Rechtsprechung
   BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2123
BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93 (https://dejure.org/1994,2123)
BAG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 4 AZR 865/93 (https://dejure.org/1994,2123)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 4 AZR 865/93 (https://dejure.org/1994,2123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,2123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierungsmerkmal - Anlernzeitdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des "Anlernens mit zusätzlichen Erfahrungen"

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TVG § 1, Lohnrahmentarifvertrag für die Arbeiter in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie des Landes Hessen vom 15.1.1982 - LRTV - § 3 Ziff. 1 Lohngruppe 5
    Eingruppierung: Tarifliches Tatbestandsmerkmal "Anlernen mit zusätzlichen Erfahrungen"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 79, 21
  • NZA 1995, 1044
  • BB 1995, 936
  • DB 1995, 1669
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (42)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.10.1986 - 4 AZR 572/85

    Antragsbeschränkung auf bestimmte Lohngruppen - Auslegung des Lohnrahmenabkommens

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
    Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Ausbildung in einem Anlernberuf" i. S. der Lohngruppe 5 des § 3 Ziff. 1 LRTV ist an den Begriffsinhalt anzuknüpfen, den dieses bei Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes hatte (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 15. Oktober 1986 4 AZR 572/85); im Bereich der Metall- und Elektroindustrie ist damit eine Ausbildung mit einer Dauer von mindestens 18 Monaten gemeint.

    Die neuen Ausbildungsordnungen, die nach § 25 BBiG erlassen werden, lösen damit auch frühere Ausbildungsordnungen für Anlernberufe ab (Urteil des Senats vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 - AP Nr. 51 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie).

    Obwohl es die von den Tarifvertragsparteien getroffene Differenzierung zwischen Anlernberuf und Lehrberuf in den Lohngruppen 5 und 6 nicht mehr gibt, ist bei der Auslegung der Tarifnorm an die Differenzierung anzuknüpfen, wie sie vor Inkrafttreten des BBiG bestand (so der Senat in seinem Urteil vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 - AP, aaO, zu einer tariflichen Regelung aus dem Jahre 1967).

    e) Dieser Auslegung des Einstufungsmerkmals der Lohngruppe 5 steht nicht der Umstand entgegen, daß im Unterschied zu der Regelung der Lohngruppe 6 in § 3 des Lohnrahmenabkommens in der Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalens - NW - vom 19. Februar 1975 (LRA) - dies war Gegenstand der Entscheidung des Senats vom 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 - AP, aaO -, in der Lohngruppe 5 LRTV dem Substantiv "Anlernen" nicht das Adjektiv "gleichzubewertendes" oder "gleichwertiges" beigefügt ist.

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m. w. N.; Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; siehe auch die zusammenfassende Darstellung bei Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 66/92

    Zuschlagspflichtigkeit von Samstagsarbeit

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. Senatsurteil vom 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I 2 a der Gründe, m. w. N.; Senatsurteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; siehe auch die zusammenfassende Darstellung bei Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 597 ff.).
  • BAG, 26.05.1993 - 4 AZR 358/92

    Erzieherin in Wohngruppe von Behinderten

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
    Für solche Klagen besteht auch außerhalb des öffentlichen Dienstes das nach § 256 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse (Senatsurteile vom 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP Nr. 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel, zu I der Gründe = EzA § 4 TVG Großhandel Nr. 2; vom 26. Mai 1993 - 4 AZR 358/92 - AP Nr. 2 zu § 12 AVR Caritasverband, zu B I der Gründe).
  • BAG, 26.10.1994 - 4 AZR 843/93

    Erforderliche Dauer einer sozial-psychiatrischen Zusatzausbildung

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
    Dies hat der Senat für das Merkmal des mindestens zweijährigen berufsbegleitenden Lehrgangs im Verhältnis zu einem einjährigen Lehrgang in der Anmerkung (Protokollnotiz) Nr. 15 zur Vergütungsgruppe KR VI Fallgruppe 7 PVergO-BAT-KF entschieden (Urteil vom 26. Oktober 1994 - 4 AZR 843/93 -, BB 1995, 156).
  • BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 511/92

    Eingruppierung in eine Gehaltsstufe nach dem Tarifvertrag - Voraussetzungen für

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
    Die revisionsgerichtliche Überprüfung ist bei einem unbestimmten Rechtsbegriff darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vgl. jüngst auch den Beschluß des Ersten Senats vom 17. Mai 1994 - 1 ABR 56/93 - n.v.).
  • BAG, 31.10.1984 - 4 AZR 604/82

    Tarifliches Überbrückungsgeld - Anrechnung von Beamtenpensionen - Tarifauslegung

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
    Nach der Rechtsprechung des Senats können zur Auslegung eines Tarifvertrages andere Tarifverträge nicht ohne weiteres herangezogen werden (Urteil des Senats vom 31. Oktober 1984 - 4 AZR 604/82 - AP Nr. 3 zu § 42 TVAL II).
  • BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Feuerwehrmannes - Vorliegen qualifizierter

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
    Die revisionsgerichtliche Überprüfung ist bei einem unbestimmten Rechtsbegriff darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vgl. jüngst auch den Beschluß des Ersten Senats vom 17. Mai 1994 - 1 ABR 56/93 - n.v.).
  • BAG, 14.08.1985 - 4 AZR 322/84

    Eingruppierung: Lebensmittelkontrolleur bei einem Landkreis

    Auszug aus BAG, 14.12.1994 - 4 AZR 865/93
    Die revisionsgerichtliche Überprüfung ist bei einem unbestimmten Rechtsbegriff darauf beschränkt, ob das Landesarbeitsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind und ob es alle entscheidungserheblichen Tatbestände berücksichtigt hat (ständige Rechtsprechung des Senats; Urteil vom 14. August 1985 - 4 AZR 322/84 - AP Nr. 105 zu §§ 22, 23 BAT 1975; Urteil vom 4. August 1993 - 4 AZR 511/92 - AP Nr. 38 zu § 1 TVG Tarifverträge: Einzelhandel; vgl. jüngst auch den Beschluß des Ersten Senats vom 17. Mai 1994 - 1 ABR 56/93 - n.v.).
  • BAG, 26.04.2017 - 4 ABR 73/16

    Eingruppierung einer "Betreuungsassistentin" bei der Arbeiterwohlfahrt

    Seit der Reform des Berufsbildungsrechts 1969 ist das "Anlernen" kein im Verhältnis zum Begriff der "Berufsausbildung" gestufter juristischer Begriff (vgl. zur Geschichte des "Anlernberufs" instr. BAG 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 -; 14. Dezember 1994 - 4 AZR 865/93 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 79, 21) mehr.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 12.09.2017 - 2 Sa 16/17

    Berechnung des Urlaubsentgelts nach §§ 21, 26 TV-L - Verringerung der

    Abzustellen ist ferner auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden kann (BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 865/93 - BAGE 79, 21 = AP Nr. 121 zu § 1 TVG Tarifverträge Metallindustrie = DB 1995, 1669; BAG 23. September 1992 - 4 AZR 66/92 - AP Nr. 8 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 468/92 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 422/21

    Eingruppierung eines Hilfsgärtners

    Bestimmte Anlernberufe wurden staatlich anerkannt (BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 865/93 - zu II 5 a der Gründe, BAGE 79, 21; 15. Oktober 1986 - 4 AZR 572/85 -; Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 19. Aufl. § 15 Rn. 2) .

    Die Ausbildungsdauer der anerkannten Anlernberufe betrug regelmäßig zwei Jahre (BAG 14. Dezember 1994 - 4 AZR 865/93 - zu II 5 b der Gründe mwN, aaO) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht