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Rechtsprechung
   BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99   

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BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 (https://dejure.org/2000,180)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2000 - 3 AZR 39/99 (https://dejure.org/2000,180)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 (https://dejure.org/2000,180)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Altersversorgung; Versorgungsvertrag mit einem Arbeitgeber außerhalb des öffentlichen Dienstes; Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften; Übernahme der hälftigen Pflichtbeiträge zu berufsständischer Versorgungseinrichtung durch Arbeitgeber; Maßgeblichkeit der ...

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Beamtenversorgung; ; Beam... tVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; BeamtVÄndG 1993 Art. 1 Nr. 16; ; BGB § 242 Wegfall der Geschäftsgrundlage; ; BGB § 315; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; ZPO § 256 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BeamtVG § 55 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; BeamtVÄndG 1993 Art. 1 Nr. 16; BGB § 242, § 315; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 14, Art. 20 Abs. 3, Art. 33 Abs. 5; ZPO § 256 Abs. 1
    Anrechnung von Leistungen aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 541
  • BB 2000, 570
  • BB 2001, 890
  • DB 2000, 483
  • DB 2001, 490
  • JR 2002, 307
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Sie werden aber durch die Anrechnung weder in ihrem Bestand noch in ihrer Höhe entwertet oder sonstwie berührt (vgl. hierzu BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 293 f. = AP GG Art. 33 Abs. 5 Nr. 7, zu C I 1 der Gründe).

    Sie beläßt dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Beamtenversorgung einen weiten Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 295 = AP aaO, zu C II 1 der Gründe).

    Die Sozialversicherungsrenten stellen derartige Einkünfte dar (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 298 ff. = AP aaO, zu C II 4 der Gründe).

    Dabei kommt es nicht auf die subjektiven Vorstellungen des Betroffenen und seine individuelle Situation, sondern darauf an, ob die bisherige Regelung bei objektiver Betrachtung geeignet war, ein Vertrauen auf ihren Fortbestand zu begründen (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 349 f. = AP aaO, zu C IV 3 a der Gründe).

    Der verfassungsrechtlich verbürgte Vertrauensschutz gebietet nicht, die von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeglicher Enttäuschung ihrer Hoffnungen und Erwartungen betreffend die Dauerhaftigkeit der bestehenden Rechtslage zu bewahren (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 350 = AP aaO).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat es im Beschluß vom 30. September 1987 (- 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256, 339 f. = AP aaO, zu C III 4 der Gründe) als problematisch angesehen, ob sich die Unterscheidung zwischen den gesetzlichen Renten und den Leistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vereinbaren ließ.

  • LAG Bremen, 19.11.1998 - 4 Sa 40/98

    Feststellung der Höhe einer Altersrente; Gegenseitige Anrechnung von

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Landesarbeitsgericht Bremen - 4 Sa 40/98 -.

    3 AZR 39/99 4 Sa 40/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 19. November 1998 - 4 Sa 40/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 16.08.1988 - 3 AZR 61/87

    Anrechnung von Renten auf Beamtenversorgung

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Diese dynamische Verweisung ist sachgerecht und entspricht am besten den Interessen beider Vertragsparteien (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe).

    Die Parteien haben sich bei Abschluß des Versorgungsvertrages nicht über die Rechtslage geirrt (vgl. dazu auch BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 4 der Gründe).

  • BSG, 22.05.1985 - 1 RS 1/84

    Zuschuß zur privaten Lebensversicherung - Versicherungspflicht in der

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Dies stellte nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung keine planwidrige Gesetzeslücke dar (BSG 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110 ff. für die wegen einer privaten Lebensversicherung von der Rentenversicherungspflicht Befreiten und darauf aufbauend SG Berlin 19. November 1987 - S 75 Kr 230/86 - nv., auch für die von der Rentenversicherungspflicht befreiten Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen).

    Darauf haben sowohl das Bundessozialgericht im Urteil vom 22. Mai 1985 (aaO) als auch das Sozialgericht Berlin im Urteil vom 19. November 1987 (aaO) hingewiesen.

  • SG Berlin, 19.11.1987 - S 75 KR 230/86
    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Dies stellte nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung keine planwidrige Gesetzeslücke dar (BSG 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110 ff. für die wegen einer privaten Lebensversicherung von der Rentenversicherungspflicht Befreiten und darauf aufbauend SG Berlin 19. November 1987 - S 75 Kr 230/86 - nv., auch für die von der Rentenversicherungspflicht befreiten Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen).

    Darauf haben sowohl das Bundessozialgericht im Urteil vom 22. Mai 1985 (aaO) als auch das Sozialgericht Berlin im Urteil vom 19. November 1987 (aaO) hingewiesen.

  • BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96

    Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/86 - BGHZ 135, 333, 338).
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 66.85

    Beamtenrecht - Rentenanrechnung - Ruhensberechnung

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Im Gegensatz zur berufsständischen Altersversorgung weist die Altershilfe für Landwirte tiefgreifende strukturelle Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung auf (BVerwG 26. Juni 1986 - 2 C 66.85 - BVerwGE 74, 285, 287 f.).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83
    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Stichtagsregelungen sind trotz der damit verbundenen Härten grundsätzlich zulässig (vgl. ua. BVerfG 8. April 1986 - 1 BvR 1186, 1574, 1704/83 und 271, 291, 334/84 - BVerfGE 71, 364, 397; 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5, 6/85 - BVerfGE 79, 212, 219).
  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 79/96

    Kündigung einer Pensionskassenversorgung durch Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrags zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Wegfall gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. ua. BAG 13. Mai 1997 - 3 AZR 79/96 - AP BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Pensionskasse Nr. 1, zu II 3 der Gründe mwN; BGH 7. Mai 1997 - IV ZR 179/86 - BGHZ 135, 333, 338).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85

    Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99
    Stichtagsregelungen sind trotz der damit verbundenen Härten grundsätzlich zulässig (vgl. ua. BVerfG 8. April 1986 - 1 BvR 1186, 1574, 1704/83 und 271, 291, 334/84 - BVerfGE 71, 364, 397; 6. Dezember 1988 - 1 BvL 5, 6/85 - BVerfGE 79, 212, 219).
  • BVerwG, 28.01.1993 - 2 C 20.91

    Beamtenversorgung - Rentenanrechnung - Nebentätigkeit

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 491/91

    Arbeitsentgelt - pauschalierte Aufwandsentschädigung

  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

  • BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 804/87

    Anspruch auf die Gewährung von Vorruhestandsleistungen - Berücksichtigung der

  • BAG, 07.11.1995 - 3 AZR 952/94

    Anspruch auf tarifvertragliche Anpassungen der Gagen

  • BAG, 03.04.1990 - 3 AZR 273/88

    Erstattung von Vorruhestandsgeld

  • BAG, 29.10.1997 - 5 AZR 573/96

    Auslegung eines Weiterverwendungsvertrages

  • BAG, 23.09.1997 - 3 AZR 529/96

    Umstellung des Zahlungstermins für Betriebsrenten

  • BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 511/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Der vorliegende Fall ist ebenso zu beurteilen wie der vom Senat im Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3) entschiedene.

    Sie entspricht am besten den Interessen beider Vertragsparteien (vgl. ua. BAG 16. August 1988 - 3 AZR 61/87 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 8, zu 2 b der Gründe; 22. Februar 2000 aaO, zu B I der Gründe).

    Statische Verweisungen und die damit verbundene Zementierung bestimmter Versorgungsregelungen müssen deutlich zum Ausdruck gebracht werden (vgl. ua. BAG 23. September 1997 - 3 AZR 529/96 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 23 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 14, zu I 2 der Gründe; 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - aaO).

    Ebensowenig wie in dem mit Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 39/99 - aaO) entschiedenen Fall kam ein Änderungsvertrag dadurch zustande, daß die Beklagte die Hälfte der Pflichtbeiträge zur Ärzteversorgung Niedersachsen übernahm.

    Eine sozialversicherungsrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Beitragserstattung bestand deshalb bis zum 31. Dezember 1991 nicht (vgl. dazu BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - aaO, zu B II 1 b aa der Gründe unter Hinweis auf BSG 22. Mai 1985 - 1 RS 1/84 - BSGE 58, 110 ff.).

    Ebenso wie im Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 39/99 - aaO, zu B II 1 b aa der Gründe) kommt es auch im vorliegenden Fall nicht darauf an, unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber ohne rechtsgeschäftlichen Verpflichtungstatbestand zu einer Zuschußzahlung verpflichtet war.

    Wie der Senat im Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 39/99 - aaO, zu B II 2 b der Gründe) ausgeführt hat, reicht es aus, daß die beamtenähnliche Versorgung und die Rentenzahlungen der berufsständischen Versorgungseinrichtung auf derselben Tätigkeit beruhen.

    Sinn und Zweck des § 55 BeamtVG sprechen ebenso wie in dem mit Urteil vom 22. Februar 2000 (- 3 AZR 39/99 - aaO, zu B II 2 b bb der Gründe) entschiedenen Fall nicht gegen, sondern für die Anrechnung.

    Bereits im Urteil vom 22. Februar 2000 (aaO, zu B III der Gründe) hat der Senat darauf hingewiesen, daß es den Arbeitsvertragsparteien freisteht, für alle Einzelheiten der zugesagten betrieblichen Altersversorgung auf das jeweils geltende Beamtenversorgungsrecht zu verweisen.

    Auch hierzu hat der Senat im Urteil vom 22. Februar 2000 (aaO, zu B IV 1 der Gründe) näher Stellung genommen.

    Für eine angemessene, lebenslange Alimentation des Beamten und seiner Familie ist nach wie vor gesorgt (BAG 22. Februar 2000 aaO, zu B VI 1 der Gründe).

    Wie der Senat im Urteil vom 22. Februar 2000 (aaO, zu B IV 1 c der Gründe) näher ausgeführt hat, hält Art. 1 Nr. 16 BeamtVGÄndG 1993 dieser Überprüfung stand.

    Die Beamten mußten damit rechnen, daß der Gesetzgeber die systemwidrige Begünstigung der Leistungen aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen beseitigen und die Anrechnungsvorschriften des § 55 BeamtVG auf diese Versorgungsleistungen erstrecken werde (vgl. dazu BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - aaO, zu B IV 1 c bb der Gründe).

    Verfassungsmäßige Änderungen des Beamtenversorgungsgesetzes stellen keinen Eingriff in die Versorgungsrechte der Klägerin und ihres Ehemannes dar, sondern legen den aktuellen Anspruchsinhalt fest (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - aaO, zu B IV 2 a der Gründe).

    Die Nichtanrechnung der berufsständischen Versorgung stellt auch bei einer arbeitsvertraglich vereinbarten beamtenförmigen Versorgung einen Systembruch dar, mit dessen Beseitigung gerechnet werden mußte (BAG Urteil vom 22. Februar 2000 aaO, zu B IV 2 b der Gründe).

    Die bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Versicherten konnten nicht erwarten, daß ihre nicht gerechtfertigte Bevorzugung durch eine Übergangsregelung aufrecht erhalten werde (BAG 22. Februar 2000 aaO, zu B IV 2 b cc der Gründe).

    Ebensowenig wie in dem vom Senat mit Urteil vom 22. Februar 2000 (aaO, zu B IV 3 der Gründe) entschiedenen Fall muß die Versorgungsordnung wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage nach § 242 BGB angepaßt werden.

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 840/05

    Anwendbarkeit des KSchG

    Der verfassungsrechtlich verbürgte Vertrauensschutz gebietet es aber nicht, die von einer bestimmten Rechtslage Begünstigten vor jeglicher Enttäuschung ihrer Hoffnungen und Erwartungen auf die Dauerhaftigkeit einer bestehenden Rechtslage zu schützen (BVerfG 30. September 1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256; BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; vgl. zu Änderungen tarifvertraglicher Regelungen über die ordentliche Unkündbarkeit: Senat 2. Februar 2006 - 2 AZR 58/05 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gewerkschaften Nr. 7 = EzA TVG § 1 Rückwirkung Nr. 7).
  • BAG, 11.02.2009 - 10 AZR 222/08

    Sonderzahlung - Bezugnahme auf ein einseitiges Regelungswerk des Arbeitgebers -

    Soweit sich die Beklagte darauf beruft, die Bezugnahme auch auf einseitig gesetzte Regelungswerke sei in der Rechtsprechung als unproblematisch anerkannt worden, so betrafen diese Fälle Zeiträume, die vor Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes lagen und Versorgungsordnungen bzw. Unterstützungskassen der betrieblichen Altersversorgung, deren Voraussetzungen und Abänderbarkeiten durch das BetrAVG enge Grenzen gesetzt sind (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3; 12. Oktober 2004 - 3 AZR 432/03 - EzA BetrAVG § 1 Unterstützungskasse Nr. 13).
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Rechtsprechung
   BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1405
BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98 (https://dejure.org/2000,1405)
BAG, Entscheidung vom 22.02.2000 - 3 AZR 845/98 (https://dejure.org/2000,1405)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 (https://dejure.org/2000,1405)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • hensche.de

    Tarifvertrag, Ausschluss, Geringfügige Beschäftigung

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Gleichbehandlung; ; BeschFG § 2; ; BeschFG § 6; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BAT § 3 Buchst. n; ; BAT § 46; ; SBG IV § 8 Abs. 1 Nr. 1 2. Alt. aF

  • rechtsportal.de

    Ausschluß von geringfügig Beschäftigten aus einem tarifvertraglichen Zusatzversorgungssystem

  • Der Betrieb

    Keine VBL-Versorgung für geringfügig Beschäftigte bis zum 31. 3. 1999

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine VBL-Versorgung für geringfügig Beschäftigte bis zum 31. März 1999

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine VBL-Versorgung für geringfügig Beschäftigte bis zum 31. März 1999

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2043 (Ls.)
  • NZA 2000, 659
  • BB 2000, 1199
  • BB 2000, 199
  • BB 2000, 519
  • DB 2000, 1083
  • DB 2000, 483
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.02.1996 - 3 AZR 886/94

    Zusatzversorgung - Ausschluß geringfügig Beschäftigter

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98
    Dies gilt auch, soweit die Geringfügigkeit der Beschäftigung nach der bis zum 31. März 1999 geltenden Fassung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV darauf beruhte, daß der Verdienst hieraus ein Sechstel des Gesamteinkommens des Arbeitnehmers nicht überstieg (Ergänzung zu BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1).

    a) Ein sachlicher Grund für die unterschiedliche Behandlung bei der tariflichen Gewährung einer Leistung besteht, wenn sich aus dem tarifvertraglichen Leistungszweck Gründe herleiten lassen, die es unter Berücksichtigung aller Umstände rechtfertigen, daß eine bestimmte Arbeitnehmergruppe, hier die der geringfügig Beschäftigten, die betreffende Leistung nicht erhalten (BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193, 199 mwN).

    Diese Gründe haben den Senat in seinen Urteilen vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193) und vom 12. März 1996 (- 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11) veranlaßt, die Herausnahme von Arbeitnehmern aus dem Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes als sachlich gerechtfertigt anzusehen, die nur in einem wegen seiner Geringfügigkeit nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative SGB IV) stehen (ebenso Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 226; Höfer BetrAVG Stand 1999 ART Rn. 530 ff.; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 7 B Rn. 129; aA Kasseler Handbuch/Linck 2. Aufl. 4.2. Rn. 134 ff.).

  • LAG Niedersachsen, 22.09.1998 - 13 Sa 454/98

    Anspruch nebenberuflicher / nebenamtlicher Lehrkräfte auf Vergütung und

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98
    Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 13 Sa 454/98 -.

    3 AZR 845/98 13 Sa 454/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. September 1998 - 13 Sa 454/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 993/94

    Gleichbehandlung Teilzeitbeschäftigter bei der Zusatzversorgung der Deutschen

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98
    Dies gilt auch, soweit die Geringfügigkeit der Beschäftigung nach der bis zum 31. März 1999 geltenden Fassung des § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV darauf beruhte, daß der Verdienst hieraus ein Sechstel des Gesamteinkommens des Arbeitnehmers nicht überstieg (Ergänzung zu BAG 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1).

    Diese Gründe haben den Senat in seinen Urteilen vom 27. Februar 1996 (- 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193) und vom 12. März 1996 (- 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11) veranlaßt, die Herausnahme von Arbeitnehmern aus dem Zusatzversorgungssystem des öffentlichen Dienstes als sachlich gerechtfertigt anzusehen, die nur in einem wegen seiner Geringfügigkeit nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 erste Alternative SGB IV) stehen (ebenso Blomeyer/Otto BetrAVG 2. Aufl. Einleitung Rn. 226; Höfer BetrAVG Stand 1999 ART Rn. 530 ff.; Andresen/Förster/Rößler/Rühmann Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Teil 7 B Rn. 129; aA Kasseler Handbuch/Linck 2. Aufl. 4.2. Rn. 134 ff.).

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98
    Eine Bindung des Arbeitgebers an eigenes, die bei ihm bestehenden Arbeitsverhältnisse ordnendes Vorverhalten scheidet aus (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 241 f.).

    § 6 BeschFG erlaubt es den Tarifvertragsparteien nicht, Arbeitnehmer ohne sachlich vertretbare Gründe wegen des Umfangs ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitszeit schlechter zu behandeln als andere (BAG 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242 f.).

  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

    Auszug aus BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98
    Dies ist europarechtlich nicht zu beanstanden (EuGH 14. Dezember 1995 - C 317/93 - EuGHE I 1995, 4625).
  • LAG München, 13.01.2016 - 10 Sa 544/15

    Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte

    Insoweit habe sich die Rechtslage seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.02.2000 (3 AZR 845/98), das einen Ausschluss für geringfügig Beschäftigte jedenfalls für die Vergangenheit als möglich angesehen hat, entscheidend geändert.

    2.3.1 Für die Zeit vor dem 01.04.1999 hat das BAG entschieden, dass ein tarifvertraglicher Ausschluss von geringfügig Beschäftigten aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst aufgrund des von den Tarifvertragsparteien gewählten Gesamtversorgungssystems jedenfalls bis zum 31. März 1999 sachlich gerechtfertigt sei (BAG v. 22.02.2000, 3 AZR 845/98).

    2.3.2 Die Bedeutung dieser Entscheidung für die Zukunft wurde deswegen in der Fachliteratur nur sehr zurückhaltend beurteilt (vgl. Reichel/Hess, BetrAV 2001, 529, Lelley in einer Anmerkung zu dem genannten Urteil in EWiR 2000, 593-594).

    Die vor dem 01.04.1999 geltende Rechtslage, wonach aus Sicht des EUGH die Herausnahme der geringfügig Beschäftigten aus der Pflichtversicherung einem Strukturprinzip des deutschen Sozialversicherungssystems entspreche, das es erlaube zu differenzieren (so noch EUGH v. 14.12.1995, C-317/93 und daran anschließend BAG v. 22.02.2000, 3 AZR 845/98), bietet daher jedenfalls in dem hier in Rede stehenden Zeitraum seit 2007 keinen Ansatz mehr für einen sachlichen Differenzierungsrund.

  • BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 746/06

    Anrechnung von Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit iSd.

    ff) Soweit das Bundesarbeitsgericht angenommen hat, der tarifvertragliche Ausschluss von geringfügig Beschäftigten aus der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst sei auf Grund des von den Tarifvertragsparteien gewählten Gesamtversorgungssystems jedenfalls bis zur Neuregelung des Rechts der geringfügigen Beschäftigung mit Wirkung zum 1. April 1999 sachlich gerechtfertigt (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18), ergibt sich hieraus kein Rechtfertigungsgrund für die vorliegende Stichtagsregelung.
  • LG Karlsruhe, 22.05.2020 - 6 O 85/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Sie waren deshalb auch nicht verpflichtet, die Wertentscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch teilweise Umgestaltung des von ihnen gewählten betrieblichen Zusatzversorgungssystems zu korrigieren (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 -, BB 2000, 199, Rn. 22).

    Hier ging es darum, eine Grundsicherung, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung darstellt, durch tarifliche Zusatzleistungen zu ergänzen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000, aaO., Rn. 24).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 184/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Sie waren deshalb auch nicht verpflichtet, die Wertentscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch teilweise Umgestaltung des von ihnen gewählten betrieblichen Zusatzversorgungssystems zu korrigieren (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 -, BB 2000, 199, Rn. 22).

    Hier ging es darum, eine Grundsicherung, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung darstellt, durch tarifliche Zusatzleistungen zu ergänzen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000, aaO., Rn. 24).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 144/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Sie waren deshalb auch nicht verpflichtet, die Wertentscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch teilweise Umgestaltung des von ihnen gewählten betrieblichen Zusatzversorgungssystems zu korrigieren (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 -, BB 2000, 199, Rn. 22).

    Hier ging es darum, eine Grundsicherung, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung darstellt, durch tarifliche Zusatzleistungen zu ergänzen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000, aaO., Rn. 24).

  • LG Karlsruhe, 29.05.2020 - 6 O 376/19

    Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte in der

    Sie waren deshalb auch nicht verpflichtet, die Wertentscheidungen des Gesetzgebers im Bereich des Sozialversicherungsrechts durch teilweise Umgestaltung des von ihnen gewählten betrieblichen Zusatzversorgungssystems zu korrigieren (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 -, BB 2000, 199, Rn. 22).

    Hier ging es darum, eine Grundsicherung, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung darstellt, durch tarifliche Zusatzleistungen zu ergänzen (vgl. BAG, Urteil vom 22. Februar 2000, aaO., Rn. 24).

  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 922/06

    Zusatzversorgung bei Zugehörigkeit zu ausländischen Versorgungssystemen

    Von der Ausgestaltung des jeweiligen Versorgungssystems hängt es ab, welches Gewicht den individuellen Versorgungsverhältnissen zukommt (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 - zu III 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18).
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 923/06

    Zusatzversorgung bei Zugehörigkeit zu ausländischen Versorgungssystemen

    Von der Ausgestaltung des jeweiligen Versorgungssystems hängt es ab, welches Gewicht den individuellen Versorgungsverhältnissen zukommt (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 - zu III 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18).
  • BAG, 22.05.2001 - 3 AZR 515/00

    Sozialversicherungsfreie Beschäftigte im Gesamtversorgungssystem

    Die Tarifvertragsparteien waren jedenfalls in der Zeit bis zum 31. März 1999 befugt, geringfügig Beschäftigte wegen der bis dahin fehlenden Sozialversicherungspflicht aus Zusatzversorgungssystemen auszunehmen, die sie zulässigerweise in die Form eines Gesamtversorgungssystems gekleidet hatten (Senatsurteile vom 27. Februar 1996 - 3 AZR 886/94 - BAGE 82, 193; 12. März 1996 - 3 AZR 993/94 - AP TV Arb Bundespost § 24 Nr. 1 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 11; 22. Februar 2000 - 3 AZR 845/98 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 18).
  • LAG Baden-Württemberg, 14.01.2004 - 4 TaBV 2/03

    Gleichbehandlung von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten bei der Eingruppierung;

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts jedenfalls bis zum 31.03.1999 nur für den Ausschluss von geringfügig Beschäftigten aus betrieblichen Versorgungsregelungen (BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 845/98 - AP BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 44; EuGH, 14.12.1995 - Rechtsache C 317/93 - AP EWG - Richtlinie Nr. 79/7 Nr. 1).
  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 407/99

    Auslegung der DGB-Unterstützungskassen-Richtlinien

  • BAG, 25.07.2000 - 3 AZR 231/98

    Zusatzversorgungsanspruch für einen beurlaubten Beamten

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Rechtsprechung
   BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1009
BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99 (https://dejure.org/1999,1009)
BAG, Entscheidung vom 22.10.1999 - 5 AZB 21/99 (https://dejure.org/1999,1009)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 1999 - 5 AZB 21/99 (https://dejure.org/1999,1009)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtswegbestimmung - Nichtzulassung der weiteren Beschwerde - Rechtsbehelf - Außerordentlicher Rechtsbehelf - Verstoß gegen Verfahrensgrundrecht - Greifbare Gesetzeswidrigkeit - Möglichkeit einer Korrektur

  • Judicialis

    GVG § 17 a Abs. 4; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 577 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Außerordentlicher Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit"

  • Der Betrieb

    GVG § 17a Abs. 4; ZPO § 577 Abs. 2, Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1; Art. 103 Abs. 1
    Korrektur einer gerichtlichen Entscheidung bei "greifbarer Gesetzeswidrigkeit"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 57 (Leitsatz)

    § 17a Abs. 4 GVG; § 577 Abs. 2 u. 3 ZPO; Art. 3 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG
    Rechtswegbestimmung/außerordentlicher Rechtsbehelf wegen »greifbarer Gesetzwidrigkeit«

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 92, 326
  • ZIP 2000, 284
  • MDR 2000, 538
  • NZA 2000, 503
  • NJ 2000, 276 (Ls.)
  • BB 2000, 986
  • DB 2000, 483
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.09.1997 - IX ZB 92/97

    Entscheidung von schwierigen Rechtsfragen im Prozeßkostenhilfeverfahren;

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Eine solche Möglichkeit besteht darin, daß das Beschwerdegericht seine Entscheidung ungeachtet der Vorschrift des § 577 Abs. 3 ZPO selbst überprüft (im Anschluß an BGHZ 130, 97; BGH ZIP 1997, 1757).

    Auch ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte reicht für die Zulassung eines gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs nach herrschender Meinung nicht aus (BVerfGE 60, 96, 98; BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 5; BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99).

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit in der Weise aufgegriffen, daß er eine Bindungswirkung von Beschlüssen, die unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG oder den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip ergangen sind, auch bei entsprechender Geltung von § 318 ZPO verneint und so die Möglichkeit einer Selbstkorrektur durch den iudex a quo eröffnet (BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99; BGH NJW 1995, 403; dazu näher G. Kreft, "Greifbare Gesetzwidrigkeit", Festgabe für Karin Graßhof, S. 185 ff.).

  • BGH, 20.06.1995 - XI ZB 9/95

    Anfechtung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Verletzung des

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Eine solche Möglichkeit besteht darin, daß das Beschwerdegericht seine Entscheidung ungeachtet der Vorschrift des § 577 Abs. 3 ZPO selbst überprüft (im Anschluß an BGHZ 130, 97; BGH ZIP 1997, 1757).

    Auch ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte reicht für die Zulassung eines gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs nach herrschender Meinung nicht aus (BVerfGE 60, 96, 98; BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 5; BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99).

    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit in der Weise aufgegriffen, daß er eine Bindungswirkung von Beschlüssen, die unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG oder den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip ergangen sind, auch bei entsprechender Geltung von § 318 ZPO verneint und so die Möglichkeit einer Selbstkorrektur durch den iudex a quo eröffnet (BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99; BGH NJW 1995, 403; dazu näher G. Kreft, "Greifbare Gesetzwidrigkeit", Festgabe für Karin Graßhof, S. 185 ff.).

  • BAG, 01.07.1992 - 5 AS 4/92

    Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Sie beruht im übrigen auf Erwägungen, die auch das Bundesarbeitsgericht im Zusammenhang mit der Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen nach § 281 ZPO, § 17 a GVG seit Jahren anwendet (vgl. nur BAG 29. September 1976 - 5 AR 232/67 - AP ZPO § 36 Nr. 20; BAG 1. Juli 1992 - 5 AS 4/92 - BAGE 70, 374).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    b) Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zudem beruht auf Willkür, da sie bei verständiger Würdigung schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. dazu BVerfGE 67, 90, 94; 29, 45, 49; BGH NJW 1992, 983, 984; BVerwG NJW 1988, 722; Winter, Richterliche Willkür, Festschrift für Franz Merz, S. 611 ff.).
  • BGH, 12.10.1993 - XI ZB 14/93

    Rückzahlung von Beträgen im Transferrubel-Zahlungsverkehr

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Ist ein Beschluß verkündet worden, kann die Beschwerde schon vor seiner Zustellung eingelegt werden (herrschende Meinung, vgl. RGZ 50, 347, 352; BGHR ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1 Zustellung 1; MünchKomm ZPO-Braun § 577 Rn. 3; Musielak/Ball, ZPO § 577 Rn. 6; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 57. Aufl., § 567 Rn. 8, 9, § 17 a GVG Rn. 13; Zöller-Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 577 Rn. 11, § 567 Rn. 14).
  • BVerfG, 02.03.1982 - 2 BvR 869/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtbeachtung der

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Auch ein Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte reicht für die Zulassung eines gesetzlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs nach herrschender Meinung nicht aus (BVerfGE 60, 96, 98; BAG 21. April 1998 - 2 AZB 4/98 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 5; BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99).
  • BAG, 22.02.1994 - 10 AZB 4/94

    Weitere Beschwerde im Rechtswegbestimmungsverfahren

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Die Möglichkeit, die Nichtzulassung der weiteren sofortigen Beschwerde in einem selbständigen Beschwerdeverfahren anzugreifen, ist im Gesetz nicht vorgesehen (BAG 22. Februar 1994 - 10 AZB 4/94 - AP ArbGG 1979 § 78 Nr. 2).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 1 BvR 475/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verweis uf das

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Fachgerichte wiederholt dazu angehalten, durch eine grundrechtlich orientierte Handhabung der Prozeßvorschriften dafür Sorge zu tragen, daß in ihrem Verfahren eingetretene Grundrechtsverstöße ohne den Umweg über eine Verfassungsbeschwerde ausgeräumt werden (BVerfGE 49, 252, 259; BVerfG NJW 1997, 1301; vgl. auch Schneider, MDR 1997, 991, 993; Pawlowski, Zu den "außerordentlichen Beschwerden" wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit", Festschrift für Egon Schneider, S. 39, 60 ff.).
  • BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94

    Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    Diese Auffassung hat der Bundesgerichtshof in jüngerer Zeit in der Weise aufgegriffen, daß er eine Bindungswirkung von Beschlüssen, die unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG oder den Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip ergangen sind, auch bei entsprechender Geltung von § 318 ZPO verneint und so die Möglichkeit einer Selbstkorrektur durch den iudex a quo eröffnet (BGH ZIP 1997, 1757; BGHZ 130, 97, 99; BGH NJW 1995, 403; dazu näher G. Kreft, "Greifbare Gesetzwidrigkeit", Festgabe für Karin Graßhof, S. 185 ff.).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BAG, 22.10.1999 - 5 AZB 21/99
    b) Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts zudem beruht auf Willkür, da sie bei verständiger Würdigung schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. dazu BVerfGE 67, 90, 94; 29, 45, 49; BGH NJW 1992, 983, 984; BVerwG NJW 1988, 722; Winter, Richterliche Willkür, Festschrift für Franz Merz, S. 611 ff.).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 09.12.1996 - 2 BvR 2316/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

  • BAG, 21.04.1998 - 2 AZB 4/98

    Greifbare Gesetzwidrigkeit

  • RG, 26.11.1901 - VII 125/01

    Beschwerde in Auseinandersetzungssachen

  • BAG, 29.08.2001 - 5 AZB 32/00

    Fehlerhafter Berichtigungsbeschluß

    Selbst in den Fällen, in denen das Landesarbeitsgericht die (weitere) sofortige Beschwerde gegen seinen Beschluß zulassen kann (§ 77 ArbGG iVm. § 519 b Abs. 2 ZPO; § 17 a Abs. 4 Satz 4 GVG), ist die Möglichkeit, eine Nichtzulassung der (weiteren) sofortigen Beschwerde in einem selbständigen Beschwerdeverfahren anzugreifen, im Gesetz nicht vorgesehen (BAG 22. Oktober 1999 - 5 AZB 21/99 - BAGE 92, 326, 327 mwN).
  • LAG Köln, 28.12.2005 - 9 Ta 361/05

    Unanfechtbarkeit des Beweisbeschlusses - Selbstkorrektur durch Gegenvorstellung -

    Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist von dem Bundesarbeitsgericht (vgl. Beschluss vom 22. Oktober 1999 - 5 AZB 21/99 - NZA 2000, 503, 504) und von dem Bundesgerichtshof (vgl. Beschluss vom 7. März 2002 - IX ZB 11/02 - NJW 2002, 1577) aufgegriffen worden.
  • BAG, 23.05.2000 - 9 AZB 21/00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde

    Die Beschwerde ist auch nicht als außerordentlicher Rechtsbehelf wegen "greifbarer Gesetzwidrigkeit" zulässig (vgl. BAG 22. Oktober 1999 - 5 AZB 21/99 - zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • OLG Saarbrücken, 03.06.2004 - 5 W 48/04

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Neue Klage wegen Verzugsschadens nach

    Auch die vom Antragsteller in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt (MDR 2000, 538) sowie die als Beleg herangezogene Kommentierung von Römer/Langheid (VVG, 2. Aufl., § 12 Rn. 40) trägt die vom Kläger vorgetragene Argumentation nicht.
  • BFH, 17.01.2002 - X B 158/01

    AdV; außerordentliche Beschwerde

    Für die außerordentliche Beschwerde besteht nämlich kein Rechtsschutzinteresse, wenn der Beschwerdeführer bereits im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe die Möglichkeit hat, die mit der Beschwerdebegründung vorgetragenen Tatsachen durch einen Antrag auf Änderung des ablehnenden Aussetzungsbeschlusses nach § 69 Abs. 6 FGO oder durch einen erneuten Aussetzungsantrag geltend zu machen (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Januar 2000 I B 119/99, BFH/NV 2000, 858; Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Oktober 1999 5 AZB 21/99, BAGE 92, 326).
  • LAG Nürnberg, 10.06.2002 - 2 Sa 801/01

    Richtige Parteibezeichnung bei Verfahrensunterbrechung gemäß § 240 ZPO

    Unabhängig davon, ob man in Fällen eines rechtlich nicht vorgesehenen Rechtsbehelfs bei einem Verstoß gegen Verfahrensgrundrechte oder bei greifbarer Gesetzeswidrigkeit lediglich eine befristete Gegenvorstellung für zulässig erachtet (vgl. BGH vom 07.03.2002, Az.: IX ZB 11/01, NJW 2002, 1577; BAG vom 22.10.1999, Az.: 5 AZB 21/99, DB 2000, 483) und im Falle der Erfolglosigkeit eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (vgl. Vorlagebeschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts an das Plenum vom 16.01.2002, Az.: 1 BvR 10/99, MDR 2002, R 15, wonach das Gesetz dem Bürger bei Gehörsverletzungen Rechtsschutz bereits durch die Fachgerichte selbst eröffnen muss), kann solche außerordentlichen Rechtsbehelfe nur der Inhaber des Verwaltungs- und Verfügungsrechts erheben.
  • LAG Hamm, 01.02.2002 - 4 Ta 16/02

    Prozessgegner im Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren als Beteiligter;

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  • LAG Hamm, 28.01.2002 - 4 Ta 18/01

    Beschwerde der Staatskasse; Durchsetzung von zu Unrecht unterbliebenen

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