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   LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91   

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LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91 (https://dejure.org/1991,2339)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.08.1991 - 15 Sa 437/91 (https://dejure.org/1991,2339)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. August 1991 - 15 Sa 437/91 (https://dejure.org/1991,2339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1; BGB §§ 626, 249, 611; ZPO §§ 91, 103; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 2
    Kündigung wegen genesungswidrigen Verhaltens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkosten; Detektivkosten; Ersatzanspruch; Rechtsschutzinteresse; Verzögerung des Heilungsprozesses; Kündigung; Treuepflicht bei Krankheit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verhaltensbedingte Kündigung, Kostenerstattung, Aufwendungen für einen Detektiv, Detektivkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1992, 279
  • DB 1992, 431
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91
    So hat das Bundesverfassungsgericht erst jüngst in seinem Urteil zur Besteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen (NJW 1991, 2129 ff.) entschieden, daß eine Pflichtenlage - in jener Entscheidung im Steuerrecht - so gestaltet sein muß, daß sie durchsetzbar ist, weil anderenfalls ein Mißstand vorliegt, der in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar ist.
  • BAG, 13.11.1979 - 6 AZR 934/77

    Kündigung wegen Nebenbeschäftigung während der Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91
    Diese Verpflichtung wird nach überwiegender Ansicht aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers hergeleitet (vgl. BAG, Urteil vom 13.11.1979 - 6 AZR 934/77 -, AP 5 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit m.w.N. unter III 2 b der Gründe).
  • BAG, 30.06.1983 - 2 AZR 524/81

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses - Anspruch eines Arbeitnehmers auf

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91
    Bei der Bewertung seiner Pflichtverletzung dahin, ob sie zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausreicht, ist der Grundsatz der Interessenabwägung zu beachten, der es verbietet, ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles in jedem Fall einer Vertragsverletzung von einigem Gewicht bereits einen Grund zur Trennung von dem Arbeitnehmer zu sehen (BAG, Urteil vom 30.06.1983 - 2 AZR 524/81 -, m.w.N.).
  • BAG, 25.10.1991 - 9 AZN 303/91
    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91
    Sie geben daher im Zweifel den Ausschlag bei der Bestimmung des aufgestellten Rechtssatzes (so jüngst BAG, Beschluß vom 25.10.1991 - 9 AZN 303/91 -).
  • LAG Hessen, 13.10.1972 - 5 Sa 406/72
    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91
    Die bloße Unrichtigkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Zeugen Dr. R. vom 26.10.1990 für die Zeit vom 05. bis 09.11.1990 gibt für die Beklagte aber keinen Kündigungsgrund gegenüber dem Kläger wegen Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit ab, denn der Arbeitnehmer darf sich regelmäßig auf die Feststellung der Arbeitsfähigkeit oder Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt verlassen (LAG Frankfurt/M., Urteil vom 13.10.1972 - 5 Sa 406/72 -DB 72, 2359 f).
  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme der Detektivkosten -

    Auszug aus LAG Hamm, 28.08.1991 - 15 Sa 437/91
    Zwar kommen neben dem prozessualen Kostenerstattungsanspruch nach §§ 91 ff. ZPO auch auf einem vorprozessualen Haftungstatbestand beruhende materielle Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer auf Ersatz von Detektivkosten in Betracht, insbesondere wegen positiver Forderungsverletzung nach §§ 280, 286, 325, 326 BGB analog; dem materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch (vgl. den Beispielsfall BAG, BB 1987, 689, 690) kommt vor allem dann praktische Bedeutung zu, wenn eine entsprechende prozessuale Kostenerstattungspflicht nicht entstanden ist, weil es etwa gar nicht zu einem Rechtsstreit gekommen ist, es also auch an einer gerichtlichen Kostenentscheidung fehlt, oder weil das Gericht - aus welchen Gründen auch immer - eine Kostenentscheidung nicht getroffen hat (Lepke, aaO., S. 1233 m.w.N.).
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Der erforderliche unmittelbare Zusammenhang zwischen Aufwendung und späterem Prozess ist je nach den Gegebenheiten des Einzelfalls unterschiedlich zu beurteilen (vgl. zB LAG Berlin 20. September 2001 - 17 Ta 6117/01 - NZA-RR 2002, 98; LAG Hamm 28. August 1991 - 15 Sa 437/91 - DB 1992, 431; Hessisches LAG 23. Oktober 1998 - 6 Ta 51/98 - NZA-RR 1999, 322; LAG Hamburg 7. November 1995 - 3 Ta 13/95 - LAGE ZPO § 91 Nr. 26; LAG Nürnberg 12. September 1994 - 7 Ta 104/94 - LAGE ZPO § 91 Nr. 24; LAG Düsseldorf 13. Juli 1989 - 7 Ta 151/89 - JurBüro 1989, 1702).
  • OLG Köln, 20.10.2010 - 3 W 55/10

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs des Versicherers gegen den Geschädigten

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gestützte Klage fehlt nur soweit die Ansprüche sich decken, weil nur dann über die §§ 91 ff. ZPO insoweit ein einfacherer Weg zur Durchsetzung zur Verfügung steht (RG 130, 218; LAG Hamm DB 1992, 431).
  • LAG Hamm, 16.09.2005 - 10 Sa 2425/04

    Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds Vortäuschen einer

    Ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte; die Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht ist unter Umständen geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG München, Urteil vom 09.09.1982 - BB 1983, 1931; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1983 - BB 1984, 1233; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - DB 1992, 431; LAG Berlin, Beschluss vom 03.08.1998 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17 = NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188; LAG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2004 - LAGE BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 Rz. 429; APS/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 712 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 24.08.1999 - 3 U 1078/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Chirurgie

    Soweit die Aufwendungen notwendig waren, können sie aber auch als Prozesskosten im Wege des einfacheren Kostenerstattungsverfahrens geltend gemacht werden, so dass einer selbständigen Klage hier das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. z. B. BGHZ 75, 235 [BGH 06.11.1979 - VI ZR 254/77]; LAG Hamm DB 1992, 431 [LAG Hamm 28.08.1991 - 15 Sa 437/91]).
  • LAG Hamm, 13.12.2006 - 10 TaBV 72/06

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds;

    Ein arbeitsunfähig krankgeschriebener Arbeitnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, sich so zu verhalten, dass er möglichst bald wieder gesund wird; er hat alles zu unterlassen, was seine Genesung verzögern könnte; die Verletzung dieser aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers herzuleitenden Pflicht ist unter Umständen geeignet, auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 26.08.1993 - AP BGB § 626 Nr. 112; LAG München, Urteil vom 09.09.1982 - BB 1983, 1931; LAG Niedersachsen, Urteil vom 01.09.1983 - BB 1984, 1233; LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - DB 1992, 431; LAG Berlin, Beschluss vom 03.08.1998 - LAGE KSchG § 15 Nr. 17 = NZA-RR 1999, 523 = MDR 1999, 167; LAG Köln, Urteil vom 09.10.1998 - NZA-RR 1999, 188; LAG Nürnberg, Urteil vom 07.09.2004 - LAGE BGB 2002 § 626 Unkündbarkeit Nr. 1; KR/Fischermaier, a.a.O., § 626 Rz. 429; APS/Müller-Glöge, a.a.O., § 626 BGB Rz. 244; Stahlhacke/Preis/Vossen, a.a.O., Rz. 712 m.w.N.).
  • LAG Berlin, 03.08.1998 - 9 TaBV 4/98

    Zustimmungsersetzung zur außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

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  • LAG Köln, 07.01.1993 - 10 Sa 632/92

    Kündigung, fristlose Nebentätigkeit als wichtiger Grund

    Zutreffend kann auch davon ausgegangen werden, daß es nicht erforderlich ist, die tatsächliche Verzögerung des Heilungsprozesses nachzuweisen, daß es vielmehr ausreicht, wenn der Arbeitnehmer während der Tageszeiten, in denen er sonst im Betrieb der Beklagten zu arbeiten gehabt hätte, Tätigkeiten verrichtet, die grundsätzlich geeignet sind, die Genesung zu verzögern (so etwa LAG Hamm, Urteil vom 28.08.1991 - 15 Sa 437/91 = LAGE § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 34 = DB 1992, 431 f).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.01.2002 - 8 Sa 1159/01

    Wirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung;

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  • LG Köln, 22.06.2010 - 30 O 187/09

    Anspruch einer Versicherungsgesellschaft eines Geschädigten auf Ersatz von

    Das Rechtsschutzbedürfnis für eine auf den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch gestützte Klage fehlt nur soweit die Ansprüche sich decken, weil nur dann über die §§ 91 ff. ZPO insoweit ein einfacherer Weg zur Durchsetzung zur Verfügung steht (RG 130, 218; LAG Hamm DB 1992, 431).
  • LAG Hamm, 28.05.1998 - 4 Sa 1550/97

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Pflicht eines Arbeitnehmers zu

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  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2001 - 6 Sa 355/00

    Antrag auf Festsetzung entstandener Detektivkosten im Rahmen des

  • ArbG Marburg, 08.06.2006 - 3 Ca 298/05

    Fristlose Arbeitnehmerkündigung wegen Vortäuschens einer Krankheit und

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