Rechtsprechung
   BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1638
BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 (https://dejure.org/1998,1638)
BAG, Entscheidung vom 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 (https://dejure.org/1998,1638)
BAG, Entscheidung vom 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 (https://dejure.org/1998,1638)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1638) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BAT § 15 Abs. 2; ; DRK-TV § 14 Abs. 2; ; DRK-TV § 21 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BAT § 15 Abs. 2; DRK-TV § 14 Abs. 2, § 21 Abs. 3
    Vergütung bei Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BAT § 15 Abs. 2
    Keine zusätzliche Vergütung bei tariflich vorgesehener Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit wegen regelmäßig anfallender Arbeitsbereitschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1177
  • BB 1999, 532
  • DB 1998, 2222
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85

    Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
    Die verlängerte Arbeitszeit ist durch die tarifliche Vergütung gemäß § 26 BAT abgegolten (Fortsetzung der Rechtsprechung des Senats aus dem Urteil vom 17. März 1988 BAGE 58, 19, 25 ff. = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 der Gründe).

    § 15 Abs. 2 BAT erweitert das Weisungsrecht des Arbeitgebers und ermächtigt ihn, die Arbeitszeit seiner Angestellten unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen einseitig zu verändern (Senatsurteil vom 17. März 1988 - BAGE 58, 19, 25 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 12. Februar 1986 - BAGE 51, 131, 140 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu I 4 der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Januar 1998, § 15 Erl. 10 b; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, Stand Januar 1998, § 15 Erl. 13).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 17. März 1988 (BAGE 58, 19, 25 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 b aa der Gründe) entschieden.

  • BAG, 12.02.1986 - 7 AZR 358/84

    Rettungssanitäter; Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
    § 15 Abs. 2 BAT erweitert das Weisungsrecht des Arbeitgebers und ermächtigt ihn, die Arbeitszeit seiner Angestellten unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzungen einseitig zu verändern (Senatsurteil vom 17. März 1988 - BAGE 58, 19, 25 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 a der Gründe; BAG Urteil vom 12. Februar 1986 - BAGE 51, 131, 140 = AP Nr. 7 zu § 15 BAT, zu I 4 der Gründe; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Januar 1998, § 15 Erl. 10 b; Uttlinger/Breier/Kiefer/Hoffmann/Pühler, BAT, Stand Januar 1998, § 15 Erl. 13).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.1996 - 14 Sa 125/95

    Verlängerung der Arbeitszeit wegen angefallener Arbeitsbereitschaft; Gewährung

    Auszug aus BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. März 1996 - 14 Sa 125/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 30.01.1985 - 7 AZR 446/82

    Arbeitsentgelt: Zeitzuschläge bei Arbeitsbereitschaft

    Auszug aus BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
    Sofern die besonderen Zuschlagsvoraussetzungen des § 35 Abs. 1 BAT vorliegen, fallen diese Zuschläge daher für Arbeitsbereitschaftszeiten ebenso an wie für Zeiten der Vollarbeit, da sie wie diese innerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit liegen (BAG Urteil vom 30. Januar 1985 - 7 AZR 446/82 - AP Nr. 2 zu § 35 BAT, zu III 2 der Gründe).
  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 762/87

    Arbeitszeit und Vergütung der Rettungssanitäter

    Auszug aus BAG, 26.03.1998 - 6 AZR 537/96
    § 14 Abs. 2 DRK-TV ermöglicht dem Arbeitgeber, die regelmäßige wöchentlichen Arbeitszeit des Angestellten bei regelmäßig anfallender Arbeitsbereitschaft zu verlängern (BAG Urteil vom 18. Mai 1988 - 4 AZR 762/87 - n.v.).
  • BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 621/12

    Auswirkungen der Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen

    Die Sonderregelung SR 2 e I Nr. 5 Abs. 5 Unterabs. 3 zum BAT sah bezüglich der Vergütung von Feuerwehr- und Wachpersonal im Bereich des Bundesministers der Verteidigung vor, dass die über 167, 4 Stunden pro Kalendermonat hinausgehende Zeit mit 50 vH als Arbeitszeit zu werten und mit der Überstundenvergütung abzugelten ist (vgl. BAG 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 - zu B II 1 c der Gründe) .
  • BAG, 22.07.2003 - 1 ABR 28/02

    Einigungsstellenspruch zur Höchstarbeitszeit

    Sie beschränkt sich vielmehr darauf, Spielräume für Abweichungen von der Grundregel des § 14 Abs. 2 DRK-TV durch Vereinbarungen der Arbeitsvertragsparteien oder Weisung des Arbeitgebers zu eröffnen (vgl. BAG 29. Februar 2000 - 1 ABR 15/99 - AP BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 81 = EzA BetrVG 1972 § 87 Arbeitszeit Nr. 61, zu B I 3 der Gründe; 30. Januar 1996 - 3 AZR 1030/94 - AP TVG § 1 Tarifverträge: DRK Nr. 5 = EzA TVG § 4 Rotes Kreuz Nr. 2, zu II 1 der Gründe; 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5, zu B II 1 der Gründe mwN für den wortgleichen § 15 Abs. 2 BAT; Böhm/Spiertz/Sponer/Steinherr BAT Stand Juli 2003 § 15 Rn. 44 mwN; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese BAT Stand Juli 2003 § 15 Erl.
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 313/08

    Zur Berechnung des Theaterbetriebszuschlags gemäß § 6 Abs 2 des

    (6) Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 1998 (- 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5).
  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 939/07

    Wechselschichtzulage - Bereitschaftszeiten - Rettungsassistent

    Die verlängerte Arbeitszeit ist durch die tarifliche Vergütung gemäß § 26 BAT abgegolten (BAG 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5).
  • LAG Düsseldorf, 26.06.2003 - 11 Sa 368/03

    Hausmeister in Universitäten, Abeitszeit

    Zwar hat die erkennende Kammer Bedenken, ob das beklagte Land einseitig die dem Kläger zustehende Grundvergütung nebst Ortszuschlag, durch die nach § 26 BAT die regelmäßige Arbeitszeit - zu dieser gehört auch die nach Nr. 3 Abs. 1 der SR 2 r BAT verlängerte Arbeitszeit (vgl. BAG 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 - NZA 1998, 1177, 1178; vgl. auch BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228) - abgegolten wird, an die nach Art. 6 Nr. 2 der Arbeitszeit-Richtlinie maßgebliche höchstzulässige Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich anpassen kann.
  • LAG Düsseldorf, 12.02.2004 - 11 Sa 1749/03

    Hausmeister in Universitäten, Arbeitszeit

    Zwar hat die erkennende Kammer Bedenken, ob das beklagte Land einseitig die dem Kläger zustehende Grundvergütung nebst Ortszuschlag, durch die nach § 26 BAT die regelmäßige Arbeitszeit - zu dieser gehört auch die nach Nr. 3 Abs. 1 der SR 2 r BAT verlängerte Arbeitszeit (vgl. BAG 26.03.1998 - 6 AZR 537/96 - NZA 1998, 1177, 1178; vgl. auch BAG 28.06.2001 - 6 AZR 134/00 - ZTR 2002, 227, 228) - abgegolten wird, an die nach Art. 6 Nr. 2 der Arbeitszeit-Richtlinie maßgebliche höchstzulässige Arbeitszeit von durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich anpassen kann.
  • LAG Baden-Württemberg, 29.05.2002 - 17 Sa 35/00

    Voraussetzungen für die Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 14 Abs

    Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass der Arbeitnehmer wie bisher seine monatliche Vergütung erhält, "ohne hierfür mehr arbeiten zu müssen"; er habe lediglich "dem Arbeitgeber für dasselbe Entgelt mehr Zeit zur Verfügung zu stellen" (BAG, Urteil vom 26.03.1998 - 6 AZR 537/96, AP Nr. 39 zu § 15 BAT, NZA 1998, 1177).
  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 314/08

    Zur Berechnung des Theaterbetriebszuschlags gemäß § 6 Abs 2 des

    (6) Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26. März 1998 (- 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5).
  • ArbG Lörrach, 15.04.2005 - 5 Ca 145/01

    Arbeitszeit: Mehrbelastung bei verlängerten Anwesenheitszeiten;

    Das gilt nicht nur im Hinblick auf die regelmäßige Wochenarbeitszeit nach § 14 Abs. 1 DRK-TV, sondern eben auch für verlängerte Arbeitszeiten bei - wie hier - Vorliegen von Arbeitsbereitschaft nach § 14 Abs. 2 DRKTV (BAG 26.3.1998 - 6 AZR 537/96-AP NR. 39 zu § 15 BAT betr. Arbeitsbereitschaft; BAG 5, 6.2003 - 6 AZR 115/02 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Bereitschaftsdienst betr. Bereitschaftsdienst; BAG 14.10.2004 - 6 AZR 564/03-DB 2005, 834 betr. Arbeitsbereitschaft eines Hausmeisters).
  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99

    Rationalisierungsschutz - Wechsel der Beschäftigung

    Diese tarifliche Regelung erweiterte das Weisungsrecht des Arbeitgebers und ermächtigte ihn, die Arbeitszeit des Wachpersonals unter den genannten Voraussetzungen einseitig zu verändern (vgl. BAG 26. März 1998 - 6 AZR 537/96 - AP BAT § 15 Nr. 39 = EzA BAT § 15 Nr. 5 mwN zur Verlängerung der regelmäßigen Arbeitszeit nach § 15 Abs. 2 BAT).
  • ArbG Lörrach, 26.09.2001 - 5 Ca 145/01

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.02.2009 - 6 Sa 2164/08

    Abgeltung von zusätzlicher Arbeitsbereitschaft durch Grundvergütung -

  • ArbG Halle, 28.06.2012 - 1 Ca 3579/09

    Unterschiedliche Arbeitsvergütung für Bereitschaftsdienst und Vollarbeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht