Weitere Entscheidung unten: BAG, 06.07.2000

Rechtsprechung
   BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99   

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BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 (https://dejure.org/2000,166)
BAG, Entscheidung vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 (https://dejure.org/2000,166)
BAG, Entscheidung vom 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 (https://dejure.org/2000,166)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für Betriebsratsanhörung

  • Wolters Kluwer

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für Betriebsratsanhörung

  • Judicialis

    BGB § 626; ; BetrVG § 102; ; ZPO § 138

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626; BetrVG § 102; ZPO § 138
    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für Betriebsratsanhörung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrVG § 102; ZPO § 138
    Bestrittene Anhörung des Betriebsrats vor fristloser Kündigung: Abgestufte Darlegungslast im Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 1332
  • BB 2000, 1528
  • BB 2000, 1677
  • DB 2000, 1524
 
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Wird zitiert von ... (143)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99

    Krankheitsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Der der Privatsphäre zuzurechnende Umstand, daß die Klägerin verheiratet und gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist, hat vor diesem Hintergrund allenfalls marginale Bedeutung (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 und 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Nunmehr wäre es im Rahmen der ihr obliegenden abgestuften Darlegungslast Sache der Klägerin gewesen, Konkret zu beanstanden, in welchen Punkten sie die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen), wobei auch ein völliges oder teilweises Bestreiten mit Nichtwissen wegen fehlender eigener Wahrnehmung möglich und zulässig ist.

    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).

  • LAG Hessen, 30.03.1998 - 10 Sa 1157/97

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Voraussetzungen einer

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Landesarbeitsgericht Hessisches - 10 Sa 1157/97 -.

    2 AZR 75/99 10 Sa 1157/97.

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 30. März 1998 - 10 Sa 1157/97 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

  • BAG, 08.02.1994 - 9 AZR 332/92

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Einer arbeitsunfähigen Arbeitnehmerin kann nämlich kein Urlaub gewährt werden, worauf die Beklagte in ihrem Antwortschreiben vom 3. Mai 1996 mit Recht hingewiesen hat (BAG 8. Februar 1994 - 9 AZR 332/92 - AP BAT § 47 Nr. 17 = EzA BUrlG § 7 Nr. 93 mwN).
  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 267/97

    Kündigungsvollmacht des Personalleiters im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).
  • BAG, 09.10.1986 - 2 AZR 649/85

    Auf fehlerhaftem Anhörungsverfahren beruhende Kündigung - Heilung eines

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung in Zweifel gezogen hat, hat der Arbeitgeber im einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen sich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ergeben soll; der Arbeitgeber trägt dann insoweit zunächst die Darlegungs- und letztlich die Beweislast (BAG 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - insoweit nicht veröffentlicht; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 682/87

    Arbeitsverhältnis: Personenbedingte Kündigung wegen Ableistung des Wehrdienstes

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung in Zweifel gezogen hat, hat der Arbeitgeber im einzelnen die Tatsachen darzulegen, aus denen sich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ergeben soll; der Arbeitgeber trägt dann insoweit zunächst die Darlegungs- und letztlich die Beweislast (BAG 9. Oktober 1986 - 2 AZR 649/85 - insoweit nicht veröffentlicht; 20. Mai 1988 - 2 AZR 682/87 - BAGE 59, 32).
  • BAG, 12.02.1997 - 7 AZR 317/96

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund vorübergehend freier Haushaltsmittel infolge

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).
  • BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 507/98

    Fristlose Kündigung (Loyalitätsverstoß)

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Auch insoweit befindet sich das angegriffene Urteil in voller Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt 11. März 1999 - 2 AZR 507/98 - AP BGB § 626 Nr. 149 = EzA BGB § 626 nF Nr. 176 mwN).
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 302/96

    Kündigung wegen wiederholten Zuspätkommens zur Arbeit; Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Der der Privatsphäre zuzurechnende Umstand, daß die Klägerin verheiratet und gegenüber einem Kind unterhaltspflichtig ist, hat vor diesem Hintergrund allenfalls marginale Bedeutung (vgl. Senat 27. Februar 1997 - 2 AZR 302/96 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 36 = EzA KSchG § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 51 und 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 18.09.1997 - 2 AZR 657/96
    Auszug aus BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99
    Ein solches Bestreiten ist in der Tat unzureichend mit der Folge des § 138 Abs. 3 ZPO (BAG 18. September 1997 - 2 AZR 657/96 - insoweit nicht veröffentlicht zu II 2 d der Gründe; 22. Januar 1998 - 2 AZR 267/97 - AP BGB § 174 Nr. 11 = EzA BGB § 174 Nr. 13 zu II 4 der Gründe; 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen zu B II 1 der Gründe; vgl. auch 12. Februar 1997 - 7 AZR 317/96 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 187 = EzA BGB § 620 Nr. 145 zu 4 der Gründe).
  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 748/98

    Außerordentliche Kündigung; Schwerbehinderte

  • BAG, 23.09.1992 - 2 AZR 199/92

    Darlegungslast und Beweislast bei vom Arbeitnehmer behaupteter Erkrankung und

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

  • BAG, 05.02.1998 - 2 AZR 227/97

    Außerordentliche Kündigung wegen Wegfalls der Beschäftigungsmöglichkeit bei

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

  • BAG, 17.04.1986 - 2 AZR 308/85

    Anspruch auf Rückerstattung von Arbeitslosengeld - Eintritt in die

  • ArbG Chemnitz, 29.01.2018 - 11 Ca 1751/17

    Urlaubserteilung: Angemessene Zeitspanne für Arbeitgeber zur Gewährung von Urlaub

    Eine etwaige Selbstbeurlaubung ist zwar grundsätzlich geeignet, eine ordentliche und auch eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen (BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332).

    Da es jedoch keine absoluten Kündigungsgründe gibt, ist auch bei hier der ultima-ratio-Grundsatz zu beachten und eine abschließende Interessenabwägung durchzuführen, bei der u. a. relevant sein könnte, ob der Arbeitgeber den Urlaub aus billigenswerten Gründen abgelehnt (vgl. BAG vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332) oder den Urlaubsantrag länger unbeschieden gelassen hat (vgl. LAG Köln vom 28.06.2013 - 4 Sa 8/13 - NZA-RR 2014).

  • BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

    Außerordentliche Kündigung

    Auch wenn das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang keine ausdrücklichen Ausführungen zur langjährigen Beschäftigung des Klägers beim Beklagten gemacht hat, ist davon auszugehen, dass es diesen Umstand gleichwohl in seine Erwägungen einbezogen hat, weil es die Beschäftigungsdauer im Tatbestand zur Kenntnis genommen hat (5. April 2001 - 2 AZR 159/00 - AP BGB § 626 nF Nr. 171 = EzA B § 626 Nr. 187; 16. März 2000 - 2 AZR 75/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 114 = EzA BGB 626 nF Nr. 179).
  • ArbG Berlin, 11.08.2004 - 7 Ca 6272/04

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung nach Abschluss eines

    Bestreitet der Arbeitnehmer in zulässiger Weise anfänglich zunächst pauschal die Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung, so muss der Arbeitgeber im Einzelnen die Tatsachen darlegen, aus denen sich die ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats ergeben soll (BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Trägt der Arbeitgeber konkret und schlüssig eine ordnungsgemäße Betriebsratsanhörung vor, darf der Arbeitnehmer einen konkreten und schlüssigen Arbeitgebervortrag nicht mehr nur pauschal bestreiten, sondern muss konkret die Tatsachen bezeichnen, die er weiterhin bestreitet (BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ; KR/Etzel, 7. Aufl. [2004], § 102 BetrVG Rn. 192; GK-BetrVG/Raab, 7. Aufl. [2002], § 102 Rn. 88; Kittner, in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 240).

    Will der Arbeitnehmer mangels eigener Wahrnehmung den gesamten Sachvortrag der Beklagten zur Betriebsratsanhörung bestreiten, so muss er dies unter Berufung auf die fehlende eigene Wahrnehmung deutlich machen (BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 134; kritisch Kraft, Anm. BAG EzA BGB § 626 n.F. Nr. 179: Formalismus).

    Von der Obliegenheit des Arbeitnehmers, konkreten Vortrag des Arbeitgebers konkret zu bestreiten, zu trennen ist die Frage, ob der Arbeitnehmer eine Betriebsratsanhörung auch dann mit Nichtwissen bestreiten darf, wenn er die Möglichkeiten, sich selbst beim Betriebsrat zu erkundigen, nicht ausgeschöpft hat (vgl. BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ; unklar Preis, in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung, 8. Aufl. [2002], Rn. 378).

    Wiederum eine andere Frage ist, inwieweit das Argument der Notwendigkeit des konkreten Bestreitens nicht vorgeschoben ist, um einer Revision der eigenen etablierten Rechtsprechung zur Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen aus dem Wege zu gehen (vgl. Mühlhausen, NZA 2002, 644 (650) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ) oder um verdeckt aus prozessökonomischen Gründen eine (unzulässige) antizipierte Beweiswürdigung vorzunehmen.

    generell (HK-KSchG/Höland, KSchG, 4. Aufl. [2001], § 1 Anh. 1 Rn. 42), konkret für das anfängliche pauschale Bestreiten der Ordnungsgemäßheit der Betriebsratsanhörung (BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ; GK-BetrVG/Raab, 7. Aufl. [2002], § 102 Rn. 88; Kittner, in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 240; Preis, in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung, 8. Aufl. [2002], Rn. 378; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 134; Ricken, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht [2004], § 102 BetrVG Rn. 46) und auch dann, wenn der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Anhörung im Detail schlüssig vorgetragen hat (BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] (entgegen GK-BetrVG/Raab, 7. Aufl. [2002], § 102 Rn. 88 insoweit klar); BAG [23.06.1983] - 2 AZR 15/82 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 10 ; Kittner, in: Däubler/Kittner/Klebe, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 240; Koch, in: Ascheid/Preis/Schmidt, Großkommentar, 2. Aufl. [2004], § 102 BetrVG Rn. 165; KR/Etzel, 7. Aufl. [2004], § 102 BetrVG Rn. 192 a.E.; Preis, in: Stahlhacke/Preis/Vossen, Kündigung, 8. Aufl. [2002], Rn. 378; Richardi/Thüsing, BetrVG, 9. Aufl. [2004], § 102 Rn. 134; Ricken, in: Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht [2004], § 102 BetrVG Rn. 46; Busemann, NZA 1987, 581 (584)).

    Die Gegenauffassung verneint für diesen Fall die Zulässigkeit eines Bestreitens mit Nichtwissens entweder generell (Mühlhausen, NZA 2002, 644 ff [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ; Spitzweg/Lücke, NZA 1995, 406 (407 f.); Eich, DB 1975, 1603 (1606)) oder jedenfalls für den Fall einer detaillierten, schlüssigen Darlegung der Anhörung des Betriebsrats (LAG Köln [07.08.1998] - 11 Sa 218/98 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 72; LAG Köln [31.01.1994] - 3 Sa 1136/93 - LAGE BetrVG 1972 § 102 Nr. 38; Kraft, Anm. BAG EzA BGB § 626 n.F. Nr. 179 und auch implizit BAG [12.02.1997] - 7 AZR 317/96 - NZA 1997, 941 (942) [BAG 12.02.1997 - 7 AZR 317/96] , da - im unausgesprochenem Widerspruch zum 2. Senat - die Möglichkeit des substantiierten Bestreitens einer Personalratsanhörung nach erfolgter substantiierter arbeitgeberseitiger Darlegung der Personalratsanhörung mit der Möglichkeit des Arbeitnehmers, sich beim Personalrat über den genauen Hergang zu "vergewissern", begründend; vgl. Mühlhausen, NZA 2002, 644 (648) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Die Zulässigkeit eines Bestreitens mit Nichtwissens gemäß § 138 IV ZPO folgt entgegen dem B AG nicht schon daraus, dass die Betriebsratsanhörung keine Handlung des Arbeitnehmers und gewöhnlich auch nicht Gegenstand seiner Wahrnehmung ist (so aber BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Dies ist eine Selbstverständlichkeit, die jedoch nicht die Frage beantwortet, ob den Arbeitnehmer nicht eine Erkundigungslast entweder nach § 138 IV ZPO oder nach § 138 II ZPO trifft (vgl. Mühlhausen, NZA 2002, 644 (647) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Selbst wenn der Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat keinen einklagbaren Informationsanspruch haben sollte, stelle dies eine Informationspflicht des Arbeitnehmers nicht in Frage, da der Arbeitnehmer dieser schon dann genüge, wenn er sich ernsthaft um eine Information bemühe (Spitzweg/Lücke, NZA 1995, 406 (407 f.); ohne nähere Begründung von BAG [16.03.2000] - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] abgelehnt).

    Nach allgemeinem Prozessrecht bestehe eine Informationsobliegenheit dann, wenn es sich um Handlungen oder Wahrnehmungen von gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertretern handele und eine Erkundigung möglich und zumutbar sei (Mühlhausen, NZA 2002, 644 (647) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Wie auch immer die Beziehung der Arbeitnehmer zum Betriebsrat genau zu fassen sei, jedenfalls bestehe eine ausreichende Sonderverbindung, so dass der Betriebsrat eine sonstige Person im vorgenannten Sinn sei (Mühlhausen, NZA 2002, 644 (648) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] ).

    Folgt man der Logik des BAG in seinem Urteil vom 16.03.2000 - 2 AZR 75/99 - NZA 2000, 1332 (1335) [BAG 16.03.2000 - 2 AZR 75/99] , so war die Klägerin deshalb allerdings noch nicht der Last erhoben, die bestrittenen Tatsachen konkret zu benennen.

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Rechtsprechung
   BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,469
BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99 (https://dejure.org/2000,469)
BAG, Entscheidung vom 06.07.2000 - 2 AZR 695/99 (https://dejure.org/2000,469)
BAG, Entscheidung vom 06. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 (https://dejure.org/2000,469)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

  • meyer-koering.de (Kurzinformation und Zusammenfassung)

    Kündigungsfrist in der Insolvenz bei befristetem Arbeitsverhältnis

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungsfrist im Konkurs bei befristetem Arbeitsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 216
  • NJW 2001, 317
  • ZIP 2000, 1941
  • MDR 2000, 1454
  • NZA 2001, 23
  • NZI 2000, 611
  • NZI 2001, 78
  • BB 2000, 1576
  • BB 2000, 2315
  • DB 2000, 1524
  • DB 2000, 2382
  • JR 2001, 132
  • SpuRt 2002, 72
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Düsseldorf, 05.11.1999 - 10 Sa 1247/99

    Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages im Insolvenzfall

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 Sa 1247/99 -.

    2 AZR 695/99 10 Sa 1247/99.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 5. November 1999 - 10 Sa 1247/99 - wird auf Kosten des Beklagten zurückgewiesen.

  • BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98

    Tarifliche Kündigungsfrist in Konkurs oder Insolvenz

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Auch der systematische Zusammenhang spricht nachhaltig für die vom Landesarbeitsgericht und der überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur vertretene Rechtsauffassung (BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - AP InsO § 113 Nr. 3 = EzA InsO § 113 Nr. 9; Grunsky/Moll Arbeitsrecht und Insolvenz Rn. 341; Neef/Schrader Arbeitsrechtliche Neuerungen im Insolvenzfall Rn. 210; Küttner Personalhandbuch 1999, 221 Insolvenz des Arbeitgebers Rn. 8; Hess/Weis/Wienberg Insolvenzarbeitsrecht Rn. 384; Zwanziger Das Arbeitsrecht der Insolvenzordnung § 113 InsO Rn. 11; Kasseler Handbuch/Eisenbeis 6.9 Rn. 85; Hess AR-Blattei Insolvenz I Rn. 32).

    Auch der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts geht davon aus, daß sich § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO auf den Fall der Kündigung ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer und darüber hinaus auf jede fristgerechte Kündigung durch den Konkurs- oder Insolvenzverwalter bezieht (BAG 16. Juni 1999 - 4 AZR 191/98 - aaO zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 29.09.1983 - 2 AZR 179/82

    Ordentliche Kündigung - Mitwirkung des Personalrats - Mitwirkungsverfahren -

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Die Auslegung von Gesetzen hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich sodann an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (Senatsurteile 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP BPersVG § 79 Nr. 1 und 3. Dezember 1998 - 2 AZR 425/98 - BAGE 90, 246).
  • BAG, 03.12.1998 - 2 AZR 425/98

    Kündigungsfrist im Konkurs

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Die Auslegung von Gesetzen hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich sodann an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (Senatsurteile 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP BPersVG § 79 Nr. 1 und 3. Dezember 1998 - 2 AZR 425/98 - BAGE 90, 246).
  • BAG, 15.11.1990 - 2 AZR 232/90

    Einzelvertragliche Unkündbarkeitsklauseln als "unendlich lange"

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Der einzelvertragliche Ausschluß der Kündigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist schon unter der Geltung des § 22 KO von der Rechtsprechung zutreffend behandelt worden wie die Vereinbarung einer der Dauer der Befristung entsprechenden Kündigungsfrist (Senatsurteil 15. November 1990 - 2 AZR 232/90 - RzK I 5 f Nr. 12, insoweit nicht abgedruckt; zur tariflichen Unkündbarkeit als "unendlich lange" Kündigungsfrist vgl. Senatsurteil 9. Oktober 1997 - 2 AZR 586/96 - RzK IV 5 Nr. 13; vgl. auch BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - ZIP 2000, 985).
  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 70/99

    Maßgebliche Kündigungsfrist im Konkurs/in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Der einzelvertragliche Ausschluß der Kündigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist schon unter der Geltung des § 22 KO von der Rechtsprechung zutreffend behandelt worden wie die Vereinbarung einer der Dauer der Befristung entsprechenden Kündigungsfrist (Senatsurteil 15. November 1990 - 2 AZR 232/90 - RzK I 5 f Nr. 12, insoweit nicht abgedruckt; zur tariflichen Unkündbarkeit als "unendlich lange" Kündigungsfrist vgl. Senatsurteil 9. Oktober 1997 - 2 AZR 586/96 - RzK IV 5 Nr. 13; vgl. auch BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - ZIP 2000, 985).
  • BAG, 09.10.1997 - 2 AZR 586/96
    Auszug aus BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 695/99
    Der einzelvertragliche Ausschluß der Kündigung in einem befristeten Arbeitsverhältnis ist schon unter der Geltung des § 22 KO von der Rechtsprechung zutreffend behandelt worden wie die Vereinbarung einer der Dauer der Befristung entsprechenden Kündigungsfrist (Senatsurteil 15. November 1990 - 2 AZR 232/90 - RzK I 5 f Nr. 12, insoweit nicht abgedruckt; zur tariflichen Unkündbarkeit als "unendlich lange" Kündigungsfrist vgl. Senatsurteil 9. Oktober 1997 - 2 AZR 586/96 - RzK IV 5 Nr. 13; vgl. auch BAG 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - ZIP 2000, 985).
  • BAG, 19.04.2005 - 9 AZR 233/04

    Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

    Dabei ist vom Wortlaut, der Entstehungsgeschichte, dem systematischen Gesamtzusammenhang sowie dem Sinn und Zweck, soweit er im Gesetz erkennbar Ausdruck gefunden hat, auszugehen (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 - BAGE 105, 32; 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 419/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Dies ergibt die Auslegung der Satzung, die den Regeln über die Auslegung von Normen folgt: Sie hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Norm erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • BAG, 27.02.2014 - 6 AZR 301/12

    Kündigungsfrist des § 113 Satz 2 InsO bei Elternzeit

    § 113 Satz 2 InsO legt sodann fest, wie sich die für eine solche Kündigung maßgebliche Kündigungsfrist bestimmt (vgl. BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - zu II 2 der Gründe, BAGE 95, 216) .
  • LAG Hamm, 25.10.2000 - 4 Sa 363/00

    Betriebsübergang: Keine Anwendbarkeit von § 613a auf ein freies Dienstverhältnis,

    Die Regelungen des § 113 Abs. 1 Satz 1 und 2 InsO sind dahingehend auszulegen, daß befristete und auflösend bedingte Arbeitsverhältnisse selbst dann jederzeit, d.h. während der gesamten Dauer des Insolvenzverfahrens, und bei geringerer Beschäftigungsdauer mit den kurzen gesetzlichen Kündigungsfristen des § 622 Abs. 1 BGB gekündigt werden können, wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist (gegen BAG, Urteil vom 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, NZI 2000, 611 = ZinsO 2000, 567 = ZIP 2000, 1941 ).«.

    Sie werde nicht durch eine kürzere gesetzliche Kündigungsfrist verdrängt, die für das Arbeitsverhältnis vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu keinem Zeitpunkt maßgeblich gewesen sei (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, NZI 2000, 611 = ZInsO 2000, 567 = ZIP 2000, 1941 ).

    Auf die Frist, die maßgeblich wäre, wenn die Parteien kein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart hätten, stelle § 113 Abs. 1 Satz 2 InsO nicht ab (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, a.a.O.).

    Zur Begründung (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, a.a.O.) heißt es dann weiter, dies werde bestätigt durch die Entstehungsgeschichte des § 113 Abs. 1 InsO .

    Die Gegenmeinung (BAG v. 06.07.2000 - 2 AZR 695/99, a.a.O.; s. auch BAG v. 03.12.1998 - 2 AZR 425/98, NZI 1999, 165 = ZInsO 1999, 301 = ZIP 1999, 370 ), führt im Ergebnis zu Wertungswidersprüchen, denn es ist nicht einzusehen, daß die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern, die 45 Jahre oder älter und mindestens 20 Jahre im Betrieb beschäftigt sind, auf drei Monate zum Monatsende gekappt werden, aber die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern, die wegen Nichterfüllung der Wartezeit noch keinen Kündigungsschutz genießen, aber einzelvertraglich mit dem Arbeitgeber von vornherein eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende vereinbart haben, oder deren befristetes Dienst- oder Arbeitsverhältnis noch mindestens drei Monate andauert, keine Kürzung hinnehmen sollen.

  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04

    Kündigung in der Arbeitsphase der Block-Altersteilzeit

    Es handelt sich aber um ein befristetes Arbeitsverhältnis, für das das Kündigungsrecht des Insolvenzverwalters besteht, und zwar unabhängig davon, ob das ordentliche Kündigungsrecht vorbehalten wurde oder nicht (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216).
  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 27/05

    Probezeitkündigung: Personalratsbeteiligung

    a) Die Auslegung von Gesetzen hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216, zu II 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 19.07.2007 - 6 AZR 1087/06

    Masseverbindlichkeit durch Verwertungsvereinbarung

    Die Höchstdauer der Kündigungsfrist wird in § 113 Satz 2 InsO auf drei Monate zum Monatsende festgelegt (Senat 17. November 2005 - 6 AZR 118/05 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 60 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 64; BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 19. Januar 2000 - 4 AZR 70/99 - AP InsO § 113 Nr. 5 = EzA InsO § 113 Nr. 10).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 316/07

    Blitzwechsel" eines Arbeitgebers von einer Voll- in eine OT-Mitgliedschaft

    Das ergibt die Auslegung der Satzung, die den Regeln über die Auslegung von Normen folgt: Sie hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Entstehungsgeschichte und dem Normzweck, soweit er in der Norm erkennbaren Ausdruck gefunden hat, auszurichten (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • LAG Niedersachsen, 11.02.2008 - 8 Sa 1368/07

    Höchstdauer einer Befristung für wissenschaftliches und künstlerisches Personal

    Im Zweifel ist die Auslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG vom 22. Oktober 2003 - 10 AZR 152/03 - AP Nr. 21 zu § 1 Tarifvertragsgesetz Rückwirkung; vom 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3; BAG vom 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216 = AP Nr. 6 zu § 113 InsO = EzA § 113 InsO Nr. 11; vom 29. September 1983 - 2 AZR 179/82 - AP BPersVG § 79 Nr. 1; vom 3. Dezember 1998 - 2 AZR 425/98 - BAGE 90, 246; vom 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 - AP Nr. 151 zu § 102 BetrVG 1972 = EzA § 53 BAT Beteiligung des Personalrats Nr. 29).
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 778/06

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung für angestellten Hochschulprofessor

    aa) Die Auslegung von Gesetzen hat zunächst vom Wortlaut auszugehen und sich dann an dem systematischen Zusammenhang, der Gesetzesgeschichte und dem Normzweck auszurichten, soweit er im Gesetz erkennbaren Ausdruck gefunden hat (BAG 6. Juli 2000 - 2 AZR 695/99 - BAGE 95, 216; 27. Oktober 2005 - 6 AZR 27/05 -AP BetrVG 1972 § 102 Nr. 151).
  • LAG Hamm, 11.11.2015 - 2 Sa 752/15

    Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablehnung des sofortigen

  • LAG Hamm, 11.11.2015 - 2 Sa 753/15

    Sozialplanansprüche; Gleichbehandlungsgrundsatz; Ablehnung des sofortigen

  • LAG Schleswig-Holstein, 28.04.2004 - 3 Sa 551/03

    Außendienstmitarbeiter, Insolvenzverwalter, Kündigung, Kündigungsfrist,

  • LAG Hessen, 01.09.2008 - 17 Sa 341/08

    Verfrühungsschaden bei Kündigung durch Insolvenzverwalter - Durchbrechung einer

  • LSG Bayern, 20.02.2003 - L 10 AL 153/00

    Anspruch einer Krankengymnastin auf weiteres Konkursausfallgeld; Versicherung von

  • LAG Hamburg, 21.11.2002 - 1 TaBV 3/02

    Umfang von Informationsrechten des Betriebsrates gegenüber dem Arbeitgeber

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