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   BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92   

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BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92 (https://dejure.org/1993,1013)
BAG, Entscheidung vom 24.03.1993 - 10 AZR 487/92 (https://dejure.org/1993,1013)
BAG, Entscheidung vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 (https://dejure.org/1993,1013)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine tarifliche Sonderzahlung bei Arbeitsunfähigkeit während des gesamten Kalenderjahres - Geltendmachung des Anspruchs durch den Erben - Unschädlichkeit längerer krankheitsbedingter Ausfallzeiten bei langjährig beschäftigten Arbeitnehmern - Erfordernis ...

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; Tarifvertrag über die stufenweise Einführu... ng eines 13. Monatseinkommens (Sonderzahlung) für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in den Ländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig Holstein, im Land Nordrhein-Westfalen für die Landesteile Westfalen und Lippe für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden vom 10.1.1989, gültig ab 1.1.1989 (TV-Sonderzahlung) Ziff. 2, 5 Buchst. c
    Tarifliche Sonderzahlung bei dauernder Arbeitsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1042
  • BB 1993, 1444
  • DB 1993, 2490
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92
    Unabhängig davon, ob eine solche besteht, spricht gegen ihre Berücksichtigung, daß bereits der Sechste Senat gegen einen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den Urteilen des Fünften Senats (z.B. Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 102 und 104 zu § 611 BGB Gratifikation) zum Ausdruck kommt, Bedenken geltend gemacht und in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 (- 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie) den Rechtssatz aufgestellt hat, daß bei einer tariflichen Sonderzahlung, die sowohl die Entlohnung im Bezugszeitraum geleisteter Arbeit als auch die Belohnung erwiesener Betriebstreue bezweckt, es einer ausdrücklichen Quotenregelung bedürfe, wenn die Gratifikation für Zeiten gekürzt werden sollte, in denen das Arbeitsverhältnis ruhte.
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 171/91

    Tarifliche Sonderzahlung ohne Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92
    So hat der Senat auch bereits mit den Urteilen vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - NZA 1993, 130, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; und - 10 AZR 171/91 - NZA 1993, 132) entschieden und mit Urteil vom 2. September 1992 (- 10 AZR 596/90 - n.v.) bestätigt, daß der früheren Rechtsprechung, die in Fällen von Sonderzahlungen mit Mischcharakter bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung eine nicht unerhebliche Arbeitsleistung von in der Regel zwei Wochen verlangt hat, nicht zu folgen ist.
  • BAG, 02.09.1992 - 10 AZR 596/90

    Zahlung eines 13. Monatseinkommens trotz ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92
    So hat der Senat auch bereits mit den Urteilen vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - NZA 1993, 130, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; und - 10 AZR 171/91 - NZA 1993, 132) entschieden und mit Urteil vom 2. September 1992 (- 10 AZR 596/90 - n.v.) bestätigt, daß der früheren Rechtsprechung, die in Fällen von Sonderzahlungen mit Mischcharakter bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung eine nicht unerhebliche Arbeitsleistung von in der Regel zwei Wochen verlangt hat, nicht zu folgen ist.
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 511/79

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92
    Unabhängig davon, ob eine solche besteht, spricht gegen ihre Berücksichtigung, daß bereits der Sechste Senat gegen einen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den Urteilen des Fünften Senats (z.B. Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 102 und 104 zu § 611 BGB Gratifikation) zum Ausdruck kommt, Bedenken geltend gemacht und in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 (- 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie) den Rechtssatz aufgestellt hat, daß bei einer tariflichen Sonderzahlung, die sowohl die Entlohnung im Bezugszeitraum geleisteter Arbeit als auch die Belohnung erwiesener Betriebstreue bezweckt, es einer ausdrücklichen Quotenregelung bedürfe, wenn die Gratifikation für Zeiten gekürzt werden sollte, in denen das Arbeitsverhältnis ruhte.
  • BAG, 29.08.1979 - 5 AZR 763/78

    Tarifliche Sonderzahlung - Bezugszeitraum - Arbeitsleistung - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92
    Unabhängig davon, ob eine solche besteht, spricht gegen ihre Berücksichtigung, daß bereits der Sechste Senat gegen einen ungeschriebenen Rechtssatz, wie er in den Urteilen des Fünften Senats (z.B. Urteile vom 29. August 1979 - 5 AZR 763/78 - und - 5 AZR 511/79 - AP Nr. 102 und 104 zu § 611 BGB Gratifikation) zum Ausdruck kommt, Bedenken geltend gemacht und in seiner Entscheidung vom 24. Oktober 1990 (- 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie) den Rechtssatz aufgestellt hat, daß bei einer tariflichen Sonderzahlung, die sowohl die Entlohnung im Bezugszeitraum geleisteter Arbeit als auch die Belohnung erwiesener Betriebstreue bezweckt, es einer ausdrücklichen Quotenregelung bedürfe, wenn die Gratifikation für Zeiten gekürzt werden sollte, in denen das Arbeitsverhältnis ruhte.
  • BAG, 24.11.1988 - 6 AZR 243/87

    Tarifliche Gratifikation

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92
    Bei der Auslegung von Tarifverträgen - die entsprechend der Gesetzesauslegung erfolgt - kann neben dem Tarifwortlaut der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm nur insoweit mitberücksichtigt werden, wie er in der Tarifvorschrift zum Ausdruck kommt (BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - BAGE 60, 219 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92
    Bei der Auslegung von Tarifverträgen - die entsprechend der Gesetzesauslegung erfolgt - kann neben dem Tarifwortlaut der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm nur insoweit mitberücksichtigt werden, wie er in der Tarifvorschrift zum Ausdruck kommt (BAG Urteil vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; Urteil vom 24. November 1988 - 6 AZR 243/87 - BAGE 60, 219 = AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92
    So hat der Senat auch bereits mit den Urteilen vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - NZA 1993, 130, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; und - 10 AZR 171/91 - NZA 1993, 132) entschieden und mit Urteil vom 2. September 1992 (- 10 AZR 596/90 - n.v.) bestätigt, daß der früheren Rechtsprechung, die in Fällen von Sonderzahlungen mit Mischcharakter bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung eine nicht unerhebliche Arbeitsleistung von in der Regel zwei Wochen verlangt hat, nicht zu folgen ist.
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.04.1992 - 4 Sa 283/91

    Tarifvertrag; Gratifikation; Sonderzahlung; Arbeitsverhältnis; Rechtsnachfolger;

    Auszug aus BAG, 24.03.1993 - 10 AZR 487/92
    Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 2. April 1992 - 4 Sa 283/91 - aufgehoben.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 102/95

    Umfang des Schadensersatzes bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit

    16 Nichts anderes ergibt sich aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 - DB 1993, 2490.
  • BAG, 09.08.1995 - 10 AZR 539/94

    Ruhen des Arbeitsverhältnisses - Stillschweigende Vereinbarung -

    In seinem Urteil vom 24. März 1993 (- 10 AZR 487/92 - AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation) hat der Senat bereits entschieden, daß für die tarifliche Sonderzahlung nach dem hier in Streit stehenden TV-Sonderzahlung die Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht Anspruchsvoraussetzung ist.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist darin eine Regelung darüber zu sehen, wie sich Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung auf die tarifliche Sonderzahlung auswirken (BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 171/91 - AP Nr. 144 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 - AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation).

  • BAG, 16.03.1994 - 10 AZR 669/92

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Er hat in der Folgezeit an der Entscheidung vom 5. August 1992 festgehalten und diese bestätigt (Urteile vom 24. März 1993 -- 10 AZR 160/92 -- AP Nr. 152 zu § 611 BGB Gratifikation; -- 10 AZR 487/92 -- AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation [EzA § 611 BGB Gratifikation, Prämie Nr. 97 und 102 -- d. Red.] und von da an ständige Rechtsprechung).
  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 985/94

    Tarifliche Sonderzahlung bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit

    Nach der Rechtsprechung des Senats können die Tarifvertragsparteien bei der Regelung einer tariflichen Sonderzuwendung zur Berechnung dieser Zahlung auf den tatsächlichen Verdienst im Bezugszeitraum abstellen und hierdurch auch den Fall abschließend regeln, wie sich Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung auf die tarifliche Sonderzahlung auswirken (BAG Urteile vom 5. August 1992 - 10 AZR 171/91 - und vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 - AP Nr. 144 u. 155 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BSG, 09.12.1997 - 10 RAr 5/97

    Berücksichtigung einer Sonderzahlung nach dem Tarifvertrag bei der Berechnung des

    Dagegen spreche auch nicht die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 -.

    Die Rechtsprechung des BAG zur Auslegung des TV, insbesondere das Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 - (NZA 1993, 1042 f [BAG 24.03.1993 - 10 AZR 487/92]) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • BSG, 17.12.1997 - 10 RAr 5/97

    Anspruch auf Konkursausfallgeld eines in einem in Konkurs geratenen

    Dagegen spreche auch nicht die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 -.

    Die Rechtsprechung des BAG zur Auslegung des TV, insbesondere das Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 - (NZA 1993, 1042 f) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.

  • LAG Hamm, 26.04.1996 - 10 Sa 1817/95

    Sonderzahlung: tarifliche Sonderzahlung - Anspruch - Errechnung bei längerer

    Liegt eine Regelung vor, wonach sich eine tarifliche Sonderzuwendung nach einem tatsächlich erzielten Arbeitsverdienst des Arbeitnehmer s im Laufenden Kalenderjahr oder Bezugszeitraum errechnet, so folgt daraus, daß Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung die tarifliche Sonderzahlung vermindern und - soweit ein Arbeitsverdienst für den gesamten Bezugszeitraum fehlt - ausschließen (BAG, Urteil v. 05.08.1992 - AP Nr. 144 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, Urteil v. 24.03.1993 - AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1993, 1042 = DB 1993, 2490 ; BAG, Urteil v. 09.08.1995 - AP Nr. 181 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 1996, 154 = DB 1996, 279 ).
  • LAG Hamm, 13.01.1995 - 10 Sa 755/94

    Weihnachtszuwendung nach TV Friseurhandwerk: tarifliche Zuwendung und

    Bei der Auslegung von Tarifverträgen kann neben dem Tarifwortlaut der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm nur insoweit mit berücksichtigt werden, wie er in der Tarifvorschrift zum Ausdruck kommt (BAG, Urteil vom 12.09.1984, AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG, Urteil vom 24.11.1988, AP Nr. 127 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG, Urteil vom 24.03.1993, AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation = NZA 19931 1042).Entgegen der Auffassung des Beklagten kann insbesondere aus § 2 Abs. 4 TV entgegen seinem Wortlaut nicht entnommen werden, dass die Tarifvertragsparteien eine fünfmonatige tatsächliche Arbeitsleistung zur Anspruchsvoraussetzung erhoben hätten.
  • BAG, 11.10.1995 - 10 AZR 986/94

    Klage einer Helferin in der Metallindustrie auf Zahlung einer tariflichen

    Nach der Rechtsprechung des Senats können die Tarifvertragsparteien bei der Regelung einer tariflichen Sonderzuwendung zur Berechnung dieser Zahlung auf den tatsächlichen Verdienst im Bezugszeitraum abstellen und hierdurch auch den Fall abschließend regeln, wie sich Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung auf die tarifliche Sonderzahlung auswirken (BAG Urteile vom 5. August 1992 - 10 AZR 171/91 - und vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 - AP Nr. 144 u. 155 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 28.06.1995 - 10 AZR 490/94

    Zulässigkeit der Kürzung des 13. Monatsgehalts bei Krankheit im Bezugszeitraum -

    Das Landesarbeitsgericht ist allerdings zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen, daß die Tarifvertragsparteien bei der Regelung einer tariflichen Sonderzuwendung zur Berechnung dieser Zahlung auf den tatsächlichen Verdienst im Bezugszeitraum abstellen und hierdurch auch den Fall abschließend regeln können, wie sich Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlung auf die tarifliche Sonderzahlung auswirken (BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 171/91 - AP Nr. 144 zu § 611 BGB Gratifikation; BAG Urteil vom 24. März 1993 - 10 AZR 487/92 - AP Nr. 155 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Hamm, 16.07.1993 - 10 Sa 981/92

    Sonderzahlung; 13. Monatsgehalt; Arbeitsverhältnis; Tarifvertrag; Baugewerbe;

  • LAG Hamm, 24.01.1997 - 10 Sa 1190/96

    Gewährung eines Weihnachtsgeldes bei Arbeitsunfähigkeit; Gewährung von

  • BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 1022/94

    Arbeitsentgelt: Anspruch auf 13. Monatsgehalt während des Erziehungsurlaubs

  • LAG Baden-Württemberg, 15.07.1996 - 19 Sa 13/96

    Anspruch auf Jahressonderzahlung; Weihnachtsgeld, wenn man in dem Kalenderjahr

  • LAG Köln, 15.03.1995 - 2 Sa 1338/94

    Jahressonderzahlung: Auswirkung entschuldigter Fehlzeiten

  • BAG, 18.11.1998 - 10 AZR 387/98
  • LAG Düsseldorf, 22.05.1996 - 2 (17) Sa 61/96

    Arbeitsentgelt: tarifliche Absicherung eines Teils eines 13. Monatseinkommens

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