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   Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-167/01   

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Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-167/01 (https://dejure.org/2003,7291)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30.01.2003 - C-167/01 (https://dejure.org/2003,7291)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 2003 - C-167/01 (https://dejure.org/2003,7291)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Inspire Art

  • EU-Kommission PDF

    Kamer van Koophandel en Fabrieken voor Amsterdam gegen Inspire Art Ltd.

  • EU-Kommission

    Kamer van Koophandel en Fabrieken voor Amsterdam gegen Inspire Art Ltd

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsfähigkeit ausländischer Gesellschaften

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Der Import EU-ausländischer Gesellschaftsformen ist nicht mehr aufzuhalten! (IBR 2003, 331)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 377
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-167/01
    Sie hält die Rechtsprechung im Urteil Centros daher für problematisch, nach der es ausreiche, dass eine Gesellschaft nach den Regeln eines Mitgliedstaats ordnungsgemäß gegründet sei, hingegen die Ausübung einer Geschäftstätigkeit in diesem Staat nicht erforderlich sei.

    Im Urteil Centros sei das Bedürfnis des Geschäftsverkehrs nach derartigen Informationen ausdrücklich anerkannt worden.(22).

    1: Originalsprache: Deutsch 2: - Wet van 17 december 1997, houdende regels met betrekking tot naar buitenlands recht opgerichte, rechtspersoonlijkheid bezittende kapitaalvennootschappen die hun werkzaamheid geheel of nagenoeg geheel in Nederland verrichten en geen werkelijke band hebben met de staat naar welks recht zij zijn opgericht (Wet op de formeel buitenlandse vennootschappen), Staatsblad 1997, 697.3: - Urteil vom 9. März 1999 in der Rechtssache C-212/97 (Centros, Slg. 1999, I-1459, insbes.

    L 294, S. 1.58: - Vgl. den vierten Erwägungsgrund der Zweiten Richtlinie und den dreizehnten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 2157/2001.59: - Schlussanträge vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-212/97 (Slg. 1999, I-1461, Nr. 21).

    62: - Vgl. die entsprechenden Ausführungen im Urteil Centros (zitiert in Fußnote 3, Randnr. 36).

  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-167/01
    Sie wurde übrigens auch in den Urteilen Daily Mail(25) und Überseering(26) nicht in Frage gestellt.

    Gegen die hier angeführte Rechtsprechung wird geltend gemacht, der Gerichtshof habe im Urteil Daily Mail die Unterschiedlichkeit der international-privatrechtlichen Regelungen der Mitgliedstaaten über die Bestimmung des auf eine Gesellschaft anzuwendenden Rechts anerkannt.

    Im Urteil Daily Mail hat der Gerichtshof in der Tat ausgeführt, dass der Vertrag "... die Unterschiede, die die Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der für ihre Gesellschaften erforderlichen Anknüpfung sowie der Möglichkeit und gegebenenfalls der Modalitäten einer Verlegung des satzungsmäßigen oder wahren Sitzes einer Gesellschaft nationalen Rechts von einem Mitgliedstaat in einen anderen aufweisen, als Probleme [betrachtet], die durch die Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit nicht gelöst sind, sondern einer Lösung im Wege der Rechtssetzung oder des Vertragsschlusses bedürfen".(37) Im Urteil in der Rechtssache Überseering hat er jedoch ausdrücklich festgestellt, dass diese Passage des Urteils in der Rechtssache Daily Mail den Mitgliedstaaten nicht das Recht einräumt, die Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit von der Beachtung ihres nationalen Gesellschaftsrechts abhängig zu machen.(38) Genau das ist aber die Wirkung der WFBV.

    Auch die Berufung auf das Urteil Daily Mail und die Freiheit der Mitgliedstaaten, ihr Internationales Privatrecht zu regeln, sprechen daher nicht gegen die hier vertretene Lösung.

    L 395, S.40.8: - Staatsblad 1997, 699.9: - Zitiert in Fußnote 6.10: - Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 81/87 (Daily Mail, Slg. 1988, 5483).

  • EuGH, 10.07.1986 - 79/85

    Segers / Bedrijfsvereniging voor Bank- en Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2003 - C-167/01
    Bevor die einzelnen Argumente erörtert werden, sind zunächst zwei Feststellungen zu treffen, die den Anwendungsbereich der Vorschriften der Niederlassungsfreiheit betreffen und die sich auf die Urteile Segers und Centros stützen.

    Die in den Urteilen Segers und Centros entwickelte Bestimmung des Anwendungsbereichs der Artikel 43 EG und 48 EG mag für den einen oder anderen unbefriedigend sein, da damit möglicherweise für wichtig und richtig erachtete nationale Bestimmungen unanwendbar werden.

    4: - Urteil vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 79/85 (Segers, Slg. 1986, 2375, insbes. Randnr. 16).

  • OLG Zweibrücken, 26.03.2003 - 3 W 21/03

    Handelsregisterrecht: Eintragung der Zweigniederlassung einer im EU-Ausland

    Auch für den hier zu entscheidenden Fall der Eintragung einer Zweigniederlassung kann im Ergebnis nichts anderes gelten (vgl. insoweit EuGH Schlussanträge des Generalanwalts Alber vom 30. Januar 2003 in der Rechtssache C-167/01, "Inspire Art Ltd.", dort insbesondere Rdnrn. 76, 99, 103, abgedruckt in DB 2003, 377 ff).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2003 - C-171/02

    Kommission / Portugal

    34 - Schlussanträge vom 30. Januar 2003 in der Rechtssache C-167/01 (Kamer van Koophandel/Inspire Art, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 97 bis 100).
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