Rechtsprechung
   OLG München, 24.01.2003 - 23 U 4026/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11495
OLG München, 24.01.2003 - 23 U 4026/02 (https://dejure.org/2003,11495)
OLG München, Entscheidung vom 24.01.2003 - 23 U 4026/02 (https://dejure.org/2003,11495)
OLG München, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 23 U 4026/02 (https://dejure.org/2003,11495)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,11495) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspurch auf Bezahlung für die Lieferung von Keramikteilen aus einer Patronatserklärung; Begriff der "Patronatserklärung"; Verwandlung einer in der Patronatsverpflichtung ausgesprochenen Liquiditätsausstattungspflicht des Patrons in eine Verpflichtung zur Direktzahlung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bürgschaftsrecht - Patronatserklärung: Wofür haftet der Patron?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung der Muttergesellschaft gegenüber Geschäftspartner der Tochtergesellschaft auf Grund einer Patronatserklärung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 777, 133, 157, 311 Abs. 1
    Keine Erstreckung einer Patronatsverpflichtung für künftig fällige Ansprüche aus befristetem Rahmenvertrag auf nach diesem Zeitpunkt fällig werdende Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 133 § 157 § 765
    Rechtsnatur, Auslegung und Umfang einer sog. "harten Patronatserklärung"

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Patronatserklärung: Wofür haftet der Patron? (IBR 2003, 475)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2003, 711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Bei der konzernexternen harten Patronatserklärung handelt es sich um einen einseitig verpflichtenden Vertrag sui generis, der als unechter Vertrag zugunsten eines Dritten (hier: der A W GmbH, § 329 BGB) ausgestaltet ist, dem Begünstigten also keinen eigenen (als Vermögenswert ggf. aktivierbaren) Anspruch einräumt (vgl. OLG München 24. Januar 2003 - 23 U 4026/02 - zu II 2 der Gründe, DB 2003, 711; OLG Celle 18. Juni 2008 - 9 U 14/08 - zu II 2 der Gründe, ZIP 2008, 2416; Küpper/Heinze ZInsO 2006, 913, 916; von Rosenberg/Kruse BB 2003, 641, 642; Kiethe ZIP 2005, 646, 648; Michalski WM 1994, 1229, 1238; Tetzlaff ZInsO 2008, 337, 339) .
  • LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06

    Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung eines angefochtenen

    Eine solche Erklärung liegt vor, wenn die Muttergesellschaft sich verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Tochtergesellschaft in der Weise geleitet und finanziell ausgestattet wird, dass diese ihren Verbindlichkeiten fristgerecht nachkommen kann (OLG München, DB 2003, 711).
  • LG Freiburg, 09.02.2004 - 1 O 131/03

    Unfallersatztarife und Pauschaltarife - Hinweispflicht der Autovermieter?

    Nicht nur das Landgericht Freiburg (Urteil vom 11.3.1997, NJW-RR 97, 1069) geht von dieser unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeit aus, sondern auch andere Gerichte (Amtsgericht Mannheim. Urteil vom 22.2.02, Az: 10 C 171/01; Landgericht Aachen, Urteil vom 19.7.02, DAR 03, 71 ff.; Landgericht Gera, Urteil vom 10.2.02 SP 03, 62 ff.; OLG München, Urteil vom 17.12,02, NZV 03, 141 ff.).
  • LG München II, 25.02.2004 - 5 O 6088/02

    Herleitung von Zahlungsansprüchen aus einer Patronatserklärung; Voraussetzungen

    Ein Patronatsvertrag ist mithin - ähnlich einem Bürgschaftsvertrag, mit dem er auch von seinem Zweck her vergleichbar ist - ein Vertrag zwischen dem Patron und dem Gläubiger, nicht aber mit dem Tochterunternehmen (vgl. auch BGHZ 117, 127, 130, 132 f. [BGH 30.01.1992 - IX ZR 112/91] ; BGH BB 2003, 1300, 1301 f. [BGH 08.05.2003 - IX ZR 334/01] ; OLG München OLGR 2003, 220).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht