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   BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02   

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https://dejure.org/2003,1516
BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02 (https://dejure.org/2003,1516)
BAG, Entscheidung vom 26.02.2003 - 5 AZR 223/02 (https://dejure.org/2003,1516)
BAG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 (https://dejure.org/2003,1516)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schlüssige Begründung einer Nettolohnklage; Anspruch aus Annahmeverzug; Entgeltnachzahlung als sonstiger Bezug i.S.v. § 38a Abs. 1 S. 3 Einkommenssteuergesetz (EStG); Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung einer Ausschlussfrist als geschäftsähnliche Handlung

  • Judicialis

    BGB § 611; ; EStG § 38 a Abs. 1; ; EStG § 39 b Abs. 3; ; Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer im Kraftfahrzeuggewerbe in Berlin und Brandenburg § 19

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nettolohnklage; Ausschlußfrist

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussfrist bei einer Nettolohnklage auf Verzugslohn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 105, 181
  • NZA 2003, 922
  • DB 2003, 1332
 
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Wird zitiert von ... (57)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 05.12.2001 - 10 AZR 197/01

    Sonderzuwendung - konstitutive Verweisung auf Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
    Hier ist der Arbeitgeber auf Grund seiner besonderen Sachkenntnis zur genauen Bezifferung regelmäßig eher in der Lage als der Arbeitnehmer (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 79).
  • BAG, 14.08.2002 - 5 AZR 341/01

    Geltendmachung im Sinne tariflicher Ausschlußfristen - Zurückweisung wegen

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
    a) Die Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung einer Ausschlußfrist ist keine Willenserklärung, sondern eine geschäftsähnliche Handlung, auf die die Vorschriften des BGB über Willenserklärungen nur entsprechend ihrer Eigenart analog Anwendung finden (Senat 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - AP BGB § 174 Nr. 16; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28).
  • BAG, 30.03.1989 - 6 AZR 769/85

    Ausschlussfrist: gerichtliche Geltendmachung einer Forderung

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
    Hier ist der Arbeitgeber auf Grund seiner besonderen Sachkenntnis zur genauen Bezifferung regelmäßig eher in der Lage als der Arbeitnehmer (BAG 5. Dezember 2001 - 10 AZR 197/01 - EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 18; 30. März 1989 - 6 AZR 769/85 - EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 79).
  • BAG, 11.10.2000 - 5 AZR 313/99

    Geltendmachung durch Telefax

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
    a) Die Geltendmachung eines Anspruchs zur Wahrung einer Ausschlußfrist ist keine Willenserklärung, sondern eine geschäftsähnliche Handlung, auf die die Vorschriften des BGB über Willenserklärungen nur entsprechend ihrer Eigenart analog Anwendung finden (Senat 14. August 2002 - 5 AZR 341/01 - AP BGB § 174 Nr. 16; 11. Oktober 2000 - 5 AZR 313/99 - BAGE 96, 28).
  • BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98

    Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
    Die Beklagte hat damit der Sache nach Auskunft über die tatsächlichen Umstände begehrt, die nach § 615 Satz 2 BGB das Erlöschen der Zahlungspflicht bewirken können (dazu BAG 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96).
  • LAG Brandenburg, 08.11.2001 - 8 (2) Sa 475/01
    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 8. November 2001 - 8 (2) Sa 475/01 - aufgehoben.
  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

    Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
    Vom Empfängerhorizont aus muß erkennbar sein, daß die andere Vertragspartei einen näher bestimmten Anspruch erhebt (BAG 20. Februar 2001 - 9 AZR 46/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Gaststätten Nr. 11 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 139).
  • BAG, 29.08.1984 - 7 AZR 34/83

    Rückwirkende Anfechtung des Arbeitsvertrages - Nettoklage

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
    Die Nettolohnklage ist zulässig, sie ist insbesondere hinreichend bestimmt iSv. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (BAG 29. August 1984 - 7 AZR 34/83 - AP BGB § 123 Nr. 27 = EzA BGB § 123 Nr. 25).
  • BFH, 18.06.1993 - VI R 67/90

    Zu den Voraussetzungen für die Annahme einer "Nettolohnvereinbarung" und die

    Auszug aus BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
    Der Kläger wird zu beachten haben, daß aufgrund der bisherigen Antragstellung eine Besteuerung der begehrten Zahlung nicht auszuschließen ist (vgl. dazu BFH 18. Juni 1993 - VI R 67/90 - BFHE 171, 515 = EzA § 611 BGB Nettolohn, Lohnsteuer Nr. 9).
  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 421/15

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - außergerichtliche schriftliche Geltendmachung

    Dies gilt auch für rechtsgeschäftsähnliche Erklärungen, wie etwa die Geltendmachung von Ansprüchen zur Wahrung von tariflichen Ausschlussfristen (vgl. BAG 22. Mai 2014 - 8 AZR 662/13 - Rn. 17, 21, BAGE 148, 158; 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 105, 181) .
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 617/01

    Bürgenhaftung bei Arbeitnehmerentsendung

    Der Bestimmtheit der Nettolohnklage steht auch nicht entgegen, dass der Kläger nicht die zur schlüssigen Begründung der Klage erforderlichen, für den Tag des Zuflusses des Arbeitsentgelts geltenden Besteuerungsmerkmale im Einzelnen dargelegt hat (vgl. Senat 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - BAGE 105, 181).
  • LAG Düsseldorf, 12.09.2018 - 12 Sa 757/17

    Kirchenmusiker: Kann Schadenersatz die Rechtskraft durchbrechen?

    Die auf die Zahlung eines Nettobetrages gerichtet Klage ist hinreichend bestimmt (BAG 26.02.2003 - 5 AZR 223/02, juris Rn. 25).

    Die Frage, ob der vom Kläger geltend gemachte Schadensersatzanspruch als entgangene Vergütung im Zeitpunkt des Zuflusses der Besteuerung obliegt und er deshalb zur Schlüssigkeit der Klage die für den Tag des Zuflusses geltenden Besteuerungsmerkmale vortragen und genau und nicht pauschal anwenden muss, ist eine Frage der Schlüssigkeit und damit der Begründetheit der Klage (vgl. dazu BAG 26.02.2003 a.a.O. Rn. 36).

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