Rechtsprechung
BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn
- Judicialis
Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entgeltfortzahlung - Lohnausfall - Regelmäßige Arbeitszeit - Berechnung der durchschnittlichen Arbeitszeit - Krankheitstage - Urlaubstage - Freizeitausgleich - Abfeiern von Überstunden - Festlohn
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Entgeltfortzahlung - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - regelmäßige Arbeitszeit - Festlohn
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgeltfortzahlung Krankheit - Lohnausfallprinzip; Höhe der Entgeltfortzahlung; Mehrarbeit; Überstunden; Mehrarbeitszuschlag; Überstundenzuschlag; regelmäßige Arbeitszeit; individuelle Arbeitszeit; betriebliche Arbeitszeit; Arbeitszeitsockel; Schwankungen der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Berücksichtigung von Überstunden bei Bemessung der Entgeltfortzahlung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Entgeltfortzahlung; keine Berücksichtigung von im Festlohn enthaltener Überstundenvergütung
Verfahrensgang
- ArbG Aachen, 26.11.1999 - 9 (6) Ca 2511/99
- ArbG Aachen, 07.07.2000 - 9 (6) Ca 2511/99
- LAG Köln, 07.07.2000 - 12 Sa 331/00
- BAG, 26.06.2002 - 5 AZR 592/00
Papierfundstellen
- BB 2002, 2236
- DB 2002, 2439
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 145/08
Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung
Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines aufgrund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (…vgl. zu der Abgrenzung von Überstunden und Arbeit auf Abruf BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 23, BAGE 116, 267; zum Überstundenbegriff des § 4 Abs. 1a EFZG BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 2 c cc der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7). - BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 583/13
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - tarifvertraglicher Referenzzeitraum von …
METV keinen Raum für die Einbeziehung von bezahlten Ausfallstunden bei der Bemessung der "durchschnittlichen Arbeitszeit" (vgl. BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu III der Gründe) . - BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 482/08
Altersteilzeit - Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit - Privatwirtschaft
Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines aufgrund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (…vgl. zu der Abgrenzung von Überstunden und Arbeit auf Abruf BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 23, BAGE 116, 267; zum Überstundenbegriff des § 4 Abs. 1a EFZG BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 2 c cc der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7).
- BAG, 19.05.2009 - 9 AZR 149/08
Altersteilzeit - Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung
Überarbeit ist Arbeit, die die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit im Rahmen eines aufgrund bestimmter Umstände vorübergehenden zusätzlichen Arbeitsbedarfs überschreitet (…vgl. zu der Abgrenzung von Überstunden und Arbeit auf Abruf BAG 7. Dezember 2005 - 5 AZR 535/04 - Rn. 23, BAGE 116, 267; zum Überstundenbegriff des § 4 Abs. 1a EFZG BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - zu II 2 c cc der Gründe, AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7). - LAG Baden-Württemberg, 24.04.2013 - 13 Sa 6/13
Berechnung der Entgeltfortzahlung nach dem Mantelergänzungstarifvertrag für die …
Ist für den Umfang der individuellen durchschnittlichen Arbeitszeit wie hier auf das gelebte Arbeitsverhältnis abzustellen, so sind Krankheits- und Urlaubstage nicht in die Durchschnittsberechnung einzubeziehen (vgl. BAG 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 61). - BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 339/02
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
Der Kläger kann Zinsen nicht schon ab dem Beginn der Rechtshängigkeit am 9. März 2001, sondern ab dem darauffolgenden Tag verlangen (BAG 30. Oktober 2001 - 1 AZR 65/01 - BAGE 99, 266; 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00 - AP EntgeltFG § 4 Nr. 61 = EzA EntgeltfortzG § 4 Nr. 7). - LAG Hamm, 05.09.2007 - 18 Sa 372/07
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, regelmäßige Arbeitszeit, Kraftfahrer im …
Nach den Grundsatzentscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 21.11.2001 - 5 AZR 296/00 - NZA 2002, 439; BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 500/00 - DB 2002, 2439) ist für die Berechnung des Entgeltfortzahlungsanspruchs des Klägers seine individuelle Arbeitszeit im Sinne des § 4 Abs. 1 EFZG zu Grunde zu legen. - LAG Baden-Württemberg, 03.05.2004 - 15 Sa 15/04
Fälligkeit des dem Handlungshelfer zukommenden Gehalts (§64 Satz 1 HGB); …
Ein solcher Vergleichszeitraum, der einer sicheren Erfassung des durchschnittlich erzielten Verdienstes dient, ist so zu bemessen, dass das Arbeitsverhältnis mit seinen Besonderheiten möglichst umfassend in den Blick kommt und Zufallsergebnisse vermieden werden (vgl. bezüglich des Vergleichszeitraums im Falle der Entgeltfortzahlung: BAG, Urteil vom 26. Juni 2002 - 5 AZR 592/00, AP Nr. 61 zu § 4 EntgeltFG).