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   OLG München, 12.04.2002 - 21 U 4262/00   

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https://dejure.org/2002,14847
OLG München, 12.04.2002 - 21 U 4262/00 (https://dejure.org/2002,14847)
OLG München, Entscheidung vom 12.04.2002 - 21 U 4262/00 (https://dejure.org/2002,14847)
OLG München, Entscheidung vom 12. April 2002 - 21 U 4262/00 (https://dejure.org/2002,14847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Pflichten aus einem Leasingvertrag durch den Leasingnehmer ; Auslegung eines Leasingantrags bezüglich des Vorliegens einer Rückkaufvereinbarung oder Referenzvereinbarung; Zurechnung von Erklärungen des Herstellers an den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 133 § 157 § 781
    Auslegung eines Leasingvertrages; Anscheinsvollmacht aufgrund des Überlassens von Formularen; Rechtsnatur der Übernahmebestätigung bei einem Leasingvertrag; Zurechnung von Erklärungen des Herstellers oder Lieferanten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2002, 2373
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 11.09.2007 - 15 U 42/07

    Betrügerisches Verhalten des Lieferanten bei Anbahnung eines Leasingvertrages -

    In aller Regel ist der Lieferant nicht zur Vertretung des Leasinggebers berechtigt (vgl. nur: OLG München, Urteil vom 12.04.2002 - 21 U 4262/00 - DB 2002, 2373 f.; Beckmann, Finanzierungsleasing, 3. Aufl., § 3 Rdnr. 112).

    Insoweit geht es auch nicht um völlig atypische Sondervereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Leasingnehmer, die den Leasingvertrag nicht berühren und bei der sich der Lieferant ersichtlich außerhalb des ihm eingeräumten Spielraums bewegt (vgl.: BGH, Urteil vom 20.10.2004, a. a. O., S. 366 zur Übernahmebestätigung; BGH, Urteil vom 01.06.2005 - VIII ZR 234/04 - NJW-RR 2005, 1421 ff., 1422 zur Wissenszurechnung gem. § 166 BGB bei Abrede über Kaufoption; OLG Hamm, Urteil vom 27.07.2004 - 4 U 63/04 - NJOZ 2004, 3884 ff., 3885 zur Empfangnahme von Geld durch hierzu nicht bevollmächtigten Versicherungsvertreters; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.1991 - 10 U 204/90 - OLG Report 1992, 154 f. zur Abrede regelmäßiger Berücksichtigung bei der Vergabe von Unfallbegutachtungen; OLG München, Urteil vom 12.04.2002 - 21 U 4262/00 - DB 2002, 2373 f. zur Abrede kostenloser einjähriger Nutzung und Rückkaufvereinbarung; Beckmann, a. a. O., § 3 Rdnr. 114).

  • OLG Köln, 12.02.2008 - 15 U 148/07

    Betrügerisches Verhalten des Lieferanten bei Anbahnung eines Leasingvertrages -

    Insoweit geht es auch nicht um völlig atypische Sondervereinbarungen zwischen dem Lieferanten und dem Leasingnehmer, die den Leasingvertrag nicht berühren und bei der sich der Lieferant ersichtlich außerhalb des ihm eingeräumten Spielraums bewegt (vgl.: BGH NJW 2005, 365 (366) zur Übernahmebestätigung; BGH NJW-RR 2005, 1421 (1422) zur Wissenszurechnung gem. § 166 BGB bei Abrede über Kaufoption; OLG Hamm NJOZ 2004, 3884 (3885) zur Empfangnahme von Geld durch hierzu nicht bevollmächtigten Versicherungsvertreter; OLG Düsseldorf OLG Report 1992, 154 (154, 155) zur Abrede regelmäßiger Berücksichtigung bei der Vergabe von Unfallbegutachtungen; OLG München DB 2002, 2373 (2373, 2374) zur Abrede kostenloser einjähriger Nutzung und Rückkaufvereinbarung; Beckmann, a. a. O., § 3 Rn. 114).

    Wäre die Lieferantin als Empfangsvertreter der W GmbH gemäß § 164 Abs. 3 BGB zu qualifizieren (was aber in der Regel nicht anzunehmen ist, vgl. etwa: OLG München DB 2002, 2373; Beckmann, a. a. O., § 3 Rn. 112), wäre die ihr von der Beklagten ausgehändigte Standorterklärung mit dem von der Beklagten gegebenen Inhalt der W GmbH in dem Moment der Entgegennahme durch den Inhaber der Lieferantin zugegangen (Palandt-Heinrichs/Ellenberger, a. a. O., § 130 Rdnr. 8).

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