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   BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99   

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https://dejure.org/2000,311
BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 (https://dejure.org/2000,311)
BAG, Entscheidung vom 26.07.2000 - 7 AZR 51/99 (https://dejure.org/2000,311)
BAG, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 (https://dejure.org/2000,311)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

  • Judicialis

    BeschFG § 1 Abs. 1; ; BeschFG § 1 Abs. 3; ; BeschFG § 1 Abs. 5; ; KSchG § 1; ; KSchG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer Befristungsverlängerung nach dem BeschFG

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verlängerung einer Befristung nach dem BeschFG 1996

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verlängerung einer Befristung nach dem BeschFG 1996

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verlängerung einer Befristung nach dem BeschFG 1996

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 95, 255
  • NJW 2001, 532
  • MDR 2001, 336
  • NZA 2001, 546
  • BB 2000, 2576
  • DB 2000, 1572
  • DB 2001, 100
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.03.2000 - 7 AZR 581/98

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
    Denn in die von § 1 Abs. 1 KSchG vorausgesetzte Wartezeit sind auch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG, st. Rspr. zuletzt Senatsurteile vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BB 2000, 1574, zu B I der Gründe mwN und vom 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22).

    a) Ein vorhergehender unbefristeter Vertrag iSv. § 1 Abs. 3 Satz 1 1. Alternative BeschFG kann auch ein unwirksam befristeter Arbeitsvertrag sein (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 2 a aa der Gründe).

    Der vorbehaltlose Abschluß des letzten Vertrags steht dieser Prüfung nicht entgegen (BAG 22. März 2000 aaO).

    Aufgrund der Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 Satz 2 BeschFG iVm. § 7 KSchG steht fest, daß der vorhergehende Arbeitsvertrag aufgrund Befristung wirksam beendet ist (BAG 22. März 2000 aaO, zu B II 2 a cc der Gründe mwN).

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96

    Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
    Ein solcher Widerspruch kann bereits vor Ablauf des Arbeitsverhältnisses ausdrücklich oder konkludent erfolgen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196, zu II 1 der Gründe mwN).

    a) Nach den der arbeitsgerichtlichen Befristungskontrolle zugrundeliegenden Wertungsmaßstäben ist die Befristung eines Arbeitsvertrags nicht funktionswidrig und damit keine unzulässige Umgehung des gesetzlichen Kündigungsschutzes, wenn die Parteien bereits bei Abschluß des Vertrags auf Grund konkreter tatsächlicher Anhaltspunkte die Prognose stellen können, die Beschäftigungsmöglichkeit für einen Arbeitnehmer werde zu einem bestimmten Zeitpunkt mit dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses entfallen (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196, zu I 1 der Gründe).

    Diese Voraussetzungen sind zB erfüllt, wenn sich der Arbeitgeber bereits bei Abschluß des Vertrags zur Schließung seines Betriebes entschlossen hat und davon ausgehen muß, daß auch eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in einem anderen Betrieb nicht möglich ist (BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - aaO).

  • LAG Hessen, 10.07.1998 - 7 Sa 1642/97

    Wirksamkeit von Befristungsabreden sowie Anspruch auf Feststellung des

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
    7 AZR 51/99 7 Sa 1642/97.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juli 1998 - 7 Sa 1642/97 - aufgehoben.

  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 546/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
    Das verwehrt es den Parteien, einen Zeitvertrag nach dem BeschFG im Anschluß an ein nach § 625 BGB fingiertes Arbeitsverhältnis oder einen unwirksam befristeten Arbeitsvertrag zu vereinbaren (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B IV der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - zVv., zu B II 1 der Gründe).

    Eine Vertragsverlängerung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 BeschFG wäre ansonsten wegen des Anschlußverbots nach § 1 Abs. 3 Satz 1 2. Alternative BeschFG denknotwendig ausgeschlossen (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 aaO -, zu B II 1 der Gründe).

  • BAG, 24.04.1996 - 7 AZR 719/95

    Befristung wegen programmgestaltender Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
    Daher kann sich der Arbeitgeber im Rahmen einer Klage nach § 1 Abs. 5 BeschFG auch auf einen Sachgrund berufen, der nicht Gegenstand der Vertragsverhandlungen der Parteien war (BAG 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - BAGE 83, 60 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 180, zu I 3 e der Gründe mwN).
  • BAG, 06.12.1989 - 7 AZR 441/89

    Arbeitsverhältnis: Befristung, mehrmalige - Zulässigkeit nach dem BeschFG -

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
    Danach besagte eine bloße Bezugnahme auf das BeschFG weder ausdrücklich noch im Wege der Auslegung, daß die Parteien vereinbart hätten, die Zulässigkeit der Befristung ausschließlich auf diese Rechtsgrundlage zu stützen (BAG 6. Dezember 1989 - 7 AZR 441/89 - BAGE 63, 363 = AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 13, zu IV 2 der Gründe).
  • BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 256/99

    Wirksamkeit einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
    Das verwehrt es den Parteien, einen Zeitvertrag nach dem BeschFG im Anschluß an ein nach § 625 BGB fingiertes Arbeitsverhältnis oder einen unwirksam befristeten Arbeitsvertrag zu vereinbaren (BAG 26. Juli 2000 - 7 AZR 256/99 - zur Veröffentlichung vorgesehen , zu B IV der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 546/99 - zVv., zu B II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
    Denn in die von § 1 Abs. 1 KSchG vorausgesetzte Wartezeit sind auch die Zeiten früherer Arbeitsverhältnisse bei demselben Arbeitgeber einzurechnen, die ohne zeitliche Unterbrechung vorangingen (BAG, st. Rspr. zuletzt Senatsurteile vom 22. März 2000 - 7 AZR 581/98 - BB 2000, 1574, zu B I der Gründe mwN und vom 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - AP BeschFG 1985 § 1 Nr. 22).
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 508/97

    Befristeter Arbeitsvertrag; Vertragsverlängerung nach § 625 BGB

    Auszug aus BAG, 26.07.2000 - 7 AZR 51/99
    Die Rechtsfolgen dieser Vorschrift werden auch durch eine vorherige konkludente Einigung der Parteien über eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen (BAG 2. Dezember 1997 - 7 AZR 508/97 - AP BGB § 625 Nr. 8 = EzA BGB § 625 Nr. 4, zu 2 der Gründe).
  • BAG, 18.01.2006 - 7 AZR 178/05

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Anschlussverbot

    Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (st. Rspr., vgl. BAG 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 -, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 -, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 23.08.2006 - 7 AZR 12/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung

    a) Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 2. Halbs. TzBfG setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags schriftlich vereinbart und nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen (vgl. 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 22 = EzA TzBfG § 14 Nr. 26, zu I 1 a der Gründe; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 603/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Verlängerung - Erhöhung der Arbeitszeit

    Anderenfalls liegt bei der Vereinbarung von gegenüber dem Ausgangsvertrag geänderten Arbeitsbedingungen keine Verlängerung vor, sondern der Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG, der nach § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG nur mit Sachgrund zulässig ist (vgl. BAG 23. August 2006 - 7 AZR 12/06 - Rn. 11, AP TzBfG § 14 Verlängerung Nr. 1 = EzA TzBfG § 14 Nr. 33; 18. Januar 2006 - 7 AZR 178/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 22 = EzA TzBfG § 14 Nr. 26, zu I 1 a der Gründe; 19. Oktober 2005 - 7 AZR 31/05 - AP TzBfG § 14 Nr. 19 = EzA TzBfG § 14 Nr. 23, zu 2 a der Gründe; 25. Mai 2005 - 7 AZR 286/04 - EzA TzBfG § 14 Nr. 19, zu II 2 a der Gründe; vgl. zu § 1 Abs. 1 BeschFG 1996: 19. Februar 2003 - 7 AZR 648/01 -, zu I 1 der Gründe; 26. Juli 2000 - 7 AZR 51/99 - BAGE 95, 255 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 4 = EzA BeschFG 1985 § 1 Nr. 19, zu III 1 der Gründe).
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