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   OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97   

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https://dejure.org/1998,13863
OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97 (https://dejure.org/1998,13863)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.05.1998 - 11 U 53/97 (https://dejure.org/1998,13863)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 11 U 53/97 (https://dejure.org/1998,13863)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 337 (Ls.)
  • ZMR 1999, 21
  • DB 1998, 2159
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.11.1977 - VI ZR 101/76

    Alkoholtest

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
    Wird bei einer zulässigen Feststellungsklage die Bezifferung des Anspruchs im Verlauf des Rechtsstreits möglich, braucht der Kläger indes grundsätzlich nicht zur Leistungsklage überzugehen (BGH LM § 256 ZPO Nr. 5; BGH NJW 1978, 210; Zöller/Greger, 20. Aufl., § 256 ZPO Rdnr. 7 c).
  • OLG Düsseldorf, 13.07.1989 - 10 U 10/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
    Die Kläger können sich schließlich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung berufen, wonach eine neue finanzielle Nutzungsregelung unter Teilhabern bereits ab dem Zeitpunkt des Zugangs eines entsprechend konkreten Verlangens gefordert werden kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1483, 1484 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.10.1997 - 10 U 47/97

    Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung von erhöhtem Mietzins

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
    Diese Gewißheit wurde erst mit dem das Teilanerkenntnis- und Schlußurteil vom 7. Januar 1997 bestätigenden Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. Oktober 1997 in der Berufungsinstanz (10 U 47/97) geschaffen.
  • OLG Köln, 15.12.1995 - 20 U 109/95

    Verhaltenspflichten von Miteigentümern in der Teilungsversteigerung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 11 U 53/97
    Eine Verpflichtung, an solchen Mehrheitsbeschlüssen in einem bestimmten Sinne mitzuwirken, besteht dabei nicht (Staudinger/Langhein, 13. Aufl., § 745 BGB Rdnr. 16), denn die Bruchteilsgemeinschaft als solche begründet keine allgemeine Pflicht zum Schutz oder zur Förderung der wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen (vgl. OLG Köln VersR 1997, 709; Palandt/Thomas, 57. Aufl., § 741 BGB Rdnr. 9).
  • OLG Dresden, 01.03.2022 - 4 U 580/12

    Ausgestaltung von Miteigentümerrechten an einer Immobilie; Veräußerung eines

    Entgegen der Ansicht der Berufung ist die Beklagte auch nicht aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen zur Mitwirkung an einem derartigen Mehrheitsbeschluss verpflichtet, denn die Bruchteilsgemeinschaft als solche begründet keine allgemeine Pflicht zum Schutz oder zur Förderung der wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 21f m.w.N.).
  • OLG Dresden, 30.01.2019 - 4 U 580/12

    Fortsetzung eines ausgesetzten Verfahrens wegen unerwartet langer Dauer des

    Entgegen der Ansicht der Berufung ist die Beklagte auch nicht aus allgemeinen wirtschaftlichen Gründen zur Mitwirkung an einem derartigen Mehrheitsbeschluss verpflichtet, denn die Bruchteilsgemeinschaft als solche begründet keine allgemeine Pflicht zum Schutz oder zur Förderung der wechselseitigen wirtschaftlichen Interessen (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 21f m.w.N.).
  • FG Düsseldorf, 09.03.2006 - 16 K 3078/00

    Ermittlung des Aufgabegewinns im Zusammenhang mit der Übertragung von

    Dies gilt im Übrigen auch für etwaige Mieterhöhungen (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- Düsseldorf vom 13.5.1998 11 U 53/97, Der Betrieb --DB-- 1998, 2159), so dass für den Kläger oder die Klägerin allein nicht die Möglichkeit bestanden hätte, in Bezug auf den jeweiligen Pachtvertrag die Konditionen einseitig und ohne Berücksichtigung von Zustimmungserfordernissen oder Mehrheitserfordernissen in der Bruchteilsgemeinschaft zu ändern.
  • AG Saarburg, 21.10.2015 - 5a C 229/15

    GbR-Recht: Anspruch eines Miteigentümers einer Immobilie auf Zustimmung des

    (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 1999, 21).
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