das Prozeßrisiko dafür zu übernehmen, ob seine Versorgung durch eine Nachversicherung bei der VBL möglich ist (vgl. Urteil des Senats vom 29. November 1979, BAGE 32, 200, 202 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Ruhegehalt-VBL, zu I der Gründe; Urteil vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Eine Nachversicherungspflicht besteht nicht, wenn der Arbeitnehmer zunächst im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt wurde und deshalb nicht unter den persönlichen Geltungsbereich des VersTV fiel (vgl. Urteil des Senats vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

    Die Verpflichtung zu einer Versicherung zum Zwecke einer zusätzlichen Altersversorgung wird ausdrücklich abbedungen (vgl. Urteil des Senats vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).

  • LAG Düsseldorf, 15.06.2010 - 16 Sa 252/10

    Versicherungspflicht für Fachanleiter im Rahmen öffentlich geförderter Programme

    Auch in seiner Entscheidung vom 12.05.1992 (- 3 AZR 226/91, AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen Rn. 19) hat das Bundesarbeitsgericht für die Ausnahme von dem Versorgungstarifvertrag maßgeblich darauf abgestellt, dass Angestellte "im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme" beschäftigt werden.

    Entscheidend sei, dass die Förderung nur denjenigen Arbeitnehmer gewährt wird, die dem Träger vom Arbeitsamt zugewiesen sind (BAG vom 12.05.1992 a.a.O. Rn. 21).

  • BAG, 18.06.1997 - 5 AZR 259/96

    ABM-Kräfte haben keinen Anspruch auf vollen Tariflohn

    Der Dritte Senat ist in seinen Urteilen vom 12. Mai 1992 (- 3 AZR 226/91 - AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen) und vom 13. Dezember 1994 (- 3 AZR 367/94 - BAGE 79, 8 = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) von der Gültigkeit des § 3 d BAT ausgegangen.
  • BAG, 13.12.1994 - 3 AZR 367/94

    Altersversorgung für befristet beschäftigte Arbeitnehmer

    Deshalb besteht entgegen der Annahme des Berufungsgerichts auch kein Widerspruch zwischen den Entscheidungen des Senats vom 12. Mai 1992 (- 3 AZR 226/91 - AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen betreffend den Ausschluß der ABM-Kräfte) einerseits und der Entscheidung des Senats vom 28. Juli 1992 (BAGE 71, 29 = AP Nr. 18 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung betreffend die Ansprüche der Teilzeitbeschäftigten) andererseits.
  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 493/10

    Betriebliche Altersversorgung - Verschaffungsanspruch - Auslegung Allgemeiner

    § 17 Abs. 1 KZVK-S RW aF und § 17 Abs. 3 KZVK-S RW aF enthalten voneinander unabhängige Ausschlusstatbestände (vgl. BAG 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - zu II 3 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 35 = EzA BetrAVG § 1 Zusatzversorgung Nr. 5) .
  • LAG Hamm, 22.02.1994 - 6 Sa 1100/93

    Betriebliche Altersversorgung; Versorgungsanwartschaft; Zusatzversorgung;

    In der Tat hat der 3. Senat das Bundesarbeitsgerichts mit Urteil vom 12.05.1992 - AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen - erkannt, daß der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes nicht verpflichtet ist, den Arbeitnehmer bei einer Zusatzversorgungseinrichtung zu versichern, wenn dieser - zunächst - im Rahmen einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt wurde.
  • LAG Hamm, 31.01.2003 - 12 (5) Sa 577/02

    Versicherungspflicht; VBL; zwölf Monate; Monat; zwölf; Dauer; Arbeitsverhältnis;

    Dabei würde aber dem Sinn und Zweck der Tarifnorm, nämlich Arbeitsverhältnisse von kurzer Dauer aus der Pflichtversicherung herauszunehmen, weil dies aus versorgungsrechtlichen Gründen wenig sinnvoll ist, nicht gebührend Rechnung getragen (vgl. BAG AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, Bl. 3; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, Kommentar zum BAT, Bd. 6, Teil VII, Erl. 1 zu § 6 Versorgungs-TV VBL).
  • BAG, 17.12.1998 - 6 AZR 411/97
    Ein solcher einheitlicher Alternativantrag ist zulässig (vgl. BAG Urteile vom 12. Mai 1992 - 3 AZR 226/91 - AP Nr. 35 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen und vom 15. September 1992 - 3 AZR 438/91 - AP Nr. 39 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, m.w.N.).
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   LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.1992 - 9 Ta 158/92   

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https://dejure.org/1992,10353
LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.1992 - 9 Ta 158/92 (https://dejure.org/1992,10353)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29.09.1992 - 9 Ta 158/92 (https://dejure.org/1992,10353)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 29. September 1992 - 9 Ta 158/92 (https://dejure.org/1992,10353)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb

    Keine Bindung des Rechtsmittelstreitwerts für Gebührenstreitwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtliches Verfahren; Bindung des Rechtsmittelstreitwertes ; Gebührenstreitwert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 958 (Ls.)
  • DB 1992, 2512
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