Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 05.08.1998

Rechtsprechung
   BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97   

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https://dejure.org/1998,313
BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 (https://dejure.org/1998,313)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 1 ABR 50/97 (https://dejure.org/1998,313)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 (https://dejure.org/1998,313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    BetrVG § 99

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99
    Widerspruch des Betriebsrats wegen zu hoher Eingruppierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 99
    Eingruppierung: Zulässige Verweigerung der Zustimmung durch den Betriebsrat wegen zu hoher Einordnung trotz geringerwertiger Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Widerspruch des Betriebsrats gegen zu hohe Eingruppierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 309
  • MDR 1999, 43
  • NZA 1999, 52
  • BB 1998, 1057
  • BB 1998, 2059
  • DB 1998, 1919
  • DB 1998, 992
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 15.04.1986 - 1 ABR 55/84

    Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Allerdings ist der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen (BAGE 51, 345, 355 = AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; BAGE 46, 158, 160 ff. = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe).

    So lag dem erstgenannten Senatsbeschluß (BAGE 51, 345 = AP Nr. 36 aaO) ein Fall zugrunde, in dem der Betriebsrat einer Eingruppierung fristgemäß mit der Begründung widersprochen hatte, sein Beteiligungsrecht sei verletzt worden; außerdem werde der betroffene Arbeitnehmer im Hinblick auf die künftige Tarifentwicklung benachteiligt.

  • BAG, 03.07.1984 - 1 ABR 74/82

    Betriebsrat - Personalmaßnahme - Zustimmung - Frist - Nachschieben von Gründen

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Allerdings ist der Betriebsrat mit Widerspruchsgründen, die er dem Arbeitgeber nicht innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG schriftlich mitgeteilt hat, im weiteren Verfahren ausgeschlossen (BAGE 51, 345, 355 = AP Nr. 36 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; BAGE 46, 158, 160 ff. = AP Nr. 20 zu § 99 BetrVG 1972, zu B 2 der Gründe).

    Im zweiten Fall (BAGE 46, 158 = AP Nr. 20 aaO) hatte der Betriebsrat einer Einstellung fristgerecht mit der Begründung widersprochen, die vorgesehene Tätigkeit werde vom einschlägigen Tarifvertrag ausgeschlossen.

  • LAG Hamm, 12.08.1997 - 13 TaBV 19/97

    Zustimmung des Betriebsrates zur Höhergruppierung eines Arbeitnehmers im Ramen

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Landesarbeitsgericht Hamm - 13 TaBV 19/97 - Beschluß vom 12. August 1997.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 12. August 1997 - 13 TaBV 19/97 - insoweit aufgehoben, als die Zustimmung des Betriebsrats zur Umgruppierung des Arbeitnehmers Peter J ersetzt worden ist.

  • BAG, 18.06.1991 - 1 ABR 53/90

    Antragsrecht des Betriebsrats auf Neu- oder Umgruppierung eines Arbeitnehmers,

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Der Betriebsrat kann auch hier verlangen, daß der Arbeitgeber die Eingruppierung in die für das Arbeitsverhältnis maßgebliche Entgeltgruppenordnung nachholt (BAGE 68, 104, 111 f. = AP Nr. 105 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 2 b, c und d der Gründe).
  • BAG, 14.06.1994 - 1 ABR 63/93

    Mitbestimmung bei Sonderbonus

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Das berechtigte Interesse des Betriebsrats hieran ergibt sich schon daraus, daß hinsichtlich der übertariflichen Gehaltsbestandteile ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Betracht kommt (z. B. BAGE 77, 86, 90 f. = AP Nr. 69 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung, zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 12.01.1993 - 1 ABR 42/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierung aufgrund geänderter tariflicher

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Nach diesen Grundsätzen kann der Betriebsrat einer Eingruppierung auch mit der Begründung widersprechen, sie sei deshalb unzutreffend, weil der Arbeitnehmer geringerwertige Tätigkeiten ausübe (BAGE 72, 123, 137 f. = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Nach diesen Grundsätzen kann der Betriebsrat einer Eingruppierung auch mit der Begründung widersprechen, sie sei deshalb unzutreffend, weil der Arbeitnehmer geringerwertige Tätigkeiten ausübe (BAGE 72, 123, 137 f. = AP Nr. 101 zu § 99 BetrVG 1972, zu B II 3 der Gründe; vgl. auch Senatsbeschluß vom 31. Oktober 1995 - 1 ABR 5/95 - AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B I 2 a der Gründe).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 50/97
    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung in vergleichbaren Fällen und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (z. B. Senatsbeschluß vom 2. April 1996 - 1 ABR 50/95 - AP Nr. 7 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung, zu B II 1 a der Gründe).
  • BAG, 22.04.2009 - 4 ABR 14/08

    Überleitung in den TVöD - Mitbestimmung des Betriebsrats

    Das Mitbeurteilungsrecht dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der Vergütungspraxis (BAG 3. Mai 2006 - 1 ABR 2/05 - Rn. 25, BAGE 118, 141, 147; 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - zu B I 2 der Gründe, BAGE 88, 309, 312).
  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Dies gilt aber nicht für rechtliche Argumente, sondern nur für Gründe tatsächlicher Art und für die Einführung anderer Widerspruchsgründe des § 99 Abs. 2 BetrVG (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - BAGE 88, 309).

    Sie dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der betrieblichen Vergütungsordnung und damit der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit sowie der Transparenz der betrieblichen Vergütungspraxis (BAG 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - BAGE 92, 162; 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - aaO; 12. August 1997 - 1 ABR 13/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 14 = EzA BetrVG 1972 § 99 Umgruppierung Nr. 1).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.02.2014 - 7 Sa 64/13

    Anschlussverbot gemäß § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Auslegung von Gesetzen - Grenzen

    Zutreffend ist, dass im Rahmen der nach § 69 Abs. 2 Satz 3 LPVG gesetzten Äußerungsfrist von 18 Arbeitstagen innerhalb der Frist bereits mitgeteilte Gründe nach Fristablauf ohne Weiteres noch erläutert, konkretisiert oder auch ergänzt werden können (vgl. dazu BAG 28. April 1998 - 1 ABR 50/97 - ZTR 1998, 521 ff. zu B II der Gründe = Rn. 25).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98   

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https://dejure.org/1998,1092
BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98 (https://dejure.org/1998,1092)
BVerfG, Entscheidung vom 05.08.1998 - 1 BvR 264/98 (https://dejure.org/1998,1092)
BVerfG, Entscheidung vom 05. August 1998 - 1 BvR 264/98 (https://dejure.org/1998,1092)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den EuGH nur bei willkürlicher Außerachtlassung - Frage des Ausschlusses Teilzeitbeschäftigter von der betrieblichen Altersversorgung

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    EGV Art. 119; EGV Art. 177; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Einfluß des EG-Rechts ("Barber") auf nationales Diskriminierungsverbot

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen den Grundstaz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den Europäischen Gerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb

    GG Art. 3 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2; EG-Vertrag Art. 119, 177
    Betriebliche Altersversorgung: Verstoß gegen Gleichheitssatz bei Ausschluß Teilzeitbeschäftigter - Keine Pflicht zur Vorlage an den EuGH

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 46 (Ls.)
  • ZIP 1998, 1728
  • EuZW 1998, 728
  • NZA 1998, 1245
  • VersR 1998, 1399
  • DB 1998, 1919
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
    Diese Pflicht ist kraft der durch die Zustimmungsgesetze gemäß Art. 24 Abs. 1 und Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG erteilten Rechtsanwendungsbefehle Teil der innerstaatlichen deutschen Rechtsordnung und daher von den deutschen Gerichten zu beachten (BVerfGE 82, 159 ).

    Die grundrechtsähnliche Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG läßt das Bundesverfassungsgericht nicht zu einem Kontrollorgan werden, das jeden einem Gericht unterlaufenen, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müßte (BVerfGE 82, 159 ; vgl. auch schon BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1987, 2 BvR 808/82, in: EuGRZ 1988, S. 109 ).

    Davon geht das Bundesverfassungsgericht auch aus, soweit Art. 177 EWGV/EGV den Europäischen Gerichtshof funktional in die Gerichtsbarkeit der Mitgliedstaaten eingliedert (BVerfGE 82, 159 ).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).

  • EuGH, 28.09.1994 - C-57/93

    Vroege / NCIV

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
    Die von der Verfassungsbeschwerde herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Vroege (EuGH, Urteil vom 28. September 1994, Rs. C-57/93, BetrAV 1994, S. 252 ff.) ist nicht einschlägig.

    Der Europäische Gerichtshof hat jedoch wiederholt entschieden, daß die zeitlichen Wirkungen des Urteils Barber nur die Formen von Diskriminierungen betreffen, die die Arbeitgeber und die Rentensysteme aufgrund der vorübergehenden Ausnahmeregelungen, die das auf Betriebsrenten anwendbare Gemeinschaftsrecht vorsieht, vernünftigerweise als zulässig ansehen konnten (EuGH, Urteil vom 28. September 1994, Rs. C-57/93, Vroege, BetrAV 1994, S. 252 ; EuGH, Urteil vom 24. Oktober 1996, Rs. C-435/93, Dietz, NZA 1997, S. 83 ; EuGH, Urteil vom 11. Dezember 1997, Rs. C-246/96, Magorrian/Cunningham, NZA 1998, S. 361 ).

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinem Beschluß vom 27. November 1997 zum Hamburger Ruhegeldgesetz gegen eine solche Annahme ausgesprochen (1 BvL 12/91, Umdruck S. 21 f.).
  • BAG, 16.01.1996 - 3 AZR 767/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
    Diese Auffassung wird auch von Teilen der Literatur vertreten (Louven, a.a.O., S. 121; Langohr-Plato, Auswirkungen des europarechtlichen Lohngleichheitsgrundsatzes auf das deutsche Betriebsrentenrecht, EuZW 1995, S. 239 ; Rühmann, Auswirkungen der neueren EuGH-Rechtsprechung auf die Gestaltung berieblicher Versorgungsregelungen, BetrAV 1994, S. 107 ; Thannheiser, Anmerkung zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. Janur 1996, AiB 1997, S. 125 ; Colneric, Neue Entscheidungen des EuGH zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen, EuZW 1991, S. 75 ).
  • EuGH, 11.12.1997 - C-246/96

    SOZIALPOLITIK

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
    Der Europäische Gerichtshof hat jedoch wiederholt entschieden, daß die zeitlichen Wirkungen des Urteils Barber nur die Formen von Diskriminierungen betreffen, die die Arbeitgeber und die Rentensysteme aufgrund der vorübergehenden Ausnahmeregelungen, die das auf Betriebsrenten anwendbare Gemeinschaftsrecht vorsieht, vernünftigerweise als zulässig ansehen konnten (EuGH, Urteil vom 28. September 1994, Rs. C-57/93, Vroege, BetrAV 1994, S. 252 ; EuGH, Urteil vom 24. Oktober 1996, Rs. C-435/93, Dietz, NZA 1997, S. 83 ; EuGH, Urteil vom 11. Dezember 1997, Rs. C-246/96, Magorrian/Cunningham, NZA 1998, S. 361 ).
  • EuGH, 24.10.1996 - C-435/93

    Dietz / Stichting Thuiszorg Rotterdam

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
    Der Europäische Gerichtshof hat jedoch wiederholt entschieden, daß die zeitlichen Wirkungen des Urteils Barber nur die Formen von Diskriminierungen betreffen, die die Arbeitgeber und die Rentensysteme aufgrund der vorübergehenden Ausnahmeregelungen, die das auf Betriebsrenten anwendbare Gemeinschaftsrecht vorsieht, vernünftigerweise als zulässig ansehen konnten (EuGH, Urteil vom 28. September 1994, Rs. C-57/93, Vroege, BetrAV 1994, S. 252 ; EuGH, Urteil vom 24. Oktober 1996, Rs. C-435/93, Dietz, NZA 1997, S. 83 ; EuGH, Urteil vom 11. Dezember 1997, Rs. C-246/96, Magorrian/Cunningham, NZA 1998, S. 361 ).
  • BVerfG, 09.11.1987 - 2 BvR 808/82

    Nichtvorlage an den EugH und Anspruch auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
    Die grundrechtsähnliche Gewährleistung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG läßt das Bundesverfassungsgericht nicht zu einem Kontrollorgan werden, das jeden einem Gericht unterlaufenen, die Zuständigkeit des Gerichts berührenden Verfahrensfehler korrigieren müßte (BVerfGE 82, 159 ; vgl. auch schon BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 1987, 2 BvR 808/82, in: EuGRZ 1988, S. 109 ).
  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 321/94

    Verfassungswidrigkeit von § 2 Versorgungs-TV i.V. mit § 3 Buchst q BAT in der bis

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
    das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 7. März 1995 - 3 AZR 321/94 -.
  • EuGH, 28.09.1994 - C-128/93

    Fisscher / Voorhuis Hengelo und Stichting Bedrijfspensioenfonds voor de

    Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
    Das Barber-Protokoll dient der Präzisierung und Begrenzung der Reichweite des Barber-Urteils und enthält erkennbar keine weitergehenden Festlegungen (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 28. September 1994, Rs. C-128/93, Fisscher, NZA 1994, S. 1123 ; Louven, Problematik und Grenzen rückwirkender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, München 1996, S. 117, 118).
  • LAG Niedersachsen, 10.02.1995 - 3 Sa 2116/93
    Auszug aus BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 264/98
    Auch der Umstand, daß das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Beschluß vom 10. Februar 1995, 3 Sa 2116/93) die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt habe, sei ein Beleg für die noch bestehenden Zweifel hinsichtlich der Reichweite der zeitlichen Beschränkung des Art. 119 und des Barber-Protokolls gegenüber nationalen Diskriminierungsverboten.
  • EuGH, 08.04.1976 - 43/75

    Defrenne / SABENA

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Umgekehrt begrenzt das EG-Recht aber auch nicht Ansprüche, die auf nationalem Recht beruhen (vgl. EuGH 10. Februar 2000 - C-270 und 271/97 - [Sievers und Schrage] EuGHE I 2000, 929; BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 264/98 - AP GG Art. 101 Nr. 56 = EzA EWG-Vertrag Art. 119 Nr. 53, zu III 2 b (2) der Gründe; BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, zu B IV 3 b bb der Gründe).
  • BVerfG, 09.01.2001 - 1 BvR 1036/99

    Zur Vorlagepflicht an den EuGH

    Es ist geklärt, dass der Europäische Gerichtshof gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist und es einen Entzug des gesetzlichen Richters darstellt, wenn ein nationales Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens nicht nachkommt (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 82, 159 ; s. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 1996 - 1 BvR 866/96 -, NVwZ 1997, S. 481; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 264/98 -, DB 1998, S. 1919).

    Es fehlt schon an der Angabe von Gründen, die dem Bundesverfassungsgericht eine Kontrolle am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ermöglichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998, DB 1998, S. 1919, und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Dezember 1992, NVwZ 1993, S. 883).

  • BVerfG, 19.05.1999 - 1 BvR 263/98

    Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird bestätigt, hier:

    a) Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ist nicht verletzt (vgl. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 264/98 -, NZA 1998, S. 1245; vgl. auch BVerfGE 97, 35 [49]).
  • LAG Hamm, 20.11.2001 - 6 Sa 924/00

    Höhe einer vorzeitigen Altersleistung; Altersrente für Schwerbehinderte;

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  • BAG, 21.11.2000 - 3 AZR 305/99

    Zusatzversorgung: Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung, sowohl was ihre faktische Rückwirkung, als auch was die Nichtanrufung des Europäischen Gerichtshofs angeht, nicht beanstandet (BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 264/98 - nv.; BVerfG 19. Mai 1999 - 1 BvR 263/98 - NZA 1999, 815, 816).
  • LAG Bremen, 04.03.1999 - 4 Sa 250/98

    Bindungswirkung einer Entscheidung des Revisionsgerichts

    Durch Beschluss vom 05.08.1998 - 1 BvR 264/98 - des Bundesverfassungsgerichts wurde die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
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