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   BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01   

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BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01 (https://dejure.org/2001,2038)
BVerfG, Entscheidung vom 03.07.2001 - 1 BvR 382/01 (https://dejure.org/2001,2038)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juli 2001 - 1 BvR 382/01 (https://dejure.org/2001,2038)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Höhe der Investitionszulage gem § 11 Abs 2 InvZulG 1991 - kein Vertrauensschutz bzgl der ursprünglichen Zulagenhöhe von 12 % wegen erkennbarer formeller Gemeinschaftsrechtswidrigkeit der ursprünglichen Beihilfevorschriften

  • Wolters Kluwer

    Investitionszulage - Verfassungsbeschwerde - Änderung des Investitionszulagengesetzes - Gemeinschaftsrecht - Aussicht auf Erfolg - Rückbewirkung von Rechtsfolgen - Vertrauensschutz

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauensschutz bei nachträglicher Änderung des Fördersatzes

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2001, 1650
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01
    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf einen Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 97, 67 ; stRspr).

    Ungeachtet dessen gilt aber, dass die Rückbewirkung von Rechtsfolgen, die "echte" Rückwirkung, im Übrigen nur unter engen Voraussetzungen, etwa aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen zulässig ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ).

    Diese Dispositionsbedingungen werden damit vom Tag der Entscheidung an zu einer schutzwürdigen Vertrauensgrundlage (vgl. BVerfGE 97, 67 ).

  • BVerfG, 17.02.2000 - 2 BvR 1210/98

    Zur Rückforderung nationaler Beihilfen auf Anordnung der Europäischen Kommission,

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung einer bereits gewährten nationalen Beihilfe versagt, wenn es dem Beihilfebegünstigten möglich war, die formelle Gemeinschaftswidrigkeit der Beihilfe wegen deren fehlender Notifizierung zu erkennen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2000 - 2 BvR 1210/98 -).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01
    Ungeachtet dessen gilt aber, dass die Rückbewirkung von Rechtsfolgen, die "echte" Rückwirkung, im Übrigen nur unter engen Voraussetzungen, etwa aus zwingenden Gründen des Gemeinwohls oder wegen eines nicht - oder nicht mehr - vorhandenen schutzbedürftigen Vertrauens des Einzelnen zulässig ist (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ).
  • BFH, 12.10.2000 - III R 35/95

    Rückwirkende Herabsetzung einer Investitionszulage

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01
    gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Oktober 2000 - III R 35/95 -.
  • BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91

    DDR-Spione

    Auszug aus BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 382/01
    Knüpft indessen eine Regelung mit Wirkung für die Zukunft die Rechtsfolgen an einen in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt an, so handelt es sich bei dieser sachlichen Erstreckung um eine tatbestandliche Rückanknüpfung, eine so genannte "unechte" Rückwirkung, die weniger strengen Beschränkungen unterliegt (vgl. BVerfGE 92, 277 ).
  • BFH, 16.12.2003 - IX R 46/02

    Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist

    Diese Dispositionsbedingungen werden damit vom Tag der Entscheidung an zu einer schutzwürdigen Vertrauensgrundlage (BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 97, 67, 80; in BVerfGE 105, 17, 40; vom 3. Juli 2001 1 BvR 382/01, DB 2001, 1650); insoweit wird nicht mehr auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (§ 36 Abs. 1 EStG) abgestellt (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 200, 560, BStBl II 2003, 257, unter B. II. 2., m.w.N.; Schaumburg, DB 2000, 1884, 1888).
  • BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03

    Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10

    Dies ist bei der Abwägung zwischen dem Interesse des Einzelnen am Fortbestand des geltenden Rechts und dem Änderungsinteresse der Allgemeinheit zu berücksichtigen (Beschlüsse des BVerfG in BVerfGE 97, 67, 80; in BVerfGE 105, 17, 40; vom 3. Juli 2001 1 BvR 382/01, DB 2001, 1650).
  • FG Bremen, 09.06.2010 - 3 K 57/09

    Erlass von Grundsteuer bei strukturellem Leerstand; Änderung des § 33 GrStG durch

    Der dispositionsbezogene Rückwirkungsbegriff findet auch Anwendung bei Investitionszulagen, die ebenso wie Verschonungssubventionen dazu dienen, natürliche oder juristische Personen zu einem bestimmten wirtschaftlichen Verhalten zu veranlassen (BFH-Urteil in BFHE 215, 442 , BStBl II 2007, 332 , juris Rz 51; BVerfG-Beschluss vom 3. Juli 2001 1 BvR 382/01, HFR 2001, 905, DB 2001, 1650 , juris Rz 8 f.).
  • FG Bremen, 07.02.2007 - 3 K 73/05

    Berücksichtigung von vor dem Gesetzesbeschluss zum Fünften Gesetz zur Änderung

    Mit dem BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67 zur Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Schiffsbauverträgen, in dem explizit auf die Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen Disposition hingewiesen werde, habe sich das BVerfG von der Maßgeblichkeit des Erhebungszeitraums (Annuitätsprinzip) verabschiedet und die neue Linie mit BVerfG-Beschlüssen vom 3. Juli 2001 1 BvR 382/01, DB 2001, 1650 = NJOZ 2001, 1499 und vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, BVerfGE 105, 17 -Sozialpfandbrief bestätigt.

    Diese Dispositionen führten zu einer schutzwürdigen Vertrauensgrundlage, so dass nicht mehr auf den Zeitpunkt der Entstehung der Steuer abzustellen sei (Hinweis auf BVerfG-Beschlüsse in BVerfGE 97, 67 und BVerfGE 105, 17 und vom 3. Juli 2001 1 BvR 382/01, DB 2001, 1650 und BFH-Beschluss in BFHE 200, 560 BStBl. II 2003, 257).

  • FG Sachsen, 05.03.2003 - 1 K 2218/01

    Investitionszulage trotz Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen nach dem

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  • FG Köln, 24.08.2005 - 14 K 6187/04

    Besteuerung privater Grundstücksveräußerungsgeschäfte i.d.F. des StEntlG

    Die Regelung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG a.F. entsprach in ihren objektiven Wirkungen auch einer steuerlichen Lenkungsnorm, bei denen die Dispositionsbedingungen vom Tag der Dispositionsentscheidung an zu einer schutzwürdigen Vertrauensgrundlage werden ( BVerfGE 97, 67, 80: 105, 17, 40; Beschluss vom 3.7.2002 1 BvR 382/01, DB 2001, 1650 ).
  • FG Sachsen-Anhalt, 05.03.2003 - 1 K 2218/01

    Der Ausschluss der Gewährung von Investitionszulage für in 1999 geleistete

    § 3 Abs. 1 Satz 4 InvZulG 1999 ist nach seinem zeitlichen Anwendungsbereich auf den Streitfall anzuwenden, da nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes - BFH - der Anspruch auf Investitionszulage erst mit Ablauf des Kalenderjahres, d.h. im Streitfall mit Ablauf des 31. Dezember 1999 entsteht (vgl. BFH-Urteil vom 12. Oktober 2000 III R 35/95, BStBl. II 2001, S. 499, 502 unter 1 b der Gründe, Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. Beschluss des BVerfG vom 3. Juli 2001 1 BvR 382/01, HFR 2001, S. 905).

    Da es sich bei der Investitionszulage um eine Subvention mit Lenkungswirkung handelt, war das Vertrauen in die Entstehung des Investitionszulagenanspruchs grundsätzlich schutzwürdig (vgl. mwN Beschluß des BVerfG vom 5. Februar 2002 2 BvR 305/93, 2 BvR 348/93, Beilage 4 zu BFH/NV 10/2002, S. 151, 157 unter C II 3 b cc der Gründe - Sozialpfandbriefe - BVerfG-Beschluss vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 80 - Schiffsbausubventionen - vom 3. Juli 2001 1 BvR 382/01, HFR 2001, S. 905; BFH-Urteil vom 12. Oktober 2000, aaO).

    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 3. Dezember 1998, aaO und vom 3. Juli 2001, aaO) liegt hierin zwar möglicherweise eine sog. "echte" Rückwirkung, die aber zulässig ist, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls den Bruch des schützenswerten Vertrauens erlauben.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - 4 A 2856/18

    Ausnahme für eine weitere Beratungsstelle ohne Leitung durch einen anderen

    Das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit des Leitererfordernisses geklärt (Beschluss vom 17.12.2001 - 1 BvR 382/01 -).
  • FG Münster, 02.03.2007 - 9 K 5772/03

    Zurechnung einer nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) bei der

    Dies soll auch schon dann der Fall sein, wenn der Deutsche Bundestag ein einschlägiges Änderungsgesetz - also auch schon vor der notwendigen Zustimmung des Bundesrats - beschlossen hat, weil bereits mit dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags das Vertrauen in den Fortbestand des geltenden Rechts "zerstört" worden sei, BFH- Urteil vom 1. März 2005 (VIII R 92/03, BFHE 209, 285, BStBl II 2005, 298 unter II. 2. b) cc) bbb)); BVerfG-Beschlüsse vom 14. Mai 1986 2 BvL 2/83 (BVerfGE 72, 200, 261 BStBl II 1986, 628, 647); vom 3. Dezember 1997 (2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67); BVerfG-Beschluss vom 3. Juli 2001 1 BvR 328/01 (DB 2001, 1650).
  • FG Münster, 04.03.2010 - 5 K 3484/08

    Voraussetzung der echten Rückwirkung bei Gesetzesänderung; Bemessungsgrundlage

    Der Gesetzgeber ist deshalb berechtigt, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Regelung auch auf einen Zeitpunkt von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (ständige Rechtsprechung, z. B. BVerfG-Beschlüsse vom 3. Dezember 1997 2 BvR 882/97, BVerfGE 97, 67, 79 m. w. N. und vom 3. Juli 2001 1 BvR 382/01, HFR 2001, 905).

    Knüpft indessen eine Regelung mit Wirkung für die Zukunft die Rechtsfolgen an einen in der Vergangenheit liegenden Sachverhalt an, so handelt es sich bei dieser sachlichen Erstreckung um eine tatbestandliche Rückanknüpfung ("unechte Rückwirkung"), die weniger strengen Beschränkungen unterliegt (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 15. Mai 1995 2 BvL 19/91, 2 BvR 1206/91, 2 BvR 1584/91, 2 BvR 2601/93, BVerfGE 92, 277, 344 und vom 3. Juli 2001 1 BvR 382/01, HFR 2001, 905).

  • FG Schleswig-Holstein, 05.06.2007 - 5 K 357/02

    Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß

  • FG Köln, 01.06.2006 - 15 K 5537/03

    Rückwirkende Anwendung des § 8 Nr. 5 GewStG

  • SG Dresden, 30.06.2011 - S 35 RS 2129/09
  • SG Magdeburg, 15.05.2012 - S 46 R 90105/09

    Ausschluss der Berücksichtigung von Schichtzulage, Verpflegungsgeld und

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